Umgangsrecht - Darf...
 
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Umgangsrecht - Darf meinen kleinen nicht sehen.

 
(@fugazi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Tag !
Ich hatte hier im Forum meine Geschichte schon mal geschrieben.  Mir geht nun hier um das Umgangsrecht. Es besteht das gemeinsame Sorgerecht (waren nicht aber nicht Verheiratet).
Die KD wollte mir als erstes wegen angeblicher Alkoholprobleme das Umgangsrecht per Gericht wegnehmen. Es wurde dann bei Gericht vereinbart(Ohne Beschluss) , das ich freiwillig meinen kleinen ein paar Wochen über das Jugendamt  bzw.  Kinderschutzbund sehe damit diese sehen, dass das nicht der Fall ist. Das war im Dez. letzen Jahres. es wurden zwei Termine beim Jugendamt ausgemacht und es fand ein Gespräch beim Kinderschutzbund statt. Im Feb. dieses Jahres wollte die KD mir dann  das geteilte Sorgerecht wegnehmen, was das Gericht jedoch ablehnte, so dass ich weiterhin das Sorgerecht mittrage.  Darauf wurde für März erst mal ein neuer Termin mit dem Kinderschutzbund vereinbart. Dieser wurde dann jedoch 2 Stunden vorher telefonisch abgesagt. Mir wurde mitgeteilt, dass es aus Zeitlichen Gründen nicht möglich wäre und ich einen neuen Termin erhalte..... Das war das letzte was ich gehört habe. Bei Nachfragen auf dem Jugendamt erhielt ich keine Antwort, bzw. ich bin erst gar nicht bis an die richtige Stelle vorgedrungen. Es wurde mir gesagt, die Zuständige Sachbearbeiterin würde sich melden. Leider nicht. Habe sicherlich 10 mal angerufen, AB usw. ohne Erfolg. Mein Anwalt hat nun Anfang Mai das Amt angeschrieben mit der bitte um eine Rückantwort. Diese kahm 14 Tage später worin es hieß, das ein betreuter Umgang nicht möglich wäre, ich sollte doch eine Psychotherapie machen, weshalb auch immer. So geht das ganze nun schon einige Zeit hin und her. Der Anwalt schreibt das Amt an, die schreiben zurück bla bla bla... Mein Anwalt hatte angefragt, ob den irgendwelche neue Erkenntnisse da wären, seit dem Termin wo ausgemacht war, der Absage und bis zum heutigen Datum. Sind keine da. Die berufen sich auf Aussage der KD, diese mich auch wegen angeblicher Häuslicher Gewalt Angezeigt hat aber das Verfahren noch offen ist.
Was für Möglichkeiten  besteh denn, das ich meinen Sohn sehen kann? Haben ja das gemeinsame Sorgerecht, was vom Gericht auch bestätigt wurde und das Umgangsrecht wollte die KD mir entziehen, wobei sie auch gescheitert ist. Das mit dem Amt war eine  freiwillige Sache von mir, da ich nichts zu verbergen habe, doch des frieden willen ich sagte, gut ich mach das Spiel 6 Wochen mit.... Aber wie gesagt, dass war letztes Jahr im Dez..
Von Amt her wird sich das sicherlich noch eine Weile hinziehen, doch es muss doch eine Möglichkeit für mich geben meinen jungen zu sehen. Kann ich da über die Polizei was machen? Hingehen und Anzeige wegen Verweigerung des Umgangsrecht machen? Eine Einigung mit der KD ist nicht möglich. Auch habe ich bis heute weder ein Foto bekommen, weiß nicht was der kleine macht, wie es ihm geht... mitgeteilt wird mir nichts...Kann doch nicht sein das ich selbst für ein Foto vor Gericht muss. Mein Sohn ist im Feb. zwei Jahre alt geworden.
Hat da jemand nen Tip?
Danke  Gruß
Fu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 15:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Fu,

willkommen hier im Forum.

Gab es denn in der Vergangenheit reale Vorfälle bzgl psychischer Auffälligkeiten? Da fehlen noch ein paar Hintegründe aus meiner Sicht.

Hier solltest Du dich nochmal mit Deinem Anwalt zusammensetzen und die weitere Strategie neu bestimmen. Wenn Du auf der Schiene JA nicht weiterkommst, muss es halt zu Gericht weitergehen. Zumindest ein Umgangsrecht sollte schnell wieder installiert werden, am besten auch mit Ordnungsmitteln versehen, wenn es nicht funktioniert.

Polizei ist da der falsche Ansprechpartner. Das muss über entsprechende Beratung, Anwalt und Familiengericht laufen. Du hast auch Mindestrechte an Information über Dein Kind (Foto, etc.) nach BGB. Auch darüber solltest Du mit Deinem Anwalt sprechen, da das ja auch nicht funktioniert.

Kann doch nicht sein das ich selbst für ein Foto vor Gericht muss.

Doch, im Zweifel halt schon. Deiner Schilderung nach hast Du es mit einer professionellen Kindsbesitzerin zu tun und wie Du ja schon festgestellt hast, sind die außergerichtlichen Maßnahmen ziemlich ausgeschöpft. Gruß Ingo  

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 16:29
(@bagger1975)

Servus Fugazi,

Dir waren doch bereits hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-24219-start-msg272424.html#msg272424

eigtl. schon gute Tipps gegeben und hattest Du bereits unter Nr. 16 damals selbst erkannt, dass:

"Die EX versucht es auf Zeit zu spielen, hat mich nun mal wieder zwei Mal reingelegt. War aber auch selbst dran schuld."

Weiteres Zuwarten wird Dich bei dieser Ex sicher nicht weiter bringen.

Gerichtliche Sorge- u. Umgangsverfahren sind etwas völlig unterschiedliches.

Um letzteres solltest Du Dich langsam endlich kümmern, zumal die mitgeteilten Probleme mindestens seit Geburt des Kindes bestehen und durch weiteres Zuwarten nicht besser werden. Mit Deinem Anwalt solltest Du besprechen, endlich einen gerichtlichen Umgangs-Antrag zu stellen.

Von allein wird das Gericht nämlich sicher nicht entscheiden...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 16:47
(@diskurso)
Registriert

Moin Fugazi,

Lass Dir nicht länger auf dem Kopf herumtanzen !

Diese kahm 14 Tage später worin es hieß, das ein betreuter Umgang nicht möglich wäre, ich sollte doch eine Psychotherapie machen, weshalb auch immer.

Wie kommt die JA-Tante zu so einer Aussage, ist sie nebenberuflich als Psychologin tätig 😉 ?
Darüber hinaus gibt es offenbar auch gar keinen Grund mehr für nur betreuten Umgang, denn der Alk-Vorwurf ist doch inzwischen entkräftet ?
Selbst wenn Dir auf Grund der Strafanzeige Umgang verwehrt wird, müssen mindestens betreute Umgange bis zur Einstellung des Strafverfahrens durchgeführt werden !

Mach einen Termin beim Anwalt, er soll sofort einen Eilantrag auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf Umgang stellen.
Dieses Hin-und-Her-Spiel mit dem JA ist unwürdig und führt nur zu weiterer Verzögerung Deiner Dir rechtlich zustehenden Umgangskontakte.
Die Zeit bis zur Verhandlung solltest Du nutzen, um Dir eine ganz konkrete, umsetzbare Umgangsregelung zu erarbeiten.
In der Regel solltest Du dann spätestens in 4-6 Wochen Gerichtsverhandlung haben.

Übrigens:

... da von der Ex mir noch ganz andere Sachen vorgeworfen werden und es deshalb noch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wegen angeblicher Körperverletzung sowie Bedrohung.

Ob es überhaupt ein Verfahren mit anschließender Gerichtsverhandlung kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Dein Anwalt sollte dort dringend Akteneinsicht beantragen, falls noch nicht geschehen.
Falls die Vorwürfe nicht beweisbar sind, wird das Verfahren eingestellt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 21:07
(@fugazi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
möchte mal wieder berichten was es bei mir neues gibt... leider nix gutes 🙁

Also wie ich die Tage erfahren habe, ist meine Ex- Lebensgefährtin einfach in ein anderes Bundesland Umgezogen ( Ohne mir Bescheid zu geben, weiß nicht wo mein Sohn zur Zeit ist). Es ist so wie ich es mir gedacht habe, es wurde auf Zeit gespielt. Von dem Umzug habe ich nur zufällig erfahren, da mir bis heute immer noch der Umgang Verweigert wird. Mein Anwalt macht einfach nichts. Ich habe diesem schon wie oft Bescheid gegeben er soll doch bitte bei Gericht beantragen das ich meinen Sohn endlich sehen darf, dass Gemeinsame Sorgerecht und Umgangsrecht besteht ja und wurde mir vom Gericht auch zugesprochen, halt nur keine Zeiten. Der Anwalt macht einfach nichts. Da ich Mittlerweile einen PKH habe, kann ich auch keinen anderen Anwalt nehmen. Ich weiß auch nicht ob ich mich da irgendwo beschweren soll, mein Anwalt ist Vorsitzender Richter in der Anwaltskamer. Ich weiß so langsam einfach nicht mehr weiter, egal wo man sich hinwendet, man ist irgendwo verlassen. Bekomme immer nur gesagt, sowas braucht seine Zeit, dass kann doch nicht sein! Noch nicht mal meine Privaten Gegenstände habe ich aus der Wohnung obwohl vom Gericht damals so angeordnet...Das war im Dez 2011....
Na ich hoffe Ihr habt mehr Glück als ich und ich werde wenn sich was neues ergeben sollte hier berichten...
Micha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2012 18:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Fugazi,

oftmals ist es halt bei Anwälten so, nur wo der Euro auch wirklich rollt, werden sie auch "schnell" aktiv. Im Zweifelsfall musst Du wirklich die Möglichkeiten zu einem Anwaltswechsel ausloten bzw. im Notfall auch selbst einen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gerichts stellen.

Also wie ich die Tage erfahren habe, ist meine Ex- Lebensgefährtin einfach in ein anderes Bundesland Umgezogen ( Ohne mir Bescheid zu geben, weiß nicht wo mein Sohn zur Zeit ist).

Aus der Forenerfahrung musst Du hier dringend selber aktiv werden. Ist Dir der Aufenthaltsort der Mutter und Kind komplett unbekannt? Dann auf zum Einwohnermeldeamt und Nachforschungen durchführen. Du hast einen Anspruch auf Erteilung einer Auskunft dort. Selbst bei Einrichtung einer Meldesperre ist es mit Hilfe eines Anwalts / Gericht möglich, die Örtlichkeiten zu erfahren.

Denn das Problem ist nun, dass auch das Gericht / Anwalt sonst nicht weiß, wohin es zustellen soll bzw. die Zustellung läuft ins Leere. Auch wenn jetzt wieder Kommentare kommen werden wie "das wird das Gericht schon selber rausfinden" vergeht so zu viel Zeit. Informiere Dich ansonsten bei Nachbarn / Bekannten wo die KM genau hingezogen ist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2012 18:46
(@fugazi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und nen scheene owend zusamme, erst mal Danke für die Antwort. Also ich bin wie schon gesagt wurde selbst tätig geworden und hab die Adr. endlich erhalten. Hab mich auch schon mit dem dort zuständigen JA in Verbindung gesetzt, doch leider wie das bei Ämtern so ist, noch nicht die richtige Sachbearbeiterin erreichst. Ruf da täglich an, eine andere Sachbearbeiterin meinete nur da könne SIe nix machen, sie wäre nicht zuständig für den Bereich. Mein Anwalt ist der Hit, als ich ihm mitteilte das Die KM einfach umgezogen ist, meinte er wenn ich so den ungefähren Aufenthaltsort kennen würde, Sie in nähe Ihrer Eltern wieder wohnen würde, ich mich dort hinstellen und Ihr auflauern sollte...ich dachte ich höre nicht richtig. Auf jedem Fall wohnt Sie jetzt gute 150 km weg von mir wieder in Heimatnähe wo wir eigentlich her sind. Jetzt bin ich mal gespannt was mein Anwalt weiter macht und wie das neue JA so drauf ist, hoffe doch mal besser als diese hier, da gab es ja nur Probleme. Ich bleib am Ball und berichte wie die Sache bei mir weiter läuft, muss ja auch irgendwann mal was positives berichten können, mach ja schon fast ein Jahr da rum um meinen Sohn zu sehen obwohl Gemeinsames Sorgerecht und Umgangsrecht, ich noch nicht mal nen Foto bekomme, nicht weiß was mit Kindergarten ist, wie es dem kleinem Gesundheitlich geht (hatte doch vor fast 2 Jahren eine Herz OP gehabt) und und und.... verstehe nicht, das man als Vater so wenig machen kann wenn einem die Ex böse will....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2012 19:41