Hallo liebes Forum,
letztens hab ihr mich mit guten Tipps versorgt. Vielleicht könnt ihr mir auch in dieser Frage weiterhelfen.
Der Partner einer Freundin von mir ist in Haft. Zusammen haben sie eine 3 Monate alte Tochter. Verhaftet wurde er als die KM im 8. Monat schwanger war. Er war bereits vorbestraft wegen Insolvenzverschleppung.
Sie besucht ihn 14-tägig in der Haftanstalt und hat das Baby dabei. Jedoch darf er dieses nur durch die Scheibe betrachten und hatte sie noch nicht einmal im Arm.
Hat das Kind nicht ein Recht auf vernünftigen Umgang oder ist das Umgangrecht dadurch, dass der KV es ja durch die Scheibe betrachten darf bereits abgegolten?
Was meint ihr?
Vielen Dank Elfenherzchen
Hi Elfenherzchen,
es wird sicherlich gute Gründe dafür geben, dass der Betroffene in Haft genommen wurde.
Warum fragt Deine Freundin nicht das Vollzugspersonal vor Ort? Da es hier sicherlich von Einrichtung zu Einrichtung große Unterschiede gibt, wird man es ihr dort sicherlich am kompetesten beantworten können. Vielleicht besteht dort auch die Möglichkeit, ein Besuchszimmer zu nutzen, etc.
Auf der anderen Seite solltest du auch bedenken, dass die Beschäftigten dort für die Sicherheit der Anstalt verantwortlich sind. Die Kontakte bieten auch immer Möglichkeiten, verbotene Gegegenstände, Drogen oder sonstwas in den Knast einzuschmuggeln. Natürlich tut Deine Freundin soetwas nicht - es gibt aber genug, die auch davor nicht zurückschrecken. Gruß Ingo
Hey Ingo,
danke für deine Antwort.
Gefragt hat sie bereits, jedoch wurde ihr (und) der Wunsch des Vaters nicht zugestanden.
Gruss
Elfenherzchen
Moin Elfenherzchen,
Gefragt hat sie bereits, jedoch wurde ihr (und) der Wunsch des Vaters nicht zugestanden.
Knast ist kein Ponyhof. Wenn es dort entsprechende Besuchsregelungen für die Häftlinge gibt, wird keiner der Vollzugsbeamten davon abweichen, nur weil irgendwer ein süsses Baby auf dem Arm hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Elfenherzchen,
hinter Gittern zählen die Rechte, welche man in Freiheit zugesprochen bekommt nicht.
Es gibt Besuchszeiten, die gesetzlich geregelt sind und dagegen wird man nichts machen können...
Hört sich nach Trennscheibenbesuch an...weißt du denn bzw. deine Freundin, ob das dort der gängige Besuchsablauf ist???
Ich habe das auch hinter mir, allerdings gab es bei uns Besuche hinter der scheibe nur, wenn irgendetwas bekannt wurde bzgl Schmuggeln, pp.
Je nachdem wie lange er noch abzusitzen hat, wird er sich damit abfinden müssen, dass es noch viele Situationen geben wird, an denen er nicht teilhaben kann...bei mir war es die Einschulung meiner Kleinen. 3 Tage nach der Einschulung bekam ich Vollzugslockerungen...das war doppelt bitter, aber die macht und Entscheidungsgewalt liegt dort leider bei anderen.
Natürlich hat ein Kind Anspruch auf vernünftigen Umgang, aber da der Papa im Gefängnis sitzt, dort wie Ingo erwähnte Sicherheit und Ordnung oberste Priorität haben, wirst du dahingehend nix erreichen.
Hallo Ingo
Es wird sicherlich gute Gründe dafür geben, dass der Betroffene in Haft genommen wurde.
Mag sein. (Ich würde mir jedenfalls auch wünschen, dass einige unserer Politprominenz wegen Insolvenzverschleppung eingebuchtet würden.)
Das Elfenherzchen begehrt ja auch nicht seine Freilassung sondern nur die Möglichkeit, dass er sein Kind mal in den Arm nehmen darf.
Für Mütter werden sogar extra spezielle Gefängnisse gebaut, damit sie dort mit ihren Kindern zusammen leben können.
Trotz aller Sicherheitsbedenken.
Und ich vermute, dass sie auch schon selbst auf die Idee gekommen ist, mal danach zu fragen.
Sorry, aber das musste raus, auch wenn es ebensowenig zur Sache beiträgt, denn wissen tu ich es leider auch nicht.
Ich würde vielleicht mal seinen Strafverteidiger fragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
Und ich vermute, dass sie auch schon selbst auf die Idee gekommen ist, mal danach zu fragen.
Sorry, aber das musste raus, auch wenn es ebensowenig zur Sache beiträgt, denn wissen tu ich es leider auch nicht.
Auch wenn jetzt wieder die "große Staatskritik" in den Beitrag einfließt: Für viele Außenstehende sind Aufbau und Organisation von Behörden und Anstalten oftmals "fremd". Deshalb ist es aus meiner Sicht durchaus wichtig, nachzufragen, ob diese Besuchsrecht eingefordert wurde.
Wir kennen den konkreten Sachverhalt nicht. Freiheitsentzug ist die schärfste Sanktion im Strafrecht und man kann schon ziemlich sicher sein, dass hier nicht nur ein Parkknöllchen nicht bezahlt wurde. Darum geht es aber auch nicht.
Verbindlich ist die Besuchsordnung der Anstalt. Deshalb auch mein Hinweis auf ein mögliches Besuchszimmer.
Und ja, im Zweifelsfall muss die Freundin von Elfe mal Papier "schwarz machen" und das Problem an die Anstaltsleitung richten. Vielleicht sind hier noch andere Lösungen möglich, von denen wir nichts wissen.
Sollte all dies nicht helfen, steht natürlich auch der Rechtsweg offen. Gruß Ingo
Zum Einsatz und Bedeutung der Trennscheibe auch ganz interessant:
Ok, das alles gilt aber vor Allem für sehr schwere Verbrechen.
Der Hinweis auf Vorstrafe aus Insolvenzverschleppung lässt mich eher ein kleineres Vergehen vermuten.
Aber vielleicht äußert sich das Elfenherzchen noch dazu oder schlägt ihrer Freundin vor, evtl. Wissenslücken hier selbst zu schließen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
vielen Dank für die Resonanz.
Es handelt sich wie gesagt nicht um mich, sondern um den Partner meiner Freundin.
Er war bereits vorbestraft wegen Insolvensverschleppung und wurde per internationalen Haftbefehl eingebuchtet wegen Unterschlagung.
Wie Beppo schon schrieb, besteht ja für Mütter auch das Recht mit ihren Kleinkindern eine bestimmte Zeit lang zusammen zu sein und der Vater jedoch hat nichtmal die Möglichkeit die Kleine auf den Arm zu nehmen..
Irgendwo im Netz habe ich gelesen, dass Kinder generell ein Umgangsrecht mit ihrem Vater haben auch wenn dieser im Gefängnis ist. Setzt man dann die Kleinen auch vor eine Trennscheibe?
Sie hat demnächst ein Gespräch mit dem Gefängnispastor, vielleicht kann der was ausrichten.
Danke
Hi,
jedes Gefängnis hat doch auch so eine Art "Hausordnung". Liegt die vor? Wenn ich mich nicht völlig irre, kann man einen Antrag auf sog. Familienumgang stellen, also in diesen Familienzimmern. Das sollte doch machbar sein. Es ist ja nicht davon auszugehen, dass er mit gefeilten Nägeln auf Kind oder Mutter losgeht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
Für Mütter werden sogar extra spezielle Gefängnisse gebaut, damit sie dort mit ihren Kindern zusammen leben können.
Trotz aller Sicherheitsbedenken.
Wen's interessiert, z.B. http://www.jvk.nrw.de/mke/index.php
Unter dem Punkt "Ziele und Grundsätze" heißt es dort (Hervorhebung ist von mir):
Ziele der Mutter-Kind-Einrichtung sind insbesondere:
- die Trennung von Mutter und Kind während der Haft zu vermeiden und hierdurch Störungen in der Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken
- die Mütter durch entsprechende Hilfen in ihrem Pflege-, Erziehungs- und Sozialverhalten im Interesse einer günstigen Entwicklung ihrer Kinder zu fördern
- Aufbau, Aufrechterhaltung und Stabilisierung der Mutter-Kind-Beziehung
- Erziehung und Förderung des Kindes mit dem Ziel, eine altersentsprechende Entwicklung zu gewährleisten, d.h. einerseits das erzieherische Angebot dem jeweiligen Entwicklungsstand anzupassen und für Entwicklungsreize zu sorgen und andererseits das mütterliche Erziehungsverhalten anzuleiten und zu beeinflussen
Und noch vorher, unter "Behandlung und Förderung der Mütter" findet man z.B.:
Ziel des Konzepts zur Behandlung und Förderung der inhaftierten Mutter ist es, ihren Aufenthalt in der Mutter-Kind-Einrichtung so zu planen und zu regeln, dass sich Versorgung der Kinder, Arbeit, Fortbildungsbedürfnisse und Freizeitwünsche sinnvoll ergänzen und zu einer kreativen Tagesgestaltung führen.
Mag ja alles gut und richtig sein, schließlich kann das Kind nichts dafür, wenn seine Eltern Mist gebaut haben - aber für mich klingt es so, als ob der Staat einerseits einer Mutter mit kleinen Kindern den Knastaufenthalt so ähnlich wie eine Mutter-Kind-Kur gestaltet, während andererseits für inhaftierte Väter, wie von Elfenherzchens Freundin beschrieben ... ach, lassen wir das, ich reg' mich bloß wieder zu sehr auf.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich weiß ja nicht, wo man so etwas beantragen müsste aber ich würde den Text von Malachit auf jeden Fall ausdrucken und an den Antrag dran heften.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
übrigens zu allem Überfluss: die Kosten der Unterbringung der Kinder bei der inhaftierten Mutter bekommt der Unterhaltspflichtige in Rechnung gestellt, § 80 StVollzG
Gruss von der Insel
Hallo Elfenherzchen,
eine sehr unschöne Geschichte.
Ich würde raten mit dem Personal der Anstalt (Gefängnispastor ist eine gute Idee) zu sprechen, um zu sehen welche Möglichkeiten es gibt. Im allgemeinen sollte man sich von der üblichen Vorstellung, dass Knast Urlaub wäre verabschieden. Insbesondere Sicherheitsregeln können total nerven und werden zur Disziplinierung, aus welchem Grund auch immer, gern eingesetzt.
Die Trennscheibe könnte Standard in der UHaft sein, damit keine Nachrichten geschmuggelt werden können. Auch könnte sie zu Beginn der Strafhaft Standard sein, da man den Gefangen nicht einschätzen kann.
Im Unterschied zum Vater ist das Kind bei der Mutter mit drin. D.h. auch in diesem Fall erfolgt die Abschottung nach außen.
VG Susi
übrigens zu allem Überfluss: die Kosten der Unterbringung der Kinder bei der inhaftierten Mutter bekommt der Unterhaltspflichtige in Rechnung gestellt, § 80 StVollzG
Wer auch sonst!
Und selbstverständlich kommt dieser § auch explizit nur Müttern zugute. :gunman: :gunman: :gunman:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo liebe Foris!
Update:
Ein Antrag auf Familienumgang wurde von Seiten des KV bereits vor 5 Wochen gestellt. Seitdem warten alle Beteiligte auf eine Entscheidung.
Meine Freundin erzählte mir, es sei tatsächlich so, dass selbst kleinere Kinder vor der Trennscheibe Platz nehmen müssen. :erstaunt039:
Der Pflichtverteiger des KVs deutete an, dass aufgrund des Umgangsrechts der KV evt. von Bayern nach Hessen verlegt werden könne, da es für das 3 Monate alte Baby unzumutbar sei pro Strecke 4 Stunden im Auto zu verbringen. Hinzu kommt, dass die KM finanziell nicht in der Lage ist wöchentlich für die Reisekosten aufzukommen.
Allerdings hat der Pflichtverteiger wenig Bock sich darum zu kümmern. Wahrscheinlich wird er für diese Tätigkeit nicht bezahlt.
Was meint ihr sollte man diesbezüglich noch zusätzlich einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten?
Vielen Dank! 🙂
Allerdings hat der
sollte man diesbezüglich noch zusätzlich einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten?
Nein, dann lieber dem Pflichtverteidiger (wenn er gut ist) ein zusätzliches Mandat erteilen.
Familienrechtler haben Null Ahnung von Strafvollzugsrecht (selbst die meisten Strafrechtler stossen da an ihre Grenzen).
Gruss von der Insel