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Umgangsrecht....es wird spannend

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(@pappaleo)
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Hallo zusammen,

Leute, ich krieg echt die Krise!

Ist ja eigentlich schon alles gelaufen, OLG, ABR bleibt bei Mutter, Ferienregelung.
Da hab ich den Fehler gemacht, und innerlich schon mal Frieden mit mir selbst, der Welt, dem JA und auch mit der KM geschlossen.

Heute bin ich dann nach dem öffnen des Briefkastens brutal in die Realität zurück geholt worden.

Was liegt da? Ein neuer Brief einer Rechtsanwältin meiner EX.  Wohlgemerkt eine neue RA! Die alte hatte anscheinend keinen bock mehr. Na ja, wer meine nett dahinsäuselnde EX kennt, hat über kurz oder lang Genug von ihrer Scheinheiligkeit.  😉

Die neue Winkeladvokatin will von mir eine art Unterlassungserklärung, Hilfe!! Was soll ich tun????
Ich soll bis zum 8. Mai unterschreiben, das ich in Zukunft keinerlei Äußerungen über meine EX oder ihren Sohn oder sonstwen rauslassen. Dann steht da noch, das ich die "Ausführungen der Gutachterin" schriftlich bestätigen soll. Ohne vorgabe eines Erklärungs-textes. Mach ich das nicht, wird mir mit "strafrechtlichen Konsequenzen" gedroht.  :phantom:

Was soll das? Warum macht die das? Nicht zur Mediation gehen, aber sowas wieder anfangen!!

Was soll ich jetzt machen?  Mal ganz ehrlich, ich stottere noch die Raten für meinen RA ab, einen neuen Prozess kann ich mir beim besten Willen nicht leisten! Meine Ex kriegt Verfahrenskosten Erstattung. Will die mich arm machen???

Ich bin echt verzweifelt.

oappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2012 20:32
(@Inselreif)

Hi Papaelo,

aus einer Abmahnung musst Du zweifelsfrei erkennen können,
- was Du getan hast
- warum das falsch ist (idR Verstoss gegen 823 BGB)
- (optional: dass Du Dich schadensersatzpflichtig gemacht hast) und
- dass Du das zukünftig unterlassen sollst (1004 BGB)

Ist das soweit so unsauber, wie es mir hier zu sein scheint, kannst Du es auf ein Verfahren ankommen lassen. Ein eventuelles sofortiges Anerkenntnis im Verfahren führt zur Kostentragung durch den Antragsteller.

Wenn es hier nur um Äusserungen gegenüber der zur berufsverschwiegenheit verpflichteten Gutachterin geht, sehe ich sowieo keinen Grund zur Panik.
Und abschliessend: vorgefertigte Unterlassungserklärungen (soweit eine beiliegt, kann ich aus Deinem Text nicht zweifelsfrei erkennen) gehen in der Regel zu weit und können meistens modifiziert werden.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 25.04.2012 20:41
(@paulpeter)
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Es gibt im Strafgesetzbuch keinen einzigen Paragrafen, der es unter Strafe stellt, wenn Du das, was ein Gutachter zusammenpinselt nicht schriftlich anerkennst. Wenn Die Exenanwältin neu ist, scheint die jetzt einfach mal auf den Busch klopfen zu wollen und schauen, ob Sie Dich auf den Baum bekommt.
Und wenn die wirklich so einen Quatsch reinschreibt, dass sie Dich strafrechtlich belangen will, ist das nichts als ein billiger Versuch.
aber könnte es sein, dass sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordert? Aber dann muss ja auch drinstehen, was Dir konkret vorgeworfen wird, also Dein rechtswidriges Verhalten, dass Du unterlassen sollst.
Und äußerungen über Deinen Sohn oder Deine Ex dürfen ja nur zu unterlassen sein, wenn sie ehrenrührig oder grob beleidigend sind. Einen Anspruch darauf, dass über einen nicht gesprochen wird, gibt es ja nicht einfach so.
Gruß, PP

P.S: könntest Du den Text einstellen?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 23:48
(@bagger1975)

Servus Pappaleo,

in Ergäzung zu den Vorschreibern:

Um einen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf "Äußerungen" erfolgreich gerichtlich durchsetzen zu können, muss Dir eine konkrete(!) schuldhafte Rechtsgutsverletzung (meist in Form ehrenrühriger Falschbehauptungen) vorwerfbar sein und muss zugleich Wiederholungsgefahr für weitere zu erwartende Verletzungshandlungen bestehen.

Da muss schon ein bißchen "mehr" gegeben sein als die pauschale Darstellung einer neuen Rain.

Mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (d.h. Verpflichtungserklärung zzgl. im Fall der Zuwiderhandlung anfallenden Vertragsstrafe = Geldzahlung) lässt sich die Wiederholungsgefahr beseitigen und entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage.

Stell das Schreiben und den Dir konkret gemachten Vorwurf also einmal anonymisiert hier ein.

Dann kann man gemeinsam überlegen, ob Du die Unterlassungserklärung (ggfs. in modifizierter Form) evtl. abgibst oder abwartest.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 17:15
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute,

ich hab den ganzen Müll meinem Anwalt zu kommen lassen. Seine Worte waren "Absurd", "lächerlich". Und: "anscheinend ist die Frau auf Streit mit Ihnen aus, das kann in späteren Verfahren gut für uns sein."

Er sagt auch, das ich darauf gar nicht reagieren soll. Sollte es tatsächlich rechtliche Konsequenzen geben, dann sieht er vorraus, "das Frau XX das verlieren wird".

Ich bin aber trotzdem Stinksauer. In was für einem Sch...Land leben wir hier eigentlich? Die KM läßt meine Tochter vollkommen verlottern. Jedesmal wenn ich sie im KG abhole, krieg ich das kalte grausen, wie sie die kleine rumlaufen läßt. Stichwort olle kaputte und abgenutzte Klamotten. Dazu qualmt sie ihre Bude zu. Wirklich voll assi und total überfordert. Und wen interessierts? Keinen. ;(

Mediation? Fehlanzeige! Mütter müssen wohl nicht an einem guten Elternverhältniss arbeiten. Macht ja nix, ist ja sonst eine ganz tolle Mami.  😡
Sie bemüht sich ja. Für KM völlig ausreichend. Für Väter der todesstoß.

Und anstatt der kleinen mal eine Ausbildungs Versicherung oder ein Sparvertrag anzulegen, verjubelt sie meinen Unterhalt bei diversen Anwälten, nur um Ihre besch...... Fehde mit mir auszutragen und mir eins auszuwischen.  AAARRRGGHHH!

Wirklich zum kotzen. Sorry, aber da krieg ich echt den Hass.
Keine Sorge, ich liefer Ihr keine Argumente.

P.s.: hat irgendjemand einen guten Tipp für die NRW-Wahl? Gibts denn keine Partei, die mal ein Gleichgewicht herstellt.

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Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 03:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

P.s.: hat irgendjemand einen guten Tipp für die NRW-Wahl? Gibts denn keine Partei, die mal ein Gleichgewicht herstellt.

Also alle in Bund und Land vertretenen Parteien haben es sich zur Regel gemacht, dass Kinder zur Mutter gehören und Väter maximal auszubeuten und ansonsten möglichst fern zu halten sind.
Im Moment hat in dieser Frage die CSU das Fähnchen der menschenrechtsfeindlichsten Partei, dicht gefolgt von CDU und allen anderen.

Als die SPD an der Macht war, hat sie die schlimmsten Dinge voran getrieben.
Und die Grünen sind sowieso reflexartig feministisch.
Die FDP ist in der Regel am wenigsten schlimm. Was aber nicht heißen würde, dass sie sich für Väter einsetzen würde, sondern bestenfalls desinteressiert.
Die Linken haben meistens keine Meinung dazu und wenn sie eine haben ist sie falsch.

Da ich von all diesen Parteien nicht nur wegen ihrer Familienpoltik die Schnauze voll habe, gehe ich mit dem Finger immer soweit runter, bis ich eine Partei finde, die sich noch nicht als mein Feind erwiesen hat und mache dort mein Kreuz.
Zuletzt waren das meistens die Piraten.
Nicht weil sie schon so viel richtig gemacht hätten, sondern vor Allem, weil sie bisher nicht so viel falsch gemacht haben.

Nichtwählen ist dagegen praktisch eine Aufteilung meiner Stimme auf die großen Parteien und wird i.A. als desinteressierte Zustimmung gewertet.
Das will ich auf keinen Fall, deswegen gehe ich immer hin und wähle.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 10:21
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