Hey Leute !!
Ich gebe zu, diese Seite kenn ich schon länger...hab bis jetzt aber nur von Euren Tips die ich hier lesen konnte Mut geschöpft 😉
Kurz zu meinem Problem:
Ich habe einen Sohn (jetzt 3 Jahre u. 2 Monate alt) Die KM verweigert mir seit Weihnachten 08 einen angemessenen Umgang und betreibt bewusste Kindesentfremdung. Ich bin im Februar 08 zu einem Anwalt gestiefelt, da sie umgezogen ist und mir den neuen Wohnort nicht mitgeteilt hat. Ich darf erfreulicherweise mitteilen das ich ein notariell beglaubigtes GSR besitze. Letzes WE, als ich meinen Sohn bei Ihr ablieferte, teilte mir Ihr Lebensgefährte mit das sie es nicht mehr wollen das mein Sohn bei mir übernachtet. Ich bin seit einem Monat verheiratet. Wohne in einem Haus indem wir für meinen Sohn ein Kinderzimmer eingerichtet haben.
KM u. Jugendamt forderten betreuten Umgang in einem Kindergarten. Dieser wurde nach 6 Treffen zu meinen Gunsten abgebrochen. Diakonie empfahl gütliche Einigung und Annäherung an 14tägigen Umgang über Nacht. Dieser sollte dann ab November 09 regelmäßig erfolgen.
Tja, was soll ich sagen, KM weigert sich weiterhin...Jugendamt sagt sie können nichts machen...mein Anwalt kommt erst im neuem Jahr wieder 🙁
Für mich steht fest, Einstweilige Verfügung...und der Gang zum Familiengericht. Zweifeln lässt mich nur, ich kämpfe seit einem Jahr...trotz GSM keine Chancen bei KM und JA...
kann mir mal einer Mut machen bitte ?? 😉
PS: Ich finde diese Seite sehr toll...ich werde meinen Kampf um meinen Sohn hier mit Sicherheit etwas später ausführlich posten. Aus vielen Beispielen kann man sich was rausziehen und Mut schöpfen nicht alles einfach so hinzunehmen.
...also bis denni...Thanks für die kommenden "Mutmacher" !!!
Gruss René
hallo p-r und herzlich willkommen,
du findest hier mutmacher,trostspender und vor allem wirklich gute hilfestellungen und tolle unterschiedliche meinung aus der du dir dann deine eigene bilden darfst.
insofern bist du hier richtig angekommen 😉
dein handeln hast du aber selbst in der hand, anschupsen ja, losgehen musst du dann von alleine...
ich hab ein paar fragen die wahrscheinlich auch die anderen user interessieren und die eher dazu führen könnten das der ein oder andere dir zusätzlich zum mutmachen auch noch gute empfehlungen und tips aus rechtlicher sicht geben kann/wird.
Die KM verweigert mir seit Weihnachten 08 einen angemessenen Umgang und betreibt bewusste Kindesentfremdung.
wie äussert sich das, was macht sie genau?
Letzes WE, als ich meinen Sohn bei Ihr ablieferte
es gibt also eine bestehende ,gelebte regelung? wie sieht die genau aus?
teilte mir Ihr Lebensgefährte mit das sie es nicht mehr wollen das mein Sohn bei mir übernachtet.
mit dem LG brauchst du dich nicht zu unterhalten, dein ansprechpartner ist die KM
KM u. Jugendamt forderten betreuten Umgang in einem Kindergarten
mit welcher begründung forderte das JA diesen BU?
Zweifeln lässt mich nur, ich kämpfe seit einem Jahr...trotz GSM keine Chancen bei KM und JA...
na klar hast du bei denen keine chance, bei KM ist klar warum nicht (du störst die neue familie),bei JA ist auch klar warum nicht (die stört das was deine frau/die frauen stört.
wie äussert sich dein kampf?indem du mit KM und JA versuchst etwas auf die beine zu stellen?sorry,vergiss es dann hast du ein jahr verschenkt.
wenn du trotz umgangsboykot und verdacht PAS noch nicht beim RA warst um da jetzt ne verbindliche Umgangsregelung zu bekommen sprich Urteilsspruch, dann solltest du dich aber spätestens jetzt auf die hinterbeine stellen und loslaufen.
wie sieht es mit unterhaltszahlungen für KM und deinen sohneman aus?
ich wünsche dir kraft,mut und entschlossenheit die dinge anzugehen und auszuhalten.
minna (der dir mutmachen möchte und es hoffentlich auch geschafft hat trotz vieler fragen) :thumbup:
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hallo Minna, Hallo Ihr leidgeprüften "Elternteile" !!
Erstmal "Danke" für die nette Begrüßung hier im Forum. Ich werde versuchen die Rückfragen kurz und bündig zu beantworten, da es in meinem Fall etwas umfangreich ist.
- wie äussert sich das, was macht sie genau ??
Nun, erst lief der Umgang sehr gut ab. Ich besuchte Beide oft da ich in ein Haus 4 Strassen weiter gezogen bin. Im November 08 kam es dann zum Bruch. Sie lernte ihren jetzigen LP kennen. Bei einem Gespräch legte sie mir Nahe das ich das GSR abgeben solle denn ihr neuer LP wolle ihn adoptieren (sie kannten sich grad mal 4 Wochen). Für mich kam das natürlich nicht in Frage. Sie zog um und teilte mir die neue Anschrift nicht mit. Das GSR wurde bei der Geburt meines Sohnes notariell festgelegt.
Im Februar 09 kontaktierte ich dann meinen Anwalt. Sie ging zum JA, es kam zu einem Gespräch. JA interessierte nur die Angaben der KM. Betreuter Umgang wurde sehr spät durchgeführt (Juli 09) Es wurde durch das JA verzögert (Info durch die Diakonie).
Betreuter Umgang wurde im September 09 zu meinen Gunsten abgebrochen (zum vorgeschriebenen Klärungsgespräch fehlte KM unentschuldigt). Gespräch fand telefonisch statt. Empfohlen durch die Diakonie wurde Umgang 14tägig mit Ziel auf Übernachtung.
Diese "unbeaufsichtigten Termine" wurden zu 80 Prozent von KM verschoben, aber durchgeführt. Am 26.12.09 dann die erste Übernachtung bei mir. Bei Abgabe meines Sohnes dann die Forderung der Beiden das eine Übernachtung erst ab der Einschulung gewollt wird, Ausnahme in den Ferien könnt ich ihn EINEN TAG haben.
- es gibt also eine bestehende gelebte Regelung? wie sieht diese aus?
von der Diakonie vorgeschriebene Treffen hat KM eingehalten. Nach Ablauf dieser Tage nicht mehr. Es gibt keine Regelung !
- mit dem LG brauchst du dich nicht zu unterhalten, dein ansprechpartner ist die KM
die KM schaut mir bei den Gesprächen nicht in die Augen, wird hysterisch streitet "vor meinem Sohn" herum. Ihr LP war ruhiger deshalb versuchte ich mit Ihm eine vernünftige Lösung zu finden.
- mit welcher begründung forderte das JA diesen BU?
Bergründung von KM und JA war die 3monatige "Entfremdung" Vorgeschrieben wurde eine "Wiederanpassung" meines Sohnes und mir. Lächerlich, ich habe vorher im JA mit meinem Sohn eine halbe Stunde gespielt weil Herr A. vom JA Backnag etwas Zeit brauchte um den Termin einzuhalten. Er würdigte uns keines Blickes. BA wurde abgebrochen, ein positiver Bericht ging ans JA (laut meinem Anwalt der mit der Diakonie Kontakt aufgenommen hatte). Vom JA hörte ich nur ,klären sie den Umgang mit KM oder gehen Sie zum Gericht.
Ich wollte ein Jahr eine vernünftige Lösung finden. Hier geht es ja um die Zukunft meines Sohnes und bekommt Streitereien mit. Unzählige Telefonate mit JA...immer wieder Vertröstungen.
Unterhalt zahle ich regelmäßig an die KM. Seit dem Umgangsboykott nur noch die geforderten 242,00 € (Beurkundung wurde gefordert von KM und JA trotz lückenloser Zahlung)
Mein Anwalt ist einer der "erfahrenen Sorte". Er hat in diesem Jahr im Vorraus und bewusst, Dinge aus der Welt geschafft die bei einer Verhandlung Fragen aufwerfen könnte. Wir haben alles eingehalten was gefordert war. Er sprach kurz vor Weihnachten von einer Einstweiligen Verfügung gegen die KM.
Die Bindung meiner jetzigen Frau (verheiratet seit 2 Monaten) mir und meines Sohnes ist sehr fest. Keinerlei Probleme.
Jetzt hoff ich das Neue Jahr wird Klärung und Ordnung bringen. Mir ist klar das es einen Kampf geben wird bis mein Sohn 12 Jahre alt ist. Die Ungewissheit in diesen Tagen lässt mich kein Auge schliessen, blinde Wut auf die KM und Unverständnis macht sich breit. Warum kann es keine Ruhe geben und die Möglichkeit meines Sohnes ebend 4 Elternteile zu haben ??? Und warum diese Ignoraz vom JA ?? Es gibt keine "Einzelfälle" mehr, zerstrittene Familien sind nur noch A4 Dokumente die in einem Aktenschrank liegen auf dem "arme Mutter" steht.
Kinder zählen hier nicht mehr !!
Ich geh mir jetzt erst mal nen Kaffee holen, sitz grad müde in der Firma und freu mich auf den Feierabend 🙁
Hi Papa_Rene,
Ich bin im Februar 08 zu einem Anwalt gestiefelt, da sie umgezogen ist und mir den neuen Wohnort nicht mitgeteilt hat.
Was bitte hat denn Dein Anwalt (außer in den Urlaub fahren) während des ganzen Jahres gemacht???
Du hast sehr viel Zeit verloren. Antrag auf Umgangsregelung sofort raushauen, ggf. über Anwaltswechsel nachdenken.
In der Regel wird innerhalb von vier Wochen terminiert. Gib noch mal ein paar Infos, dann kann man konkreter antworten.
Mach Dir klar, dass jeder Tag, der ohne Umgang verstreicht, gegen Dich arbeitet. Desweiteren, dass Du nur übers
Gericht einen durchsetzbaren Umgangsbeschluss erwirken kann.
So weit erstmal.
Hau rein.
LG, Mux
Danke Mux !!
Meinen Anwalt kann ich verstehen. Ebend diese Fragen die bei einer Verhandlung auf den Tisch kommen würden hat er im Vorfeld beseitigt. Wir sind jetzt gewappnet.
Die Verzögerungen vom JA sind unverzeihlich.
Ausrede war auch das mein Kleiner die 3 Jahres Grenze erst im Oktober diesen Jahres überschritten hat.
Ich habe die lange "Wartezeit" mitgemacht weil ich immer noch an eine vernünftige Lösung zugunsten meines Sohnes glaubte.
Rechtlich gesehen hätt ich eher was durchsetzen können. Aber wie hätte ich auf eventuelle Vorwürfe der KM vor Gericht bestehen können ?? Die Beweise, die leider nötig sind in diesem unserem Rechtsstaat, habe ich jetzt in diesem vergangenen Jahr gesammelt.
Danke Dir für den Post...
Lieber Papa Rene,
na dann mal ran ans Zähne ziehen 🙂
1. Es gibt keine 3 Jahres Grenze.
2. Eine Umgangsverhandlung ist keine Verhandlung wie im Strafrecht, wo Beweise oder Zeugen vorgelegt oder angehört werden.
Ein guter Richter wird versuchen, eine Einigung zwischen den Eltern zu erreichen. Ziel ist ein tragfähiger Umgangsbeschluss. So
zumindest die Theorie.
3. Gegen Vorwürfe der KM bist Du nie gefeit. Zurückweisen und nicht weiter darauf eingehen.
4. Die einzig vernünftige Lösung für Deinen Sohn ist der Umgang mit Dir. Jeden Weg, der Dich diesem Ziel nicht näherbringt, verlassen
und einen Neuen versuchen.
Du hast selbst beschrieben in welcher Weise die Zeit, die Du Deiner Ex gegeben hast, gegen Dich verwendet wird. Die so entstandene
Entfremdung zwischen Dir und Deinem Sohn wird benutzt, um eine weitere Entfremdung zu erreichen.
Was sind diese ominösen Fakten, die Dein Anwalt im Vorfeld ausgeräumt hat. Und was für Beweise? Gibt es irgendwas, das gegen einen
Umgang mit Deinem Sohn spricht?
LG,
Mux
Mir ist klar das es einen Kampf geben wird bis mein Sohn 12 Jahre alt ist.
So klar ist das nicht.
Das ist ja nicht viel, was da fehlt, um das Rad rund zu kriegen, nur da ist eine Hürde, da müsst ihr beide (Du+Ex) drüber, es geht kein Weg drumrum, ihr müsst in der direkten Auseinandersetzung Euch müdekämpfen.
Du gehst dem aus dem Weg, weil Du vor Deinem Sohn nicht streiten willst, Ex geht dem aus dem Weg, weil sie höllische Angst davor hat.
Wenn ein Profi Zugang bekäme und das moderieren könnte, dann würde der das schaffen. Der JA-Onkel ist offenbar kein Profi (es gibt aber auch bei den Jugendämtern Leute mit diesen Fähigkeiten, man muss halt das Glück haben, an so einen zu geraten). Vor der Diakonie ist Ex weggelaufen. Der neue LP ist als Moderator offensichtlich auch nicht geeignet.
Kann sein, dass ein Richter das schafft. Da gibt's halt auch zwei Sorten. Die Bürokraten, die ganz klassich einen Beschluss erlassen, mit dem man bestenfalls die Wand tapezieren kann, und die engagierten, die diese Moderatorenrolle übernehmen. Das heisst dann "Cochemer Modell", und ist eigentlich seit letzten Herbst mit der FGG-Reform auch so gesetzlich "vorgeschrieben". Man kann nur leider Richtern nichts vorschreiben, die sind ja nunmal unabhängig.
Also vor diesem Hintergrund: ja, Gerichtsantrag macht Sinn, weil Ihr so Zugang zur Beratung bekommt, wenn an diesem Gericht die FGG-Reform wirklch angekommen ist. Ein Beschluss bringt Dir aber garnichts, auf der Schiene gehts dann wirklich mit dem jahrelangen HickHack weiter. Nur: zur Beratung brauchts ja nicht unbedingt ein Gericht, kann man auch so hingehen direkt zu den Trägern (Diakonie, Caritas, ...) und kostet nichts.
Also ich würde da nochmal einen Versuch zwischenschieben: ihr erklären, dass mit freiwilliger Beratung der Prozess (und damit auch die Kosten) vermieden werden können und einen konkreten Termin nennen, an dem der Gerichtsantrag rausgeht, wenn bis dahin nicht das erste gemeinsame Beratungsgespräch stattgefunden hat.
Was die einstweilige Verfügung vor diesem Hintergrund bewirken soll, versteh ich allerdings nicht.
Hey Mux
- Was sind diese ominösen Fakten, die Dein Anwalt im Vorfeld ausgeräumt hat. Und was für Beweise? Gibt es irgendwas, das gegen einen
Umgang mit Deinem Sohn spricht?
nein, aus den Augen eines "Neutralen" gibt es nicht´s was gegen einen Umgang sprechen könnte.
vorgeschrieben sind immer Gespräche mit JA im Vorfeld, diese galt es abzuwarten. Weiter wurde angesprochen die Bindung zu mir und meinem Sohn.
Beweisen muss ich das die KM sich weigert den Umgang zuzulassen. Sie sagte immer es wäre meine Schuld das ich Ihn nicht sehe. Ich musste mit "schlauen Mitteln" zu Werke gehen. Mailantworten von Ihr, oder Zeugen meinerseits die dies bestätigen können.
Weiter wurde ein Kinderzimmer gefordert was ich in meinem Haus dann angeschafft habe.
Ich verstand das als "mündliche Auflagen" da es immer wieder vom JA-Männle bestätigt wurde.
Pappasorglos..Danke auch Dir für Deinen Kommi...
Eine Einigung durch eine "Moderatorenrolle" ist leider nicht zustande gekommen, wird von mir aber immer noch angestrebt. KM hat sich mit Rückenwind vom JA immer dagegen gesträubt. Im BU-Merkblatt war ja festgehalten das man sich an die Regeln halten solle, ansonsten gibt´s ne saftige Geldstrafe. Nun, das Fernbleiben der KM beim vorgeschriebenen Gespräch im Beisein einer Moderatorin der Diakonie war in den Augen des JA wohl kein Vergehen.
Bei Erkundigung meinerseits bei Diakonie mit der Bitte um ein nochmaliges Gespräch wurde mir mitgeteilt:
"Es kann nicht stattfinden, da die Kosten für diese Mitarbeiterin nicht gedeckt werden."
Auch bei der Bemerkung das ich diese Kosten übernehmen würde, eine Absage.
achso...das hab ich vergessen:
- Was die einstweilige Verfügung vor diesem Hintergrund bewirken soll, versteh ich allerdings nicht.
KM verweigert mir das Umgangsrecht über Nacht bis zu seiner Einschulung. Ich bekomme Ihn 14tägig Sonntag von 9.30 - 18.00 Uhr. Wir müssen ihn mit dem Auto abholen, das sind 200 km Entfernung (Hin-Rück). wieviel Stunden der Umgang dann ist kannst Dir ja ausrechnen.
Für meinen Sohn ist das zu stressig. Auch hat er ja noch meine Familie als Verwandte die er nicht sehen kann...Oma, Opa...meine Schwester hat auch 2 Söhne in seinem Alter die er seit 1 Jahr nicht mehr gesehen hat.
Gruss René
Hi Papa Rene,
Mut wurde Dir zugesprochen und somit hast Du gute Vorsätze für das kommende KJahr 😉
Mux hat vollkommen Recht, es ist schon genug Zeit vergangen; auch wenn Du die Geduld aufbringst in der Hoffnung, dass sich alles gütlich regelt, heißt es nicht, dass es Dir / Euch weiterbringt. Es untersützt die Mutter nur in der Begründung "sie haben sich ja so lange nicht gesehen und haben sich entfremdet". Es ist ein Segen, dass man zumindest auf den Gerichtstermin nicht mehr so lange warten muss!
Es sollte sich für Dich positiv auswirken, dass Du zu einer Mediation bereit bist. Je mehr die Mutter sich verweigert, desto besser für Dich und Deinen Sohn. Vorausgesetzt natürlich, Du triffst auf einen guten Richter(in).
Ich wünsche Dir viel Energie, einen guten Anwalt, einen guten Richter und viel Erfolg!
Liebe Grüße
Adelante
Wenn die Diakonie nichts anbietet, gibt's bestimmt doch noch andere Träger. Hier mal für Bayern:
http://www.stmas.bayern.de/familie/beratung/erziehung/index.htm
Kann natürlich auch sein, dass die Diakonie keinen Sinn sieht, wenn sie nicht beratungswillig ist. Aber das ist ja Deine Aufgabe, ihr das klarzumachen, und wenn man nachfragt und sagt, WIR wollen die Beratung und möchten einen Termin, dann haben die auch einen.
Ein Richter muss in Kindschaftssachen seit der FGG-Reform binnen weniger Wochen terminieren, vorher noch das Jugendamt involvieren, ich versteh wirklich nicht, was eine einstweilige Verfügung da beschleunigen soll. Du willst Dir den Frieden für die nächsten 10 Jahre erarbeiten, und nicht nur die Übernachtung am übernächsten Wochenende, vergiss das nicht.
Hey Papa_Rene,
vorgeschrieben sind immer Gespräche mit JA im Vorfeld, diese galt es abzuwarten.
Nein, aussschlagebend ist §1684 BGB. Es gibt keine Vorbedingungen.
Beweisen muss ich das die KM sich weigert den Umgang zuzulassen.
Nein, wieso? Du willst einfach Dein Umgangsrecht geregelt haben.
Weiter wurde ein Kinderzimmer gefordert was ich in meinem Haus dann angeschafft habe.
Ich verstand das als "mündliche Auflagen" da es immer wieder vom JA-Männle bestätigt wurde.
Gefordert werden kann viel. Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen für dererlei Auflagen.
Und vom Ja schon mal gar nicht.
Deine Ex will keine Einigung. Allein die Art und Weise des Umzuges war doch eine klare Kampfansage.
Da hätte sofort reagiert werden müssen. Du wirst von den Einigungsprofis eingelullt und erreichst
doch nichts. Oder hat das Jahr Abwarten irgendein konkretes Ergebnis gebracht?
Ich ziehe selber zur Zeit eine Umgangsklage gegen meine Ex durch. Antrag wurde am 3.12.2009 gestellt.
Gerichtstermin ist am 8.01.2010, gestern hatte ich den obligatorischen Termin bein JA (hier schaltet das
Gericht das JA ein; also nach Antragsstellung). Am 8.01.2009 habe ich dann den Beschluss. Und meine
Ex verweigert mir nicht den regelmäßigen Umgang.
Lass Dich nicht länger hinhalten.
LG,
Mux
Edit: Datum korrigiert
Danke für Eure Worte 😉
das mit der Verfügung lass ich dann doch mal lieber wenn die Termine so kurz anberaumt sind. FG ist das Einzigste was ich machen kann. Ich muss der KM jetzt mal zeigen das ich Ihre Spiele nicht mehr mitspiele.
was für mich heisst, in´s Neue Jahr feiern, ab zum Anwalt wenn er wieder da ist...und der Gang zum FG !!
Euch allen wünsch ich einen guten Rutsch in´s 2010...
liebe Grüsse und bis Januar...
Moin Papa_Rene,
Nein, aussschlagebend ist §1684 BGB. Es gibt keine Vorbedingungen.
Der Gang zum JA ist normalerweise kein Pflicht. Nur ohne sieht es bei Gericht so aus, als fällst du mit der Tür ins
Haus. Es zeigt, dass man(n) bestrebt ist, eine gütliche Einigung zu finden. Scheitert dies (meistens) steht dir der
Weg zum Gericht offen.
Nein, wieso? Du willst einfach Dein Umgangsrecht geregelt haben.
Hierbei gilt es auch zu beachten, dass du sowohl ein Umgangsrecht als auch eine Umgangspflicht gegenüber eurem
Sohn hast. § 1684 I Hs. 1 BGB räumt jedem Kind einen Umgang mit seinen "Eltern" ein. In deinem Fall muss es dann
eben eine gerichtliche Regelung geben.
Zum Thema Jugendamt:
Von denen solltest du dir nicht allzu viel Unterstützung erwarten. Die Kindsmütter, die keinen Umgang des Vaters haben
wollen, wissen sehr wohl, wie sie das JA instrumentalisieren und um den Finger wickeln können. Sei wachsam und frage
lieber 3 x nach, wenn du etwas nicht verstehst (beim JA).
Die arbeiten mit Tricks und Hinterlist.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Einen schönen Guten Abend !!
Jetzt muss ich mich noch mal zu Wort melden. "Vielleicht" geschehen ja noch Zeichen und Wunder !!!
Meinen Anwalt habe ich gesprochen, er sitzt an der Klage auf Umgangsrecht. Ich dachte mir heute Morgen, Ach..rufst doch noch einmal beim JA an..kann ja nicht´s schaden.
Gegen 11.00 hatte ich dann Herrn H. vom JA Backnang in der Leitung. Kurz schilderte ich Ihm die Geschehnisse der vergangenen Wochen...und plötzlich kam folgendes aus seinem Munde !!!!
Da die KM sich noch weigert, ohne einen Grund anzugeben, und bezugnehmend auf den für sie positiv ausgegangenen BU, sollten Sie dringend eine Umgangsklage beim FG Backnang einreichen. Ich (also der plötzlich nette Herr vom JA) kann beim Verhandlungstermin in ca. 4-5 Wochen, nur positives Berichten. Der Umgang sollte zu Gunsten Ihres Sohnes regelmäßig 14 tägig stattfinden !! Ich (also immernoch der Herr vom JA) kann die Reaktion und die Weigerung der KM nicht nachvollziehen. Da Ihr Sohn bereits ohne ein Problem bei Ihnen geschlafen hat und er sich wohl fühlt, sollten diese Übernachtungen jetzt regelmäßig ablaufen. Das ist für das Wohl des Kindes.
.....Hm, nach all dem Ärger vergangenes Jahr dann doch eine vernünftige Aussage...und nun hab ich bei der Umgangsklage wirklich alles hinter meinem Rücken...und mein Sohn kann nur gewinnen 🙂
...Ich melde mich wieder 😀
liebe Grüsse....und an alle !!!! Danke und Kopf hoch :exclam: