Hallo und Guten Abend!
Ich habe mich hier angemeldet, weil ich mir hier Hilfe, Rat und Unterstützung erhoffe für meinen Fall.
Die KM und ich sind seit Dez 2015 getrennt und solange ist auch der Streit um das Umgangsrecht über unseren gemeinsamen Sohn (wird jetzt 2) im Gange.
Wir waren nicht verheiratet, haben beide das Sorgerecht und haben ca. 1 Jahr zusammen das Kind versorgt und betreut bis es zur Trennung kam.
Anfangs bekam ich ihn nur für 2,5h. Da wollte sie auch dabei sein. Mit der Begründung, sie dürfe das.
Damals klärte sie die Beistands-MA des JuA auf und stellte klar, dass diese Regelung meist genommen wird, wenn Vater und Kind noch nie Kontakt hatten. Ist ja hier nicht der Fall.
Später konnte ich die Stunden auf 7 erhöhen. Also am Sonntag 10Uhr bis 17.00Uhr.
Seit ein paar Monaten nun auf 9 Stunden von 8-17.
Ich möchte einfach mehr Zeit mit meinem Sohn verbringen, weil ich merke, dass wir uns gut tun. Ein Wechselmodell (1 Woche bei Mama, eine bei Papa) kommt für mich noch nicht in Frage, aber ein ganzes WE wäre ein großer Fortschritt.
Nur leider spielt die KM in keiner Weise mit. Vor einem halben Jahr habe ich nach 2 zusammen hängenden Tagen gefragt. Da verneinte sie und meinte er sei zu klein. Wenn er 2 ist bzw. am Ende des Jahres, wäre eher möglich.
Daraufhin habe ich ein Vermittlungsgespräch beim JuA angeleiert.
Herausgekommen ist nur, dass die Mitarbeiterin auch gesagt hat, dass es mit (damals noch) 7h zu wenig Umgang ist.
Ein Kompromiss bzw. konstruktive Vorschläge kamen nicht zu stande. In meinen Augen hätte die MA da mit mehr Nachdruck agieren müssen.
Die KM arbeitet mit der Salamitaktik. Nur kleine Schritte frei geben. Das sichert ihren Bezug zum Kind und selbst wenn ich vor Gericht gehe, dann kann sie ja beweisen, dass sie mir entgegenkommt.
Das das nicht im Sinne des Kindes ist, steht auf einem anderen Blatt.
Ich fühle mich halt so hilflos. Hilfe vom JuA kann ich in der Pfeife rauchen. FamG ist der letzte Schritt und da scheue ich mich davor. Ich bin der Meinung, dass es dadurch nur schlimmer wird und erwachsene Leute das eigentlich vernünftig regeln müssen können.
Was kann ich noch machen um meinem Sohn mehr Umgang mit seinem Vater zu ermöglichen?
VG
Steve
Hallo,
für eine 2jährigen ist ein volles Wochenende aller 14 Tage durchaus Standard, das Wochenden kann dabei Freitagnachmittag anfangen und Du bringst ihn dann Sonntag zurück oder ggf. auch erst Montagfrüh .
Durchsetzen kannst Du das letzlich nur mit Hilfe eines Gerichts. Du kannst zwar das JA um Vermittlung bitten und dies auch mehr als einmal, aber das JA kann hier nur vermittelnd tätig sein und die KM muss zu einem Gespräch gar nicht kommen. Als Argumente können der Standardumgang dienen, dass Du eine entsprechend eingerichtete Wohnung hast und vielleicht auch das Argument, dass die KM gelegentlich auch etwas Freiraum braucht.
Eine gerichtliche Kärung kannst Du als Drohung anbringen oder tatsächlich bei Gericht einfordern. Mit Sicherheit leidet das Verhältnis zumindest zeitweilig darunter. Sinnvoller würde ich deshalb einen Plan erachten wie Du den Umgang ausweiten willst, also jeden Monat etwas mehr bis Du ein volles Wochende hast. Versuche Dich mit der KM darauf zu einigen.
Wenn die KM damit nicht einverstanden ist, dann bleiben nur JA und definitiv Gericht.
VG Susi
Hallo Susi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich hatte bereits Mitte Sept den Vorschlag gebracht, dass ich unseren Sohn am Freitag nachmittag aus der Krippe hole und ihn abends zurück bringe. Und dann wieder am übernächsten Sonntag komplett.
D.h. ich würde ihn jede Woche für einen Tag sehen.
Hat die KM abgelehnt, weil sie selbst nur am Freitag etwas mehr Zeit für ihn hat. Sonst sei er müde, wenn sie abends nach Hause kommt.
Die KM hat auf meinen alten Vorschlag für ein fast volles WE nur einen Gegenvorschlag von zwei 2h am Samstag gemacht.
Das ist aber nicht praktikabel, da es jetzt kälter und ungemütlicher draußen wird. Da möchte ich schon zu mir fahren. Mit Hin- u Rückfahrt bleiben uns dann nur ca. 1h effektive gemeinsame Zeit.
Wie kann ich beim JuA entsprechend intervenieren, wenn ich merke das die zuständige MA zu wenig Engagement zeigt bzw. die KM nicht in ihre Schranken weist?
Da die Kommunikation nur über Email läuft, möchte ich folgenden Text zitieren: "Ich habe gestern noch einmal kurz Rücksprache mit meinem Anwalt genommen und es ist wohl auch durchaus nicht unüblich, dass eine Übernachtung erst im 4. Lebensjahr erfolgt. Ich würde es gern Kind-abhängig machen wollen…"
Wie soll man gegen solche Behauptungen angehen? Das ist doch totaler Quatsch!
moinsen,
das:
Rücksprache mit meinem Anwalt genommen und es ist wohl auch durchaus nicht unüblich, dass eine Übernachtung erst im 4. Lebensjahr erfolgt.
e Zeit.
ist ja wohl völliger Schwachsinn.
Es gibt keine Gründe, warum 2-jährige nicht bei einem Elternteil übernachten können, geht doch bei der Mutter auch!
Eventuell mal mit anwaltlicher Hilfe drohen?
Samstag auf Sonntags für 1 - 2 Monate alle 7 Tage dazwischen Sa oder So. danach alle 1 Tage komplettes WE.
Basta.
Gruß
jo
@ papajo
mit Hinzuziehung einer anwaltlichen Beratung habe ich bereits gedroht und auch in Aussicht gestellt, dass ich das Thema vor Gericht bringe.
Seit dem hat sie gewisse Textpassagen (siehe oben) mit dem Hinweis gespickt, dass sie sich auch anwaltlich beraten läßt. Und ich kenne sie eigentlich selten bluffend.
@ Papa Markus
Ich habe vor 2 Wochen eine Email an die MA vom JuA geschrieben, die kommt aber erst morgen aus dem Urlaub zurück.
Daher muss ich ihre Antwort abwarten.
Gleichzeitig werde ich schriftlich letztmalig den Vorschlag unterbreiten.
Und mit dem Unterhalt hast Du völlig recht. Leider ist das Geld ja für das Kind, daher sind die Druckmittel über die Mutter sehr begrenzt.
Mütter besitzen sehr oft Narrenfreiheit und kommen damit durch. Aber wenn du die Unterlagen für Kindesunterhaltsneuberechnungen (bei laufenden Unterhaltszahlungen) nicht firstgerecht einreichst, droht das JuA mit gerichtlichen Schritten.
Es wäre schön, wenn das JuA beim Umgangsrecht gleichen Einsatz zeigen würde.
Servus Samson!
Seit dem hat sie gewisse Textpassagen (siehe oben) mit dem Hinweis gespickt, dass sie sich auch anwaltlich beraten läßt. Und ich kenne sie eigentlich selten bluffend.
Lass Dich einfach nicht beirren...Anwälte (auch Deiner) sagen und schreiben das, wofür sie bezahlt werden; es muss nicht immer "wahr" oder richtig sein.
Es wäre schön, wenn das JuA beim Umgangsrecht gleichen Einsatz zeigen würde.
Falls noch nicht erwähnt: in Sachen Umgangsregelung hat das JA nichts zu bestimmen, es darf bestenfalls beraten.
Wenn hierbei keine befriedigende Umgangsregelung zu Stande kommt, muss halt eben ein Gericht beschließen und dieser Beschluss ist erst mal bindend für BEIDE Elternteile.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
ein paar Gedanken zum Thema:
Eine gerichtliche Einigung dauert lange und ist kostspielig. Niemals wird es passieren, dass Du 4 Wochen, nachdem Du Deinen Wunsch vor Gericht vorgetragen hast, einen vollstreckbaren Beschluss in der Hand hälst, in dem Dein Wunsch zu Papier gebracht wurde. Wenn es nicht gelingt, eine Sanktion, also ein Ordnungsgeld bei Umgangsverweigerung in dem Beschluss unterzubringen, ist er ohnehin das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Es wäre nicht das erste Mal, dass das zarte Pflänzlein der Bindung zum Kind durch den Gang zum Gericht zunichte gemacht wird, da die Mutter den Umgang dann komplett boykottiert, bis eine Regelung vor Gericht erzielt wurde. Die bisherige Regelung war ja streitig, und eine neue Regelung gibt es nicht.
Das Forum hier ist voll von Geschichten des mühsamen Kampfes der Väter gegen die Windmühlen der Justiz. Rein menschlich kann man die Reaktion der Mutter ja auch irgendwie nachvollziehen (aber nicht entschuldigen), denn ich kenne niemanden, der sich über einen vom Zaun gebrochenen Streit freut und mit Begeisterung in ein Gerichtsverfahren geht. Die rein natürliche Reaktion der Mutter wird eine Abwehrhaltung und eine Aversion sein. Zudem kostet ein Umgangsverfahren Unsummen an Geld für Anwälte, Gerichtskosten und am Ende auch Gutachten.
Wenn aber ein Gerichtsbeschluss viel Zeit und Geld kostet, bis man am Ziel ist, gibt es vielleicht auch einen anderen Weg:
Runter von Deiner Maximalforderung (die Du über Nacht nicht vor Gericht bekommst, sondern wenn überhaupt nach Monaten, wenn nicht Jahren) und hin zu einer schrittweisen Ausweitung, in der Du Dir Schritt für Schritt das Vertrauen der Mutter und den Umgang erkämpfst. Mein Rat an dieser Stelle: Man muss nicht buckeln vor der Mutter und sich verbiegen, aber Stolz ist bei dem, was Du vorhast ein schlechter Verbündeter.
Konkret schlage ich vor: Schaffe Dir ein Umfeld, in dem der Umgang sofort auf Deine Maximalforderung ausgedehnt werden kann: Feste Schlafstätte für das Kind, mit einem vernünftigen Bettchen und ausreichend Spielsachen. Dann ist diese Flanke gedeckt. Lade die Mutter zu Dir nach Hause zu einem Gespräch ein. Wenn Sie nicht zu Dir kommen will, frage sie konkret, wo ihr euch dann treffen könnt, frage, ob beim nächsten Umgang noch Zeit besteht, um bei Ihr ein Gespräch über den Umgang zu führen, oder von mir aus in einem Cafe. Führe die Verhandlungen nicht über SMS oder Email oder Whatsapp.
Bereite für Dich eine umsetzbare Umgangsforderung vor und überlege Dir, welche Kompromisse Du bereit bist, einzugehen, um ans Ziel zu kommen: Ziel muss sein: Umgang von Freitag bis Sonntag Abend, mit 2 Übernachtungen. Frage zunächst die Ex, wie sie sich alles weitere vorstellt, wie sie sich den Umgang übers Jahr gesehen konkret, live und in Farbe vorstellt. Frage sie, in welchem Zeitraum sie gedenkt, den Umgang auszuweiten. Der Ball ist dann in ihrem Spielfeld, und sie sollte sich äußern. Sei Dir bewusst, dass ihr handelt, das erfordert Kompromisse von beiden Seiten.
Wenn Du merkst, dass eine außergerichtliche Einigung erreichbar ist, die aber vorsieht, den Umgang über Monate hinweg auszudehnen, nimm als Etappenziel eine Nacht bei Dir ab Jahresende und als weiteres Etappenziel beide Nächte bei Dir ab Frühjahr. Es wird noch viele Weihnachten und Ostern geben, das zu verhandeln kann man sich für später aufheben.
Es mag klug sein, wenn Du Dein Etappenziel von einer Nacht Umgang erreicht hast, dieses in einer schriftlichen Vereinbarung zu zementieren, die Verhandlungen vorerst zu beenden und in ein paar Monaten wieder aufs Tapet zu bringen (Dann hat die Ex Gefallen an dem freien Abend gefunden, an dem sie machen kann, was sie will und ist eher bereit, diesen Luxus auf 2 Abende auszudehnen).
Überlege, ob Du als Verhandlungsmasse ein wenig Geld ins Spiel bringst, mit dem Du Dich beteiligst: Beitrag zur Tagesmutter, Kita, Zahnzusatzversicherung (kann Dir helfen, die Kosten für eine Zahnspange in 10 Jahren gering zu halten. 2 Jahresbeiträge kosten soviel wie die Erstberatung beim Anwalt) o.ä. Drohe nicht sofort mit einer gerichtlichen Regelung und dem Gang zum Anwalt, aber sei bereit die Karte auszuspielen: Das wichtigste, dass Du das Gespräch so führst, dass sie den schwarzen Peter bekommt:
Nicht: "Dann geh ich eben zum Anwalt"
sondern: "Ich merke, dass wir hier nicht zum Ziel kommen. Ich bin aber nicht einverstanden, den Umgang so fortzuführen wie bisher, Ich will eine Regelung haben, auf der sich aufbauen lässt, und die eine Übernachtung vorsieht. Aber es kann doch nicht in Deinem Interesse sein, dass wir Anwälte aufeinander hetzen und Gerichte bemühen. Oder ist das Dein Wunsch? Willst Du das wirklich?"
Gib Dir ein paar Wochen Zeit, die Sache durchzuziehen und die Verhandlungen zu führen. Wenn es dann nicht fruchtet, dann bemühe die Justiz.
Verlier das Ziel nicht aus den Augen: Umgang von Freitag bis Sonntag mit 2 Übernachtungen. Die bekommst Du vor Gericht bei einem Zweijährigen mit Glück, und wenn dann erst nach Wochen und Monaten (oder Jahren) mit langwierigen Verhandlungen und mit dem Risiko des Boykottes.
Wenn Die Mutter schon bereit ist, Dir den Umgang schrittweise auszuweiten (Du schreibst es so), dann brich diese Brücke nicht ab sondern lass Dich darauf ein. Du kommst über das Gericht nicht schneller zum Ziel. Es wird aber ungleich mehr Porzellan zerschlagen. Auch wenn es Paradox klingt: In Sachen Umgang darf die Mutter nicht Dein Feind werden. Sondern muss Dein Verbündetet bleiben.
Gruß, PP
Moin!
PP schreibt sehr viel richtiges! Auch zum Vorgehen.
Aber bei einem Punkt möchte ich einhaken:
Runter von Deiner Maximalforderung
Das hängt von der Maximalforderung ab. :phantom:
Wenn dies bspw. WM wäre (was für TO aber derzeit nicht in Frage kommt ;(, wie er selbst schreibt und die Gründe dafür mich interessieren würden...), dann würde ich zustimmen, denn das bekommst Du nicht vor gericht durchgesetzt.
Ebenso nicht so abstruse Ideen wie wir sie hier manchmal lesen, wie jedes Wochenende Umgang, denn die KM hätte ja genug Zeit mit dem Kind unter der Woche...
Aber das was der TO hier erreichen möchte, nämlich Wochenendumgang mit Übernachtung ist mE bei einem zweijährigen Kind nicht verhandelbar!!!
Maximal eine kurze, klar definierte Ausbauphase wäre für mich akzeptabel.
Insofern wäre mein Ratschlag bei der Forderung die beim JA diskutiert wird eher etwas draufzupacken (zB WE mit drei Übernachtungen od. eine zusä. Übernachtung jeder Woche von Di auf Mi), um davon dann abzurücken und der KM einen Verhandlungserfolg zu lassen.
gruß, toto
Vielen Dank erstmal an alle für die zahlreichen Hilfestellungen.
Das WM ist weder für die KM noch für mich derzeit ein Thema. Die Konstellation ist derart schlecht, dass es unter heutigem Gesichtspunkt einfacher für alle ist, wenn man den Rhythmus beständig ausbaut. Was in ein paar Jahren ist, kann man dann besprechen.
@ PaulPeter
Danke für die ausführlichen Worte.
Ich bin mir bewusst, dass ein Gang vor Gericht deutlich verherrender ist, als ein Dranbleiben an meinen Forderungen nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein".
Mir ist ein Miteinander im Sinne des Kindes wichtig. Es kommen noch ganz andere Aufgaben als Eltern auf uns zu. Da müssen wir jetzt die Saat legen um später gemeinsam für ihn da zu sein.
Leider ist sie auf dem Trip, dass sie ihn auch völlig allein groß ziehen würde. Sie hatte mir auch mal angeboten, dass ich das gemeinsame Sorgerecht auflöse. Never ever.
Ich denke es fällt ihr schwer zu verstehen, dass ich trotz aller Beziehungsdifferenzen meiner Vaterrolle gerecht werden will. Das hat sie noch nicht verstanden.
Sie blockt viel ab und hofft, dass ich das Interesse verliere. Wenn ich nicht dran bleibe, habe ich auf jeder Ebene verloren.
Eine vernünftige Kommunikation ist derzeit nur per Email möglich. Weder persönlich noch per Telefon sind lange Gespräche bezüglich Absprachen möglich.
Folgende Schritte werde ich eingeleiten:
Ich habe mich erneut an das JA gewendet und um ihre Mithilfe gebeten. Vielleicht kann ein Gespräch ohne meine Anwesenheit entspannter und konstruktiver verlaufen. Sie wahrt da eher ihr Gesicht.
Zudem habe ich eine Email an sie (geht ja nicht anders) geschrieben und den Vorschlag unterbreitet, dass wir (Sohnemann und ich) an Sa/So eines WE je von 8-17 Uhr zusammen sind.
Das bis Jahresende als Versuch. Ab Januar 2017 dann mit Übernachtung.
Ich komme ihr entgegen und sie kann dieses Jahr ihn an seinem Geburtstag und an Weihnachten u. 1. Feiertag mit ihm feiern. (Das hatte sie bereits schon festgelegt. :mad:)
Gleichzeitig bitte ich um ein regelndes Gespäch auf neutralem Boden. Ich vermute aber, dass sie da keine Notwendigkeit sieht und auch weiterhin stur das Kind und sein Wohl wie ihr persönliches Eigentum behandelt.
den Vorschlag unterbreitet, dass wir (Sohnemann und ich) an Sa/So eines WE je von 8-17 Uhr zusammen sind.
Das bis Jahresende als Versuch. Ab Januar 2017 dann mit Übernachtung.
Ich komme ihr entgegen
Also ich finde das viel zu lange als "Eingewöhnungsphase".
Glaubst Du nicht, dass es das Kind viel mehr verwirrt, nach einem schönen Tag mit Dir wieder rausgerissen zu werden. Und am kommenden Tag das gleiche nochmal. Ich höre jetzt schon die KM lamentieren, dass das Kind am Sa und am So Abend immer so überdreht sei nach einem Tag bei Dir 😡 (alternativ wenn passender: das Kind sei soooo überanstrengt...)
Und dann wird sich das mit dem Versuch sich schnell erledigt haben...
Apropos: Was soll da eigentlich versucht werden?? Schon das Wort impliziert doch, das es schief gehen kann, ein Versuch kann abgebrochen werden... ;( Rate mal, wie KM argumentieren wird?!
Wenn es noch nicht zu spät ist, hätte ich folgendes vorgeschlagen, ausgehend von dem heutigen 9-Stunden Umgang:
- Das noch ein/ zwei WE weiter
- und dann klar ein WE ausschauen, an welchem die erste Übernachtung ansteht. Muss dann ja am nä Tag nicht gleich bis abends 17 Uhr sein. Vielleicht der Km ein gemeinsames spätes Frühstück zu Dritt bei Dir in der Whg vorschlagen
- Zwei Wochen später dann bis Sonntag Mittag
- Und einen weiteren Monat später dann bis Sonntag Abend
- und dann - nach Weihnachten/ vielleicht zwischen den Jahren auf 2 Übernachtungen ausdehnen.
Nur so meine Idee, Toto
Kann es sein, dass Du selbst Dir noch nicht ganz ein ÜbernachtungsWE mit einem Kleinkind zutraust??
Ich habe ja bereits alle möglichen Varianten ins Spiel gebracht. Diese Zwei-Tages- Regelung ist ein Kompromiss um überhaupt mehr Zeit zu haben. Übernachten geht nicht, weil laut KM noch zu klein.
Zudem behauptet sie, dass er nach dem Tag mit mir so aufgedreht u müde ist. Sie versteht nicht oder will nicht verstehen, dass sie mit ihrer Weigerung einen wesentlichen Anteil daran trägt. Hätte ich mehr Umgang, wäre er weniger aufgeregt, weil es nicht alle 14Tage so viel neues zu erleben gibt. Ich wäre keine Ausnahme, sondern Routine. Ich wäre ein fester Punkt in seinem Leben an den er sich gewöhnt. Und nicht die Besonderheit, die ihn durcheinander bringt.
Das habe ich ihr mehrmals versucht zu erklären. Da herrscht nur schweigen.
Was willst du gegen Ignoranz, Verbohrtheit u kurze Denkweise machen?
Das mit Frühstück oder Kaffee trinken ist zwar grundsätzlich ne gute Idee. Wird aber in meinem Fall nicht fruchten. Sie hat klar gesagt, dass es außer dem Sohn sonst keine Verbindung geben wird. Klare Kante.
Ich muss sämtliches Material für ihn nochmal anschaffen ( außer Kleidung). Egal wie oft es im anderen Haushalt bereits vorhanden ist.
Mit Geld kann ich sie nicht ködern. Sie hat ein gutes Einkommen.
Ich bin mir sehr sicher, dass sie mich für das Scheitern der Beziehung bestrafen möchte. Und dazu nutzt sie jede Option um mir den Umgang zu erschweren. Vernünftige Argumente verpuffen einfach.
Zudem behauptet sie, dass er nach dem Tag mit mir so aufgedreht u müde ist.
sagte ich doch :phantom: (und ich wünschte, ich hätte kein Recht gehabt...):
Ich höre jetzt schon die KM lamentieren, dass das Kind am Sa und am So Abend immer so überdreht sei nach einem Tag bei Dir (alternativ wenn passender: das Kind sei soooo überanstrengt...)
Deine Argumentation ist richtig. Aber offensichtlich will KM es nicht hören - ob sie Dich bestrafen will, Dich einfach nicht als Vater braucht, anderweitig auf heile Familie machen will, Angst hat, dass Kind Dich lieber mag als sie oder (fälschlicherweise) annimmt, dass sie Gefahr läuft weniger KU zu erhalten - ist letztendlich alles wurscht...
Ich habe ja bereits alle möglichen Varianten ins Spiel gebracht. Diese Zwei-Tages- Regelung ist ein Kompromiss um überhaupt mehr Zeit zu haben.
Wenn Dir das erstmal ausreicht, dann ist gut. Und dann genieße die Zeit zusammen mit dem Kind. Das Problem was ich erahne ist nur, dass es keine Grund gibt, der die KM dazu bewegen könnte, das auf absehbare Zeit zu ändern (das Kind wird noch länger zu klein sein (was Schmarrn ist), dann immer krank von Dir zurück kommen (typisch für die Kiga-Phase) und dann immer zu aufgedreht sein (was aus KM schädlich für die Schule ist). 😡 KM lernt dadurch jetzt, dass sie bestimmen kann.
Was willst du gegen Ignoranz, Verbohrtheit u kurze Denkweise machen?
Wenn KM sich nicht ändern will, wirst Du nur übers Gericht die Chance haben, eine annähernd adäquate Umgangsregelung zu erwirken. Mit allen Schwierigkeiten, die weiter oben anklangen.
Ok - wenn Du jetzt erstmal nehmen willst, was Du hast (also den 2maligen Tagesumgang), dann wäre mein konkreter Ratschlag:
1. das jetzt erst mal ein paar Wochen so laufen lassen. aber auch nicht mehr lamentieren oder argumentieren. Ziel ist, einen regelm. Umgang beweisbar etabliert zu haben und nach außen hin später sagen zu können, Du warst ja schon kompromissbereit
2. Dir selbst ein Datum setzen, an dem Du stringent und nachhaltig das Thema Übernachtungen angehst und dann auch durchziehst (übers JA zu einer gerichtlichen Lösung) - zB nach Weihnachten. Bis dahin schweigst Du aber ggü. der KM.
3. Und bei jeglicher Abweichung der KM von dem vereinbarten, gerade auch mit dem Hinweis es sei ja ein Versuch, einmal auf Einhaltung Eurer Vereinbarung hinweisen und dann, wenn das nicht hilft, sofort zu 2.
Gruß. toto
KM lernt dadurch jetzt, dass sie bestimmen kann.
Genau das ist meine Befürchtung und mein Gefühl. Nur wo ist der Dreh- und Angelpunkt um ihr diesen Mist auszutreiben?
Die große Keule Gericht mag wirken, aber langsam und teuer.
Jugendamt fühlt sich nicht wirklich zuständig. Verweist auf den gerichtlichen Weg.
Nur wo ist der Dreh- und Angelpunkt um ihr diesen Mist auszutreiben?
Nennt sich Umgangs3Sprung:
1. Zunächst bilateral zw. KM und KV -> hier wohl offenbar gescheitert eine ausreichende Umgangsvereinbarung aufzusetzen
2. JA um Vermittlung bitten - dazu sind sie zuständig, sie können aber letzten Endes niemanden zwingen. Also weder die KM, im Übrigen aber auch keine Vereinbarung, die Du nicht mittragen willst. Der Schritt ist aber zwingend, sonst verweist Schritt wieder zurück
3. Gerichtliche Umgangsregelung
Ja, mag teuer sein und Geld kosten. Aber das ist nunmal immer so, wenn ein Vertragspartner sich nicht an die Vereinbarungen hält. Im Geschäftsleben ist die Ausgangslage häufig etwas besser, weil es einen Vertrag gibt, um deren Auslegung man sich zankt. Hier geht es um die Durchsetzung des Anspruch des Kindes auf angemessenen Umgang mit seinem Vater. Was angemessen ist, steht leider nirgendwo geschrieben. Aber es ist mehr als 2x 9 Std. ohne Übernachtung. Und es sollte es Dir für Dein Kind wert sein!
toto
Danke für die Hilfestellung, Toto.
Mir sträubt es aber gewaltig mit der Gerichtskeule zu kommen. Da ist schon genug Porzellan zerschlagen worden und der Kleine hat gewiss einiges mitbekommen.
Ich will Ruhe in die Sache bekommen und hoffe auf einen vernünftigen Ausgang.
Ein Gericht mag zwar langfristig eine Lösung bringen, aber wie PaulPeter schon schrieb, kann das erst richtig böse werden. Weil die Mutter eine Art Trotzreaktion anfängt.
der Kleine hat gewiss einiges mitbekommen.
Naja, vom Umgangsverfahren vor Gericht wird ein 2 jähriges Kind nichts mitkriegen...
Wenn Du KM hohl dreht, wirst Du das nicht verhindern können.
Ich will Ruhe in die Sache bekommen und hoffe auf einen vernünftigen Ausgang.
Naja,ruhig wird es sicherlich, wenn Du nichts machst. Dann aber auch nicht beschweren, wenn selbst der wenige Umgang auch von der KM sabotiert wird (oder nur nach Lust und Laune der KM mal aufflammt...). Und ohne Umgang wird es noch ruhiger. :exclam:
Was ist wohl ein "vernünftiger Ausgang" - insbesondere aus Sicht der KM...
Mensch Männer - ich bin bestimmt niemand, der Leute auf Teufel komm raus in Gerichtsverfahren treibt. Aber wenn KM genau weiß, das Du nicht Ernst machst, dann ist mir auch klar, warum sie so handelt wie sie handelt. Sie kennt ihren Hasenfuß (sorry :redhead:) ja durchaus ein wenig...
Und ein Gerichtsverfahren auf Umgang ist nicht aussichtslos. Vielmehr hat sich ein gewisser Standardumgang der ausgeurteilt wird herauskristallisiert. Ja, je kleiner das Kind ist, desto unsicherer ist es, was genau raus kommt... Und es gibt eine weitere Unsicherheit - wenn KV und Kind keine Bindung haben... Und jetzt rate mal, woran die KM bereits jetzt arbeitet... :exclam: Die Zeit arbeitet m.E. nicht für Dich!
toto
Hallo,
Ich warte mal ab...
Das machst Du schon viel zu lange!
Schon vor einem Jahr, direkt nach der Trennung, hättest Du konsequenter das Recht Eures Kindes durchsetzen müssen.
Ihr habt zusammengelebt! Es gab keinen Grund den Umgang so zu beschneiden und die Anwesenheit der KM war nicht nötig, für Euer Kind warst Du kein Fremder! Selbst Übernachtungen wären da ohne Probleme gegangen.
Nun wirst Du langsam ein Fremder, bei so wenig Umgang. Euer Kind hat die Hälfte seines Lebens nicht beim Papa geschlafen, dummerweise die Hälfte, die für Euer Kind nah und greifbar ist. Es kann sich nicht mehr an Eure Normalität erinnern. Diese Normalität muss erst wieder hergestellt werden. Je länger Du wartest umso schwieriger wird es. Nicht nur für das Kind, sondern auch für Dich, dieses Recht durchzusetzen.
LG Pinkus, mein Sohn hat das erste Mal mit 6 Monaten alleine beim KV geschlafen (wir haben nie zusammengelebt), er ist jetzt 15 und hat eine sehr innige Bindung zu seinem Vater