Umgangsrecht....es ...
 
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Umgangsrecht....es wird spannend

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(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute,

am Morgigen Donnerstag würde der vom Gericht neu geregelte Umgang stattfinden. Der besagt, das ich meine Tochter am Sonntag zurückbringen muss. Damit war die Mutter nicht einverstanden, und wollte sowohl Ostersonntag, als auch Ostermontag mit unserem Kind verbringen. Also sollte ich unser Kind am Samstag zurückbringen.

Wie gesagt, ich hab KM angegündigt, das Urteil des Gerichts um zu setzten.

Heute dann der Schock: KM kündigt mir per SMS an, das das Kind Krank sei und deshalb nicht zu mir kann.

Das ist schon das x-te mal, das sie sowas behauptet. Ich glaub Ihr nicht, und bin stink sauer.

Was würdet Ihr tun, bzw. mir empfehlen?

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 20:44
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Spontan fällt mir da ein: Kündige per SMS an, dass du an einem bestimmten Tag das "kranke" Kind besuchen kommst. Als fürsorglicher Vater möchtest du dich ja schließlich nach dem Wohlergehen des Kindes erkundigen und evtl. hattest du ja eine kleine Osterüberraschung vorbereitet, die du übergeben möchtest 😉

Wenn ich jetzt fies wäre, würde ich empfehlen, dass du die SMS möglichst kurzfristig schickst. Du kannst ja schließlich davon ausgehen, dass ein krankes Kind eh daheim ist und es somit keiner Vorbereitung bedarf...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 21:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Spontan fällt mir da ein: Kündige per SMS an, dass du an einem bestimmten Tag das "kranke" Kind besuchen kommst.

mal abgesehen davon, dass SMS kein wirkliches Kommunikationsmedium für verantwortungsvolle Eltern sind: Im Zweifelsfall macht Madame einfach die Tür nicht auf; egal, ob sie samt Kind anwesend ist oder nicht. Sie ist auch nicht verpflichtet, den Vater in ihre Wohnung zu lassen; nicht einmal für einen Krankenbesuch oder zur Übergabe irgendwelcher Osterüberraschungen, zumal ja noch ihr "Bedrohungsszenario" im Raum steht. Dann kann der Opener dieses Ding unter "ausser Spesen nichts gewesen" abhaken.

Sieht die gerichtliche Umgangsregelung denn irgendwelche Regelungen für den Fall von Krankheiten aus? Ist es transportunfähig? Ansonsten würde ich der Dame glasklar ankündigen, dass das Kind auch bei mir krank sein kann und solche eigenmächtigen Auslegungen der Umgangsregelung umgehend einen weiteren Gerichtstermin zur Folge haben werden, bei dem es möglicherweise auch um einen ASR-Antrag meinerseits gehen könnte...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 21:28
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

In der Regelung steht nichts von Krankentagen. Da steht nur von bis. Sonst gar nichts.

Angenblich hat das Kind eine Mittelohrentzündung.

@Redwood:
Die KM hat früher schon mal gesagt, das das Kind krank sei, wollte sich dann auch nicht dazu äußern, was unser Kind denn hat. Sie hat also nichts mehr gesagt oder geschrieben. Daraufhin habe ich Ihr freundlich per E-mail mitgeteilt, das unser Kind auch bei mir krank sein kann und ich es abholen werde. Das hatte dann zur folge, das die KM meine E-mail mit ein paar "schlimmen" Beschimpfungen ausgeschmückt hat, und diese dann an das JA und an ihre Rechtsanwältin geschickt hat. Worlaut: "ich lasse mich nicht beschimpfen"......."ich lasse mich vom KV nicht unter Druck setzen". Gleichtzeitig hat sie mir gedroht, das sie die Polizei ruft, sollte ich auftauchen. Bin da also recht vorsichtig.

Bäh, ist einfach nur zum kotzen, hab die Schnauze voll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 21:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pappaleo!

Angenblich hat das Kind eine Mittelohrentzündung.

...damit m.E. transportfähig; ich bin mir sicher, Du kannst die dafür notwemdige Medizin dem Kind genausogut verabreichen wie KM.
Wenn KM sich weiter weigert, forderst Du
a) eine entsprechende ärztliche Bescheinigung und
b) Ersatzumgang am darauf folgenden Wochenende.

Ändert das auch nix, wirst Du (wie von brille007 schon angesprochen), noch mal das Gericht anrufen müssen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2012 10:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pappaleo,

in Ergänzung zu Marco: Eine Mittelohrentzündung ist a.) nichts, was ein Kind ans Bett fesselt oder transportunfähig macht; b.) aber eine Erkrankung, die man auch nicht mit Hausmittelchen wie Pfefferminztee und Aspirin behandeln kann. Also muss ein Kinder- oder HNO-Arzt involviert sein, bei dem Du Dich nach dem Gesundheitszustand Deines Kindes erkundigen kannst und über den Deine Ex Dir als Mitinhaber der elterlichen Sorge Auskunft geben müsste. Mit Antworten wie "das geht Dich nichts an" schiesst sie jedenfalls ein Eigentor: Es geht Dich etwas an. Und wäre sie mit einem Kind mit Mittelohrentzündung NICHT zum Doc gegangen, würde das die Frage aufwerfen, ob sie mit der Gesundheitssorge wirklich umgehen kann oder ob (mindestens) diese besser bei Dir aufgehoben wäre.

Fokussiere Dich jetzt nicht so sehr auf diesen einen Ostertag; das ist nur ein Sonntag. Du kannst auch eine oder zwei Wochen später noch Eiersuche veranstalten. Aber nimm dieses Verhalten ggf. zum Anlass, der Dame bei einem erneuten Gang zum Gericht demnächst massive Daumenschrauben anzulegen, bei denen auch im Raum stehen könnte, einen Antrag auf das ASR zu stellen.

Teile ihr das aber bitte nicht per SMS mit, sondern entweder telefonisch, per Brief oder Mail. Und am besten vollkommen sachlich und unaufgeregt.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2012 11:32
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

die KM hat sich heute ein ärztliches Attest besorgt, ich habs noch nicht gesehen, aber er empfiehlt wohl eine kürzung des Umgangs.
Na ja, wenn mans drauf anlegt, bescheinigen die Ärzte fast alles.
Richtig ärgerlich wirds aber, weil sie da zum Anlass nimmt, nochmals einen Umgangspfleger zu beantragen.

Sie hat das hier an das JA und an ihre RA geschickt:

Hallo Frau JA, Hallo Frau Ra,

Kindist seit Dienstag an einer schweren Angina mit Bronchities und Mittelohrentzündung mit Fieber (39 Grad, derzeit 38,5) erkrankt. Ich bin sofort am Dienstag zum Arzt gefahren. Seit Mittwoch erhält sie Antibioticum. Heute hatte sie um 9:30 einen Nachfolgetermin, wegen des anstehenden Umgangswochenende wollte ich ärztlich abklären lassen, ob Kind das Wochenende starten kann oder nicht. Es sollte ursprünglich heute Nachmittag beginnen. Die Antibioticum hatten jetzt erst einen Tag Zeit zu wirken, da kann  man nicht erwarten, das Kind schon wieder völlig gesund ist. Auch heute ist das Trommelfell stark rot und gespannt, die Mandeln sind vereitert. Der Arzt befürwortet eine Verkürzung des Wochenendes. Er gab mir zudem ein entsprechendes Attest mit. Das Umgangswochenende soll um einen Tag verkürzt werden. Herr KV kann Kind morgen am Karfreitag um 16 Uhr abholen.Ich habe Herr KV über den Sachverhalt informiert, wie sie dem folgenden SMS Verkehr entnehmen können:

**

04.04.12, 12:22 Uhr KM:

Hallo. kind ist krank. Mittelohrentzündung mit Fieber. Ich muss morgen früh nochmal zum Arzt mit ihr. Dann weiß ich mehr darüber, wie sie zu Dir kann.

04.04.12, 17:33 Uhr KV:

Schon wieder krank? Das ist schon das vierte mal innerhalb von vier Monaten.

05.04.12 10:19 Uhr KM:

Hi. Du kannst Kind morgen 16 Uhr abholen. Sie ist dann immer noch zu schonen. Entsprechendes Attest gebe ich Dir mit. Rückfragen bitte an Dr. XY. Er ist heute bis 12 Uhr erreichbar.

05.04.12, 10:29 Uhr KV:

Im Kindergarten? Oder wo?

05.04.12, 10:31 Uhr KM:

Ne ist Karfreitag. Da hat alles zu. Bei mir zu Hause.

05.04.12, 10:34 Uhr KV:

Sorry, es ist Donnerstag, laut Beschluss hole ich sie heute ab. Also wo?

05.04.12, 10:47 Uhr KV:

Kind kann auch bei mir krank sein, solange sie Transportfähig ist. Solltest Du eigenmächtig Änderungen vornehmen, reiche ich umgehend Klage ein. Sofort. Also wo kann ich sie heute Abholen?

**

KM:

Es kann nicht sein, das mir jedes Mal gedroht wird, wenn Kind krank ist. Andersherum ist es selbstverständlich mich anzurufen, mir mitzuteilen, das sie krank ist und nicht zurückzubringen. Alles schon vorgekommen. Ich verstehe Herrn KV Verhalten überhaupt nicht.Kind hat vereiterte Mandeln, Mittelohrentzündung, Fieber. Das sie morgen zu ihm geht, ist schon viel. Eigentlich gehört das auskuriert. Ich finde Herr KV Verhalten äußerst egoistisch. Sie kann heute nicht mitgehen.  Warum denkt er nicht an sein Kind. Ich verstehe gut, das ihm seine Umgangstage sehr wichtig sind. Aber noch wichtiger sollte Kind Wohl sein. Und er sollte aufhören mir Böswilligkeit oder eigenmächtiges Handeln zu unterstellen. Denn das ist nicht gegeben (siehe ärztliches Attest und Untersuchungsbefund). Ich handle im Sinne Kind, nach Absprache mit ihrem Arzt.

Herr KV ist anscheinend keine Situation zu Schade, mir Fehlverhalten zu unterstellen oder vorzuwerfen. Das ist genau das, warum ich einen Umgangspfleger beantragt habe. Ich glaube auch nicht, das sich dies Verhalten mir gegenüber durch ein Entscheid des OLG ändern wird.

Auch dieses Mal werde ich so handeln, wie letztens auch – ich werde umgehend die Polizei verständigen, wenn Herr KV zu Hause vor meiner Tür sich nicht angemessen verhält und nicht wieder fährt.

Kind wird wahrscheinlich im Mai an den Polypen operiert, der Facharzt entscheidet dies noch. Die zu großen Polypen im Rachendach führen genau zu einer Häufung dieses Krankheitsbildes. Herr KV ist auch darüber informiert worden.

Ich informiere sie, über den Ausgang der Geschichte.

Ich habe das Kind noch nie länger als vom Umgang geregelt bei mir gehalten. Und auch nie zu spät zurückgebracht.
Auch stand ich noch nie zur falschen Zeit vor der Türe der KM, auch das ich nicht wieder gegangen wäre, stimmt nicht. Ich hab auch niemals rumgepöbelt-
Als mir die KM am 5.4. um 10:19 geschrieben hatte, hatte ich mich verlesen, und gedacht, ich könnte sie heute abholen, deshalb die etwas unverständliche Antwort.
Die Krankendetails sind mir neu, hier zum ersten mal geschildert.

Was haltet ihr davon? Wie reagiert man darauf angemessen?

Liebe Grüße

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2012 21:45
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch eine Anmerkung:

KM schreibt hier von einer angeblich anstehenden Operation.
Dazu muss ich folgendes sagen:

Die KM war mit unserer Tochter schon beim:

Ohrenarzt, weil das Kind angeblich einen Hörschaden hat. Ohne Ergebniss.

Augenarzt, weil das Kind angeblich schielt. Ohne Ergebniss.

Bei einem mir nicht bekannten Facharzt, wegen Schlafapnoe. Ohne Ergebniss.

Jetzt beim HNO Arzt-

all die beschriebenen Krankheiten sind mir nie aufgefallen. Und ich bin nicht un-sensitiv. Ich hätte davon was mitbekommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2012 21:56
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

Was mir noch aufgefallen ist und mir recht merkwürdigt erscheint ist, das KM am Montag meinem Vorschlag zu den Ostertagen ehrer widerwillig  zugestimmt hat, und das Kind am Dienstag dann krank geworden ist.

Der Ostrervorschlag entsprach ja nun gar nicht den Vorstellungen der KM.

Schöne Feiertage wünscht euch euer

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2012 14:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leo,

mal davon abgesehen, dass Feiertage immer wieder zum Scharmüzeltag zwischen Ex-Partnern werden (ausgelöst durch fehlende konkrete Regelungen) finde ich als Außenstehender die von Euch geführte SMS "Kommunikation" ziemlich bedenklich.

Du merkst selber, dass Sachverhalte mit 160 Zeichen nicht richtig übermittelt werden können, trotzdem nutzt ihr dieses Medium. Deine Abneigung gegen die KM wird aber allein schon in Deinen SMS-Antworten deutlich. Sie wirken auch für einen Außenstehen sehr abgehackt und z.T. auch sehr drastisch. insbesondere die SMS von 10:47. Dies sind Punkte, die nicht in eine solche verkürtzte Kommunikation gehören.

Natürlich gibt es die Kindsbesitzerinnen, die jede Situation nutzen, den Umgang bewußt zu blockieren. Aus der SMS-Reaktion der KM kann ich das zu Beginn nicht ablesen. Vielmehr führen Deine kurzen (mancher würde sie als "barsch" bezeichnen) Nachfragen dazu, die Situation hochzueskalieren. Also auch hier mal einen Gang zurück schalten, auch wenn Du soetwas sicherlich nicht gerne lesen wirst. Klärt solche Sachverhalte am Telefon, auch wenn Du keinen "Bock" auf die KM hast. Nur so lassen sich solche Missverständnisse ausschließen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 15:52




(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ingo,

nein, nein, ich lese es sehr gerne, wenn mich jemand auf meine Fehler aufmerksam macht.
Das Problem ist eben nur, das ich immer am Tag des Abholens, wo ich mich also schon auf meine Tochter freue, zu hören bekomme, das es heute nicht geht. Außerdem bin ich dann auf der Arbeit und kann nicht ewig tipsen.  Und das das eben zum was weiß ich wievielten mal vorkommt. Seltsamerweise wird unsere Tochter immer am We krank, wenn sie zu mir soll. In den letzten vier Monaten ist die hälfte der Umgangswochenenden mindestens eingeschränkt, oder ausgefallen. An den anderen Sonntagen versuche ich meine Tochter anzurufen, dann hebt keiner ab, und ich bekomme eine SMS, das sie unterwegs sind. Also nehme ich an, das sie dann nicht krank ist.

Ich bin auch nicht der KM Mutter gegenüber abgeneigt, eher der Tatsache, das das Kind ausgerechnet einen Tag nachdem KM der Osterregelung zähneknirschend zugestimmt hat, krank geworden ist.

Ich bin da eben eher unerfahren und geprägt durch meine Erlebnisse mit Exilein.

Aber gut, ich gelobe Besserung.  😉 und werde die Sache etwas Sachlicher angehen.

Das mit dem Telefonieren geht nicht, will sie nicht, weil sie es ist, die dann immer sehr ausfallend wird, mir aber dann nichts in die Schuhe schieben kann. Das geht per SMS besser.

Was ist denn mit den haltlosen Vorwürfen, die sie erhebt, Polizei, Kind nicht zurückgebracht usw. Einfach so stehen lassen oder berichtigen?
Ging ja schließlich an das JA.

Liebe Grüße
pappaleo

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Themenstarter Geschrieben : 06.04.2012 16:14
(@simon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pappaleo!

Mein Kind  wurde heute bis einschließlich nächsten Sonntag krankgemeldet.es fallen 3 Umgänge aus(Karfreitag,Ostermontag,Übernachtungsumgang Freitag -Samstag).Laut KM seit gestern Abend eine akut ansteckende Krankheit,darf mein Kind niemand Kontakt haben.

Krankheitstage bei meines Kindes laut KM:

Ganzen Februar krank außer zwei kurze Umgänge.Davon durchgehende 3 wöchige Krankheit wegen einer Mittelohrentzündung.Jetzt  evtl in zwei Wochen wieder Umgang 😡 Schöne Ostertage

Bei mir ist seit gestern der Antrag auf Umgangsregelung durch meine Anwältin abgeschickt wurden

Gruß Simon

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 17:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Simon,

Mein Kind  wurde heute bis einschließlich nächsten Sonntag krankgemeldet.
[...]
Ganzen Februar krank außer zwei kurze Umgänge.Davon durchgehende 3 wöchige Krankheit wegen einer Mittelohrentzündung.
[...]
Bei mir ist seit gestern der Antrag auf Umgangsregelung durch meine Anwältin abgeschickt wurden

Kein normal entwickeltes Kind ist dauerkrank. Die Anwältin hat daher hoffentlich in ihrem Schriftsatz die Frage untergebracht, ob das Kind bei seiner Mutter richtig betreut wird, ob die Gesundheitsfürsorge bei ihr wirklich gut aufgehoben oder ob sie möglicherweise mit der Betreuung eines Kindes überfordert ist. Damit kann man die Damen manchmal ganz gehörig erschrecken...

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 06.04.2012 18:03
(@simon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille007

Leider nein. Aber  einen Antrag zum AG gestellt betrifft wegen häufige Erkrankung(Ende letze Erkrankung wegen Mittelohrentzündung vor  3Wochen) das zukünftig der Umgang nachgeholt wird bei Erkrankung bzw sonstige Ausfälle bis hin wenn mein Sohn im Krankenhaus ist dann dort tgl 3-4 Stunden besuchen kann.

Gruß Simon

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 21:38
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

so, hab heute also das Attest erhalten. Da steht tatsächlich Mittelohrentzündung, allerdings steht dort nichts von Verkürztem Umgang, so wie von Mutti behauptet. Da steht wörtlich: Es sollte von längeren Reisen abgesehen werden. Das wars.

Als ich meine Tochter heute abgeholt habe, war sie auch putz munter, (ja, ich werde sie schonen). Sie erzählte mir auch, das sie mit Mutter nach dem Doktor einkaufen war. Ich denke, sie hätte auch von Anfang an bei mir sein können.

Die Kleine hat mir heute beim zubett gehen erzählt, das sie ein wenig traurig ist, als ich sie gefragt hab, warum sie traurig ist, hat sie gesagt, das sie eigentlich zu mama muss. Dann hab ich sie gefragt, wieso sie zu mama muss, da sagte sie, das mama ihr gesagt hat, das sie sehr traurig ist, wenn sie nicht da ist, und deshalb muss sie schnell wieder zu mama zurück. Boah, da krieg ich den puren Hass! Wie geht man denn damit um? Ich weiß echt nicht, was ich ihr darauf sagen soll?

Was man nicht vergessen darf, ist ja, das meine Ex momentan sozugen noch unter Beobachtung steht. Momentan hat ja noch das Gericht und das JA ein Auge auf uns, ich will gar nicht wissen, was sie unternimmt, wenn das mal vorbei ist.

Liebe Grüße

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 01:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Leo,

da sagte sie, das mama ihr gesagt hat, das sie sehr traurig ist, wenn sie nicht da ist, und deshalb muss sie schnell wieder zu mama zurück

der Klassiker halt aus dem Repertoire. Austauschbar auch mit "Mama würde Dir am Samstag ja so gerne ein Geschenk kaufen, aber Du musst ja zum Papa..." oder auch " Am Samstag treffen wir uns mit dem X und der Y, die magst Du doch so sehr...Schade, wir werden was ganz tolles unternehmen, aber Du willst ja zum Papa...". Natürlich ist sowas unterste Schublade aber es sind praktische Methoden der Beeinflussung.

Du musst trotzdem lernen ruhiger zu werden. Die Probleme mit Deiner Ex sind durch EUCH BEIDE - noch mal ganz deutlich gesagt - eskaliert. Es ist nicht falsch von der KM, mit einem Kind zum Kinderarzt zu gehen, wenn es eine Mittelohrentzündung hat. Deine Tochter ist nun wohl auch bei Dir - auch hier also kein Grund zur Aggression.

"Gott gib mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann" - das kann ein Weg sein, besser mit der Geschichte umzugehen. Bleib freundlich und ruhig und kläre Deine Tochter altersgerecht über diese Hintergründe auf. Nochmal der Appell an Eurer beider Kommunikationsbereitschaft zu arbeiten - am besten mit einem neutralen Dritten. Ihr werdet noch Jahre miteinander auskommen müssen.

Deine Exe zeigt wohl eindeutige Anwandlungen zur "Kindsbesitzerin in Ausbildung" - ich würde sie aber nach dem beschriebenen noch nicht komplett so einstufen. Sie lässt Dein Kind zu Dir, sie macht sich auch (zumindest in den Texten die Du uns darstellst) einige Gedanken, die nicht komplett abwägig sind. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 03:23
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ingo,

tja, wir waren ja schon bei der Mediation, das lief auch sehr sehr gut, leider hat die KM die Mediation ohne Angabe von Gründen abgebrochen und ist bis zum jetzigen Tag nicht bereit, sie wieder aufzunehmen.

Zum Kindesbesitzen kann ich nur folgendes sagen, ich weiß leider, was mir blüht, und sie ist DIE perfekte Kindesbesitzerin. Es gibt ja noch den Halbbruder meiner Tochter. Der ging und geht so gut wie nie zu seinem Vater, maximal 1 bis 2x pro Jahr. Nämlich dann, wenn Mutti überhaupt keine andere Betreung organisieren konnte.  Aus der Beziehungszeit mit der KM weiß ich das noch zu gut. Ich hab das damals nie verstanden, und wenn ich dann mal gesagt habe, das ich es wichtig finde, das ein Kind beide Eltern hat, dann sind von KM und der Mutter der KM Sprüche gefallen wie zb. "der kümmert sich nicht um sein Kind", "es ist besser, wenn xy gar nicht zum Vater geht, weil 1.  2.  3.......", "der ist eh nur ein Ar...." Der hat Kind xy gar nicht verdient" "Der macht das Kind nur verrückt"usw. Damals war ich, was das angeht noch recht naiv und hab die Argumente von Mutter und Oma teilweise angenommen. Heute macht mich ihr Verhalten in diese Richtung halt recht schnell nervös und kann mir vorstellen, das die KM in Argumentationsnöte kommt, wenn dem 10jährigen Bruder meiner Tochter auffällt, das das Schwesterlein ständig zu seinem Papa geht, er aber nicht. Sie wird wohl anstreben, da gleiche Verhältnisse zu schaffen.

Sie hat damals auch ernsthaft erwogen, sein Sorgerecht auf mich zu übertragen. Das hab ich aber immer mit einem sehr unguten Gefühl abgelehnt. Mittlerweile weiß ich auch, das das nicht so ohne weiteres geht.

Sie lässt Dein Kind zu Dir, sie macht sich auch (zumindest in den Texten die Du uns darstellst) einige Gedanken, die nicht komplett abwägig sind

Ja sicher macht sie sich Gedanken, sie ist aber auch eine perfekte Taktiererin, vergiss bitte nicht, das das was sie tut, immer dem Ziel dient, sich selbst in einer Opferrolle darzustellen. In dem hier dargestellten Text weiß sie ja auch schon, das später dritte mitlesen werden.
Sie muss das Kind ja auch zu mir lassen. Ansonsten hätte sie schlechte Karten vor dem OLG. Und trotzdem dünnt sie jetzt schon die Umgänge immer weiter aus, nicht nur mit dem Argument der Krankheit, zb. hat sie auch schon behauptet, die Ur Oma aus dem Osten sei da, und es ist ja vielleicht das letzte mal das meine Tochter sie sieht. Vom Bruder meiner Ex erfahre ich dann, das sie gar nicht da war. Auch das mit dem Telefonieren klappt schon nicht mehr.

Soo krank war meine Tochter auch nicht, als ich sie abgeholt habe, da war sie sehr munter. Und im Attest steht wie gesagt lediglich, das keine längeren Reisen unternommen werden sollen.

Soll ich das mit den Umgängen beim Termin vor dem OLG ansprechen? Oder wird das nicht so gern gesehen? Vom AG ist mir noch in Erinnerung, das meine Ex 80% der Zeit mit Vorwürfen gegen mich verbracht hat, da blieb mir nicht so viel Zeit.
Eigentlich geht es ja um das ABR, ich würde aber gerne die Chance nutzten, und weitere Regelungen festzurren lassen, zb. Nachholtage.
Kann mir mal jemand ein Beispiel aus der Praxis geben, wie nachholtage bei einem Kindergarten Kind aussehen können?

Liebe Grüße

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 07:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Die Kleine hat mir heute beim zubett gehen erzählt, das sie ein wenig traurig ist, als ich sie gefragt hab, warum sie traurig ist, hat sie gesagt, das sie eigentlich zu mama muss. Dann hab ich sie gefragt, wieso sie zu mama muss, da sagte sie, das mama ihr gesagt hat, das sie sehr traurig ist, wenn sie nicht da ist, und deshalb muss sie schnell wieder zu mama zurück. Boah, da krieg ich den puren Hass! Wie geht man denn damit um? Ich weiß echt nicht, was ich ihr darauf sagen soll?

"Ja, ich bin auch immer traurig, wenn du nicht da bist. Das ist aber nicht so schlimm. Wir sind ja schon groß und können damit umgehen, dass unsere Kinder nicht immer bei uns sind. Im Herzen sind sie ja immer da.
Wir sind ja auch nicht immer bei Oma und Opa, unseren Eltern und das ist auch völlig normal.
Und wenn du in den Kindergarten gehst oder zur Schule, bist du ja auch nicht da."

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 08:00
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Boah, Geil, Danke Beppo, genau wonach ich gesucht hab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 08:14
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

gestern war der Termin vor dem OLG, Köln, hier ein kurzer status Bericht von mir. Insgesamt hab ich den Termin mit einem lachenden und einem weinenden Auge verlassen.

Richterin: hmmmm, nicht so das gelbe vom Ei. Eher konservativ und pro Mutter eingestellt. Was ich ihr aber hoch anrechne, ist, das sie die V.pflegerin schon nach ca. 20 minuten "entlassen" hat. Das fand ich super.

Es ging ja eigentlich um das ABR. Die Richterin hat aber recht schnell durchblicken lassen, das sie das ABR bei der Mutter belassen wird. Für mich gar nicht nachvollziebar, aus Kontinuitäts-Gründen, sonst nichts. Was für ein jämmerliches Land, indem der, der Unrecht begeht, und durch Kindesentführung fakten schafft, auch noch so belohnt wird. Echt pervers und ein Armutszeugnis für diese "Demokratie".  Schweine System :thumbdown:

Na ja, mein Anwalt hat dann, bei einem gewissen Entgegenkommen der Gegenseite, angeboten, den Antrag auf das ABR zurück zu ziehen.
Dadurch hatte ich wenigstens die möglichkeit, eine umfangreiche Ferienregelung zu erreichen. Also haben wir dann sage und schreibe noch mal 2 Stunden damit verbracht, über die Ferien zu debattieren.

Da meine Tochter ja noch in den Kindergarten geht, bin ich mit einer Schulferienregelung schon recht glücklich.

Trotzdem find ich einen Staat zum Kotzen, in dem es mich Unsummen kostet, ein ganz normales und natürliches Menschen und Eltern bzw. Kinderrecht durchzusetzen. Nämlich das Recht des Kindes auf beide Eltern.
Abgesehen davon, braucht Man(n) ja auch noch eine riesen Portion Glück, um gegen die Allmacht der Mütter anzukommen.

Euer
pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2012 01:37




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