Hallo erstmal.
Ich bin als Frau neu hier und möchte erst Mal allen Vätern, die verzweifelt versuchen, ihre Kinder zu sehen, meine Solidarität aussprechen.
Wer kennt sich aus und kann folgende Frage beantworten:
Der Vater meiner Tochter hat bei der Scheidung mir das alleinige Sorgerecht überlassen. Dies ist jetzt ein dreiviertel Jahr her. Meines Wissens beeinträchtigt das nicht das Umgangsrecht.
Da er sich in der Vergangenheit ausserstande sah, seine Tochter abzuholen und in seinen eigenen vier Wänden sein Recht auf Umgang mit dem Kind zu leben, bin ich ihm im Gegenzug nach der Scheidung insofern entgegen gekommen, dass ich es ihm ermöglicht habe, sie bei mir und meiner Tochter zu besuchen. Nachdem er jetzt eine neue Freundin hat, müssen wir eine neue Regelung finden, weil ich merke, dass die alte nicht mehr klappt.
Seine erste Reaktion auf meine Bitte, längerfristig sein Besuchsrecht nicht mehr von Besuchen bei mir abhängig zu machen:
Er habe kein Sorgerecht, sondern lediglich ein Besuchsrecht, es sei ihm gar nicht gestattet, das Kind abzuholen und mitzunehmen.
Des weiteren ist er der Meinung, durch mein alleiniges Sorgerecht, sei es ihm nicht gestattet, mit seiner Tochter im Ernstfall zum Arzt zu gehen, falls ich dem nicht zustimme.
Ich kann verstehen, dass es ihn im Nachhinein wurmt, so leichtfertig auf sein Sorgerecht verzichtet zu haben, halte seine Argumente aber für ziemlichen Dummfug.
Kann mich jemand über die Rechte eines geschiedenen Mannes ohne Sorgerecht aufklären, damit ich mehr Sachlichkeit in unsere Diskussion bringen kann?
An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern. - Erich Kästner
Hallo Baumfee,
ich kenne mich zwar rechtlich nicht wirklich auf (da kommen sicher noch Infos von anderen) aber bei meinem LG ist es ähnlich. Hat kein Sorgerecht und "darf" (betrifft dich ja nicht) Kinder nur bei KM sehen oder allein abholen - ohne mich :puzz: (andere Baustelle auf der gekämpft wird)
Wenn die Kinder krank sind oder plötzliche ärztliche Hilfe brauchen muss KV natürlich zum Arzt. Wenn du die Krankenkarte von deiner Tochter ihm mitgibst ist das kein Problem. Zumindest war es bei meinem Sohn null Thema als er mit seinem Vater (auch kein Sorgerecht) zum Doc musste.
Natürlich darf er seine Tochter mitnehmen wenn du es ihm gestattest. Nach seinen Vorstellung dürfte eure Tochter nie bei Freunden, Oma etc sonst schlafen. Ist vielleicht ein Argument ihm das zu erklären.
Welche Frage sich mir stellt, hat er vielleicht bissel Angst/Respekt die Verantwortung zu übernehmen?? Wie halt ist die Kleine denn??
Liebe Grüße
Franzi
Moin
Der Vater meiner Tochter hat bei der Scheidung mir das alleinige Sorgerecht überlassen.
Dies passiert nur auf Antrag durch eine Prozesspartei. Was war dein Grund für diesen Antrag?
Er habe kein Sorgerecht, sondern lediglich ein Besuchsrecht, es sei ihm gar nicht gestattet, das Kind abzuholen und mitzunehmen.
Das stimmt nicht.
Des weiteren ist er der Meinung, durch mein alleiniges Sorgerecht, sei es ihm nicht gestattet, mit seiner Tochter im Ernstfall zum Arzt zu gehen, falls ich dem nicht zustimme.
Die Notfallversorgung gehört zu den Elternpflichten. Würde er eine Notfallversorgung nicht veranlassen, würde er isch der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. Ferner wird für eine Notfallversorgung alles medizinisch Notwendige durch die Ärzte ergriffen auch ohne Erlaubnis eines Sorgeberechtigten
Kann mich jemand über die Rechte eines geschiedenen Mannes ohne Sorgerecht aufklären, damit ich mehr Sachlichkeit in unsere Diskussion bringen kann?
Er darf Unterhalt zahlen. Er hat die Pflicht auf Umgang mit seinem Kind und braucht über die Gestaltung des Umganges keine Rechenschaft abzulegen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Baumfee,
das Umgangsrecht ist ein eigenständiges Recht, das unabhängig vom Sorgerecht zu sehen ist.
Der wichtigste Paragraph lautet:
"§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
Wie Du siehst, hat der Gesetzgeber bewußt 1. das Kind vorangestellt. Es wird das Recht des Kindes betont, Kontakt zu beiden
Elternteilen trotz der Trennung zu halten und 2.) für den Umgangsberechtigten die Pflicht zum Umgang in den Vordergrund gestellt.
Die Argumente Deines Ex sind der totale Unfug. Umgang in Deiner Wohnung musst Du nicht dulden.
Wenn Ihr Euch gütlich auf Umgang einigt, hat er ja mit Deiner Zustimmung (also der Sorgeberechtigten)
die Tochter. Im Falle einer gerichtlichen Umgangsregelung (so wie bei mir) wurde die Zustimmung der sorgeberchtigten KM durch
die gerichtl. Anordnung zum Umgang ersetzt.
Während der Umgangszeiten hat er die sog. Alltagssorge, heißt also er kann in Angelegenheiten des täglichen Lebens,
die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, allein entscheiden.
Zu den Arztbesuchen: Ist er zu berechtigt mit obiger Einschränkung. Er darf also keine Operationen oder andere schwerwiegende
Entscheidungen anordnen. Im Notfall und bei Gefahr im Verzug ist er sogar dazu berechtigt und natürlich dazu verpflichtet wie
jeder andere auch. Oder lässt man ein Kind, das man findet, verbluten, weil man kein Sorgerecht hat?
LG,
Mux
Edit: Chaos+Fehler beseitigt 🙂
Hallo deep thought,
du fragst nach den Gründen, die mich dazu veranlasst haben, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Ich möchte dieses Forum, das in erster Linie von Vätern genutzt wird, die verzweifelt versuchen, einen Weg zu finden, ihr Kind zu sehen, nicht nutzen, um hier schmutzige Wäsche zu waschen.
Daher nur so viel: wir hatten uns bereits in der Schwangerschaft getrennt und die einzige Bedingung, die ich von Anfang an meinen Mann hatte war: wenn, dann bitte regelmässig und von Anfang an konstant. Ich habe es ihm freigestellt. Das hat in den ersten vier Wochen auch ganz gut geklappt, dann nicht mehr. Er wollte mal mehr und mal weniger und abundzu hat er sich garnicht gemeldet. Was seine Beweggründe hierfür waren möge man ihn selbst fragen. Ich bin mit Sicherheit keine einfache Frau, aber daran allein wird es kaum gelegen haben.
Jedenfalls habe ich - nachdem monatelang überhaupt keine Rückmeldung mehr von ihm kam - bei der Scheidung einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt. Dem hat er ohne Widerspruch stattgegeben und seit dieser Zeit sah er regelmässig seine Tochter in unseren vier Wänden, was auch erstmal ganz gut geklappt hat.
PS: unsere Tochter ist mittlerweile zweieinhalb und sowohl sprachlich als auch in bezug auf ihr Sozialverhalten sehr weit in ihrer Entwicklung.
An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern. - Erich Kästner
Hallo Baumfee,
was will er denn?
Warum ist so erpicht darauf, den Umgang bei dir stattfinden zu lassen?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Lieber Beppo,
da können wir nur rätseln, was der Grund ist. Ob er so an mir hängt oder ob es sich um Schikane handelt? Ich hab es satt, "rumzupsychologisieren" und weiss es auch - ehrlich gesagt - nicht.
An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern. - Erich Kästner
Mittlerweile - nach einem Telefonat - bin ich etwas weiter, was die Motivation meines Ex angeht. Seit neuestem schwebt ihm vor, dass unsere Lütte (zweieinhalb) abwechselnd zwei Wochen bei ihm und bei mir verbringen könne, sobald er den Mietvertrag für die grössere Wohnung unterschrieben hat. Auf meinen Einwand, er habe sich bis vor drei Tagen noch nicht mal vorstellen können, sie ein ganzes WE bei sich übernachten zu lassen, weil er dringend den Samstag zu Regenerationszwecken benötige, kann er sich daran nicht mehr erinnern. ich gebe ihm zu verstehen, dass ich in Anbetracht des Alters des Kindes und der Tatsache, dass sie sehr stark an mich gebunden ist (und ich an sie natürlich) so eine Wechselregelung vielleicht mal in einigen jahren angestrebt werden könne (ich gehe seit Ewigkeiten auf jeden Dummfug ernsthaft ein, weil ich mir sowieso regelmässig anhören muss, dass ich egozentrisch bin) keinesfalls aber bei einer Zweijährigen, die noch nie mit ihrem Vater zusammengelebt hat.
Ich schlage die klassische Zweiwochenendenimmonat+unterderwoche vor: nee, davon will er nichts hören ohne Sorgerecht, er will nur die Sonntage, weil seine neue Freundin nur dann einen Babysitter bekäme (lol) und wenn ich nicht bereit wäre, den traditionellen Omasonntagsbesuch zu seinen Gunsten zu verschieben, müsse ich halt damit rechen, dass er seine Prioritäten anders setze, es gebe noch andere wichtige Dinge in seinem leben. Auf meinen Einwand, bei der Zweiwochendregel würde ich ja auf zwei Omasonntage verzichten heisst es: das lehne er allein deswegen schon ab, weil er es ablehne sich das von mir aufdrücken zu lassen. Immer müsse es nach meinem Willen gehen. (manch einer von euch verspürt jetzt wahrscheinlich den dringenden Wunsch, mit ihm Probleme zu tauschen :gunman: )
Da hat es mir dann doch gereicht. ich hab noch gefragt, ob es ihm um das Kindeswohl ginge oder darum, mir eine reinzudrücken und hab aufgelegt.
An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern. - Erich Kästner
Hi baumfee
Nee, er will Dir keine reindrücken sondern vom KU wegkommen. Aber sage doch mal konkret, was Du unter
Mittlerweile - nach einem Telefonat - bin ich etwas weiter, was die Motivation meines Ex angeht.
verstehst? Das kam bei mir nicht so klar rüber.
Letztendlich ist es nach meiner Auffassung das beste für das Kind, wenn ein tragfähiges Wechselmodell praktiziert wird. Dahin sollten sich verantwortungsvolle Eltern bei gegebenen Voraussetzungen orientieren. Dass dies nicht von einem auf den anderen Tag bei euch geht sollte verständlich sein, doch nach - ich sage mal - drei Monaten ist das bei komplikationsfreier Eingewöhnung des Kindes praktizierbar. Der KV ist schliesslich kein Unbekannter für die Kleine - darauf sollte aufgebaut werden.
Das Dich diese Wendung schockiert ist mir verständlich. Doch nun bist auch Du gefordert, mach' was draus.
gruss oldie
PS: In dem Zusammenhang wäre es doch mal ganz angebracht seine Reaktion zu testen, was er von einer Rückübertragung des GSR hält? Mit all der damit verbundenen Verantwortung bzw. Rechten, welche doch ihm so sehr fehlen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
ich beziehe mich auf die Frage von heute vormittag. Da wurde ich gefragt, weswegen mein Ex bis vor kurzem noch die Meinung vertrat, er könne bei alleinigem Sorgerecht sein Kind nur bei mir sehen - lies am besten weiter vorne noch mal nach.
Ansonsten: ich bin gewiss progressiv, aber eine Zweijährige, die seit fünf Monaten erst Kontakt zum Vater hat, der darüberhinaus in der Vergangenheit seine Meinung in bezug auf seine Ausgestaltung des Umgangsrechts- und auch über mich und unser Verhältnis - mehrfach von heute auf morgen extrem geändert hat, kann ich nicht verantworten. Wenn die Lütte mal fünf ist und den Wunsch äussert, werde ich dem sofort stattgeben.
An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern. - Erich Kästner
Hi baumfee
Ich hätte dies nicht geschieben ohne den ganzen Thread durchzulesen, soviel möchte ich Dir versichern.
Du hast geschrieben, in den ersten 4 Wo klappte es ganz gut, dann mehr oder weniger. Was immer das zu bedeuten hat, daraus leite ich keine Umgangsverweigerung des KV ab, welche sich erst vor 5 Monaten gändert haben soll (lt. Deinem letzten Beitrag). Bei so einem Meinungsumschwung werde ich hingegen wieder vorsichtig - was ist denn nun wahr, was ist relativ oder was stimmt nicht?
Ausserdem beschrieb ich Dir nur eine aus meiner Sicht bestmögliche Option für das Kind sowie eine mögliche Provokation Deines Ex durch Dich - doch selbst dies ist scheinbar schon zuviel für Dich. Werde also doch bitte so konkret, dass auch entsprechend darauf geantwortet werden kann - zumindest für mich.
Was mich hingegen verblüfft: Warum soll erst in 3!! Jahren ein WM bei einem derzeit 2-jährigem Kind möglich sein? Das kann unmöglich am Kind liegen - jedenfalls hast Du hier nichts diesbezüglich geäussert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nochmals hallo oldie,
eine Provokation wäre "Spielchen spielen". Das mag ich nicht. Ich möchte auch nicht, dass jemand mit mir Spielchen spielt.
ich bin skeptisch, ob ein gemeinsames Sorgerecht eine Verbesserung darstellen würde. Ich möchte erst mal über einen längeren Zeitraum sicher sehen, dass ein Umgangsrecht klappt und er es ernst damit meint. Er hat nach ein paar Monaten den Kontakt abgebrochen bzw. sich wochenlang nicht gemeldet, bzw. sich sporadisch gemeldet und einfach ignoriert, dass ich ihn um irgendeine Form der Regelmässigkeit gebeten habe. Welche, hab ich nicht diktiert. Ich hab mir nur - im Interesse des Kindes - von Anfang an Verlässlichkeit erbeten. Ich hab ihn auch immer wieder reingelassen, obwohl ich in der zwölften Woche die gemeinsame Wohnung verlassen musste, weil unsere Auseinandersetzungen körperlich esklaliert sind. Ich bin bestimmt keine Heilige, aber in der Lage, meine Befindlichkeit zurückzustellen, wenn es darum geht, meiner Tochter Umgang zum Vater zu ermöglichen.
Ich hab noch kein Mal auf meinem SE "rumgeritten" oder es zwecks Machtmissbrauch ausgespielt. Ich verhalte mich ihm gegenüber so, als hätten wir das gemeinsame und hoffe doch sehr, dass ich es nicht doch unbewusst mißbrauche. Wenn, dann mit Sicherheit unbewusst!
Und im Übrigen: ich tausche mich bewußt hier aus und nicht in einem Forum für leidende mamis, weil ein bißchen Gegenwind manchmal ganz gut hilft, den Kopf klar zu bekommen. Wer nur im eigenen Saft kocht ist ein armes Würstchen!
An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern. - Erich Kästner
Hi
Und im Übrigen: ich tausche mich bewußt hier aus und nicht in einem Forum für leidende mamis, weil ein bißchen Gegenwind manchmal ganz gut hilft, den Kopf klar zu bekommen. Wer nur im eigenen Saft kocht ist ein armes Würstchen!
Wahre Worte, die unterschreibe ich.
Das Angebot zum GSR sehe ich auch nicht ausschliesslich als Spielchen sondern genauso in die Richtung Druck auszuüben. Doch wenn Du der Auffassung bist es derzeit nicht anzubieten - akzeptiert. Darum geht es ja auch nicht. Andererseits - was ist zu verlieren? Das Kontinuitätsprinzip spricht deutlich für Dich.
Hast Du irgendeinen Plan, was nun passieren soll - sprich wie kommt ihr beide hier auf einen Nenner? Die Option - entweder 50/50 oder garnix - funktioniert nicht. Da sag ich Dir nichts neues. Ich weiss nun nicht, wie eure Kommunikation abläuft (wahrscheinlich nicht gerade erfrischend), doch als Vehaltensregel: ihn indirekt immer wieder auf das Kind schubsen - das Kind permanent direkt/indirekt in den Mittelpunkt stellen, etc.. Darüber soll sich ausgetauscht werden - mehr nicht.
Ebenso kommt es darauf an, inwieweit ihr euch gegenseitig in punkto Zuverlässigkeit bzgl. des Kindes vertrauen könnt. Da gebe ich Dir recht - das ist wichtig. Wäre hier vielleicht die Inanspruchnahme einer Mediation geraten? Prüfe das mal selbst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.