Umgangsrecht einkla...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht einklagen...

 
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

Ich glaube langsam gibt es keinen anderen weg mehr! ich sehe meine 3jahre alte tochter nur alle 14 tage für 5 stunden. Bekomme nichtmals einen extra tag jetzt in den Sommerferien. Durfte am geburtstag nicht mals für ne stunde vorbei kommen! auch die Tage danach nicht. Ostern auch nicht!
Wie läuft das denn jetzt ab? muss ich das JA darüber informieren dass ich vor Gericht will? Ist es vielleicht sogar besser sie zu Informiieren? Gehe ich da am besten zu einem Famiielien Anwalt? oder besser woanders hin? Was gibt es sonst noch zu beachten?

Wohne momentan in ner 2Zimmer wohnung. wenn ich die aussicht darauf hätte dass sie über nacht zu mir kommt, würde ich direkt nach ner 3 zimmer wohnung suchen! oder sollte ich besser sofort damit anfangen?

danke

lg
Franzi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 23:32
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich glaube langsam gibt es keinen anderen weg mehr! ich sehe meine 3jahre alte tochter nur alle 14 tage für 5 stunden. Bekomme nichtmals einen extra tag jetzt in den Sommerferien.

Das ist nicht viel und du kannst es ändern, indem du ertsmal zum JA gehst und um Gespräche mit der Mutter bittest, danach evetuell den Umgang gerichtlich regeln lässt.

Durfte am geburtstag nicht mals für ne stunde vorbei kommen!

Ist natürlich doof, aber nicht so einfach zu ändern.
Selbst übers Gericht hast du deine Umgangszeiten und wenn sie nicht gerade auf das  Geburtstagsdatum fallen, kannst du auch da nichts machen.

Ostern auch nicht!

Für Feiertage gibts es gerichtliche Regelungen, musst du halt nur durchboxen.

Wie läuft das denn jetzt ab? muss ich das JA darüber informieren dass ich vor Gericht will? Ist es vielleicht sogar besser sie zu Informiieren? Gehe ich da am besten zu einem Famiielien Anwalt? oder besser woanders hin? Was gibt es sonst noch zu beachten?

Besser ist es, erst das JA mit ins Boot zu holen und dann mit einem Anwalt(Familienrecht) Klage einzureichen.

Wohne momentan in ner 2Zimmer wohnung. wenn ich die aussicht darauf hätte dass sie über nacht zu mir kommt, würde ich direkt nach ner 3 zimmer wohnung suchen! oder sollte ich besser sofort damit anfangen?

Nö, warum?Auch eine 2 Zimmer Wohnung kann für 3 Jährige spannend sein. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 00:19
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

Beim JA war ich schon öfter und hatte auch schon eine Mediation beantragt. An meinen beiden Vorgeschlagenen Terminen konnte sie nicht. Hab sie dann über das Ja einladen lassen, da konnte sie aber auch nicht. Meiner aufforderung selber Termine vorzuschlagen kam sie bis heute nicht nach.....
lg
KBoden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 00:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi kBoden

Dann ist ein Richterspruch das nächste.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 00:29
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

Ein Familienrichter? Wie teuer kann denn so ein Prozess werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 00:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein Familienrichter? Wie teuer kann denn so ein Prozess werden?

Das dafür zuständige Familiengericht ist der Gerichtsbezirk, in dem euere Kinder Wohnen.
Kosten für Umgangsklagen werden mit 3000,-Euro angesetzt.
Wenn du dir so einen Prozess nicht leisten kannst, gibt es das Mittel der VKH, dann kostet dir der Prozess bis auf Anfahrtswege des Anwalts, nichts.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 00:47
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

ICh nehme notfalls auch einen Kreditt auf dafür! Wenn es hilft das ich meine Tochter endlich länger bei mr haben darf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 00:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Kosten für Umgangsklagen werden mit 3000,-Euro angesetzt.

das stimmt so nicht; die 3 Mille sind nicht die Kosten, sondern der Streitwert für Umgangsverfahren. Der >>>Prozesskostenrechner<<< wirft dafür Anwalts- und Gerichtskosten von ca. 850 EUR aus.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 03:19
(@bagger1975)

Hallo KBoden,

schade, dass sämtliche Bemühungen, die Dir hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21449.html

empfohlen waren leider fruchtlos waren.

Die KM scheint leider eine ganz hartnäckige Kindsbesitzerin zu sein, sodass Du jetzt gezwungen bist, diesen Schritt zu gehen. Das musst Du jetzt machen für Dein Kind und Dich und Deine vorangegangenen Bemühungen über JA und Mediation werden sich in dem gerichtlichen Verfahren sicherlich für Dich auszahlen.

Wie @Brille schon geschrieben hat, kostet das Verfahren nicht die Welt.

Such Dir einen guten Familienrechtsanwalt und dann stell einen Antrag auf Umgang bei Gericht.

Werde Dir aber vorher darüber klar, wieviel Umgang Du gewährleisten kannst und pack mehr oben drauf als Verhandlungsmasse. Ich denke Übernachtungen sollten langsam drin sein, dazu eine hälftige Feiertags- und Ferienregelung. Bringen und Holen evtl. gleich über Kita/Kiga organisieren. Auch ist gleich eine verbidliche Regelung zu treffen, wenn ein Umgang nicht stattfinden kann, dann muss ein Ersatztermin festgelegt sein.

Im Verfahren solltest Du KM nie schlecht machen und Dich auch kompromissbereit zeigen (dswg. die Verhandlungsmasse).

Und am Ende des Verfahrens solltest Du einen Umgangsbeschluss in Händen halten, evtl. strafbewehrt, d.h. flankiert mit Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft für den Fall der Zuwiderhandlung durch die KM.

Wie Du in vielen Berichten hier nachlesen kannst, solltest Du Dich -wenn es geht- auf keinen Vergleich einlassen.

Viel Erfolg weiterhin   

 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 12:03
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

habe dann heute meinen ersten Termin beim RA! Bin mal gespannt.
Bin dann auch mal weg.
lg
KBoden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 18:46