Hallo
Habe mich hier nun auch angemeldet um vielleicht Ratschläge oder Hilfe zu bekommen
Es geht um meine Tochter 9 Monate alt
Meine ex ist im Juli 2018 einfach mit Tochter 6 Wochen alt
Unerwartet nicht mehr nach Hause gekommen.
Und in ihrem Heimatort geblieben 60km von mir entfernt
Nun geht's erst richtig los....
Anfangs habe ich aufpassen dürfen und konnte jedes Wochenende
Zu ihr und der kleinen kommen, habe auch nachts dort geschlafen
Wenn die ex feiern gehen wollte
Seit 26.9.18 wurde der Kontakt abgebrochen nix WhatsApp garnix
Keine Bilder von der kleinen
Dann gab es am 26.12.18 Kontakt ich habe sie und die kleine abgeholt..
Dann wieder am 29.12.18 und ab jetzt garkein Kontakt mehr
Jugendamt macht nix
Jetzt habe ich erfahren das die kleine getauft wird
Am 24.3.19
Eingeladen wurde ich nicht, meine Eltern dagegen schon
Aber die haben ihr abgesagt
Ihre Anwältin behauptet ich würde nur versuchen über das kind an die Mutter ran zu kommen
Was falsch ist, ich habe nun Antrag gestellt auf geteiltes Sorgerecht sowie Umgangsrecht
Die Anwältin meiner ex schreibt 2 Stunden müssen ausreichen im Monat
Da sie noch so klein ist, dieses in der Woche wo ich arbeiten muss und nur mit begleiteten Umgang
Bin weder gewalttätig noch sonst was
Die kindsmutter sperrt sich einfach komplett
Was soll ich tun jetzt
Sorry wenn ich ohne Punkt und komma schreibe
Aber es macht mich nur noch fertig alles
Hallo,
die Situation ist für Dich ganz offensichtlich unbefriedigend. Die Anwälting ist Vertreterin ihrer Mandantschaft und so solltest Du das immer sehen.
Deine Baustellen sind der Umgang und das gemeinsame Sorgerecht. Bei beidem hast Du einen steinigen Weg vor Dir, aber es ist nicht aussichtslos.
Beim Umgang ist es so, dass das Kind ja gar keine Möglichkeit hatte Dich kennenzulernen und der Umgang deshalb angebahnt werden muss. Dafür sind Frühjar und Sommer ideal! Zunächst sollte der Umgang häufig und kurz sein.
Also z.B. 3 mal die Woche 2 Stunden und dann ausbauen auf 1 Tag am Wochenende und 1 Nachmittag unter der Woche bis es schliesslich zu einem Wochenendumgang und ggf. 1 Nachmittag unter Woche gesteigert werden kann.
Dazu machst Du einen Plan, also z.B. 1. und 2. Woche 3 Tage (Mo, Mi, Sa) mit jeweils 2 Stunden, 3. Woche
Mo, Mi 2 Stunden und Sa 4 Stunden, 4. Woche Mo, Mi 2 Stunden, Sa 6 Stunden, dann nur noch 1 mal unter der Woche und Sa 9-18 Uhr aller 14 Tage, nach 3 Monaten 1 mal am Nachmittag und Sa/So aller 14 Tage, kann dann nach einem halben Jahr auf Freitagnachmittag bis Sonntagabend ausgedehnt werden (nur als Anregung).
Dabei sollte in den ersten beiden Wochen die KM mit dabei sein, dann sollte sie nicht mehr ständig dabei und sich ein normaler Umgang einstellen. Gerade im Frühjahr/Sommer kannst Du viel Zeit mit dem Kind auf dem Spielplatz oder auch im Zoo verbringen.
Wenn die KM auf den Plan nicht reagiert bzw. ihr keine Einigung erzielen könnt, dann geht es zum JA und das JA soll vermitteln bringt das nichts, dann umgehend eine Umgangsklage einreichen. Ansonsten wird das nie was.
Damit Du zu Anfang nicht zu unsicher bist solltest Du das wickeln und füttern mal bei einem Kleinkind üben, wenn es möglich ist.
Mit ca. 1 Jahr sollte das Kind auch nicht mehr bzw. nicht mehr so oft gestillt werden. Das musst Du allerdings auch berücksichtigen.
Das gemeinsame Sorgerecht solltest Du auf alle Fälle beantragen. Auch hier wird es Probleme geben. Wenn Du aber den Umgang auf die Reihe bekommst und Dich als freundlichen und interessierten Vater präsentierst, dann steht dem nichts im Wege, außer, dass Du auch dafür kämpfen musst.
VG Susi
Hallo Susi
Also stillen tut sie nicht mehr
Sie bekommt Flasche und brei
Ansonsten wickeln und anziehen kann ich auch
Ich habe mir den Stiefvater der kindsmutter ins Boot geholt
Der schickt mir Bilder, erzählt mir welche Fortschritte sie macht
Usw
Ansonsten frage ich schon öfter mal wie es der kleinen geht
Ob er sie sieht usw
Leider schickt sie meinen Eltern auch nix mehr an Bilder
Oder ruft mal an
Ich warte jetzt auch schon seit über 4 Wochen auf ein Termin
Beim Gericht, mein Anwalt ruft da erstmal an und fragt nach was da solange dauert
Zu den umgangszeiten
Ich muss in der Woche arbeiten
Von 8-17 Uhr
Samstag von 8-13 Uhr
Und was mich auch ärgert ist
Das sie das zweite mal schon einen test verweigert hat
Diesen möchte ich aber, da im Umfeld sehr viele zweifeln das ich der erzeuger bin
Da die kindsmutter viele Männer bekanntschaften pflegt
Servus Namensvetter!
Das sie das zweite mal schon einen test verweigert hat
Diesen möchte ich aber, da im Umfeld sehr viele zweifeln das ich der **tsts - ID 28** bin
Da die kindsmutter viele Männer bekanntschaften pflegt
Die Info ergibt eine ganz neue Sichtweise:
Solange Deine Vaterschaft nicht zweifelsfrei feststeht, hast Du genaugenommen weder Recht auf Umgang noch das Recht, elterliche Sorge auszuüben.
Wenn Du berechtigte! Zweifel an der Vaterschaft hast, solltest Du weiterhin auf einen VS-Test bestehen und etwaige Unterhaltszahlungen bis zur Feststellung Deiner Vaterschaft einstellen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die vaterschaftsanerkennung habe ich gemacht
Am 27.7.18 Jugendamt
Die Mutter erst Mitte August bestätigt
Weil jemand der ein sehr guten Draht hat
Auf sie eingeredet hat dieses bitte zu bestätigen
Ansonsten wer es heute nicht passiert
Den vaterschafstest bezahle ich ja
Brauch nur ihr ok
Aber sie gibt es mir nicht
Den vaterschafstest bezahle ich ja
Brauch nur ihr ok
Aber sie gibt es mir nicht
Es soll ja auch andere Möglichkeiten geben, dies ohne Zustimmung der Mutter zu machen...ist zwar in der BRD nicht gesetzeskonform, wenn Deine Zweifel aber berechtigt (und die Weigerung der KM KÖNNTE eine Indiz sein) sind, würde ich erst mal für meine eigene Gewissheit den Test machen.
Je nach Ergebnis könntest Du dann die weitere Marschrichtung festlegen...mit Anerkennung der Vaterschaft hast Du natürlich auch Pflichten auf Dich genommen, hättest allerdings auch die weiter oben beschriebenen Rechte!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Marco ich habe keinerlei Möglichkeiten
Irgendwie in Kontakt zu treten mit der Mutter
Allein mit der taufe sowas ist unmöglich
Man hätte es auch nach der Gerichtsverhandlung machen können
Warum muss Dieses so schnell aufeinmal gehen
Ich bin ja eh in Ungnade gefallen beim Jugendamt
Naja ich bin 40 und meine ex mit der ich auch zusammen gelebt habe
21 es liegt wohl am Alter, und sie wird auch beeinflusst
Aus ihrem Freundeskreis
Marco ich habe keinerlei Möglichkeiten
Irgendwie in Kontakt zu treten mit der Mutter
Doch!
Mach einen Umgangsplan (und ja, Du solltest Dich auch ein bissl verbiegen können/wollen, um Umgang wahrzunehmen), sowie Susi es vorgeschlagen hat; diesen schickst Du ihr mit der Bitte, innerhalb eine angemessenen Zeit (zwei bis drei Wochen) zu bestätigen oder Ihre Vorstellungen zu äussern.
Passiert nix, gehst Du mit diesem Plan zum JA und bittest um Vermittlung.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
wenn die Arbeitszeiten so sind wie sie sind, dann solltest Du zumindest eine Woche Urlaub nehmen und dann vielleicht noch einmal ein paar Tage um den Umgang anzubahnen, der dann regelmäßig aller 14 Tage Samstag nach Deiner Arbeit bis Sonntagabend gehen kann.
Wenn Dein Kind jetzt 9 Monate ist, dann wirst Du als erstes erleben, dass Dein Kind Dich nicht kennt, deshalb ist die Eingewöhnungsphase wichtig. Ansonsten rennt Dein Kind schreiend weg und versteckt sich hinter Mama. Das ist normales Verhalten in diesem Alter = jetzt fremdeln die Kinder und die KM muss gar nichts machen, es ist ganz offensichtlich, dass Dein Kind Dich ablehnt.
Selbst wenn das Kind dann noch älter ist, wird es ohne eine Eingewöhnungsphase nicht gehen. Einmal im Monat 2 Stunden ist entschieden zu wenig auf Dauer und für die Eingewöhnung erst recht.
Ansonsten vorgehen wie Marco (82Marco). Ein Gericht wird in aller Regel an das JA verweisen und erst nach (vergeblichem) Einschalten des JA tätig werden. Auch wird das JA gehört werden. Ein gutes Verhältnis zum JA ist also erforderlich.
Geht es Dir aber eher um den Vaterschaftstest, dann wäre auch eine Vaterschaftsanfechtung, wenn die Vaterschaft bereits anerkannt ist drin oder eine Vaterschaftsfestellung, wenn die KM Deine Vaterschaft nicht bestätigen will.
VG Susi
Sie lehnt es ab diesen test zu bestätigen
Erst sagt sie ja, dann möchte sie es nicht
Wenn man nix zu verbergen hat, dann stimmt man diesem her
Diese Ungewissheit macht mich verrückt
Auch das ich die kleine seit Wochen schon wieder nicht gesehen habe
Der kindsmutter Intressiert es nicht
Servus Marco!
Die Möglichkeiten Deine Vaterschaft festzustellen wurden Dir aufgezeigt; solange Du aber keinen Umgang mit Eurem Kind hast, hilft Dir das nicht wirklich weiter.
Insofern wäre die Regelung und Zustandebringen eines Umganges Deine vorrangige Baustelle.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin
Man hätte es auch nach der Gerichtsverhandlung machen können
Welche Gerichtsverhandlung? Und wann hast Du das erste mal angefragt, einen Vaterschaftstest zu machen? Vor oder nachdem sie sich gesperrt hat?
Apropos Gerichtsverhandlung. Um einen Vaterschaftstest durchzusetzen, kannst Du auch vor Gericht eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Nur das wird so einiges mehr kosten als ein freiwilliger Test.
Edit: Eine "leichtere" Variante wäre eine Klage vor Gericht gemäß "1598a BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1598a.html ), also lediglich Klage auf Einwilligung zu einer genetischen Untersuchung auf Abstammung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.