guten Morgen liebe Leser,
In paar Wochen ist es soweit und ich werde Vater. Leider möchte die KM kein Kontakt zu mir und dementsprechend ist auch der Informationsfluss zwischen uns.
Auf Wunsch der Mutter, da sie mit mir kein Kontakt haben möchte habe ich mich beim JA gemeldet. Am selben Tag gab es auch ein persönliches Gespräch beim JA ohne der KM.
Dort wurde ein Termin zu einem Gespräch zwischen mir und de KM in Beisein des JA vermittelt. Dies ist schon ca.2 Monate her. Leider wurde bei dem Gespräch so gut wie nicht geklärt, außer das ich meine Tochter die erste Zeit nur im da sein der KM und des JA beim JA sehen kann und das mich die KM bei einem Messenger entsperrt und ich mich ein mal die Woche bei der KM über die Schwangerschaft zu informieren,
Eine aussprach zur Eintragung der Vaterschaft und des Sorgerechts gab es nicht, weil die KM zeit brauch um sich darüber Gedanken zu machen. Jetzt habe ich Anfang der Woche beim JA angerufen, da ich das mit dem Umgangsrecht und der Vaterschaft geregt haben wollte. Die KM hat aber wie vor 3 Wochen den Termin beim JA abgesagt und sich beiläufig über mich beschwert, dass ich zu viele Informationen erfrage und ihr ein Paket zugeschickt habe mit Baby Kleidung die ziemlich hochwertig war. Daraufhin hat sie beim JA auch mitgeteilt, dass ich mich bei weiteren fragen ans JA melden soll, weil sie kein Kontakt möchte.
Jetzt hat mir das JA die Möglichkeit gegeben den Umgang beim JA für 30 Minuten zu ermöglichen.
Leider habe ich dabei auch meine bedenken, da ich mich sehr um meine Tochter sorge und angst habe, dass sie unter der Fahrerei leidet. Auch sind für mich diese 30 Minuten in der Woche echt zu wenig. Nur leider hat das JA keine anderen Möglichkeiten dies zu erweitern. Die KM möchte den Umgang bei sich zuhause nicht, was ich Respektiere.
Nur frag ich mich wieso die KM alles so kompliziert haben möchte.
jetzt wollte ich hier fragen. Wie die Umgänge für die nächsten Jahre geregelt werden können.
Damit meine ich, falls ich vor hätte beim Familiengericht zu klagen, würden die mir bei einem Säugling den Umgang auf 2-3 mal die Woche für eine Stunde regeln?
Müsste ich diese Umgänge beim JA umsetzen?
Welche Regelung eines Umgangs könnten meine Eltern gegenüber dem Kind gesetzlich durchsetzen.
Diese würden meine Tochter auch gerne sehen. Leider verweigert es die Km.
Guten Morgen Mr. Katalyst
Ich bin vielleicht voreingenommen und andere hier im Forum werden das eventuell werden das anders sehen ( es können die Hormone der KM sein) , aber ich würde bei so einem Verhalten erst einmal einen Vaterschaftstest verlangen bevor ich im vorauseilenden Gehorsam eine Vaterschaft anerkenne und die Kosten übernehme. Denn so wie sich mir das Verhalten der KM darstellt suchte Sie nur einen Samenspender und Zahlesel. Sprich einen wenn möglich gut Verdienenden Dauerzahler, der bei der Erziehung und Betreuung möglichst nicht existent ist. Denn die Kosten bleiben Dir bis minimal für die nächsten 18 Jahre oder je nachdem ob das Kind studiert auch noch länger.
LG der Frosch
Guten Morgen Kat.
Bevor wir hier über mögliche Umgangsregelungen und den Weg dahin diskutieren (was bei frischgeborenen Säuglingen und einer solchen KM kein leichter Weg ist), drei Punkte von mir:
- du erscheinst schon ziemlich anhänglich an die KM (das Wort „aufdringlich“ hab ich jetzt vermieden). Du solltest respektieren, dass die KM offenkundig ein großes Problem mit Dir hat. „Kein Kontakt“ wird schwierig für sie, aber er wird sich aufs Kind beschränken. Das solltest Du akzeptieren. Und genau deshalb auch keine Klamotten oÄ fürs Kind schicken. Will sie nicht. Das solltest Du akzeptieren. Das Geld kannst Du sparen. Ganz vielleicht wird es besser, wenn sich der Hormonspiegel bei der Mutter wieder normalisiert od sie merkt, dass Unterstützung durch Dich (die über KU hinaus geht) gar hilfreich sein kann. Aber verlass Dich nicht auf einen solchen Sinneswandel
- bevor Du irgendwelche Zahlungsverpflichtungen eingehst, würde ich auch das Thema Vaterschaftstest verfolgen. Man weiß ja nie. Wie hat sich die KM eigentlich zum Thema Unterhalt positioniert? Den nimmt sie wahrscheinlich gerne?!
- und dann noch was provokatives: Überlege Dir gut, ob Du bei einer solchen Ausgangslage Dich wirklich in eine gelebte Vaterschaft emotional hineinsteigern willst. Das scheint ein enorm steiniger Weg zu werden, teuer und mit vielen Enttäuschungen verbunden. Ggf wäre es auch ein Möglichkeit für Dich, Dich zurück zu ziehen. Dokumentiere alles, dann kannst Du dem Kind irgendwann vielleicht mal alles erklären, wenn es kommt. Ansonsten wird das vermutlich leider ein mindestens 18jähriger Kampf.
gruß, toto
Denn so wie sich mir das Verhalten der KM darstellt suchte Sie nur einen **tsts - ID 37** und Zahlesel. Sprich einen wenn möglich gut Verdienenden Dauerzahler, der bei der Erziehung und Betreuung möglichst nicht existent ist.
Das war auch mein erster Gedanke.
Vielleicht hat der echte Vater keinen Job oder nur einen schlecht bezahlten. Und so wird nun versucht, einem anderen potentiellen Vater, bei dem man mehr Kindsunterhalt abgreifen kann, die Vaterschaft reinzudrücken.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
- und dann noch was provokatives: Überlege Dir gut, ob Du bei einer solchen Ausgangslage Dich wirklich in eine gelebte Vaterschaft emotional hineinsteigern willst. Das scheint ein enorm steiniger Weg zu werden, teuer und mit vielen Enttäuschungen verbunden. Ggf wäre es auch ein Möglichkeit für Dich, Dich zurück zu ziehen. Dokumentiere alles, dann kannst Du dem Kind irgendwann vielleicht mal alles erklären, wenn es kommt. Ansonsten wird das vermutlich leider ein mindestens 18jähriger Kampf.
Auch das ist eine Option, über die Mr K. zumindest nachdenken sollte. Das dürfte dann auch den Vaterschaftstest erleichtern, weil den dann ggf. die KM auf einmal will...
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
neben der Umgangsfrage gibt es auch noch die Unterhaltsfrage. Wie sieht die KM das? Es besteht Anspruch auf KU (ab Geburt), Betreuungsunterhlat BU (§ 1615l BGB), beginnend 6 Wochen vor der Geburt, und eine Erstausstattung für das Kind.
Wie steht die werdende Mutter dazu?
* Voraussetzung für den KU ist, dass Du die Vaterschaft anerkannt hast oder die Vaterschaft festgestellt wurde. Ist das nicht erfolgt, dann bist Du nicht der Vater.
* Solltest Du der Vater sein und wird dies "irgendwann" festgestellt, dann ist der KU rückwirkend ab Geburt fällig!
* Betreuungsunterhalt muss gefordert werden und muss erst ab dem Tag der Forderung gezahlt werden. Der BU ist bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu zahlen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn es kindbezogene Gründe gibt.
* Der BU dient dazu, dass die KM so gestellt wird als habe es die Schwangerschaft und das Kind nicht gegeben und kann deshalb echt teuer werden.
Aus diesem Grund solltest Du Wert auf einen Vaterschaftstest legen. Dieser kann natürlich erst nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden. Bis dahin müssen alle Dinge einfach ruhen.
Solange Du nicht der rechtliche Vater des Kindes bist hast Du weder eine Unterhaltspflicht (Du solltest aber schon Geld zurück legen, wenn Du davon ausgehst der Vater zu sein, die Forderung von KU ist ab Feststellung eben auch rückwirkend gültig), aber auch kein Umgangsrecht.
VG Susi
Ich finde das toll, dass du dich kümmern möchtest und dich so einsetzt, obwohl das Kind noch nicht einmal da ist. Das ist sicherlich ungewöhnlich.
Warum möchte die Mutter keinen Kontakt, was ist vorgefallen? Vor 7 Monaten habt ihr euch nachweislich ja noch gut verstanden, was ist in der Zwischenzeit passiert? Ich denke, dass du erst einmal abwarten solltest, bis das Kind da ist und wie es sich mit der Mutter entwickelt. Die Möglichkeit ist da, dass sie sich beruhig. Die Bruch zwischen euch ist ja noch nicht so lange her.
Falls du dir wirklich sicher bist, dass du der Vater bist, würde ich auf den Test verzichten, um nicht die Mutter noch mehr von der abzuwenden. Das ist zum Beispiel der FAll, wenn ihr in einer langjährigen Beziehung wart, euch ein Kind gewünscht habt und so weiter. Für dich macht ein Test immer Sinn, aber Frauen nehmen das mitunter sehr persönlich, weil man ihnen quasi sagt, sie seinen promisk. Als der Vater meines Kindes einen Test wollte, war ich auch erst ma verärgert und sah es als Provokation. Ich hatte damals seine Sichtweise nicht auf dem Schirm, sondern meine - und ich konnte mir ja sicher sein, ganz ohne Test. Das, zusätzlich zum Stress der Geburt, alleinerziehend, das kann schon heftig für die Mutter sein.
Wenn es aber die realistische Möglichkeit gibt, dass du nicht der Vater bist, dann mach den Test unbedingt.
Sonst solltest du dran bleiben und diese 30 Minuten Umgang erst einmal nehmen, das ist für ein Neugeborenes nicht ungewöhnlich für Umgang. Nach einigen Monaten sollte dann erweitert werden, die erst ÜBernachtung kommt dann in der Regel mit 2 Jahren, wenn es glatt läuft und im gewöhnlichen Modell hast du das Kind jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien.
Das Jugendamt darf übrigens überhaupt keinen Umgang bestimmen. Auch wenn sie sich oft nicht so aufführen, die dürfen nur beraten. Wenn dein Umgang nicht entsprechend ausgeweitet wird, solltest du einen Antrag beim Familiengericht stellen, die Regelung ist dann verbindlich. Dass du dich bereits jetzt so kümmerst und Interesse zeigst, das wird man dir anrechnen. Wichtig ist, dass du auch dieses "Häppchen" von 30 Minuten annimmst und nicht von vorneherein sagst, das ist mir zu wenig.
Übrigens, du musst zwar grundsätzlich nach der Vaterschaftsfeststellung den Unterhalt rückwirkend zur Geburt zahlen. Wenn allerdings die Mutter die Vaterschaftsfeststellung blockiert bzw nicht selbst die Vaterschaft lassen möchte, dann musst du das gerade nicht. Es gibt ein neueres Urteil, dass sich das Kind dieses Verhalten der Mutter zurechnen lassen muss und der Unterhalt dann Paragraph 1613 Abs. 2a gerade nicht mehr gilt.
Sonst solltest du dran bleiben und diese 30 Minuten Umgang erst einmal nehmen, das ist für ein Neugeborenes nicht ungewöhnlich für Umgang. Nach einigen Monaten sollte dann erweitert werden, die erst ÜBernachtung kommt dann in der Regel mit 2 Jahren, wenn es glatt läuft und im gewöhnlichen Modell hast du das Kind jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien.
Wahrscheinlich entspricht das tatsächlich dem Deutschen Recht, aber wenn ich das so lese, könnte ich kotzen. 30 Minuten Umgang kann man sich auch sparen, das Kind wird einen beim nächsten Termin nicht mehr erkennen. Wieso scheiden Übernachtungen vor dem 2ten Geburtstag aus? Wieso scheidet überhaupt ein Wechselmodell in dieser Konstellation aus? Ein Wechsel jeden Tag wäre doch sicher möglich. Aber nein, der Vater ist von Vornherein als Umgangselternteil bestimmmt. Grund: Weil die Mutter es so will. Ich könnte einfach nur Kotzen.
Ich weiß schon, warum ich bei der Partnersuche sehr genau hingehört habe wie Frauen mit ihrem Ex umgehen. Und ich bin froh eine Mutter gefunden zu haben, die WOLLTE, dass der Vater anfangs das Kind 3 Abende unter der Woche betreuen sollte und die nun nach 1 Jahr Elternzeit 41 Stunden arbeiten geht.
Ganz ehrlich, wenn es darauf hinausläuft, würde ich nie im Leben auch nur eine Klage anstrengen. Mit welchem Sinn? Man wird eh nie ein Vater für seine Kinder sein können. Wenn ich die Zeit zusammenzähle, sieht die Tochter meine Partnerin meine Mutter häufiger. Die hat auch schon vor ihrem zweiten Geburtstag da geschlafen. Und hier geht es um Stiefoma-Kind. Wenn du Pech hast, wird dein Kind noch im Glauben aufwachsen, dass du ein böser Mensch bist, weil die Mutter es ihm so über dich erzählt. Dann nimm lieber das, was dir die Besitzerin, äh Mutter, anbietet und geh deinem Leben weiter glücklich nach.
Erstmal sorry für die später Antwort.
Vielleicht noch etwas zum Background unsere Verhältnis war eigentlich immer nur Freundschaftlich, da ich mich auf eine Beziehung mit ihr nie einlassen konnte. Hört sich vielleicht doof an, aber beide seiten wussten das.
Kurz nach der Zeugung hat sich dann die KM nicht mehr bei mir gemeldet. Laut ihr, da sie im Stress war wegen Corona.
nach 3 Monaten kam eine Nachricht von ihr in der sie mit mir reden wollte. Ich wusste nicht worum es geht und wegen dem Kontaktabbruch ihrerseits wollte ich auch nicht mit ihr reden.
Nach einigen Tagen hat sie mir dann geschrieben, dass sie in der 13.Woche ist. Ich wollte das erst nicht glauben und hab sie gefragt, ob wir uns persönlich treffen können. Bei dem Gespräch habe ich ihr gesagt, dass es mich zurzeit überfordert und ich bedenken habe Vater zu werden und ich am liebsten kein Kind hätte. Letzten Endes haben wir uns im Kreis gedreht bei dem Gespräch da sie das Baby auf jeden Fall wollte.
Die Tage danach habe ich ihr dann weiterhin gesagt, dass sie sich Gedanken machen soll ob sie es auch will und ob eine Abtreibung nicht sinnvoller wäre. Darauf hat sie mich auf allen Messenger blockiert und aufs JA verwiesen. Nach einigen Monaten, da es kein Kontakt hab habe ich ihr ein Brief geschrieben in dem ich mich für den Stress entschuldigt habe und das ich mich auf unsere Tochter freue und ich das alles überdacht habe. In dem Zeitpunkt in dem sie es mir gesagt hat hatte ich einfach angst und war überfordert. Jetzt freue ich mich und bin zugleich auch traurig über die Verhältnisse. Ich war mit der KM vier Jahre gut befreundet und wir haben uns auch immer gut verstanden. Es hab nie Streits oder ähnliches wodurch sie vor mir angst haben bräuchte.
Vor unserer Auseinandersetzung hat sie mir angeboten mit zu den Untersuchungen zu kommen und mich gebeten bei der Geburt dabei zu sein. Jetzt ist aber nun mal alles anders. Ich hab weder Einfluss auf den Namen des Kindes noch will sie mich bei oder nach der Geburt im KH.
Es hat einige Wochen gedauert dies zu verarbeiten. Was ich aber schlimm und unerträglich finde ist es wie ich meine Tochter Kennenlernen. Fragt sich auch wann ich meine Tochter das erste mal ohne Begleitung beim Jugendamt sehen kann. Die KM will meine Eltern nicht beim ersten Besuch dabei haben. Das finde ich persönlich unfair, da mir unsere Tochter genau so viel bedeuten wird wie ihr. Ihre gesamte Familie und Freunde können sie wärend der Schwangerschaft begleiten und sehen meine Tochter vor mir unter normalen Verhältnissen. Aber ich muss meine Tochter alleine in so einer Atmosphäre Kennenlernen. Ich meine okay, vor der Vaterschaft habe ich genau soviel rechte wie ihr Postbote. Aber darf ich mich nicht so fühlen? Kann die KM meine Gefühle und Emotionen nicht nachempfinden? Es ist ein schreckliches Gefühl. Jeder in meinem Umkreis merkt wie ich darunter leide.
Jetzt kann ich nur die Nächsten Wochen drauf warten eine Nachricht zu bekommen, dass unsere Tochter da ist. Mehr bekomme ich nicht. Die Termine beim JA kann sie nach belieben absagen wie auch die letzten beiden in der wir die Vaterschaft, das Sorgerecht und die Umgänge bereden wollten.
Vor das Familiengericht möchte ich ungerne, da die Kosten des Verfahrens auf beide aufgeteilt wird und es letzten ende unserer Tochter schadet. Auch möchte ich erwähnen. Ich zahle gerne Unterhalt für meine Tochter, wenn es dazu kommt. Es hat einige zeit gebraucht, bis ich das alles verarbeiten konnte. Aber ich finde es mehr als natürlich auch mal falsch in so einer Situation zu reagieren.
Danke für diese Hintergrundinformation. Ich kann mich nun auch zumindest etwas in die werdende Mama reinversetzen. Da ist von Dir viel Porzellan zerschlagen worden. Diese Monate zwischen Deinem Abbtreibungsansinnen und Deinem Sinneswandel waren einfach zu lang, viel zu lang. Ich vermute mal, dass Du Dich bei ihr als Vater komplett disqualifiziert hast. Das schließe ich aus ihrem Verhalten. Wobei ich das nach Deinen Hintergrundinformationen durchaus nachvollziehen kann.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ich habe ja auch erst im dritten Monat von der Schwangerschaft erfahren, bevor sie sich rar gemacht hat. Nach einem Monat kam bei mir die Einsicht. Das man für sowas sein zeit brauch um es zu verarbeiten, dass ist doch normal.
Jetzt kann ich es nicht mehr ändern und ich bereue ja auch mein verhalten. Ich möchte der KM nicht schlechtes und ich will ihr auch nicht unser Kind weg nehmen. Ich möchte lediglich eine Rolle im Leben meiner Tochter spielen.
Jetzt kann ich es nicht mehr ändern und ich bereue ja auch mein verhalten. Ich möchte der KM nicht schlechtes und ich will ihr auch nicht unser Kind weg nehmen. Ich möchte lediglich eine Rolle im Leben meiner Tochter spielen.
Schreib ihr doch einen Brief, in dem Du genau das zum Ausdruck bringst.
Und dann einfach da sein, nicht aufdrängen. Und warten, was passiert.
Es lohnt sich. Vater zu sein, ist ein tolles Gefühl.
Ich liebe meine Kinder und empfinde jede Minute mit ihnen als wertvoll. Ich ertrage sogar die schlimmste Frau Deutschlands in meiner Nähe, nur im die Kinder täglich zu sehen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Puh, also ich bin wirklich kein Väterhasser, aber hätte mir der Vater meines Kindes in der 13. Woche (!!!) gesagt, ich solle abtreiben, hätte der mich bis Pflaumpfingsten mal kreuzweise können. Und ja, ich gestehe dir sowohl Schock als auch Bedenkzeit zu. Aber mit ein bisschen Mitdenken hätte dir bei "13. Woche" klar sein können, dass die KM über Abtreibung nicht nachdenkt. Und das dann quasi zu fordern ist schon ... denk dir ein Adjektiv.
Ich bin kein genereller Gegner von Abtreibungen. Ich finde aber, dass es ein gewaltiger Eingriff in den Körper und die Psyche einer Frau ist und in meinen Augen auch das Einzige, wo niemand Anderes zu entscheiden hat als sie allein. So wie du auch hättest überlegen können, mit einer Frau, mit der du nicht zu einer Beziehung bereit bist, ordentlich zu verhüten. Auf diese Art und Weise hast du sowohl beim S*x als auch danach alle Verantwortung fürs Handeln zu ihr geschoben.
Mein Rat wäre auch: schreibe ihr einen kurzen Brief, in dem du beschreibst, wie sehr dich die Botschaft umgehauen hat. Und dass dir deine idiotische und unempathische Reaktion sehr leid tut. Und dann lass sie das Kind erst mal bekommen. Kurz vor der Geburt ist kein guter Moment, um Rechte durchzusetzen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
ich glaube meine Situation ist ein wenig vergleichbar mit deiner, mit meiner KM habe ich mich auch in der Schwangerschaft das erste mal getrennt, kurz nach der Geburt hat ein gewisser "Umgang" eine Zeitlang geklappt, aber nicht lange und seit dem streiten wir uns über das Umgangsrecht unserer Tochter.
Verstehe ich das richtig, das Baby ist noch nicht geboren?
Dazu vielleicht ein kleiner Hinweis, die Frauen blühen kurz nach der Geburt oftmals emotional stark auf, in positiver hinsicht.
Den Moment kannst Du nutzen und dich ein bringen und darüber dann deine erste Bindung zu dem Kind aufbauen, wenn die KM das zu lässt.
Ich würde daher möglicherweise auch eine Zeitlang keinen trouble machen, ggf. Die Anmerkungen von LBM beachten und der KM einen netten Brief zu kommen lassen.
Es gibt hier einige Fälle mit ähnlicher Ausgangssituation wie deiner, sprich wo Umgang mit einem Säugling bzw. Baby geregelt werden musste.
Ich kann Dir ans Herz legen, diese Fälle in der Umgangsabteilung raus zu suchen und dich da etwas einzulesen.
Grundsätzlich wirst Du vor Gericht auch bei einem Baby bereits ein gewisses Umgangsrecht eingeklagt bekommen, möglicherweise aber (aus Rücksicht zu der jungen Mutter) nicht in Form einer Tatsächlich vollstreckbaren Regelung.
Prinzipiell ist es so, das je jünger das Kind ist, desto öfters (dafür aber kürzer) sollten die Umgänge statt finden.
Es ist aber wie in allen anderen Lebenslagen auch, Du willst nur im äußersten Notfall zu Gericht und einen Prozess führen.
Wenn die KM nicht komplett durchgeknallt ist und ein Interesse daran hat, dem Kind nicht den Vater zu nehmen, dann solltest Du immer schauen
dich zu arrangieren.
Bezüglich der Kosten vor dem Familiengericht brauchst Du dir im Sinne deiner KM erst einmal keine Sorgen machen.
Sie wird VKH ohne Zahlung bewilligt bekommen, während Du deine Kosten voll selbst trägst (ich gehe mal davon aus Du bist Erwerbstätig).
Diese Verfahren können für dich dann in die Zehntausender gehen.
Auch nach einer Vaterschaftsanerkennung hast Du erst einmal weiterhin nur genau so viele Rechte wie ein Postbote, es kommen jedoch Pflichten dazu, denn Du musst ab diesem Moment zahlen - wie schon sehr gut von Susi und Maria ausgeführt wurde.
Wenn deine KM gleichzeitig das gSR mit anerkennt, dann wäre deine Ausgangslage etwas besser.
Wenn die KM auch nur ein wenig mit dem JA zusammen arbeitet, dann nutze das am Anfang ohne ein Gerichtsverfahren zu betreiben.
Wenn die KM sich komplett verweigert und Du ernsthaft an dem Leben des Kind teilhaben möchtest, kannst Du nach einem Halben Jahr bis Jahr damit anfangen ein Verfahren ein zu leiten.
Die Gerichte werden dabei am Anfang bei einem noch so kleinen Kind idr. Recht Zäh reagieren, du wirst dich vmtl. mit einem durch das JA begleiteten Umgang zufrieden geben müssen.
Wenn Du es gar nicht erst schaffst, von Anfang an eine Bindung zu dem Kind aufzubauen, mglw. wenn das Kind durch die Mutter beeinflusst wird, dann wir das ein sehr langer und unangenehmer Weg mit der Vaterschaft.
ich muss da aber nochmal mich und meine Geschlechtsgenossinnen in Schutz nehmen.
Rein von der Biologie her ist das VÖLLIG NORMAL, wie Mütter mit einem Säugling reagieren. Die Hormone schreien: BESCHÜTZE dieses KIND, die Stillhormone sorgen für eine unglaubliche Bindung, lassen Schlafmangel besser verkraften, sorgen für einen leichteren Schlaf, Frau ist nah am Wasser gebaut, hochemotional.
Dass das für einen frisch gebackenen (und vor allem getrennten) Vater suboptimal ist, ist klar. Aber sowenig, wie ein Mann seine Morgenlatte unterdrücken lann verschwinden diese Hormone auf Knopfdruck.
Also bitte bitte behutsam vorgehen....
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich sehe das mit der Abtreibung nicht so eng. Bei einem Kind, das einfach so passiert ist, ist das die normale Reaktion, dass man das zumindest in Erwägung zieht. Wenn die Mutter es genau in der 13. Woche verkündet hat, dann scheint da Kalkül dahinter zu stecken, denn nur bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Abtreibung legal möglich. Sie wollte sich letztlich nicht der Diskussion aussetzen und alleine entscheiden, hat dann den TO vor vollendete Tatsachen gestellt. Da wäre ich auch erst mal vor den Kopf gestoßen.
"Mein" KV hat es in der 8. Woche erfahren und auch zum Ausdruck gebracht, dass er eine Abtreibung wünscht. Das habe ich ihm nie vorgehalten, es war auch erwartet. Wäre für mich befremdlich gewesen, wenn er als Affaire Freudensprünge gemacht hätte.
MrKatalyst, halte dich bis zur Geburt etwas zurück und sei dann einfach da, mach Angebote. Ihr wart lange befreundet, gerade ist eine Ausnahmesituation, es ist wahrscheinlich, dass sie rumkommt.
Außerdem finde ich, dass du dich angesichts der Situation wirklich gut, fair, deeskalierend und engagiert verhälst
Hi,
die Empfehlung einer Abtreibung vom Vater hätte bei mir wohl auch zu einem Kontaktabbruch geführt. Eine Freundin von mir hat
ihren Lebensgefährten nach so einem Satz verlassen und er hat das gemeinsame Kind erst 12 Jahre später zum ersten Mal gesehen,
der Mann war bei ihr absolut unten durch und der wusste lange nicht mal wo sie überhaupt hin ist. Nachdem er ihr sehr deutlich
zu verstehen gegeben hat das er das Kind nicht will hat sie das zum Anlass genommen das eben komplett allein zu machen, er wurde
auch nie um Unterhalt gebeten.
Schreib ihr das und lass ihr Ruhe. Die Zeit um die Geburt herum ist emotional sehr sehr aufwühlend, da kann alles passieren.
Aber trotzdem, bist du dir sicher der Vater zu sein? Würde immer noch einen Test empfehlen.
LG
Nadda
Klar ist es nicht cool sowas zu hören. Aber auf dauer den Kontakt auf so eine Stufe zu reduzieren ist echt egoistisch. Ich würde es verstehen, wenn ich bei der Einstellung geblieben wäre die ich eine Woche hatte.
Ich hab ihr sonst alles offen gelassen. Ich hab ihr gesagt, dass sie zu meiner Familie gehört und die Tür für sie jederzeit offen bleibt. Aber ich bekomme dauernd nur Vorwürfe. Das 2 Kilo Paket war zu schwer mit den Babysachen und sie musste es ja bei ihren Nachbarn abholen.
Das ich ihr was zukommen lasse fürs Baby war aber abgesprochen. Nur wollte sie es nicht Persönlich von mir vor ihrer Haustür bekommen und beim Jugendamt konnte ich ihr auch nicht zukommen lassen, da sie die letzten Termine immer abgesagt hat.
Ich habe auch nicht vor sie weiterhin zu kontaktieren. Ich habe mir das auch alles gut durchdacht. Ich werde alle Informationen die ich brauche übers Jugendamt erfragen so wie sie es mir gesagt hat und warten bis ich meine Tochter das erste mal sehen. Wenn sie diese Egoistische Nummer durchziehen will, dann soll sie es tun. Ich werde mich dabei nicht schlecht fühlen, wenn unsere Tochter in der Zukunft fragt, wieso Papa nicht so oft da ist.
Hallo,
Die Tochter wird nicht fragen warum der vater nicht so häufig da ist, wenn sie es nicht besser kennt.
Der Sohn meiner ex-schwägerin hat auf die Frage nach seinem Vater geantwortet, dass er einen Opa hat und keinen Papa. Der vater war in seinem Leben nie präsent. Und damals war er rein KindergartenKind. Was Kinder nicht kennen können Sie erst mal nicht vermissen und später ist es dann nicht so wichtig.
Wenn es dein Kind ist, dann versuche eine Beziehung aufzubauen. Ansonsten wird das Kind nicht so einfach den Weg zu dir finden.
Was den Sohn meiner ex-schwägerin angeht, der vater hat ihr erst unterstellt, dass sie ihn betrogen und das nicht sein Kind ist. Und zwar ziemlich massiv. Nach dem positiven Vaterschaftstest hat er sich aber trotzdem nicht gekümmert. Und so wächst das Kind ohne vater auf.
Sophie