Hallo zusammen,
ich bin mittlerweile am Verzweifeln und um jeden Tip/Erfahrung dankbar.
Zu meiner Geschichte:
Kurzzeitehe, aus der ein Kind hervorging. Jetzt fast 3 Jahre alt, gemeinsames Sorgerecht. Nach einem guten Jahr hat sich die holde Ehefrau von heut auf morgen verkrümelt, Bank und Wohnung leergeräumt während ich arbeiten war. Stehen jetzt endlich kurz vor der Scheidung.
Ich bin ein sehr engangierter Vater, der viel Zeit mit seinem Kind verbracht hat, beruflich zurückgetreten ist um das hinzubekommen. Nachdem ich nach der Trennung keinen/sehr instabielen Umgang bekam, habe ich diesen Eingeklagt. Das Gericht hat mir jeden Samstag von 9 bis 17 Uhr zugesprochen, weil ich mein Kind schon zu Ehezeiten jeden Samstag immer allein hatte, damit meine Ex in Ruhe shoppen konnte. Außerdem wurde Attestpflicht vereinbart, seither ist das Kind auch nicht mehr krank.
In der darauf angeordneten Erziehungsberatung hat meine Ex immer wieder wirre Forderungen gestellt und erfolglos versucht mir an den Karren zu fahren. Letzendlich ist die Beratung ergebnislos geschlossen worden. Es ging soweit, dass die Beraterin mir sagte, letzendlich müsse ich den Umgang dann eben erneut einklagen. "Ab dem Alter von 3 Jahren wären Umgänge mit Übernachtungen die Regel".
Mir gehts darum, dass ich und mein Kind mehr und sinnvollere Zeit verbingen können. Diese paar Stunden sind besser als nichts, aber wirklich viel bekomme ich da von meinem Kind nicht mit. In meinen Urlauben darf ich - je nach Laune meiner Ex - mein Kind mal ein paar Stunden sehen oder nicht.
Ich hab mir gleich nach der Trennung eine Wohnung mit eigenem Kinderzimmer gesucht und dies auch komplett eingerichtet. Ich zahle Trennungs- und Kindesunterhalt immer pünktlich und kauf trotzdem noch Kinderklamotten für die paar Stunden Umgang, weil der Kleine zum Umgang immer kommt wie n Penner, und Witterungstechnisch unbedarft (Strumpfhose bei 30 Grad, Sandalen bei 10 Grad und Regen...)
Letztlich möchte ich mein Kind einfach jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag bei mir haben und zwei/drei Wochen im Urlaub. Für meine Begriffe stellt das die Mindestgrenze dar, die ich akzeptieren würde. Mehr Zeit mit meinem Kind wäre toll, aber eher unwahrscheinlich.
Bei einem Gespräch mit dem Jugendamt hat mir der Mitarbeiter gesagt er weiß nicht ob eine erneute Klage Sinn hätte, da es ja eine "gültige Vereinbarung" zum Umgang gibt. Jetzt renne ich grade dem Bericht der Beratungsstelle hinterher - hoffe da steht was vernünftiges drin.
Hat jemand Erfahrung in diesen Dingen? Wie würdet ihr vorgehen? Ratschläge?
Vielen Dank und Grüße
Hallo DaddyOne und willkommen hier bei vatersein.de!
Von wann genau stammt der erste Beschluss / Vergleich und wie alt war das Kind da? Wie lange ist die erfolglose Erziehungsberatung her? Und was ist das für ein Bericht auf den Du wartest?
Klingt als wäre gerade eine weitere Erziehnungsberatung gelaufen? Am besten Du listest mal die Fakten chronologisch auf, damit man besser einschätzen kann, ob eine erneute Klage jetzt schon anzuraten ist.
Generell kannst Du jederzeit einen Antrag auf Abänderung beim zuständigen Familiengericht stellen. Dazu sollten aber Abänderungsgründe vorliegen, die Du nachvollziebar darlegen kannst.
Auch halte ich den Umfang des von Dir geforderten Umgangs für vernünftig, ich würde noch zuzätzlich - wenn es sich für Dich beruflich machen lässt - einen Nachmittag die Woche fordern, damit die Abstände
nicht so groß sind. 14 Tage sind für ein dreijähriges Kind zu viel.
Wenn Deine Ex weder in Verhandlung mit Dir noch vor dem JA bereit ist, den Umgang auszuweiten, bleibt nur das Gericht, um mehr Umgang mit Deinem Kind zu erreichen.
LG,
Mux
Mon DO,
ich persönlich würde umswitchen auf "von jeden Samstag ein paar Stunden" auf "jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag plus ein Nachmittag in der umgangsfreien Woche". Das ist Grund genug für ein neuerliches Verfahren. Und Du kannst als Zusatz-Argument einbringen "nur eine Alltags-Mutter und ein Wochenend-Vater ist ja auch nicht gut; ein Kind muss beide Eltern in Alltag UND Freizeit erleben und eben auch mal ganze Wochenenden mit seiner Mutter verbringen."
Und wenn es soweit ist, baust Du noch eine schicke Ferien- und Feiertagsregelung mit ein. Entscheidend ist oft, wie Du auftrittst: Jammerndes Betteln ist meist weniger erfolgreich als freundliche, aber selbstbewusste Forderungen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin DO,
mich interessiert neben den Daten, nach denen hier schon gefragt wurde, wie diese Regelung Sa 9-17 zustande kam. Hattest Du das so beantragt? Wurde bei Gericht eine Elternvereinbarung nur protokolliert und das Verfahren damit für erledigt erklärt oder ist das Gericht dieser Vereinbarung beigetreten/hat diese gebilligt oder hat das Gericht streng beschlossen?
Wenn Du das so beantragt hast und/oder einer entsprechenden Elternvereinbarung zugestimmt hast, dann wird es uU etwas schwieriger, in kurzer Zeit mit einem neuen Antrag zum Umgangsrecht durchzudringen, weil das Gericht einen Rechtschutzgrund bezweifeln könnte.
Ich fürchte fast, daß Du mit dieser Regelung erst einmal wirst leben müssen. Es sei denn, wie hier schon angedeutet, daß Du triftige Gründe vorbringen kannst. Ich denke da etwa an 'beruftlich größere Flexibilität, die eine andere Regelung zum Wohle des Kindes sinnvoll erscheinen läßt', 'Mutter nicht zugänglich für notwendige Anpassungen' usw. usf.
Warst/bist Du anwaltlich beraten und vertreten?
W.
Hallo zusammen,
erstmal danke für die Antworten!!
Der Beschluss des Gerichts ist ca. 1 Jahr alt, da war das Kind grade mal 2.
Also:
Weihnachten 2011 - Frau haut von heut auf morgen ab mit Kind
- September 2012 - Umgänge laufen eher schleppend, Kind ist oft "krank" - bzw. Umgang wird schlicht verweigert
September 2012 - Gerichtliche Anordnung. Umgang jeden Samstag, Auferlegung einer EB.
Feburar 2013 - Beendigung der EB ohne erfolg - dem Bericht der EB renne ich grade hinterher. Die Mitarbeiterin schreibt wohl nicht gerne Berichte 🙂
September 2013 - Kind wird 3 Jahre alt...
Die Regelung mit "jedem Samstag" gibt es, weil ich früher schon jedes Wochenende Samstag und fast jeden Sonntag allein auf das Kind aufgepasst habe, damit meine Ex (Jüngeres Semester) ne Auszeit hatte. Mein Anwalt ist wohl auch nicht der beste, darum wurde die 9-17 Uhr Regelung fixiert. Wichtig war mir damals in erster Linie, dass der Umgang überhaupt stattfindet - er fiel ja vor der Verhandlung oft aus.
Ich habe natürlich damals schon einen wochenendenweisen Umgang gefordert, dem hat sich meine Ex jedoch verweigert und deshalb hat das Gericht die EB angeordnet, mit dem Ziel meinen Umgang zu erweitern.
Ich habe während der Trennungsphase meinen Job gewechselt und mir schriftlich im Vertrag zusichern lassen, jederzeit freinehmen zu können zur Kinderbetreuung. Bin hier also auch flexibel und hab auch in der Beratung immer wieder betont, dass ich jeglichen Zusatzumgang gerne annehme. Das wurde allerdings nie angenommen. Ich hoffe, dass der Bericht der EB einigermaßen zu meinen Gunsten ist, damit ich hier weiter komme.
Letztlich will mir meine Ex halt eins reinwürgen, weil sie weiß dass ich gerne und viel Zeit mit meinem Kind verbringe. Sie stellt es aber lieber wo anders ab, damit ich es so wenig sehe wie möglich.
Danke für eure Hilfe/Meinung!!!
Grüße