Umgangsrecht entzog...
 
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Umgangsrecht entzogen wegen Gewalttätigkeit, was kann man machen?

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(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus zusammen,

ein Vater streitet mit der Ex, Grund ist irrelevant. Dabei beleidigt er diese und lässt seinen Frust an ihrem Eigentum aus.

Daraufhin wird ihm vom Gericht das Umgangsrecht für ein Vierteljahr entzogen, eine Begutachtung angeordnet und danach über einen Umgang entschieden.

Der Vater denkt, daß die Mutter sich nur an ihm rächen will. Es hat nie Probleme mit dem Sohn gegeben, dieser will den Vater auch wieder sehen.

Was könnte man noch tun, außer das Gutachten abzuwarten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2017 13:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hört sich jetzt irgendwie blöde an, aber was hat die Auseinandersetzung KM/KV mit dem Umgang zu tun? Eigentlich nichts, vor allem wenn das Kind den KV sehen will. Da kann ich nicht ganz nachvollziehen, was für Gründe dieses Gutachten finden soll bzw. was es mit dem Verhältnis KV/Kind auf sich hat.

Hier wird über das Kind gekämpft, wenn ich das richtig sehe ...

Wie alt ist das Kind denn?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2017 13:44
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

hört sich jetzt irgendwie blöde an, aber was hat die Auseinandersetzung KM/KV mit dem Umgang zu tun? Eigentlich nichts, vor allem wenn das Kind den KV sehen will. Da kann ich nicht ganz nachvollziehen, was für Gründe dieses Gutachten finden soll bzw. was es mit dem Verhältnis KV/Kind auf sich hat.

Das musst Du die Anwältin der Gegenseite fragen... Die Mutter argumentiert, das der Vater wohl grundsätzlich gewaltbereit ist und sie Angst hat, daß er dem Kind etwas tut. Das Kind hätte auch selbst Angst vor dem Vater. Das Jugendamt ist ebenfalls dieser Meinung. Ob man dort das Kind angehört hat, ist aber fraglich.

Hier wird über das Kind gekämpft, wenn ich das richtig sehe ...

Nein, schon um. Die Mutter will das Kind halt dem Vater um alle Macht entziehen und schiebt eine "Gewalttätigkeit" vor.

Wie alt ist das Kind denn?

5 Jahre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2017 13:58
(@tsubame)
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Hallo,

Der Vater ist hier in eine Falle gelaufen : er hat sich sehr dumm verhalten und die Mutter profitiert nun davon und setzt zielstrebig ihren Plan um den Vater aus ihrem täglichen Leben und dem des Kindes zu entsorgen.
Es ist für einen Mann schwierig den Vorwurf der Gewaltbereitschaft zu entkräften, wenn er im Raum steht.

Gibt es Menschen (Arbeitgeber, Pfarrer, Sportclub, freiwillige Feuerwehr .... ), welche für den Vater sprechen könnten, wenn es zu der "Begutachtung" kommt ? Der Vater könnte sich auch mit dem Konzept der "gewaltfreien Kommunikation" beschäftigen und hier Tipps aufgreifen, wie er schriftlich und mündlich gewisse Dinge in Zukunft formulieren sollte.
Um seinen "guten Willen" zu zeigen und "nicht, weil er ein gewalttätiger Mensch ist" könnte er sich in einen Kurs oder Seminar einschreiben, welche sich mit Gewalt und Deseskalation beschäftigen. Das könnte ihm in der Zukunft bei einer auf Krawall gebürsteten KM von Nutzen sein. Wie geht er mit Provokationen um und schützt sich.
VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2017 14:16
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Vater ist hier in eine Falle gelaufen : er hat sich sehr dumm verhalten

Das steht außer Frage...

Vielen Dank für den Tip mit dem Seminar! Die sechs Monate sind jetzt halt das schlimmste...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2017 14:19
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich dachte, es wäre ein Vierteljahr ?

Alles Gute.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2017 14:24
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Soll schon vorgekommen sein, dass Umgang allein aufgrund Zuruf von Anwälten gerichtlich - zeitlich begrenzt - ausgeschlossen wurde. Heutzutage eher weniger.
Gab es vorher eine Umgangsregelung? Vielleicht gerichtlich?

eine Begutachtung angeordnet

Welche Aufgabenstellung hat der Sachverständige bekommen? Steht wortwörtlich im Beweisbeschluss.
Welcher Sachverständige ist beabsichtigt? Steht auch drin. Ist über ihn etwas bekannt?

Auch Strafanzeige erstattet?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2017 16:06
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

ja ich wollte die Geschichte etwas abändern, nicht dass jemand Parallelen zieht... Also es sind sechs Monate. Mehr Details kenne ich leider nicht.

Mich beschäftigt es eben, wenn ich mir vorstelle, ich dürfte meinen Sohn über Monate nicht sehen, würde ich durchdrehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2017 17:28
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch das Kind kann es nicht verstehen.  ;(
Sechs Monate sind eine sehr lange Zeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2017 19:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich finde solche Situationen schwierig.

Fakt ist: er hatte sich am falschen Ort vor den falschen Zeugen nicht im Griff.

Wie würde man sich selbst fühlen, wenn man sein Kind einem Menschen anvertrauen soll, der so austitscht? Man muss ja nicht mal unterstellen, dass die Person dem Kind etwas tut. Es reicht ja schon, dass das Kind so eine Situation miterleben könnte.

Für einen Außenstehenden ist das Gewaltpotential schlecht einzuschätzen.

Welche Maßnahmen können/sollen/müssen dann zum Schutz von Kind und Umgang getroffen werden?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2017 00:19




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lausebackesmama,

Und wenn es umgekehrt wäre ? Wenn Frau A. Herrn B., vielleicht auch vor dem gemeinsamen Kind, nach der Trennung anbrüllt ? Auf ihn einschlägt und sein Frühstücksgeschirr und die Vasen auf dem Tisch zerdeppert ? Seine Kleidung aus dem Fenster wirft ? Gäbe es dann auch eine gerichtlich angeordnete Umgangssperre mit Begutachtung der KM und ihres Gewaltpotentials ? Würde das fünfjährige Kind auch mit "Umgangs"entzug für sechs Monate bestraft ?
Für Kinder ist meiner Meinung nichts wichtiger als Mutter und Vater ständig quasi abrufbar in der Nähe zu wissen, getrennt, geschieden oder zusammen.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2017 18:48
(@wasserfee)
Registriert

ich bin so ein Kind, was die ständigen Handgreiflichkeiten und Schreiereien zwischen den Eltern jahrelang miterleben musste.

Für Kinder ist meiner Meinung nichts wichtiger als Mutter und Vater ständig quasi abrufbar in der Nähe zu wissen, getrennt, geschieden oder zusammen.

definitiv nein!!!

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2017 19:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Tsubame: das macht für mich keinen Unterschied. Egal ob männlich oder weiblich. 

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2017 20:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

ich bin so ein Kind, was die ständigen Handgreiflichkeiten und Schreiereien zwischen den Eltern jahrelang miterleben musste.

definitiv nein!!!

Nach obiger Beschreibung wird ein einmaliger Vorfall geschildert. Eine Historie wurde nicht erwähnt. Von daher ist Deine Analogie bis hierher unzutreffend, Deine definitive Aussage übereilt.

@Tsubame: das macht für mich keinen Unterschied. Egal ob männlich oder weiblich.  

Mag sein, Du bevorzugst die total gewaltlose Lebensweise. Nur leider ist das nicht überall die Norm. Ich möchte nicht wissen, wieviele Vasen tagtäglich - oder Teller, Tassen oder sonstiges zerstörbares Haushaltszeug - die Zerkleinerung erlebt, oder nur durch die Gegend fliegt. Wichtig hierbei festzustellen ist, es wurde keine Gewalt gegen Menschen praktiziert. Von daher halte ich ein richterliches dreimonatiges sechsmonatiges Kontaktverbot für überzogen, ebenso ein psychatr. Gutachten anzuordnen. Denn nichts anderes bedeutet die richterliche Anordnung.

Was mich dabei überaus interessiert: War das KInd gegenwärtig bei dem Vorfall? War das der einzige Vorfall? Hat er ansonsten Probleme mit der Beherrschung? Sprich, ist er bekannt dafür, aufzubrausen? Oder gar mehr?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2017 22:36
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Von daher halte ich ein richterliches dreimonatiges sechsmonatiges Kontaktverbot für überzogen,

Ich auch.

ebenso ein psychatr. Gutachten anzuordnen. Denn nichts anderes bedeutet die richterliche Anordnung.

Dabei kann es sich eigentlich nur um einen Beweisbeschluss handeln. Der enthält auch eine Aufgabenstellung. Und wird den Beteiligten zugestellt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2017 00:52
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier gehts doch auch nicht um ständiges Drama. Die Mutter möchte ihm das Kind vorenthalten und entfremden. Er war nun mal so blöd und hat sich provozieren lassen. Dämlich nennt man sowas.

Mich würde das aber auch mal interessieren. Mama dreht hohl, Papa schnappt sich das Kind, flüchtet und sagt "Bis die Alte nicht beim Psychiater war zum Gutachten, halte ich es von ihr fern"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2017 14:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mama dreht hohl, Papa schnappt sich das Kind, flüchtet und sagt "Bis die Alte nicht beim Psychiater war zum Gutachten, halte ich es von ihr fern"

Ist die Frage, was dann passieren würde?

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir berichten, dass erst einmal nichts passiert. Wenn die KM einen entsprechenden Anwalt hat, dann werden alle Vorfälle in Frge gestellt, zur Not alle Beteiligten mit einer Strafanzeigendrohung belegt, weil sie unwahrheiten verbreiten. Ob das Gutachten auch noch zu so einer klaren Aussage kommt, bleibt abzuwarten.
Meist ist die ein jahrelanger Kampf, bis einem jemand glaubt. Und selbst dann bleibt abzuwarten ob etwas passiert bzw. der andere Elternteil (weil Vater) dann überhaupt Hilfe bekommt. Denn meist gibt es noch die offizielle Meinung, dass Mütter nicht schlagen, selbst wenn dies bereits oft widerlegt wurde.
Es kann auhc passieren, dass das Kind zur KM kommt, weil ja doch nciht alles so schlimm und dann wird mit Familienhilfe und allerlei anderen Kram herumgedocktert, bis man nach Jahren merkt, dass es vielleicht doch nichts gebracht hat.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2017 16:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was man versuchen könnte, wäre eine gerichtliche Zustimmung zu begleitetem Umgang zu bekommen.
Damit ist die Sicherheit des Kindes gewährleistet und das Kind sieht den Vater wenigstens (wenn es gut läuft).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2017 16:58
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ist die Frage, was dann passieren würde?

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir berichten, dass erst einmal nichts passiert. Wenn die KM einen entsprechenden Anwalt hat, dann werden alle Vorfälle in Frge gestellt, zur Not alle Beteiligten mit einer Strafanzeigendrohung belegt, weil sie unwahrheiten verbreiten. Ob das Gutachten auch noch zu so einer klaren Aussage kommt, bleibt abzuwarten.
Meist ist die ein jahrelanger Kampf, bis einem jemand glaubt. Und selbst dann bleibt abzuwarten ob etwas passiert bzw. der andere Elternteil (weil Vater) dann überhaupt Hilfe bekommt.

Ich sagte ja, daß der Vater das Kind hat bzw. hätte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2017 17:10
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich sagte ja, daß der Vater das Kind hat bzw. hätte.

Jetzt verstehe ich nichts mehr ? :exclam:
Lebte das Kind beim Vater ?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2017 17:25




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