Hallo an alle,
ich bin heute durch Zufall auf die Seite gestoßen.
Ich habe eine großes Problem aber vielleicht erstmal ne kurze Vorgeschichte:
Ich habe eine Tochter im Alter von 2 Jahren und 4 Monaten, besitze das Alleinige Sorgerecht und bin von meinem Ex jetzt seit knapp 2 Jahren getrennt.
Bzgl. Umgangsrecht gibt es nur Terror.Gerichtlich beschlossen ist das er das Kind jeden Mittwoch vormittag und fast jeden Samstag hat.
Problem ist im moment das er unter Depressionen leidet.Laut Gesprächen mit Jugendamt und Kinderschutzbund ist es so dass das ein Grund ist den Umgang auszusetzen, ich habe direkt gesagt das mir ein Artest vom Arzt reichen würde indem mit bestätigt wird das er keine "Starke" Depression hat.
Beide sagen, welch WELTWUNDER, das Depressionen nunmal eine schwere anerkannte Krankheit ist und ich damit eigentlich nicht zuviel verlange!
Jetzt hab ich ihm das Kind natürlich am Mittwoch nicht mitgegeben da er natürlich kein artest dabeihatte.Natürlich meint sein Anwalt das er dazu nicht verpflichtet ist, was auch stimmt, ich jedoch in solchen Fällen auch nicht verpflichtet bin ihm das Kind mitzugeben.
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Sachen??Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
Wenn ich abwarte wird das ganze mal wieder vor Gericht enden, jedoch ist eine einigung so nicht möglich!
Bitte um schnelle Antworten...!
Tausend Dank
Halli maus,
es gibt einen gerichtlichen Beschluß und an des hast du dich zu halten Puinkt.
Jetzt zum Thema Depression. Wer sagt denn das er welche hat. Du, er , ein Arzt. Ist er deshalb in Behandlung?
Er ist so nicht verpflichtet dir ein Attest zu geben das er gesund odereinigermaßen gesund ist. Du aber bist verpflichtet, durch Gerichtsbeschluß, ihm das Kind zu geben. Er hat ein Recht auf Umgang und auch euer Kind hat ein REcht auf Umgang. Dieses Recht des Kindes ist sogar noch vor dem Recht des Vasters zu sehen, der nämlich die Pflicht zum Umgang hat. Wenn du der Meinung bist, das der Umgang schädlich für das Kind ist, dann wirst du das feststellen lassen müssen und darfst nicht einfach aus Gutdünken den Umgang aussetzen.
Wo siehst du eine Gefährdung des Kindes? Wenn du jetzt sagst das die Depressionen ein Grund wären, dann müßten Dutzende von Müttern ihre Kinder verlieren ,weil sie Depressionen haben bzw. medikamentös dagegen behandelt werden.
Nein ein Weltwunder ist das weder beim Kinderschutzbund noch beim JA. Mich würde nur interessieren was diese beiden sagen würden ,wenn ein Vater käme und das Kind zu sich holen möchte, mit der Begründung die Mutter leide unter Depressionen.
Was du tun sollst? Den umgang des Kindes mit dem Vater fördern. Das ist nämlich deine Pflicht (steht so auch im Gesetz drin. Wenn du Anhaltspunklte hast das euer Kind gefährdet ist, dann geh die entsprechenden Schritte.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin kleinemaus,
bist Du sicher, dass Du da nicht einen Schritt zu weit gehst? Umgang ist ein Recht Deines Kindes und seines Vaters - und nichts, was von Deiner grosszügigen "Erlaubnis" abhängig wäre. Mit welchem Recht verlangst Du hier also irgendwelche Atteste? Warum muss Dein Ex Dir mit Hilfe eines solchen Attests irgendwelche Beweise über seinen Gesundheitszustand vorlegen?
Oder anders herum: Wem gegenüber würdest Du Dich verpflichtet fühlen, Deinen Gesundheitszustand per Attest zu beweisen, bevor Du in die Nähe Deiner Tochter darfst? Was würde denn passieren, wenn Du morgen eine Depression bekommst? Tochter zum Vater? Oder ins Heim? Das wäre nach Deiner "Argumentation" ja die logisch zwingende Folge.
Nicht vergessen: Das alleinige Sorgerecht ist ausschliesslich eine Folge davon, dass Ihr nicht verheiratet wart - aber kein "Beweis" dafür, dass Du besser erziehungsgeeignet bist als Dein Ex.
Mein Rat: Ermögliche und fördere den Umgang, anstatt ihn zu behindern. Eure (nicht Deine!) Tochter wird es Dir danken!
Grüssles
Martin
PS: @midnightwish :thumbup: Zwei Doofe, ein Gedanke... 🙂
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey!
Begrüsse dich mal hier bei VS!
Dennoch frage ich mich was das soll..
Es geht um Depressionen..
Und
das Depressionen nunmal eine schwere anerkannte Krankheit ist
..so ist es das?? Wer sagt das? Es gibt verschiedene Arten von Depressionen..
Und wie du selbst schreibst, leidet er momentan unter Depressionen..ok..einer von vielen Menschen die unter einer Depression leiden..was vielen mal passieren kann..u eine Depression ist heilbar..manchmal auch einfach ein vorübergehendes Ereingnis..
Bleibt es unbehandelt, oder löst sich die Depression nicht, so kann sie so weit fortschreiten das es eine schwere Depression wird, die dringlichst behandelt werden muss..
Aber aus einer einfachen deprerssiven Phase eine Umgangsaussetzung herbeizuführen..u fest zu legen, der Vater darf daher das Kind nicht sehen, ausser er überbrint mir ein Attest..sorry..aber das doch etwas dreist..oder ..
Wäre es nicht vielleicht angebrachter sich erstmal über Depression zu informieren..bevor du aburteilst..
Eine Depression ist nicht gleich ein psychische Erkrankung, das von der PErson eine Gefahr ausgeht..
Ehrlich gesagt wäre das das beste scheinbar in diesem Fall
Wenn ich abwarte wird das ganze mal wieder vor Gericht enden,
Aber Umgangsboykott mit einer Depression zu begründen..hm...
Woher weißt du überhaupt das er an einer Depression leidet....und wie äußert sich das überhaupt..
Und solange es keine schwere Depression ist, denke ich ist das was du tust nicht wirklich korrekt...
Na und die :
Laut Gesprächen mit Jugendamt und Kinderschutzbund ist es so dass das ein Grund ist den Umgang auszusetzen,
haben dir das also so gesagt..na denn..ob da der Richter der gleichen Meinung sein würde?
Informier dich vielleicht erstmal..u sprech nicht gleich eine Umgansaussetzung aus, die du eigentlich sowieso nicht aussprechen kanst..
Gruß
Jens
Hallo nochmal,
also erstmal nochmal vorweg, es gibt kein Urteil, es ist nur ein Vergleich!
Da er sich so dermaßen auf die hintersten Bockbeine stellt wird er wohl ne etwas schwerwiegendere Depression haben, sonst wäre es doch wohl kein Problem?
Wiegesagt, ich habe mir das ok vom Jugendamt geholt, demnach weiß ich nicht was daran falsch sein soll wenn ich ihm das kind nicht gebe?
Die sagen das ja nun auch nicht einfach nur so!
Ich möchte hier nochmal festhalten, das es mir nicht darum geht den Umgang auszusetzen weil ich gerade Lust dazu habe sondern meine Bedenken sind das er nich vernünftig für das kind sorgen kann( da gab es früher schon probleme)
Inwieweit er Depressionen hat will ich ja jetzt dadurch herausfinden, jedoch versteh ich nicht weswegen er dann so ein Terror schiebt wenn er denn nur evtl. "eine Stimmungsschwankung" hat!
Vielleicht hab ich mich zuerst auch nur falsch ausgedrückt, aber dann bin ich lieber ne glucke bevor was passiert
Moin kleinemaus,
das Jugendamt trifft in solchen Fragen keine Entscheidungen; es gibt bestenfalls Ratschläge. Ein OK für eine eigenmächtige Umgangsaussetzung hast Du von denen deshalb auch nicht bekommen, sondern bestenfalls eine persönliche Meinung eines Mitarbeiters. Sollte Dein Ex deshalb gerichtliche Schritte einleiten, um den Umgang für jetzt und die Zukunft zu regeln, wird Dir diese "Jugendamtsempfehlung" - zu Recht - um die Ohren fliegen, weil sie ohne juristische Relevanz ist. Du stellst mit solchen Eigenmächtigkeiten eher Deine Erziehungseignung in Frage.
Deine Bedenken müssten schon sehr massiv und sehr begründet sein, und auch dann ginge eine Umgangsaussetzung nur über eine Gerichtsentscheidung und nicht nach Deiner persönlichen Befürchtung, "dass etwas passieren könnte". Deshalb noch einmal: Lass es bleiben - zum Wohle Eures (!) Kindes.
Hinweis 1: Auch ein Vergleich hat Bindungswirkung. Falls er nicht funktioniert, wird er eben durch ein Urteil ersetzt, an das Du Dich anschliessend zu halten hast. Deine persönliche Einschätzung des Gesundheitszustandes Deines Ex spielt hierfür keine Rolle.
Hinweis 2: "Glucke" ist keine elterliche Qualität, sondern eher ein Erziehungshindernis. Und bei einer Umgangsboykotteuse würde ich mich als Dein Ex auch auf die Hinterbeine stellen, ohne dass daraus irgendwer den Schluss einer Depression ziehen müsste.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
also erstmal nochmal vorweg, es gibt kein Urteil, es ist nur ein Vergleich!
"Nur"? In der rechtlichen Wirkung ist das kein Unterschied.
Da er sich so dermaßen auf die hintersten Bockbeine stellt wird er wohl ne etwas schwerwiegendere Depression haben, sonst wäre es doch wohl kein Problem?
Wärest du so nett, mit kurz deine Kontoauszüge über den Zeitraum der letzten 12 Monate zu schicken? Machst du nicht? Warum? Achs, geht mich nix an. Da hast du recht. Und das was dein Ex (nach deiner Meinung) hat, geht dich erst mal nix an.
Wiegesagt, ich habe mir das ok vom Jugendamt geholt, demnach weiß ich nicht was daran falsch sein soll wenn ich ihm das kind nicht gebe?
Die sagen das ja nun auch nicht einfach nur so!
Das JA entscheidet nicht! Es ist deine Entscheidung.
Ich möchte hier nochmal festhalten, das es mir nicht darum geht den Umgang auszusetzen weil ich gerade Lust dazu habe sondern meine Bedenken sind das er nich vernünftig für das kind sorgen kann( da gab es früher schon probleme)
Jaja. Er erzieht das Kind nicht exakt so wie du, gelle.
Inwieweit er Depressionen hat will ich ja jetzt dadurch herausfinden, jedoch versteh ich nicht weswegen er dann so ein Terror schiebt wenn er denn nur evtl. "eine Stimmungsschwankung" hat!
Nochmal: Es geht dioch nix an!
Vielleicht hab ich mich zuerst auch nur falsch ausgedrückt, aber dann bin ich lieber ne glucke bevor was passiert
Genau. Und der Vater stört.
Warum kommen solche komischen Topics immer über diesen einen Provider?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo kleinemaus,
ich kann dir nur dringend raten, deine einstellung zu umgang zu überdenken. ich finde es schier unerträglich wegen depressionen den umgang auszusetzten. ich hatte auch mal welche in der trennungsphase und es wurde extrem schlimm, wenn ich die kinder nicht sehen konnte. auch wenn er dein ex ist: er ist der papa. was willst du der kleinen später sagen, wenn er im keller hängt?
bengel
Hallo kleinemaus,
mir fehlen da ein paar Details. Wie genau äussert sich denn die Depression? Droht er mit Selbstmord, hängt er lethargisch in der Ecke und tut nichts mehr, schaut er nur ein wenig traurig?
Da er sich so dermaßen auf die hintersten Bockbeine stellt wird er wohl ne etwas schwerwiegendere Depression haben, sonst wäre es doch wohl kein Problem?
Was verstehst du unter "hintersten Bockbeinen" und was wäre kein Problem und wie leitest du daraus eine schwere Depression ab?
Gerichtlich beschlossen ist das er das Kind jeden Mittwoch vormittag und fast jeden Samstag hat.
sondern meine Bedenken sind das er nich vernünftig für das kind sorgen kann
Innerhalb eines Vormittags wird das Kind weder verhungern, noch komplett verdrecken. Und wenn du für den Samstag Bedenken hast, gib ihr ein Paar Butterstullen mit. Denn was für Probleme könnten in der "Versorgung" auftreten, ausser, dass er in einer depressiven Phase keine Lust hat zu kochen?
Gruß AJA
wie schön zu erfahren das man in den augen der meisten alles falsch macht!
Dann plan ich wohl besser schnellstens nen umzug an die antarktis, dann hab ich vielleicht mal meine ruhe!
Ich bin ihm insoweit entgegengekommen das er ein so ausgeweitetes umgangsrecht hat, das haben andere bei weitem nicht!!!!
Er macht mir das Leben weißgott nicht einfach, er terrorisiert und wenn er mal keine lust hat holt er die kleine auch nicht ab, aber das wird dann wohl in ordnung sein!
Und zum Thema er sorgt nicht gut für das Kind er propft das kind mit süßigkeiten voll,gibt ihr ewig diese süßen säfte und sie hat andauernd blaue flecke ( Ist auch schon bildlich dokumentiert und liegt dem Jugendamt vor)
Lieben Gruß
Er macht mir das Leben weißgott nicht einfach, er terrorisiert und wenn er mal keine lust hat holt er die kleine auch nicht ab, aber das wird dann wohl in ordnung sein!
Wir können nur über das schreiben, was wir wissen. Da hättest Du dann in Deinem Opening ausführlicher sein müssen.
Ich gebe auch zu bedenken, dass Du Dich hier auf VATERSEIN.DE/MUTTERSEIN.DE befindest. Der Seite für Trennungseltern, denen an einem Kontakt der Kids zu beiden Elternteilen gelegen ist.
Für Dein Anliegen empfehe ich Dir eher brigitte.de oder femfacts.de. Dort gibt es mehr Verständnis! :phantom:
Uli
Moin,
Ich bin ihm insoweit entgegengekommen das er ein so ausgeweitetes umgangsrecht hat, das haben andere bei weitem nicht!!!!
Was nützt dein Entgegenkommen auf dem Papier, wenn du hinterher den Umgang nicht zulässt? Papier ist geduldig und man kann sich die Dinger dann an die Wand nageln *grummel*
Gruß
eskima
Ich stell mir grad 2 Fragen:
Es wird in einem opening eine Frage gestellt und ein paar Infos mitreingepackt. Dann kommen Antworten die den opener nicht passen. Schnell werden dann noch ein paar Infos, wie blaue Flecken, hinterhergeschoben (ist mir nicht nur hier, sondern auch in einigen anderen threats aufgefallen. So, nun kann ich entweder sagen: Oh ja, hättest du das am anfang mitreingeschrieben, dann wäre meine Antwort anders ausgefallen (wäre sie wohl trotzdem nicht, ausser dem Rat vielleicht einen BU zu initieren) oder ich denke mir: Werden diese Dinge jetzt hinterhergeschoben um doch noch ne Rechtfertigung und Zustimmung für das Verhalten zu erlangen und stimmen vielleicht gar nicht? Für mich trifft meist leider letzteres zu, das ich dann denke, jetzt werden mal ein paar Unwahre Behauptungen aus dem Hut gezaubert (jetzt schon mal ´tschuldigung, wenn es bei dir nicht so ist). Warum können bei einer Frage nicht alle Tatsachen auf den Tisch gepackt werden, sondern kommen nur Häppchenweise? Wenn ich professionellen Rat suche, pack ich doch auch alles aus und nicht nur Teile. Ich sag ja auch nicht zu meinem Arzt Mir tut das Auge weh und erwähne nicht, das ich fast nichts mehr sehe.
Die andere Frage: Was ist ein großzügiges Umgangsrecht? Und soweit ich das verstanden hab ist das durch einen Vergleich zustande gekommen. Da hast du vielleicht zugestimmt, aber das Gericht wird diesen Vorschlag gemacht haben, ansonsten hätte es entschieden. Wahrscheionlich im Sinne des Vergleichs, vielleicht abre auch mehr Umgang. Stell dich schon jetzt mal drauf ein, das spätestens ab Schulalter gilt: Alle 2 Wochen übers WE und die Hälfte der Schulferien. Es gibt auch Gerichte die bei kleinen Kindern entscheiden 2-3 mal die Woche für mehrere Stunden und jedes WE einen Tag. Also so großzügig finde ich das nicht. Außerdem betrachte es von der Seite des Kindes. Es hat ein Recht auf beide Elterteile und beide haben alles zu unterlassen, was die Bindung und die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil stört und ales zu tun diese zu fördern
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
*Trollgefahr*
wie schön zu erfahren das man in den augen der meisten alles falsch macht!
Ach du armes kleines Mäuschen.
Dann plan ich wohl besser schnellstens nen umzug an die antarktis, dann hab ich vielleicht mal meine ruhe!
Lass die Lütte dann aber bitte beim Vater. Die Antarktis ist für nicht dort heimische als Kindeswohlgefährdung zu deuten. Und dir geht es ja nur ums Kind. :rofl2:
Ich bin ihm insoweit entgegengekommen das er ein so ausgeweitetes umgangsrecht hat, das haben andere bei weitem nicht!!!!
Ja und? Meinst du, dir deshalb Fehlverhalten erlauben zu dürfen.
Er macht mir das Leben weißgott nicht einfach, er terrorisiert und wenn er mal keine lust hat holt er die kleine auch nicht ab, aber das wird dann wohl in ordnung sein!
Na sowas aber auch., Nun mal schnell Gift und Galle in RIchtung des Vaters gespruckt, damit du fein herauskommst.
Und zum Thema er sorgt nicht gut für das Kind er propft das kind mit süßigkeiten voll,gibt ihr ewig diese süßen säfte und sie hat andauernd blaue flecke ( Ist auch schon bildlich dokumentiert und liegt dem Jugendamt vor)
Ja super. Da ist, worauf ich wartete. Nun kommt der Vorwurf des Missbrauchs. Warum denn nicht gleich den des sexuellen Missbrauchs? Ist doch viel beliebter.
Zudem: Die von dir beschriebenen Dinge sprechen nicht für das Vorliegen einer Depression beim Vater. Aber was anderes fällt dir wohl nicht ein, um ihn los zu werden. Bah, wat widerlich.
DeepThought
*echtamüberlegendenproviderzusperren*
P.S. Wie schön, midnightwish, dass nicht nur ich mir diese Frage über nachgeschobene Behauptungen stelle. 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
oh man, "entgegengekommen" ....."ausgeweitetes umgangsrecht"?
kleine maus. ich weiss nicht wie alt du bist, aber ich weiss eins: du musst noch viel lernen. und zwar schnell. im kindesinteresse.
bengel
*Trollgefahr*
So und nicht anders sollten wir das sehen. Kaum jemand ist so naiv, hier so ein Topic anzufüttern.
Die Openerin sitzt vermutlich vorm PC und klopft sich auf die feuchten Schenkel ob der Tatsache, wie wir uns hier ereifern!
Uli
Achtung ich werd unsachlich! Wenn zu doll bitte löschen!!
Dann plan ich wohl besser schnellstens nen umzug an die antarktis, dann hab ich vielleicht mal meine ruhe!
Du hast wohl nicht alle Latten am Zaun! Das zeigt ziemlich deutlich wie Du mit Differenzen zum KV umgehst- "dann wander ich eben aus und Du bist raus"
Ich bin ihm insoweit entgegengekommen das er ein so ausgeweitetes umgangsrecht hat, das haben andere bei weitem nicht!!!!
Du bist ihm nicht entgegengekommen, das ist sein Recht und das eures Kindes!!!!!!!!
und sie hat andauernd blaue flecke ( Ist auch schon bildlich dokumentiert und liegt dem Jugendamt vor)
Und wahrscheinlich hat er sie auch noch sexuell mißbraucht, was? Erspar uns diesen **tsts - ID 1** bitte. "gofeminin.de" wär auch noch ne prima Seite für Dich!!!
Anm. Admin: Link unklickbar gemacht 😉
Oh man,
wisst ihr was. Ihr als Männer kennt Foren die mir völlig unbekannt sind (na ja von brigitte hab ich schonmal gehört). Ich glaub ich sollte doch nochmal vor dem Spiegel gucken, ob ich tatsächlich weiblich bin :rofl2: oder einen Psychologen fragen, warum ich auf sowas absolut nicht stehe.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
"gofeminin.de" wär auch noch ne prima Seite für Dich!!!
Tststs, was du so alles kennst... :rofl2:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tststs, was du so alles kennst... rofl2
Man muß ja auch mal ins feindliche Lager gucken.... Um die Denke von manchen Exen ansatzweise nachzuvollziehen können.... :rofl2: