Umgangsrecht - Kind...
 
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Umgangsrecht - Kinder kommen erst nach 22 Uhr an am Papa-WE

 
(@martin1975)
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Hallo Zusammen,
ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Kurz zur Erklärung: Ich bin geschieden und habe 2 Kinder (Mädchen 11, Junge 8 ), welche alle 2 Wochen zu mir kommen am WE.
Die Kinder haben Freitag abends aber immer Probe von einem Musik"verein" (welcher eigentlich nur zu Karneval auftrifft). Die Kinderprobe beginnt um 19 Uhr und geht schon bis 20 Uhr, was ich schon sehr lange find in dem Alter. Die Große geht danach noch in die reguläre Probe mit fast ausschließlich Erwachsenen und vielleicht noch 1 oder 2 anderen Kindern. Diese Probe geht dann oftmals bis 21.30 Uhr oder noch länger. Bis die Kinder dann endlich mal zu mir kommen, ist es immer mindestens 22.15 Uhr oder sogar noch später (aufgrund der Fahrt noch). Oftmals schläft der Kleine dann bereits im Auto und ich nehme sie nur in Empfang und wir gehen anschließend direkt schlafen, weil es ja so spät ist.
Nun meine Frage: Muss ich es tolerieren, dass die Kinder erst so spät zu mir kommen am Papa-Wochenende?
Natürlich will ich ihnen ihre Hobby nicht wegnehmen, aber fair finde ich diese Regelung nicht, da uns so ja schon ein kompletter Abend fehlt und sie am Sonntag auch beizeiten wieder bei der Mutter sein müssen.
Zumal ich sehr stark zweifel, dass solch ein "Verein" der richtige Umgang für Kinder ist, wenn die Probe in einem verrauchten Raum stattfindet, die Erwachsenen entsprechende Gesprächsthemen und "Erwachsenenwitze" reißen, die meine Große verstört aufnimmt.
Ich habe mit unserem Jugendamt sehr schlechte Erfahrungen gemacht, deshalb war ich bis jetzt auch noch nicht dort deshalb.
Mit der Mutter der Kinder brauch ich darüber nicht reden, die lobt diesen "Verein" in den Himmel.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Danke vorab!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2015 16:41
(@fruchteis)
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Moin.

Was halten die Kids davon?
Wäre es ihnen lieber, Freitag-Nacht im Hotel Mama zu nächtigen, statt bei Dir?
Wäre es möglich, den So-Abend mit dazu zu nehmen und die Kids am Mo-Morgen in die Schule zu entlassen?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2015 16:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

In nehme eine ähnliche Kerbe wie Wildlachs - aber zunächst: Gibt es irgendeine verbindliche Umgangsvereinbarung. Dann sollte man sich daran halten. Und kann/ will KM das freitags nicht einhalten, dann muss sie gemeinsam mit Dir eine Lösung suchen - zB die vom Wildlachs aufgerufene, dass die Kinder eben von Sa vormittags bis Mo bei Dir sind (je nach Umgangsentfernung, weil ja montags auch wieder Schule ist). Vielleicht ja auch bis Di?

Ob solch ein Hobby das richtige für Kinder in dem Alter ist, solltest Du - wenn Du das Fass wirklich aufmachen willst - unabhängig vom Umgang diskutieren. Und vielleicht auch nicht mitten in der "Saison".  Als nicht Karneval-affiner Mensch enthalte ich mich da jetzt. Nur eine Bemerkung, die vielleicht auch Teil einer Lösung sein kann: ist das 12 Monate im Jahr ein "Problem" - oder zwischen März und Oktober keins, weil da dieses Hobby ruht/ weniger intensiv ist?

Verstehe mich nicht falsch: Aber wenn eine Einigung zw. den geschiedenen ETs Vorausetzung ist, dann werden Kinder aus Trennungsfamilien vermutlich kein Hobby mehr ausüben können. Einzig in die Umgangsregelung muss es passen. Und ggf. muss diese einvernehmlich angepasst werden.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2015 17:20
(@martin1975)
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Hallo,
erstmal danke für Eure Antworten.
Vielleicht kurz zur Erklärung, die Kinder wohnen ca. 100 km von mir entfernt, daher ist es leider nicht möglich, dass sie bis Montag Morgen bei mir bleiben.
Die Kinder wollen natürlich schon am Freitagabend zu mir, da sie sehr gerne bei mir sind und am liebsten ganz bei mir wären. Die Mutter versucht die Kinder durch solche "Hobbies" an ihren neuen Wohnort zu binden, da sie nach der Trennung weggezogen ist.
Die Proben gehen leider das ganze Jahr über, lediglich in den Sommerferien ist mal Pause.
Ich befürworte absolut, dass die Kinder ein Instrument spielen und Hobbies haben, aber dafür gibt es doch auch andere Tage, als Freitag Abend? Vor allem im Alter von 8 und 11 Jahren! Von dem schlechten Umgang dort ganz abzusehen. Die Große darf an Karneval mit auf Abend-Veranstaltungen, wo normalerweise Kinder unter 18 Jahren absolut nichts zu suchen haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2015 18:00
(@totohh)
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Moin nochmal.

Du musst Dich freimachen davon, dass Du der KM was Schlechtes unterstellst oder gar versuchst ihr einen "beizupulen".

da sie sehr gerne bei mir sind und am liebsten ganz bei mir wären. Die Mutter versucht die Kinder durch solche "Hobbies" an ihren neuen Wohnort zu binden, da sie nach der Trennung weggezogen ist.

Das die Kids gerne bei Dir sind glaube ich Dir. Vermutlich sind sie genauso gerne bei ihrer Mutter. Das sie vielleicht noch fremdeln mit dem neuen Wohnort ist nur natürlich. Aber daran müssen und werden sie sich gewöhnen. Warum die Kids - vermutlich wie sooft leider - wie selbstverständlich mit der KM umgezogen wurden, ist jetzt leider vergossene Milch und sollte nicht mit der nun umzusetzenden Umgangsregelung vermischt werden. Ehrlicherweise solltest Du es den Kinder auch leichter machen, indem Du nicht noch in der vermutlich offenen Wunde des Wegzugs bohrst. (Gutheißen und jubeln musst Du dennoch aber auch nicht gleich...)

Von dem schlechten Umgang dort ganz abzusehen. Die Große darf an Karneval mit auf Abend-Veranstaltungen, wo normalerweise Kinder unter 18 Jahren absolut nichts zu suchen haben.

Wenn Eure Kinder dort tatsächlich die einzigen jungen Jugendlichen sind und es objektiv ein schlechter, ungezogener Umgang ist, dann hast Du ein Argument. Wenn das aber zu den "landestypischen" Gewohnheiten gehört, auch andere Jungjecken dort sind und nur Du es vielleicht nicht gewohnt bist und vielleicht nicht magst, dann würde ich stecken lassen.

aber dafür gibt es doch auch andere Tage, als Freitag Abend?

Ich habe oben schon mal gefragt: Habt ihr eine verbindliche Umgangsregelung? Wenn ja, was steht dazu bzgl. Freitag ? Wenn sich das nicht verträgt mit dem Hobby  und auch kein Ausgleich geschaffen werden kann, dann hast Du ein gutes Argument auf Deiner Seite. Dann können die Kinder eben nur alle 2 Wochen - unterstellt das Du alle 2 WE Umgang hast - daran teilnehmen. All das andere, das Du es nicht gut heißt, taugt nicht! Du musst allerdings damit rechnen (und es aushalten können), dass die KM Dich zum Buhmann macht ("Euer Vater gönnt Euch den Karnevalsspaß nicht!") und vermutlich dann auch zukünftig die Fahrdienste übernehmen. Und das zukünftig auch andere Hobbies mit Spielrunden oÄ am WE stattfinden, wird sich nicht vermeiden. Da werden Lösungen gefunden werden müssen, die dem Kinderbedarf nach Papazeit wie auch ihren zunehmend größer werdenden Freizeitbedürfnissen gerecht werden. Und gleich vorweg: Nicht jeder Sport mit Spielen am WE ist ein mieses Spiel der KM. Genauso wenig ist pauschal jedwede Verfügung über Deine Umgangszeit mit dem Argument der  Kinderinteressen zu tolerieren. Ihr werdet noch ein paar Jahre Spaß miteinander haben... Zum Glück sind es "nur" 100km...

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2015 19:22
(@martin1975)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Toto,
vielleicht kam es etwas falsch rüber.
Meine Kinder sind leider bereits seit über 3 Jahren weg an dem neuen Wohnort, sie sollten sich eigentlich schon daran gewöhnt haben. Jedoch leiden sie nach wie vor sehr. Die Große möchte unbedingt zu mir ziehen, weshalb die Mutter mit aller Macht versucht, gerade sie dort zu verwurzeln. Der Kleine schaute bisher dabei in die Röhre, dieser Musikverein ist das Erste, was er als Hobby machen darf.
Bezüglich der Abendveranstaltung: Lt. Aussage meines Kindes war es das einzige Kind, dass mit dem Verein unterwegs war und das in Zelten, in denen geraucht wird und das ganze bis nachts um 2 Uhr. Die Mutter war nicht dabei, sondern eine Verwandte von ihr. (selbstverständlich habe die alle dem Alkohol zugesprochen!) So etwas sollte ich mal machen, da hätte ich sofort das Jugendamt am Hals.
Nein wir haben keine verbindliche Umgangsregel. Bevor es diese Proben am Freitag Abend gab, hatte ich sie von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Nun fehlt mir praktisch der ganze Freitag Abend und ich bekomme keinen Ausgleich dafür. Wir haben effektiv nur den Samstag und ab Sonntag Morgen ist die Stimmung wieder gedrückt, weil die beiden sehr traurig sind, dass sie abends wieder gehen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2015 12:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

unter etwas anderen Voraussetzungen und mit einem anderen Ergebnis, kann ich Dir eine Idee geben, wie es weitergehen wird.

Wenn der Umzugswille bestehen bleibt, dann wird die KM die Große in 1~2 Jahren nicht mehr halten können. Dann stellt sich auch kein JA mehr dagegen, selbst wenn der Kleine dann immer noch will, sind die Chancen groß, dass er gleich mitkommt. Wenn die KM mit Druck dagegen hält, dann erreicht sie genau das Gegenteil!

Zuim Umgang. Lass Dich nicht abspeisen. Zumal die Kinder es garnicht wollen.
Es gibt nur diese eine Option, und das ist gerichtlich sogar die Minimal-Basis: Freitag ~ Sonntag/Montag früh!
Darunter würde ich nicht mit mir verhandeln lassen und was in der Umgangszeit geschieht, bestimmst Du... im besten Fall noch in Absprache mit den Kindern.
Wenn diese jetzt sagen, dass sie zu Dir wollen und an keinen Aktivitäten teilnehmen wollen, dann fällt das eben aus. Punkt.

Ich bin bei meiner Ex auch der Arsch ... ich leb ganz gut damit.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 12:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Martin!
ich würde als erstes mit den Kindern reden und versuchen rauszufinden, wie wichtig ihnen diese Veranstaltung am Freitag Abend ist und danach entsprechend reagieren; sei es so lassen, wie es ist (weil es den Kids wichtig ist) oder Du entscheidest mit den Kids, dass in Eurer Umgangszeit eben Umgang stattfindet und nichts anderes.

Dir als Umgangselternteil (UET) obliegt es, wie der Umgang gestaltet wird; insofern kann (und darf) Dir KM bei vereinbarter Regelung Fr. 18:00 bis So. 18:00 nicht reinreden oder Eure Umgangszeit "verplanen" (und wenn doch, bitte in Absprache mit Dir).
Blöd ist m.E., dass Du diesbezüglich bis jetzt scheinbar nichts gesagt hast...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 13:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde die Kinder nicht fragen! Was erwartet ihr eigentlich, bei Mama wollen sie, weil sie wissen, dass Mama es will und bei Papa interessiert sie es nicht, weil sie wissen, dass Papa es nicht mag.

Längerfristig ist es sehr schwer ein Kind in einem Hobby zu halten, dass es nicht will. Eine Einigung müssen die Eltern finden ohne die Kinder ständig unter Druck zu setzen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 13:08
(@martin1975)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Tipps.
Also ich habe schon zu der Mutter gesagt, dass ich es nicht ok finde, dass die Kinder so spät kommen.
Es macht beiden Kindern Spaß in diesem Verein, weshalb es trotzdem nicht sein muss, dass die Große bei der Erwachsenenprobe noch mitmacht und die so ewig geht, da laufend Raucherpausen gemacht werden müssen. Der Kleine muss derweil warten und findet das total blöd, weil er da ja schon bei mir sein könnte dann.
Ich würde es ja akzeptieren, wenn sie in die Kinderprobe bis 20 Uhr gehen (weil es ihnen eben Spaß bereitet) aber die Probe danach finde ich sehr fragwürdig.
Wenn ich die Große darauf anspreche sagt sie nur: Ja ich weiß, es ist blöd... Und dann ist sie traurig... :-/  Und ich möchte ihr ja kein schlechtes Gewissen machen.
Und ja die Große wird mit Sicherheit zu mir kommen, sobald sie selbst entscheiden darf. Eigentlich hatten wir vereinbart nach der Grundschulzeit, aber das hat die Mutter auf eigene Faust geändert und dem Kind "erklärt", weshalb es nicht geht... (klar das Geld muss ja schließlich noch weiterhin fließen!)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2015 13:16




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich würde die Kinder auch nicht fragen. Denn die werden bei Papa das eine sagen und bei Mama vermutlich etwas anderes. Und das nicht aus böser Absicht, sondern weil die Kinder den jeweiligen ET nicht enttäuschen wollen. Und sollten die Kinder tatsächlich zu der einen oder anderen Seite tendieren, wird das jeweilige ET nur das hören was es hören will. Ist leider so.

Für den TO gilt es jetzt, eine verbindliche Umgangsregelung zu vereinbaren. Dies mittels dem hier bekannten 3Sprung: 1. Gespräch mit KM, 2. Vermittlung (zB durch JA), 3. gerichtliche Durchsetzung.

Ziele dabei auf (mind.) 2 volle Tage ab. Übergabe freitags ab 22 Uhr (und folgerichtig sonntags ebenfalls spät abends) ist dann nicht tolerabel. Also müsst ihr was anderes finden. Zunächst obliegt das eurer Kreativität. Sollte ein Richter entscheiden müssen, dann gehe ich davon aus, dass er auf solche von der Mutter gewünschen Freizeitbeschäftigungen wie sie hier in Rede stehen keine Rücksicht nimmt. Aber Du musst es dann auch durchziehen.

Allerdings wiederhole ich vorsorglich nochmal:

Und das zukünftig auch andere Hobbies mit Spielrunden oÄ am WE stattfinden, wird sich nicht vermeiden lassen. Da werden Lösungen gefunden werden müssen, die dem Kinderbedarf nach Papazeit wie auch ihren zunehmend größer werdenden Freizeitbedürfnissen gerecht werden. Und gleich vorweg: Nicht jeder Sport mit Spielen am WE ist ein mieses Spiel der KM. Genauso wenig ist pauschal jedwede Verfügung über Deine Umgangszeit mit dem Argument der  Kinderinteressen zu tolerieren. Ihr werdet noch ein paar Jahre Spaß miteinander haben... Zum Glück sind es "nur" 100km...

Ob es in vielleicht 2 Jahren der richtige Weg ist, die Kinder wieder zurückzuziehen, muss man dann sehen. Ich würde das vorsichtig beobachten. Nicht beeinflussen.

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 13:26
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Martin,

für deinen Sohn finde ich diese Uhrzeit definitiv zu spät, aber für deine Tochter mag das theoretisch gehen. Will sie denn selber auch noch die Erwachsenenprobe mitmachen? Und holst du die beiden ab oder werden sie gebracht? (Ich gehe mal davon aus, dass die KM selber in der Erwachsenengruppe aktiv ist) Wenn du sie abholst, kannst du sie ja um 20:00 Uhr abholen, dann bleibt ihnen das Hobby und wären zu einer halbwegs vernünftigen Zeit bei dir.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 13:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist denn die Probe tatsächlich jede Woche?

Wie ist das in den Ferien?

Wäre es machbar, dann eben die Ferienzeiten zu erhöhen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 15:09
(@martin1975)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ist denn die Probe tatsächlich jede Woche?Wie ist das in den Ferien?Wäre es machbar, dann eben die Ferienzeiten zu erhöhen?

Ja die Probe ist jede Woche, nur in den Sommerferien nicht. Vor Karneval natürlich entsprechend auch länger, da war es auch schon nach 22 Uhr.

Moin Martin,
Will sie denn selber auch noch die Erwachsenenprobe mitmachen? Und holst du die beiden ab oder werden sie gebracht? (Ich gehe mal davon aus, dass die KM selber in der Erwachsenengruppe aktiv ist) Wenn du sie abholst, kannst du sie ja um 20:00 Uhr abholen, dann bleibt ihnen das Hobby und wären zu einer halbwegs vernünftigen Zeit bei dir.

Ja Spaß machen tut ihr die Probe, wobei sie sonntags dann die Zeit bereut, die sie nicht bei mir verbringen konnte. Es ist für sie eine emotionale Zwickmühle. Und nein, die Mutter macht da nicht mit in dem "Verein". Lediglich eine Verwandte von ihr.

Moin.
Für den TO gilt es jetzt, eine verbindliche Umgangsregelung zu vereinbaren. Dies mittels dem hier bekannten 3Sprung: 1. Gespräch mit KM, 2. Vermittlung (zB durch JA), 3. gerichtliche Durchsetzung.

Ziele dabei auf (mind.) 2 volle Tage ab. Übergabe freitags ab 22 Uhr (und folgerichtig sonntags ebenfalls spät abends) ist dann nicht tolerabel. Also müsst ihr was anderes finden. Zunächst obliegt das eurer Kreativität. Sollte ein Richter entscheiden müssen, dann gehe ich davon aus, dass er auf solche von der Mutter gewünschen Freizeitbeschäftigungen wie sie hier in Rede stehen keine Rücksicht nimmt. Aber Du musst es dann auch durchziehen.

Ja es wird mir nichts anderes übrig bleiben, als es über das JA zu machen. Wobei das hier der absolute unfähige Willkür-Schuppen ist! Zitat JA: "Solange die Mutter nicht säuft oder drogenabhängig ist, haben Sie als Vater keine Chance die Kinder zu bekommen." Da fällt einem dann nichts mehr dazu ein!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2015 15:16
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wobei das hier der absolute unfähige Willkür-Schuppen ist! Zitat JA: "Solange die Mutter nicht säuft oder drogenabhängig ist, haben Sie als Vater keine Chance die Kinder zu bekommen." Da fällt einem dann nichts mehr dazu ein!

Dann haben die wirklich keine Ahnung ...

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 15:39
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja Spaß machen tut ihr die Probe, wobei sie sonntags dann die Zeit bereut, die sie nicht bei mir verbringen konnte. Es ist für sie eine emotionale Zwickmühle.

Das ist natürlich nicht schwierig für sie, so ein Interessenskonflikt sollte man vermeiden. Gib es keine Chance, diese Zeit in der Woche nachzuholen? Und gibt es keinen vergleichbaren Verein, der in der Woche probt?

Und nein, die Mutter macht da nicht mit in dem "Verein". Lediglich eine Verwandte von ihr.

D.h., sie ist nicht mal anwesend? Das ist nach dem JuSchG zwar zulässig, wenn die Verwandte die "erziehungsbeauftragte Person" ist, trotzdem aber ziemlich daneben, insbesondere, wenn inm Proberaum auch noch geraucht werden sollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 15:42
(@Inselreif)

Das ist weder eine Gaststätte noch eine Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Dessen Vorschriften sind daher nicht anwendbar, die Kinder können selbstverständlich ohne Begleitung dahin gehen, wenn die Eltern das verantworten können.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 15:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zitat JA: "Solange die Mutter nicht säuft oder drogenabhängig ist, haben Sie als Vater keine Chance die Kinder zu bekommen." Da fällt einem dann nichts mehr dazu ein!

Ich vermute, dann hast Du nicht die richtige Frage gestellt!
Selbst beim hinterwälderichsten JA sollte sich das Umgangsrecht beim/ mit dem Umgangsvater rumgesprochen haben. Ob Umgang dann in dem Umfang wie gewünscht und sinnvoll vom JA mag ein anderer Schnack sein, aber dennoch: Termin der guten Ordnunghalber dennoch machen und dann Schritt 3!
Achja: Einen dokumentierten Schritt 1 (also schriftliche Umgangsvereinbarung mit KM) zumindestens versuchen, sonst geht es schnell wieder auf Los zurück.

Gruß, toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 16:45
(@martin1975)
Schon was gesagt Registriert

Ich seh schon, ich komm um einen Termin bei dem unfähigen JA hier nicht drum herum. :-/

Dann haben die wirklich keine Ahnung ...

Nein das haben die nicht. Die genießen auch einen entsprechenden Ruf hier. Wenn dem Sachbearbeiter deine Nase nicht passt, hast verloren. Kenne genügend Väter, denen es genau so erging...

Ich vermute, dann hast Du nicht die richtige Frage gestellt!
Selbst beim hinterwälderichsten JA sollte sich das Umgangsrecht beim/ mit dem Umgangsvater rumgesprochen haben. Ob Umgang dann in dem Umfang wie gewünscht und sinnvoll vom JA mag ein anderer Schnack sein, aber dennoch: Termin der guten Ordnunghalber dennoch machen und dann Schritt 3!
Achja: Einen dokumentierten Schritt 1 (also schriftliche Umgangsvereinbarung mit KM) zumindestens versuchen, sonst geht es schnell wieder auf Los zurück.

Doch ich habe mich klar ausgedrückt, dass die Große unbedingt zu mir ziehen möchte, was sie oft genug (und nicht nur zu mir) auch sagt.

Das ist natürlich nicht schwierig für sie, so ein Interessenskonflikt sollte man vermeiden. Gib es keine Chance, diese Zeit in der Woche nachzuholen? Und gibt es keinen vergleichbaren Verein, der in der Woche probt?
D.h., sie ist nicht mal anwesend? Das ist nach dem JuSchG zwar zulässig, wenn die Verwandte die "erziehungsbeauftragte Person" ist, trotzdem aber ziemlich daneben, insbesondere, wenn inm Proberaum auch noch geraucht werden sollte.

Nein während der Woche kann dies leider nicht nachgeholt werden, da die Kinder im Hort sind bis abends und ich auch bis 18 Uhr oder länger arbeite und eine knappe Stunde Anfahrt habe.
Nein die Mutter ist nicht anwesend, auch nicht während den Abendveranstaltungen an Karneval. Da ist die Verwandte dabei und die "passt auf" (ist aber selbst sternhagelvoll...) 
Ja es ist daneben, da die Erwachsenen fast alle rauchen im Proberaum und die Kinder und die gesamten Klamotten wie Räucherstäbchen stinken, wenn sie direkt anschließend kommen.

DANKE für Eure Hilfe und Tipps hier! Bin begeistert von diesem Forum! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2015 17:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Doch ich habe mich klar ausgedrückt, dass die Große unbedingt zu mir ziehen möchte, was sie oft genug (und nicht nur zu mir) auch sagt.

Siehste - derzeit geht es doch "nur" darum, den Umgang auf eine verbindliche Grundlage zu stellen. Und genau darauf waren unsere Kommentare zum JA gemünzt.
Und tatsächlich: Ob die "Große" mit ihren 11 Jahren äußert sie wolle zu Dir, hilft Dir beim JA (derzeit) nicht viel.

Ganz wichtiger Hinweis: Regel zunächst einmal den Umgang!
Und in diesem Zusammenhang sind solche Hinweise

Da ist die Verwandte dabei und die "passt auf" (ist aber selbst sternhagelvoll...) 

die Kinder und die gesamten Klamotten wie Räucherstäbchen stinken, wenn sie direkt anschließend kommen.

beliebig irrelevant.

Und um gleich vorzubeugen: Auch wenn das alles nicht so toll klingt, denke ich nicht, dass diese Gründe schon ausreichen werden, die Kinder zu Dir zurückzuziehen.

Diesbzgl.

Wenn der Umzugswille bestehen bleibt, dann wird die KM die Große in 1~2 Jahren nicht mehr halten können. Dann stellt sich auch kein JA mehr dagegen, selbst wenn der Kleine dann immer noch will, sind die Chancen groß, dass er gleich mitkommt. Wenn die KM mit Druck dagegen hält, dann erreicht sie genau das Gegenteil!

Auch wenn es vielleicht auch dann nicht ganz so ein Selbstläufer wird.

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2015 18:00