Hallo liebe Gemeinschaft,
viel ist passiert, dehalb war ich auch nicht mehr Aktiv im forum. Sorry dafür.
Ein kleines update:
Leider habe ich ende Januar meine Anstellung veloren (Insolvenz). Bin also Arbeitsuchend. Ich hatte allerdings Glück im Unglück und habe zum 1.4. schon wieder einen neuen Job gefunden. War Insgesamt eine sehr stressige Zeit.
Alles ist aber "normal" weitergelaufen. Unterhalt bezahlt, Umgang regelmäßig wahrgenommen.
Meine Ex weiß noch nix von meiner neuen Situation.
Was wirklich ein wenig seltsam bzw komisch ist: Meine vorstellung des zukünftigen Umgangs, das ja noch Gerichtlich geregelt werden soll, basiert ja noch auf die Arbeitszeiten bei meinem alten Arbeitgeber. Wie es beim neuen wird? Keine Ahnung. Es ist der Öffentliche Dienst, mit Gleitzeit und so weiter. Von daher hab ich Hoffnung, das der Umgang nch meinen vorstellungen geregelt werden kann.
Zur Erinnerung: Ich möchte meine Tochter demnächst alle zwei Wochen Donnerstag nach dem Kindergarten abholen, und Montags vor dem Kindergarten zurück zium KG bringen. Den Freitag würde sie dann nicht in den Kindergarten gehen, und stattdessen bei mir bleiben. Außerdem dann in der Woche wo kein Umgang ist, Mittwochs nach KG zu mir, Donnerstag morgen von mir zu hause aus zum KG zurück.
Mutter ist natürlich voll dagegen. Argument: Fehlen im Kindergarten ist schädlich, außerdem sei von Donnerstag bis Montag viel zu lange und das schadet dem kindeswohl.
Vor ein paar Tagen kam dann die Stelluingnahme des KG, ob es für das Kind schädlich sei, wenn es alle 14 tage einen Freitag fehlt. Ergebniss:
Laut KG kein problem, wird dort öfters so bei Trennungselter gehandhabt. Puuuh, man kann den Stein richtig fallen hören 😉
Mein Anwalt erwartet in den nächsten Tagen einen schriftlichen Bescheid der Richterin.
Auch wenn man den Tag nicht vor dem Abend loben sollte, das sieht soweit ganz gut aus.
Was auch noch geschieht:
Mitte April gehts zum OLG, Termin steht jetzt. Dort soll das ABR endgültig geklärt werden.
Mann, ich fühl mich besch.... Mittlerweile sehe ich ein, das das sowieso keinen Sinn macht, werd ich wohl velieren, auch wenn auf Mama seite graviernde Probleme bestehen.
Frage an die Experten: In der Ladung des OLG steht, "es soll ein Güteversuch unternommen werden".
Was soll das heißen?
Und noch eine Frage zu Ostern: Ich würde meine Tochter gerne in der ersten FerienWoche zu mir nehmen. Der KG schließt dann auch.
Mama will das aber nicht. _Sie sagt, das Kind geht in den KG und hat deshalb mit Schulferien nix zu tun. Muss ich mich dem fügen? Was mach ich denn da am besten?
Und noch eine kleine Anmerkung zur Verfahrenspflegerin, ich hatte eine wirklich lausige, super schlechte, eine von der ganz üblen sorte. Das die Frau gar keine Ahnung hatte und von persönlichen Motiven geleitet wurde, ging auch aus ihrer stellungnahme hervor. Das schöne aber ist, (und das soll auch allen, die ähnliche Probleme mit diesem Berufszweig haben, mut machen), weder das Amtsgericht, noch das OLG haben die gute Frau bisher wieder eingeladen. Sie verzichten also auf die Kompetenten ratschläge dieser Person. Toll!
Gibt es eigentlich keine "Beschwerdestelle" oder ähnliches, wo man irgendwas gegen diese selbst ernannten Experten tun kann?
So, ich hoffe, das war jetzt nicht zu unübersichtlich und lässt sich noch nachvollziehen.
Ganz liebe Grüße an Euch und an eure Kinder!
Euer pappaleo
Moin.
Frage an die Experten: In der Ladung des OLG steht, "es soll ein Güteversuch unternommen werden".
Was soll das heißen?
Dass das Gericht euch zu einvernehmlichen Lösung drängen will, wenn das nicht gelingt, wird aber auch ein Beschluss gefällt.
Da die Gerichte ein großes Interesse an "freiwilligen" Einigungen haben und du das ABR ja sowieso schon fast aufgegeben hast, kannst du hier evtl., bei entsprechendem Pokerface, noch ein paar Gegenleistungen aushandeln.
Und noch eine Frage zu Ostern: Ich würde meine Tochter gerne in der ersten FerienWoche zu mir nehmen. Der KG schließt dann auch.
Mama will das aber nicht. _Sie sagt, das Kind geht in den KG und hat deshalb mit Schulferien nix zu tun. Muss ich mich dem fügen? Was mach ich denn da am besten?
Solange es keine darüber keine gerichtliche Umgangsregelung gibt, kannst du nichts dagegen machen.
Und selbst wenn es die gibt, wirst du bis Ostern sicherlich nichts bewirken können.
Du könntest dann höchstens versuchen, dass nachträglich sanktionieren zu lassen.
Gibt es eigentlich keine "Beschwerdestelle" oder ähnliches, wo man irgendwas gegen diese selbst ernannten Experten tun kann?
Nö. Nicht das ich wüßte.
Hängt aber auch davon ab, welchen Job sie hat, bzw. wer ihr Chef ist.
Gruss
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin pappaleo,
Frage an die Experten: In der Ladung des OLG steht, "es soll ein Güteversuch unternommen werden".
Was soll das heißen?
Gütlich zustande gekommene Vereinbarungen sind oft (nicht immer) haltbarer, als gerichtliche Beschlüsse und ersparen dem Richter zudem Arbeit.
Mein Anwalt erwartet in den nächsten Tagen einen schriftlichen Bescheid der Richterin.
Das wird wohl der Termin zur mündlichen Anhörung in der Umgangssache sein.
Wahrscheinlich werden beide Anträge in einer Verhandlung thematisiert werden.
Falls sich dann abzeichnet, das Du in der ABR-Sache keinen Erfolg haben wirst, kannst Du das geschickt nutzen.
Erkläre Dich bereit, Deinen ABR-Antrag zurückzuziehen, wenn die KM Dir im Gegenzug bei Deiner Umgangsforderung entgegenkommt.
Und noch eine Frage zu Ostern: Ich würde meine Tochter gerne in der ersten FerienWoche zu mir nehmen. Der KG schließt dann auch.
Mama will das aber nicht. _Sie sagt, das Kind geht in den KG und hat deshalb mit Schulferien nix zu tun. Muss ich mich dem fügen?
Standardausrede boykottierender KM ...
Ohne gültige Umgangsvereinbarung kannst Du das schon mal vergessen.
Gibt es eigentlich keine "Beschwerdestelle" oder ähnliches, wo man irgendwas gegen diese selbst ernannten Experten tun kann?
Es gehört zum deutschem Familienunrechtssystem, dass keine übergeordnete Beschwerdestelle (Berufsverband sieht sich dafür nicht zuständig) für VB existiert.
VB arbeiten meist freiberuflich.
Ein Beschwerdeschreiben bei allzu deutlicher Inkompetenz an das Gericht, welches den VB bestellt hat, ist jedoch durchaus möglich.
Vielleicht erspart es sogar zukünftig anderen Vätern viel Ärger.
Hallo Pappaleo,
zwar bin ich häufig in diesem Forum unterwegs, aber gucke nur sporadisch in dieses Thema, weil sich da in kürzester Zeit bei mir nicht nur sämtliche Nackenhaare aufstellen. Würg... Und das, obwohl diese Problematik für mich seit Jahren nicht mehr existiert, ich mich selbst mit diesem Irrsinn nicht mehr beschäftigen muss und zu meinen Kindern ein gutes Verhältnis habe und sie viel bei mir habe. Auch zu ältesten Tochter (21), deren Mutter damals alle Register der Schikane-Orgel gezogen hat, ist der Kontakt nie abgerissen.
Dies zu deiner Ermutigung, nie aufzugeben. Es lohnt sich.
Den Freitag würde sie dann nicht in den Kindergarten gehen, und stattdessen bei mir bleiben. (...)
Mutter ist natürlich voll dagegen. Argument: Fehlen im Kindergarten ist schädlich,
Wieso? Versäumt sie dann unter Umständen zu viel Stoff und muss dann das KG-Jahr wiederholen? Ist die spätere berufliche Karriere in Gefahr?
Und zu derart neurotischem Schwachsinn einer Kinderbesitzerin muss ernsthaft eine Stellungnahme des KG eingeholt werden!
Und du musst darauf hoffen, dass die KG-Leiterin nicht ähnlich gestrickt ist...
LG
E.
Ich würde meine Tochter gerne in der ersten FerienWoche zu mir nehmen. Der KG schließt dann auch.
Hab ich da was nicht mitbekommen? Warum muss das Kind von der KM aus in den KG, wenn der schließt?
Abgesehen davon: Ein Argument dagegen wäre: Es gibt zwar Schulpflicht, aber von Kindergartenpflicht hat man noch nie was gehört... Und ist es nicht immer noch so, dass WENN du Umgang hast, du bestimmst, was du in der Zeit machst bzw. das Kind macht? Außerdem könnte das Kind doch auch von dir aus in den Kindergarten gebracht werden oder nicht? (wenns denn sein muss..) Spricht alles nicht gegen eine Woche für euch zwei.
Ich brauch wohl nicht mehr zu sagen, dass es schlichtweg eine Schweinerei ist, ausgewogenen, liebevollen Umgang mit dem Vater der Beaufsichtigung einer Erzieherin, die noch 20 weitere Kinder hat, unterzuordnen *kopfschüttel*
Hi,
wir schimpfen hier ja immer gerne auf die "bösen" KMs und ihre Ansichten.
Aber
Mutter ist natürlich voll dagegen. Argument: Fehlen im Kindergarten ist schädlich
so ganz von der Hand weisen würde ich das nicht. Natürlich gibt es keine KiGa-Pflicht und es ist Eure Sache, wie ihr das handhaben wollt. Auf der anderen Seite sollte ein Kind auch gerne in den Kiga gehen (ohne die berühmten Heul-Arien, die ja so mancher von uns Vätern hier schon beschrieben hat) und das geht am besten mit regelmäßigen KiGa-Besuchen. Und normalerweise sollte das Kind auch seine Spielkameraden dort haben und sich auf jeden Tag KiGa freuen.
Also ich kanns schon verstehen, wenn der Elternteil, der auch in der Restwoche den KiGa-Bringdienst durchführt, nicht positiv dazu äußerst. Und Kinder sind halt nicht "dumm". Dann wollen sie auch gerne bei der KM zu Hause bleiben, anstatt in den KiGa zu gehen. Nur mal als Einwurf. Gruß Ingo
Ich sehe das wie Ingo. Es würde auch dazu beitragen, dass Papa-Zeit nicht nur Halligallizeit ist, sondern auch ein Stück gelebter Alltag. Man könnte sie stattdessen ja auch einfach früher abholen.
Es wird übrigens auch in einigen Kindergärten nicht gern gesehen.
Ich hätte es auch nicht begrüßt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Und normalerweise sollte das Kind auch seine Spielkameraden dort haben und sich auf jeden Tag KiGa freuen.
Über zwei (!) Freitage innerhalb eines Monats, die das Kind bei Papa verbringen könnte, (altenativ Abholung als Mittagskind - besonders Freitags völlig üblich) bedarf es keiner Diskussion.
Es geht hier im Thread auch nicht vordergründig um den Kiga-Besuch, sondern um viel Wesentlicheres, nämlich Umgang und ABR.
Bitte jetzt keine überflüssigen Nebenbaustellen eröffnen, pappaleo hatte nicht um Meinungen bezüglich des Kiga gefragt, denn es ist überdies klar und deutlich zu lesen:
Laut KG kein problem, wird dort öfters so bei Trennungselter gehandhabt.
Hallo,
es geht um einen Freitag-Vormittag alle zwei Wochen!
Ich sehe das wie Ingo. Es würde auch dazu beitragen, dass Papa-Zeit nicht nur Halligallizeit ist, sondern auch ein Stück gelebter Alltag. Man könnte sie stattdessen ja auch einfach früher abholen.
Auf mich macht das, was pappaleo schreibt, ganz und gar nicht den Eindruck, dass er seine Pappa-Zeit nur als Halligalli-Zeit versteht und lebt. Und es hat doch immer noch die notwendige Regelmäßigkeit, wenn die Kleine regelmäßig alle vierzehn Tage einen Tag weniger im KIGa ist. Ich denke, es wird organisatorische Gründe bei Pappaleo geben, weshalb er das so möchte. Aber so darf man als Umgangsvater wohl eher gar nicht argumentieren...
Kein Verständnis habe ich also für Ingos Einwände und dafür:
Es wird übrigens auch in einigen Kindergärten nicht gern gesehen.
Ich hätte es auch nicht begrüßt.
Ereinnert euch mal: Wie oft waren eure Kinder außerplanmäßig nicht im Kindergarten. Ich habe vier Kinder und einen Stiefsohn, und kann sagen, da kam, überwiegend aufgrund von Krakheiten, so einiges zusammen... Hat auch nix ausgemacht. Was sollte der wohlgemerkt regelmäßige Fehltag beim Papa-Wochenende ausmachen?
Gruß Emilian
Im Rahmen des Umgangs ist ja hier das Hauptargument der KM eben der Kindergartenbesuch. Insofern sehe ich das nicht ganz unwichtig, zudem das Kindergartenargument nicht nur den allgemeinen Umgang einschränken soll, sondern auch noch die eine Woche in den Osterferien (die ja Pappaleo als Frage angeführt hatte).
Meiner Meinung nach ist das nicht haltbar und man könnte sicher zig Gegenargumente finden. Fraglich ist nur, ob die KM mit sich reden lässt oder auf stur schaltet und bestimmt und dann doch nur das Gericht übrig bleibt, das sicher bis Ostern keinen Entscheid mehr fällt.
Pappaleo,
ginge denn ein Kompromiss, dass du z.B. der Mutter zusagst, das Kind in den Kiga zu bringen, auch wenn es bei dir ist die Woche in den Osterferien? Über Kindergartenbesuch an den zwei Freitagen im Monat könnte ja dann weiter verhandelt werden...
Moin,
noch mal ganz deutlich: Die Opener wählen aus was sie fragen und wir, was wir antworten. Und da werden bitte auch keine Denkverbote a la "wir reden uns die Sache schön" verantaltet. Zumindest mit mir nicht. An der Stellungnahme von LBM kann man auch ablesen, dass der Einwurf wohl nicht ganz unbegründet ist. Gruß Ingo
P.S. Ich hoffe, PapaLeo nimmt dann auch an den Terminen mit den Erzieherinnen und dem Sozialdienst teil, wenn sich beim Kind auf Grund dieser "nur 2 Freitage" Probleme im Kindergartenbesuch einstellen. Und das kann durchaus zur Realität werden. Deshalb sind die Bedenken der "bösen" KM in diesem Falle aus meiner Sicht berechtigt!
Hallo Ingo,
Ich hoffe, PapaLeo nimmt dann auch an den Terminen mit den Erzieherinnen und dem Sozialdienst teil, wenn sich beim Kind auf Grund dieser "nur 2 Freitage" Probleme im Kindergartenbesuch einstellen. Und das kann durchaus zur Realität werden. Deshalb sind die Bedenken der "bösen" KM in diesem Falle aus meiner Sicht berechtigt!
Gut, das ist deine Meinung. Ich halte das für absolut übertrieben. Wie gaseagt, ich äußere mich hier als Vater von vier bzw. fünf Kindern, der sich sehr wohl immer wieder damit herumschlagen und den KIGA-Besuch durchsetzen musste, wenn das Kind mal gerade nicht hinwollte. Aber dass deswegen "Termine mit den Erzieherinnen und dem Sozialdienst" nötig geworden wären, auf die Idee wäre ich da gar nicht gekommen.
Dass sich aufgrund der -nochmal: regelmäßigen -Fehl-Freitage Probleme einstellen könnten, na ja, Probleme gibts immer. Aber hier halte ich die Bedenken von euch und der KM (deren Begründung wir nicht kennen) für übertrieben.
Gruß
E.
Hi,
hier hat jeder seine Erfahrungen und auch die Kitas sind hier mit ihren Konzepten sehr verschieden (von der "Verwahrstelle" bis zu einem Ort, wo ein Kind wirklich gefördert wird und sich die Beteiligten sich wirklich Gedanken machen, um ein Kind auch auf den späteren Schulbesuch vorzubereiten). Ich finds wichtig, dass alle Argumente ihren Platz haben können. Entscheiden muss PapaLeo eh alleine. Ein breites Meinungsbild ist da sicher nicht verkehrt. Gruß Ingo
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure vielen Antworten. Für mich ist jede einzelne Antwort sehr wichtig. Also Danke dafür.
Mittlerweile ist ein Beschluss des AmtsGerichts bezüglich des Umgangsrechts zugestellt worden. Dazu gleich mehr.
@ Ingo: wenn du schreibst, du hoffst das ich auch an den Terminen mit den Erzieherinnen teilnehmen würde, dann klingt das wie Hohn in meinen Ohren. Genau das würde ich ja gerne tun. Das geht aber leider nicht, weil KM das nicht zulässt, worüber ich sehr traurig bin.
Sollten an einem dieser Freitage irgendwelche wichtigen Dinge stattfinden, bringe ich mein Kind selbstverständlich in den KG. Wie gesagt, der KG hat damit kein Problem, das JA auch nicht und die Richterin ebenso nicht.
Was ich eben auf keinen Fall möchte, ist der viel beschworene Halligalli Vater zu sein. Das wird aber immer schwerer, je kürzer die Umgangs We sind. Optimal wäre hier das Wechselmodell, geht aber nicht, weil Mutti das "Bedrohungs" Scenario aus der Trick Kiste zieht. Nach dem Motto, (er) bedroht mich, beschimpft mich, usw.. Dann einen Umgangspfleger verlangt, dann doch wieder nicht. Als nächstes mich und meine Partnerin "zum Kaffee" einlädt, "um mal nett zu plaudern", um kurz darauf das JA zu Informieren, das das Kind bei mir zu hause "mit meinen ständig wechselnden Partnerinnen" (es sollen schon sieben sein), einen schlechten Umgang hat.
Also versuche ich, meinem Kind einen möglichst langen Aufenthalt bei mir zu ermöglichen. Dazu gehört auch der Donnerstag Abend. Für meine Tochter bedeutet das konkret, das sie eine andere gelebte Realität erlebt. Ein anderes Lebensmodell erfährt, denn bei Mutter ist es nicht ganz so Optimal, eher Depressiv, und problembeladen.
Nun aber zum Beschluss:
Laut Gericht darf ich meine Tochter ab sofort Donnerstag Abend am KG abholen. Zurückbringen muss ich sie aber schon am Sonntag, und zwar zu Mutter an die Haustüre. Das hat die KM ja auch so gefordert, weil das besser für das Kind sei (eingewöhnungszeit zu Hause).Und das obwohl ich ja so schlimm bin, und ständig nur Stress an der Türe mache. 😉
Ich werde wohl Einspruch einlegen und versuchen, meine Tochter am Montag morgen zum KG bringen zu dürfen.
Das hat aus meiner Sicht folgende Vorteile:
1. Ich muss mich den Vorwürfen der KM nicht mehr aussetzen.
2. die Eingewöhnungszeit bei KM ist ja begrenzt zwischen zurückbringen und ins Bett gehen, also sehr Kurz, meiner Meinung nach zu Kurz, und am nächsten Morgen gehts schon wieder in den KG.
3. Der KG würde für meine Tochter als "Puffer" fungieren. Sozusagen um den harten Cut zwischen Vater-Welt und Mutter-Welt etwas zu mindern.
4. Für meine tochter wäre es eben auch mehr Alltags feeling, wenn Papa sie auch zum KG bringt.
5. Das JA hat das auch empfohlen.
Eine Frage hab ich noch an Euch alle:
Ostern: Leider stellt die KM sich etwas quer. Die erste Woche darf meine Tochter ja nicht zu mir, ok. vorerst akzeptiert.
Jetzt ist KM aber der Meinung, das sie sowohl Ostersonntag als auch Ostermontag mit dem Kind verbringen kann. Das heißt, sie verlangt, das ich das Kind schon am Samstag zurückbringe.
Mein Anwalt sagt aber, das wir jetzt eine gültige Umgangsregelung haben, und das umgangs We fällt auf Ostern. Also kann ich das Kind ganz normal abholen, und am Sonntag zurückbringen. Über Feiertage steht ja nichts im Urteil. So hätte Mutti wenigstens auch den Montag.
Ich tendiere im Moment dazu, das so zu versuchen. Spricht irgendetwas dagegen?
Liebe Grüße
pappaleo
Ich finde die Regelung mit Sonntag Abend direkt zur Mutter bringen, ehrlich gesagt, nicht ganz so übel. Aus Kind- und auch aus Muttersicht kann ich das Argument nachvollziehen, dass eine gewisse Eingewöhnungszeit/Übergangszeit zwischen Papa und Montag Kindergarten bei der Mutter am Sonntag Abend nicht schadet. Das Kind kann sich daheim erst mal wieder orientieren, die Papazeit in Ruhe ausklingen lassen und dann frisch und munter am Montag von der Mutter aus in den Kiga gehen.
Sieh es mal langfristig: Vielleicht könnt ihr irgendwann mal wieder kommunizieren, dann könnte dies auch der Augenblick sein, um z.B. Sachen die Schule betreffend zu besprechen, sich gegenseitig zu informieren, was so passiert ist die letzten Tage (Wunschdenken, ich weiß, aber wer weiß schon, was die Zukunft bringt).
Wegen Ostern: Schade, dass du das nicht durchsetzen konntest. Ich kann zwar nichts über rechtliche Sachen sagen, die dagegen sprechen könnten, aber vom Gefühl her würde ich sagen: Mach das so, wie du geplant hast. Wie es immer so schön heißt: Große Feiertage werden geteilt und wenn das sogar noch im Rahmen deiner gerichtlich festgelegten Umgangsregelung geschieht, umso besser. Zwei Argumente dafür 🙂
Ich finde die Regelung mit Sonntag Abend direkt zur Mutter bringen, ehrlich gesagt, nicht ganz so übel. Aus Kind- und auch aus Muttersicht kann ich das Argument nachvollziehen, dass eine gewisse Eingewöhnungszeit/Übergangszeit zwischen Papa und Montag Kindergarten bei der Mutter am Sonntag Abend nicht schadet. Das Kind kann sich daheim erst mal wieder orientieren, die Papazeit in Ruhe ausklingen lassen und dann frisch und munter am Montag von der Mutter aus in den Kiga gehen
Hmmm, ich denk mal drüber nach.
P.s.:
Ich hab Mutti gebeten, mit mir eine "verbindliche" Regelung für die Zeiten, in denen der KG schließt, zu finden. Quasi eine art Ferienregeluing auf KG Ebene. Dazu hab ich das JA um Vermittlung gebeten.
Bin mal gespannt, was dabei herauskommt, und wie verbindlich das wird.
Liebe Grüße
pappaleo
Hallo pappaleo.
Bist du denn sicher, dass es ein Beschluss ist und nicht eine Einigung (Vergleich)?
In letzterem Fall kannst du keinen Einspruch einlegen.
Und ob der im ersten Fall durch gehen würde, wage ich auch zu bezweifeln.
Das entspricht so dem juristischen Standard und liegt im Ermessensspielraum des Richters.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ja, ich bin sicher. Nach Auskunft meines Anwalts habe ich wohl einen Monat Einspruchsfrist. Mein Anwalt hat auch gesagt, dass die Richterin das eventuell und vielleicht "auch so" abändern könnte, wenn er mit ihr spricht. Aber das wirklich nur mit einem dicken vielleicht.
Ein Vergleich konnte auch nicht zustande kommen, da die KM nur den Samstag und den Sonntag zugestehen wollte. Das war mir aber definitiv zu wenig. Also mußte Frau Richterin entscheiden.
Ich bin mir jetzt übrigens klar darüber, das ich über einen Einspruch versuchen werde, den Umgang auf ein Maximum auszudehnen. Ich möchte auch den Mittwoch als Übernachtung erreichen.
Die Gründe dafür habe ich ja bereits benannt. Wenn es etwas mit KM abzuklären gibt, dann müssen wir in Zukunft andere Wege finden, als zwischen Tür und Angel. Ich versuche auf jeden Fall, mich dem latent vorhandenen Druckmittel der Mutter, das sie ja hat, wenn ich das Kind in ihr Terrain und ihr "unbeobachtetes" zuhause zurückbringe, zu entziehen. Ich kann und will auch nicht jedes mal eine Art "Zeugen" mitnehmen. Von Bedrohung und Beschimpfen bis "Vater hat das Kind nicht zurückgebracht" war schon fast alles dabei.
So lange es meiner Tochter dabei gut geht, sehe ich keinen Grund, von einem Einspruch abzusehen.
Liebe Grüße
pappaleo
Hallo pappaleo
Ich bin mir jetzt übrigens klar darüber, das ich über einen Einspruch versuchen werde, den Umgang auf ein Maximum auszudehnen. Ich möchte auch den Mittwoch als Übernachtung erreichen.
Selbstverständlich !
Wir Väter sind von diesem System schon so eingeschüchtert, dass wir froh über eine Minimallösung sind.
Wenn wir aber schon gezwungen werden, nur auf juristischem Weg überhaupt etwas erreichen zu können, sollten wir diesen Weg dann auch ausschöpfen.