Umgangsrecht entzog...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht entzogen wegen Gewalttätigkeit, was kann man machen?

Seite 2 / 2
 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, das Kind um das es hier im Thread geht, lebt bei der Mutter.

Aber mich würde mal die umgekehrte Situation interessieren. Wenn der Vater mit dem Kind abhaut und sagt "Die Mutter ist gewalttätig, solange sie nicht psychiatrisch begutachtet ist, bekommt sie das Kind nicht mehr"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2017 02:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und meine obige Frage zielte genau darauf ab. Was kann/muss/soll getan werden, wenn das Kind einem Menschen anvertraut ist/werden soll, bei dem gewalttätiges Verhalten im Raum steht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2017 10:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und meine obige Frage zielte genau darauf ab. Was kann/muss/soll getan werden, wenn das Kind einem Menschen anvertraut ist/werden soll, bei dem gewalttätiges Verhalten im Raum steht.

Viel wichtiger ist in meinen Augen, ob dies auch von den Verfahrensbeteiligten wirklich gesehen wird (wenn die überhaupt wollen), oder ob diese mit allerelei Ausreden kommen.
Denn, nur weil etwas tatsächlich ist (auch durch Aussagen von Bezugspersonen bestätigt: Lehrer, Erzieher, etc.) heißt es noch lange nicht, dass auch tatsächlich davon ausgegangen wird, dass ein Elternteil hier ein "Problem" hat.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2017 12:04
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Da hast Du recht. Ich kann mich noch gut an die Aussage des Verfahrenspflegers erinnern: "Für das Kind wäre halt wichtig, daß er beide Bezugspersonen hat" Ja super, dafür brauch ich jetzt einen fachlichen Rat, das hätte ich so auch gewusst.

Aber es bleibt dabei: Hier in diesem Fall nimmt die Mutter das Kind und sagt "Ich lasse keinen Umgang mehr zu, bis er nicht ...". Was, wenn der Vater sowas tut...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2017 12:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus PausBanderI!

Aber es bleibt dabei: Hier in diesem Fall nimmt die Mutter das Kind und sagt "Ich lasse keinen Umgang mehr zu, bis er nicht ...". Was, wenn der Vater sowas tut...

Bringt m.E. für Dich nicht viel, sich darüber Gedanken zu machen: momentan ist es so, wie es ist und es sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht werden, so schnell wie möglich Umgang (wie auch immer der aussehen mag) herbei zu schaffen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2017 14:14
Seite 2 / 2