Hallo,
ich lebe in Trennung und meine Frau und ich haben vor dem JA eine schriftliche Vereinbarung über den Umgang. Letzte Woche nun hat sie sich über diese Vereinbarung hinweggesetzt.
Sollte ich gleich den Umgang einklagen und von Gericht festlegen oder sollte ich einfach abwarten und so tun, als würde es mich nicht interessieren. In der Hoffnung, daß sie selbst den Umgang der Kinder mit mir möchte ?
Vielen Dank
Michael
Servus Michael!
Letzte Woche nun hat sie sich über diese Vereinbarung hinweggesetzt.
Mit oder ohne vorherige Absprache?
Sollte ich gleich den Umgang einklagen und von Gericht festlegen oder sollte ich einfach abwarten und so tun, als würde es mich nicht interessieren.
Ich würde ihr schreiben, dass sie verpflichtet ist, den Umgang gemäß Vereinbarung und §1684 BGB zu fördern. Du übrigens auch, deswegen nix abwarten, sondern aktiv Deiner Umgangspflicht (und -recht) nachgehen.
Abweichungen von der Vereinbarung könnten ausschliesslich nach vorheriger Absprache abgewogen und gegebenenfalls zugestimmt werden.
Sollten weitere einseitge Umgangsvereitelungen oder -ausfälle vorkommen, lässt sie Dir keine andere Wahl, als eine verbindliche gereichtliche Regelung auf der Basisi der jetzigen Vereinbarung einzuklagen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hoi Marco,
natürlich ohne Absprache, sonst würde ich mich ja nicht beschweren wollen.
Ich werde dieses Wochenende abwarten, wie dieses verläuft. Wenn es wieder Probleme mit dem Umgang gibt, werde ich ihr den Brief schreiben.
Ich denke mal, wenn ich darauf reagiere merkt sie, daß ich mich drüber aufrege und hat einen Punkt gefunden, wo man mich verletzen kann und wahrscheinlich noch mehr Druck ausübt.
Wenn ich kein Interesse an der Konfrontation zeige wird sie vielleicht denken, daß es mich nicht interessiert und das Gegenteil machen, mir nämlich die Kinder öfters überlassen.
lg Michael
Hallo MichaelBolten,
ich bin Deiner Meinung, dass Du
1. erst mal dieses WE noch abwarten solltest
2. Dich nicht provozieren lassen solltest
Wie Du richtig sagst, hat sie dan einen Hebel gefunden und sie wird diesen weiter nutzen.
Sachlich bleiben ist erst mal das Gebot der Stunde, aber sie auch bestimmt auf die getroffenen Vereinbarungen mit dem JA hinweisen.
Könntest Du vom JA Hilfe erwarten? Wie klappt es den mit denen?
Gerichtliches Einklagen würde wohl die Sache u.U. eskalieren lassen.
Grüße
noch ein Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus!
Sachlich bleiben ist erst mal das Gebot der Stunde, aber sie auch bestimmt auf die getroffenen Vereinbarungen mit dem JA hinweisen.
Deswegen betonte ich weiter oben "schreiben" (mit Kopie an den SB im JA), ein Brief kann ein paar Mal durchgelesen und gegebenfalls korrrigiert werden, bevor er in den Postkasten landet.
Abgesehen davon: wer schreibt der bleibt :wink:!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Melde mich am Montag wieder, obs geklappt hat oder nicht. Wenn nicht, werde ich ein Schreiben an SB vom JA schicken ( erwarte hier allerdings keine Reaktion ) und an meine liebe Frau. Wahrscheinlich muss ich das noch mit Einschreiben und Rückschein machen.
lg und eine schöne Woche noch
Michael
Moin,
mir wurde von JA mit auf den Weg gegeben, wenn Umgangsvereinbarung schriftlich besteht, dann kann ich ohne Umwege sofort bei dem zuständigen Familiengericht eine einstweilige Anordnung einholen. Dieses wurde der KM auch mit auf den Weg gegeben und es hat anscheinend gezogen. Bei mir blieben Umgangsvereitelungen bis jetzt aus.
Kommt sicher auch auf das zuständige JA und dessen MA an
Grüße Stepps