Hallo alle zusammen!
Meine ehemalige Partnerin hat das Kind demnächst in ihrer Obhut (Umzug erfolgt in ca. 3 Wochen). Wir haben uns vor 2 Wochen beim Amt für Familie und Soziales auf ein Umgangsrecht vorerst geeinigt. Trotzdem droht sie mir mehrmals, dass unser Kind die anderen Großeltern nicht sehen darf. Bis jetzt haben eigentlich nur ihre Eltern etwas von unserer Kleinen bzw. umgekeht die Kleine ewtas von ihren Großeltern mütterlicher Seite. Ich schaue mir das schon seit 15 Monaten an, aber langsam bin ich echt stinkig, da es absolut unfair ist, dass unsere Kleine nicht auch mal bei den anderen Großeltern sein darf. Bis jetzt hat sie bestimmt 10 Mal dort übernachtet und die Oma sieht unser Kind fast täglich für ein paar Stunden. Sie ist immer sehr anhänglich zu der anderen Oma und quakt, wenn sie nicht zurück auf Omas Arm kommt. Ich bin dann völlig abgeschrieben, obwohl wir vorher toll gespielt haben. Mir persönlich geht das gegen den Strich das meine Ex ihre Mutter zur Ersatzmutter macht (das hat sie übrigends auch schon bei ihrem 10 Jahre älteren ersten Kind gemacht ). Ich habe zwei Fragen:
1. Dürfen meine Eltern unsere Kleine auch sehen, wenn ich sie bei zur Übernachtung habe?
2. Wenn meine Eltern nur 1x im Monat das Recht zugesprochen bekommen, wie ist es dann mit den anderen Großeltern? Dürfen sie dann auch nur 1x im Monat die Kleine sehen (ansonsten wäre ja ganz schön unfair!!!)?
3. Kann man den intensiven Kontakt zur Mutter meiner Ex etwas einschränken (das soll nicht heissen, dass ich etwas dagegen habe, dass sie unsere Kleine sieht, aber halt nicht fast jeden Tag für ein paar Stunden, denn dann hat sie im Endeffekt mehr von ihr als ich (der Vater) - ich habe die Grundeinstellung, dass die Eltern die Bezugspersonen Nummer 1 sein sollen und nicht die Großeltern)?
Gruß an alle Antwortenden
Servus andree74!
Zu 1.:
Natürlich, Art und Umfang des Umganges ist Deine und/oder Deines Kindes Sache, solange das Wohl es Kindes nicht gefährdet ist. KM hat hierbei nichts zu melden!
zu 2.:
Wer hat Deinen Eltern dieses Recht zugesprochen?
zu 3.:
Analog 1, dem betreuenden Elternteil obliegt Art und Umfang des Umganges/Betreuung.
P.S.
Wenn Du mehr Umgang als ihre Eltern haben möchtest,wäre das Wechselmodell als Umgangsregelung sinnvoll ... nur, wärst Du in der Lage, hälftige Kindesbetreuung sicherzustellen, um dies zu ermöglichen?
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bis jetzt ist noch nichts gerichtlich beschlossen, wie das Umgangsrecht erfolgen wird. Wir haben lediglich beim Amt für Familie und Soziales den weiteren Verlauf besprochen. Ich habe leider nicht die Zeit, mich zur Hälfte im Wechselmodel um unsere Kleine zu kümmern, da ich vollzeitig berufstätig bin. Es würde nur gehen, wenn ich unser Kind bei meinen Eltern abgeben würde, aber erstens möchte ich das nicht, da ich ja den Grundsatz habe, dass die Eltern die Bezugspersonen sein sollten, und zweitens darf der Vater das bestimmt nicht.
Mit der Frage meinte ich, ob die Großeltern mütterlicher Seite auch nur ein Umgangsrecht hätte von 1x im Monat, wenn dies meinen Eltern zugesprochen würde (nur für den fall, falls man es gerichtlich erstreiten müsste, wenn meine Ex sich wehrt).
Gruß andree74
Mit der Frage meinte ich, ob die Großeltern mütterlicher Seite auch nur ein Umgangsrecht hätte von 1x im Monat, wenn dies meinen Eltern zugesprochen würde (nur für den fall, falls man es gerichtlich erstreiten müsste, wenn meine Ex sich wehrt).
Nein, deine Ex kann ihren Eltern den Umgang sooft undsolange sie das möchte ermöglichen. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Im übrigen ist es ja auch in intakten Familien nicht so das die Großeltern ihre Enkelkinder immer die gleiche Zeit sehen. Warum auch?
Über fair und unfair im Familienrecht ist in etwa so sinnvoll wie eine Tasse Wasser in den Bodensee zu kippen, damit der nicht austrocknet 😉
Tina
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus andree74!
Es würde nur gehen, wenn ich unser Kind bei meinen Eltern abgeben würde, aber erstens möchte ich das nicht, da ich ja den Grundsatz habe, dass die Eltern die Bezugspersonen sein sollten, und zweitens darf der Vater das bestimmt nicht.
Wie alt ist denn Töchting?
Ich gehe davon aus, dass sie den Vormittag entweder im KiGa oder in der Schule verbringt...danach wäre ein weitere Betreuung erforderlich. Dein Einfluß würde dennoch groß genug bleiben!
In diesem Zusammenhang: wäre eine Änderung der Arbeitszeit oder möglicherweise Home-Office an Nachmittagen denkbar? Hier wäre im Falle von Wechselmodell Deine Kraeativität gefragt...
Was darf der Vater bestimmt nicht, seine Eltern zur Betreuung heranziehen? Steht nirgends geschrieben, daß dem so ist!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!