Hallo,
Zunächst die Präambel: Trennung vor einem dreiviertel Jahr, nicht verheiratet aber GSR vorhanden, 2 Kinder (6 u. 4 Jahre alt). Bis vor kurzem Mediation in einem Familienzentrum zur Erarbeitung einer Umgangsregelung. Bislang gelebter Umgang ist 1x Nachmittag in der Wo, sowie jedes WE.
Zum Thema:
Meine Mediation ist gescheitert. Vielleicht ist eine Wiederaufnahme möglich, aber darum soll es hier nicht gehen. Mein Anwalt meinte vor einiger Zeit zu mir, dass er (für den Fall, dass ich mit dem Verlauf des Mediationsverfahren unzufrieden bin) vor dem Familiegericht ein Verfahren zur Güte anstrengen würde. Das sei wie ein Gerichtsverfahren, auch vor einem Richter aber doch nicht ganz so. Ich muss mir nun darüber kalr werden, wie ich weitermachen will oder muss.
Ich besuche ab und an einen Väterstammtisch, viele haben Prozesse laufen. Noch niemand hat mir davon erzählt, dass er so ein Güteverfahren gerade durchlebt. Es ist anscheinend etwas exotisches. Aber warum? Klingt doch erst einmal gut. Man erarbeitet eine Regelung, es gibt aber kein Urteil. Dennoch lässt der Richter wohl Strenge walten und lässt wohl auch durchblicken, was er von den vorgebrachten Psoitionen hält. Ich möchte hier fragen, kann bitte jemand Erfahrungen kundtun. Pros? Contras? Fallstricke? Was gibt es sonst zu beachten?
Danke im Voraus!
Der Titel sollte eigentlich "Umgangsregelung im Güteverfahren" heissen, sorry.
Hi,
welche Umgangsregelung strebst du denn an?
Wenn du vor Gericht gehst sollte dir bewußt sein, dass der Richter den sog. "Standartumgang" nahelegen könnte. Jedes 2.WE (damit auch die KM ein WE mit den Kindern hat), hälftige Ferien und evtl. einen Nachmittag in der Woche.
In einem Güteverfahren soll ein Vergleich erreicht werden, dem beide Parteien zustimmen und in dem er kein Urteil sprechen muss.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
die meisten sind - das ist so das, was man häufig mitbekommt - einfach zu sehr auf Krawall gebürstet, wenn es in Richtung Gericht geht, um dann ein Güteverfahren anzustreben.
Der Maßgebliche Unterschied ist eben, dass ein Beschluss ggf. vollstreckbar ist - ein Vergleich nicht. Meint: Wenn du einen Umgangsbeschluss in der Hand hast in dem Ordnungsgeld angedroht wird und der Umgang findet nicht statt, hast du eine sich aus dem Beschluss ergebende Handhabe - du kannst Ordnungsgeld gegen die KM beantragen. Bei einem Vergleich kannst du "nur" erneut auf Regelung des Umgangs - diesmal durch Beschluss - klagen.
Der große Vorteil einer gütlichen Einigung ist die kooperative Natur der Sache. Es ist eben nicht die ganz große Kanone und das ist ein ganz wichtiges Zeichen deiner Kooperationsbereitschaft. Das kann in weiteren Verfahren Gold wert sein.
Die Güteverhandlung ist in Umgangssachen nichts ungewöhnliches sondern die Regel.
Der Richter versucht auf eine Einigung zu drängen.
Zum Einen, weil das von seinem Arbeitgeber so erwartet wird und zum Anderen, weil er dann weniger Arbeit hat, eine Begründung zu schreiben und keine Gefahr besteht, dass sein Urteil vom OLG einkassiert wird.
Dein Anwalt wird dir auch zur Einigung raten, weil er dann auch weniger Arbeit hat und dir mehr Geld abnehmen kann.
Der Nachteil für dich ist, dass du selbst sehr genau darauf achten musst, was drin steht und jedes dir wichtige Detail geregelt aufgenommen.
Irgendwelche Standardannahmen von denen du denkst, sie seien ja wohl selbstverständlich, gibt es dann nicht.
Und es gehört auch die Belehrung über Ordnungsmittel nach §89 FamFG hinnein.
Das ist auch bei Vergleichen durchaus möglich, muss aber eben auch von dir gefordert werden.
Darauf verlassen, dass dein eigener Anwalt an all das denkt, solltest du keinesfalls.
Dem ist das letztlich egal und er verdient nochmal an dir, wenn du gleich danach wieder hin musst, weil irgendetwas im Vergleich nicht geregelt wurde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.