Hallo Zusammen,
ich und mein Freund sind ratlos und wir hoffen hier Rat zu finden. Zur Sache:
Mein Freund und seine Ex-Frau sind seit ca. 4 Jahren geschieden. Zum Zeitpunkt der Scheidung war die Kleine 4 Monate alt und die beiden teilen sich seitdem das Sorgerecht.
Bislang lief alles hervorragend, was ich immer sehr bewundert habe. Mein Freund wohnt ca. 100 km von seiner Kleinen (4 Jahre) weg und hat sie immer jedes zweite Wochenende bei sich zu Hause. An dem anderen Wochenende besucht er Sie zu Hause an einem Nachmittag. Er fährt und bringt die Kleine jedes Mal. Wie gesagt das hat bisher immer hervorragend funktioniert auch wenn man mal spontan etwas ändern musste, sei es seitens der KM als auch unsererseits. Auch untereinander war das Verhältnis immer in Ordnung. Seine Ex-Frau ist zwar eine sehr schwierige, komplizierte Person die teilweise auf lt. meinem Freund sehr mit der Erziehung überfordert ist, da das Kind wirklich sehr temperamentvoll ist. Wir haben uns aber immer irgendwie mit seiner Ex-Frau arrangiert.
Seine Ex-Frau ist jetzt auch wieder verheiratet und bekommt in ca. 1 Monat Nachwuchs mit Zwillingen. Da es jetzt aufs Ende der Schwangerschaft zugeht hat Sie jetzt die Aussage geäußert das die Kleine ab der Geburt der Zwillinge jetzt an den Wochenenden nicht mehr zu Ihrem Vater soll, da Sie ja die ersten Monate mitbekommen soll bzw. sich an die neue Situation gewöhnen müsse. Er könne Sie jederzeit besuchen aber die Wochenenden bei Ihm sollen jetzt erst einmal (keine Angabe der Dauer) nicht mehr stattfinden. Auch die jetzt anstehenden Osterferien soll die Kleine bei Ihrer Mutter bleiben. Mein Freund ist Lehrer und bisher war die Regelung immer so dass die Kleine eine Hälfte der Ferien bei Ihr die andere bei Ihm ist. Wir haben jetzt auch nochmal versucht mit Ihr zu reden und Ihr klar zu machen, dass wir mit dieser Entscheidung wirklich nicht glücklich sind. Aber sie schaltet da absolut auf stur.
Natürlich die Frage aller Fragen...Darf sie das einfach so entscheiden?
Ich meine natürlich ist das eine neue Situation und auch die Kleine freut sich sehr auf den Zuwachs und sagt auch dass Sie dann ja keine Zeit mehr für uns haben würde 🙂 Wir sind einfach am Boden zerstört weil wir immer eine tolle Zeit mit der Kleinen haben. Wir haben auch Verständnis für die allgemeine Situation und befürworten es ja bis zu einem gewissen Grad. Meiner Meinung nach wohnt die Kleine ja bei Ihrer Mutter und bekommt ja dadurch auch sehr viel mit und kann ihr ja auch "zur Hand gehen" wie das Kind auch immer sehr niedlich sagt und kann sich auch als große Schwester einleben. Des weiteren kann es ja auch für die KM und Ihren Mann eine Entlastung wenn die Kleine mal ein paar Tage bei uns wäre und Sie im Mittelpunkt stehen würde da zu Hause ja sich jetzt erst mal alles um die Zwillinge drehen wird.
Ich hoffe wirklich das Ihr mir mit diesen Aussagen ein bisschen helfen könnt. Ich selbst kenne mich mit dem Thema Umgangsrecht usw. leider kaum aus, da ich selbst noch keine Kinder habe (wie man vielleicht rausliest ;)) Aber mein Freund ist ratlos und ich dachte ich höre mir eure Meinungen dazu einfach mal an, da wir eigentlich um das doch bisher gute Verhältnis nicht zu zerstören und auch aus Kostengründen nicht gleich zum Anwalt rennen möchten.
Moin.
Hier sollte ohne lange Diskussionen zügig Anlauf zum sog. 'Dreisprung' genommen werden:
- Bitte an die Mutter, freundlich Antwortfrist von einer Woche.
Wenn ohne Ergebnis, dann
- Antrag beim JAmt auf vermittelnde Hilfen nach § 18 SGB VIII mit 14-Tage-Reaktionszeit.
Wenn ohne Ergebnis, dann
- Antrag beim FamGericht auf Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB. Ist schnell im Dreizeiler gemacht, Anwalt nicht nötig.
Zunächst Sprung 1: Antwort mit Bitte des Vaters an die Mutter - etwa so:
"Moin (GuteMutter).
Am xyz teiltest Du mit, daß (Kind) an den WE nicht mehr zu mir kommen dürfe, auch an den kommenden Osterfeiertagen nicht.
Dies entspricht nicht unserer verbindlichen Umgangsregelung, die seit vielen Jahren kontinuierlich und höchst zuverlässig für (Kind) umgesetzt wird.
Es sind keine triftigen Gründe ersichtlich, die ein Abweichen von dieser Praxis rechtfertigen.
Dein Anliegen findet meine Zustimmung daher nicht.
Mir ist es wichtig, für (Kind) weiterhin zuverlässig ein Zusammenleben mit vertrauten Bezugspersonen zu ermöglichen.
Die bisherige Regelung habe ich in der Anlage als Elternvereinbarung zusammengefaßt.
Bitte bestätige mir bis zum (Absendedatum plus 7 Tage), daß Du zuverlässig an der bisherigen Umgangsregelung festhalten wirst.
Lieben Grüß von (GuterVater)"
W.
Hallo Strahlemaus,
ich sehe den Vorschlag meines Vorschreibers als höchst ungeschickt an. Gleich mit irgendwelchen Fristsetzungen zu kommen, gibt der Sache einen unangenehmen Drohcharakter, der dem guten Verhältnis sicher nicht förderlich sein wird.
Dein Freund hat immerhin auch etwas zu verlieren: Wenn die ganze Sache letztendlich vor Gericht landet, dann ist Dein Freund mit ziemlicher Sicherheit den Besuchstag an den Wocheneneden, an denen das Kind nicht bei Euch ist, los.
In Eurem Fall würde ich bedenken, dass ja sicher keine gewollte Umgangsunterbindung vorliegt. Die Einbindung von älteren Geschwisterkindern in der ersten Zeit nach der Geburt eines jüngeren Kindes ist enorm wichtig. Gelingt das nicht oder nur unzureichend, dann können bei dem älteren Kind leicht Eifersucht und ein Gefühl des Zurückgesetztseins entstehen, was im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung des jüngeren Geschwisterkindes führt.
Von daher ist der Ansatz der Mutter schon ganz richtig, dem älteren Kind das Gefühl des Wichtigseins zu vermitteln. Das Kind sieht sich in der Rolle der Unterstützerin der Mutter ("zur Hand gehen") und nimmt damit eine neue, als positiv empfundene Rolle der "Großen" an. Und da ist es ganz natürlich, dass es bei allem "dabei" sein will.
Von daher kann ich gut verstehen, wenn die Mutter alles vermeiden will, was beim älteren Kind irgendwie als Abschiebung interpretiert werden könnte.
Ich würde daher an Eurer Stelle jetzt nicht auf stur stellen, sondern die Besuchstermine wahrnehmen und in den ersten Monaten nach der Geburt nicht auf einer Mitnahme des älteren Kindes bestehen.
Servus Strahlemaus!
Umgang ist ein Grundrecht des Kindes, insofern haben beide Elternteile darauf hinzuwirken, dass dieser auch weiterhin wie gewohnt und zuverlässig (für das Kind) stattfindet.
In Eurem Fall würde ich bedenken, dass ja sicher keine gewollte Umgangsunterbindung vorliegt. Die Einbindung von älteren Geschwisterkindern in der ersten Zeit nach der Geburt eines jüngeren Kindes ist enorm wichtig. Gelingt das nicht oder nur unzureichend, dann können bei dem älteren Kind leicht Eifersucht und ein Gefühl des Zurückgesetztseins entstehen, was im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung des jüngeren Geschwisterkindes führt.
Hier muss ich widersprechen:
So wie ich herausgelesen habe, lebt das Kind überwiegend bei KM und KV nimmt am Wochenenden Umgänge wahr; aus meiner Sicht mehr als genug Zeit für die Kleine, sich zu Hause bei/mit an die neue Situation zu gewöhnen und zu erfreuen. Mit dieser Argumentation könnte das Kind auch keine Freunde treffen, Sportfreizeit betreiben, etc.
Ausserdem könnte ich mir vorstellen, dass KM froh sein würde, wenn sie hie und da ausschließlich die Zwillinge zu versorgen hat...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin
Tina10, einiges mag ja stimmen. Allerdings gibt es auch zu bedenken, dass der gewohnte Alltag des Kindes gleich an zwei Punkten verändert wird - Geschwisterchen und Vater. Zumindest einen kann man doch vermeiden, und das spricht m.E. auch nicht gegen die Einbeziehung des Kindes in das veränderte Familienleben bei der Mutter. Aber freilich ist das eine Einstellungssache, wie wichtig man andere Menschen nimmt, ihre Beziehungen respektiert und fähig ist, auf Veränderungen zu reagieren und dabei ausgewogen sein. Ist eine Herausforderung.
Ich frage mich, wieso die Mutter annimmt, dass Kind könnte oder würde sich zurück gesetzt fühlen. Wieso? Es könnte auch böse anders herum interpretiert werden: Warum soll das Kind zuschauen, wie die Mutter die Zwillinge umsorgt, und zur "Belohnung" darf es nicht zu seinem Vater?
Beide Annahmen sind m.E. haltlos da willkürlich, vielleicht auch nur überbesorgt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Die Einbindung von älteren Geschwisterkindern in der ersten Zeit nach der Geburt eines jüngeren Kindes ist enorm wichtig. Gelingt das nicht oder nur unzureichend, dann können bei dem älteren Kind leicht Eifersucht und ein Gefühl des Zurückgesetztseins entstehen, was im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung des jüngeren Geschwisterkindes führt.
Aha, wenn nun also Strahlemaus und ihr Freund auch mal Kinder in die Welt setzen, muss dann besagtes Kind zumindest temporär zum Vater übersiedeln damit es sich nicht zurückgesetzt fühlt und eine tolle Beziehung zum Geschwisterchen aufbauen kann?
Halbgeschwister sind doch Halbgeschwister, oder etwa nicht? :rofl2:
Sorry, aber selten so nen Unfug gehört. Dem Kind tun man wohl ehr einen Gefallen damit, wenn auch nach der Geburt weiterer Geschwister das wichtigste im Leben eines Kindes nicht einfach in die Tonne getreten wird - und das ist die gelebte Bindung und der kontinuierliche zuverlässige Umgang zu und mit beiden Eltern.
Aus Sicht des Kindes könnte das in der Katastrophe enden:
Alles dreht sich schon lange um den sich ankündigen Erdenbürger in Mamas dicken Bauch..
Das kann für junge Erstgebohrene schon eine recht derbe Nummer sein.
Dann auch noch den anderen Elternteil zu verlieren, der sich zuverlässig kümmert, könnte die Kränkung zum Schaden steigern.
BEIDE Eltern könnten/sollten dem Kind die Wahl lassen, wie es mit der Situation umgehen möchte, BEIDE Eltern dabei 'standby' sein, um das Kind in die eine oder andere Richtung auffangen zu können.
Hier sehe ich derzeit seitens der väterlichen Familie größere Freiheitsgrade.
W.
Hi Strahlemaus,
Dein Freund soll sich bloß nicht die Butter vom Brotnehmen lassen. Stimme Wildlachs hier mal 100% zu.
ich sehe den Vorschlag meines Vorschreibers als höchst ungeschickt an.
Bei mir hat sich dieses Vorgehen schon mehrfach bewährt.
Wenn die ganze Sache letztendlich vor Gericht landet, dann ist Dein Freund mit ziemlicher Sicherheit den Besuchstag an den Wocheneneden, an denen das Kind nicht bei Euch ist, los.
Mit ziemlicher Sicherheit nicht, wenn der Anwalt des Vaters weiß was er tut.
in den ersten Monaten nach der Geburt nicht auf einer Mitnahme des älteren Kindes bestehen.
Sowas darf man garnicht erst einreißen lassen. Sonst ist Mann ruckzuck nur noch zahlender Zaungast für das neue Familienglück.
Gruss Horst
Tina,
wenn Dir mein Entwurf für ein Anschreiben zu hart klingt, dann kann man das noch weichspülen.
"... sei bitte so gut...", "... Deine Antwort bis (xyz) ist mir eine Hilfe..." usw.
Fristen sind ja keine Drohungen, sondern Angebote, die Sache solange ruhen zu lassen, eine Bedenkzeit... 😉
W.
Tina,
wenn Dir mein Entwurf für ein Anschreiben zu hart klingt, dann kann man das noch weichspülen.
"... sei bitte so gut...", "... Deine Antwort bis (xyz) ist mir eine Hilfe..." usw.Fristen sind ja keine Drohungen, sondern Angebote, die Sache solange ruhen zu lassen, eine Bedenkzeit... 😉
Ich denke überhaupt nicht, dass man hier etwas schriftlich machen sollte. Strahlemaus Partner sieht das Kind dann ohnehin zweiwöchig bei der Mutter und sollte sich bei diesen Begegnungen selbst ein Bild machen, wohin die Tochter tendiert. Und dann mit der Mutter besprechen, was hier das Beste für die Tochter wäre.
Tina,
bist Du vom VaMV abgeordnet, Funktionärin dort?
😉
W.
Hi,
wie wäre es mit dem guten alten Gespräch unter 4 oder 8 Augen?
Anerkennen, dass diese erste Zeit für die Große wichtig ist, das ist sie auch tatsächlich. Gleichzeitig aber klarstellen, dass nach den ersten Wochen selbstverständlich die gewohnte Umgangsregelung wieder laufen wird.
Aus meiner Erfahrung würde ich auch raten, dass das große Kind die Babys so schnell wie möglich kennenlernt, zur Zeit der Geburt würde ich es also sinnvoll finden wenn sie bei Mama ist. Aber auch hier kann man ja z.B. überlegen, dass sie während der Geburt bei Papa ist und er sie dann am nächsten Morgen zur Mama fährt. Zumindest wenn Papa bei den ersten Wehen auch losfahren mag um seine Tochter in Empfang zu nehmen.
Für unsere Kinder war es immter total wichtig die neuen Kleinen gleich kennenzulernen. Und es war wirklich gut, dass sie die ersten Tage alle die Zeit dafür hatten. Gleichzeitig war ich aber auch froh, wenn in den ersten Tagen stundenweise Entlastung da war. Also z.B. jemand, der mit den Großen man 2 Stunden auf den Spielplatz gegangen ist.
Solange ihr miteinander reden könnt würde ich versuchen darüber zu sprechen - bei ner Tasse Kaffe. Und dann kann man ja abwarten was dabei rauskommt.
LG
nadda
Moin
Wieso soll sich Strahlemaus ihr Partner irgend etwas diktieren lassen? Was qualifiziert die Mutter, hierrüber zu entscheiden? Und ich bin auch der Auffassung, hier muss im Moment nichts schriftlich festgehalten werden, da es eine sich praktisch bewährte Umgangsregelung bereits gibt.
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem anderen Elternteil, und nicht auf Gewährung von BesichtigungsBesuchsterminen mit der vagen Aussicht, dass die 'Quarantäne' irgendwann zu Ende ist. Und der Umgangselternteil legt während der Umgangszeiten fest, wie der Umgang gestaltet wird. Das beinhaltet Ort und Unternehmungen.
Wo ist das Problem? Die fiktive Annahme der Mutter, dass Kind könnte sich vielleicht zurück gesetzt fühlen? Wenn das Kind diesen Eindruck bekommen sollte, sind dafür sicherlich nicht die Umgänge mit dem Vater verantwortlich. Das funktioniert übrigens sogar ganz ohne zutun dessen. Vielleicht sollte erst einmal geschaut werden, ob das Kind tatsächlich solcher Art Annahme entwickelt und nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass dem so ist. In gewisser Weise ist das ein Armutszeugnis der Mutter, daß sie bereits jetzt vermutet, das ältere Kind würde sich nach der Geburt (Edit: in ihrer Obhut) zurück gesetzt fühlen.
Nur denke ich, die Mutter meint es gar nicht so. Vielmehr könnte Besorgnis für die dann doch deutlich gestiegene Verantwortung eine Rolle spielen und die Angst, irgend etwas falsch zu machen. Oder es sind auch Einflüsterer vorhanden, die ein Drama daraus machen müssen. Nur das ältere Kind ans Bein binden ist sicher nicht die optimale Lösung.
Gruss oldie
Edit: Ups, einen wesentlichen Aspekt per Fettschrift ergänzt.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Kann Mann mit Müttern, noch dazu schwangeren, überhaupt 'reden'... 😉
(duckundwech)
W.
Hi,
...wenn Mann versucht die Ängste einer Schwangeren zu verstehen und nicht gleich mit Drohungen kommt sind die Chancen jedenfalls besser.............
Expartner sind nicht automatisch der Feind, und hier wirkt es so als wäre echt noch eine Gesprächsbasis und die würd ich dann nicht kaputt machen wenn es nicht sein muss.
LG
nadda
Pardon.
Laut Eingangsbeitrag will hier eine Mutter den geregelten Umgang einseitig und OHNE zwingende und nachvollziehbare Gründe, geradezu irrig aussetzen. SIE droht massiv!
Richtig wäre es, ihre Vorstellungen mit dem Vater zu besprechen, OHNE einseitige Vorentscheidungen zu treffen, nach flexiblen Wegen für das ältere Kind sucht, wenn es schon um dieses gehen soll.
Bei Zeitscheiben von 12 zu 2 Tagen sehe ich keine großartigen Vorteile für das Kind, wenn aus den 12 dann 14 Tage werden, uU sogar zu Lasten der Mutter.
Das ist mE grober Unfug, der sich vermutlich aus anderen Motiven der Mutter speist.
Hier sollte der Vater betont FREUNDLICH eine klare, konsequente und stabilisierende Haltung einnehmen.
W.
Hi,
natürlich will sie jetzt was was nicht wirklich ok ist, aber sie will das vermutlich aus dem Bedürfnis raus für das Große Kind den Neuanfang möglichst leicht zu gestalten, das ist ok.
Schwangere sind nicht immer einfach zu verstehen, aber ich kann nachvollziehen was sie damit erreichen will, sie will einen guten Anfang. Die Frage ist jetzt wie kann man das Bedürfnis der Mutter und das Bedrüfnis des Vaters mit dem Bedürfnis des Kindes unter einen Hut bekommen - und da hilft erstmal ein Gespräch.
Wenn dann in diesem Gespräch rauskommt das da andere Hintergründe sind oder das sie prinzipiell nimmer mag dann ist Zeit für Schritt 2 und das wäre für mich in diesem Fall ein freundlicher Brief mit Fristsetzung, danach JA und Klage.
Aber in diesem Fall würde ich auf jeden Fall zuerst das Gespräch suchen und eben versuchen gemeinsam Lösungen zu finden damit das Große Kind gleich Kontakt zu den Kleinen bekommt und sich nicht abgeschoben fühlt ist das durchaus wichtig. Wie gesagt, ich fände es toll, wenn die Große beim Papa ist und wenn die Babys da sind gleich zur Mama darf um sie kennenzulernen. Vielleicht kann sie ja dann nach einer Weile auch wieder mit zum Papa weil Mama sowieso fix und alle ist? Ist Mama längere Zeit im KH, will sie gleich wieder heim, kann KV in den ersten Tagen mehrmals die Strecke fahren?
Hier gibt es doch Möglichkeiten die Bedürfnisse aller zu erfüllen, mit ein wenig Kreativität und gutem Willen!
Wenn KM sich null gesprächsbereit zeigt, sieht die Sache anders aus, aber aktuell gab es wohl noch kein intensives Gespräch und das würde ich jetzt schleunigst führen!
Abgesehen davon wäre der KM eventuell auch geholfen wenn sie in den letzten Tagen vor der Geburt Ruhe hätte und mit Zwillingen ist sie nach der Geburt erstmal ganz gut beschäftigt. Dann ist es gut zu wissen, dass der KV jederzeit gerne bereit ist sie zu entlasten und die Große zu nehmen. Bei Zwillingen ist es auch möglich dass sie gleich einen Kaiserschnitt plant und schon einen genauen Terminplan hat.
LG
nadda
Hallo zusammen,
gibt der Sache einen unangenehmen Drohcharakter
und nicht gleich mit Drohungen kommt
Kann mir mal bitte irgendjemand erklären, wo in dem Wildlachs'schen Briefentwurf irgendeine Drohung enthalten sein soll?
Gemessen daran, dass die Mutter hier mit einer hanebüchenen Begründung einen funktionierenden Umgang sabotieren möchte, halte ich diesen Entwurf nämlich durchaus für deeskalierend - eine Drohung wäre es, ihr jetzt gleich mit einem Anwalt zu kommen (wovon ich übrigens beim derzeitigen Stand der Dinge hundertprozentig abrate, aber das stand hier ja ohnehin nicht zur Debatte).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
ich halte den Briefentwurf ebenfalls für sinnvoll. Da ich auch ansonsten ein Freund der schriftlichen Regelung bin. Die KM hat Zeit die Wort sacken zu lassen, sie muss sich nicht sofort äußern und kann auch mal eine Nacht darüber schlafen.
Da sie einseitig den Umgang aufkündigt, ist eine prompte Reaktion angemessen. Und hier muss der "liebe Papi" nicht unterwürfig um seinen Umgang betteln, sondern sollte sein Recht auch konsequent vertreten.
Um der KM den "guten Start" zu vereinfachen, kann der KV ja noch einen Kompromiss einbauen, in dem er gemeinsame Zeit nach der Geburt gerne zugesteht (definierter Zeitraum). Dieser wird aber im Rahmen von erweiterten Wochenendumgängen / Ferienumgang wieder ausgeglichen. Gruß Ingo
Moin
...wenn Mann versucht die Ängste einer Schwangeren zu verstehen und nicht gleich mit Drohungen kommt sind die Chancen jedenfalls besser.............
Selbst dann, wenn Mann es versucht, würde es niemals funktionieren, da auch der leiseste Widerspruch sofort als Nichtverstehen sprich Drohung uminterpretiert werden würde (könnte). Nur, wenn Schwangere anscheinend dermaßen schwer von Männern einzuschätzen sind, selbst in Bezug auf die Deutungshoheit der Bedürfnisse eigener Kinder, ja anscheinend unberechenbar in ihrem Auftreten, wieso dürfen sie dann ... . Nee, das führe ich jetzt lieber nicht aus.
Ansonsten bin ich ganz bei Dir, dass nur ein vernünftiges und angemessenes Gespräch die erste Reaktion zu sein hat. Alles andere ist Zukunftsmusik und soll abwarten, ja darf selbst wenn angedacht am Gespräch nicht die leiseste Teilhabe einnehmen - ist eben eine andere Ebene. Ich mag einvernehmliche Lösungen - nur alle Parteien müssen dazu auch an einem Strang ziehen und persönliche Befindlichkeiten dem unterordnen. Auch Schwangere, welche keinen Freibrief (bei mir) bekommen.
Gruss oldie
Edit: kleiner Änderungsvorschlag zum wildlachs'schen Entwurf:
"Moin (GuteMutter).
Am xyz teiltest Du mit, daß (Kind) an den WE nicht mehr zu mir kommen dürfe, auch an den kommenden Osterfeiertagen nicht. (Edit: Ich kann diese Entscheidung von Dir nicht verstehen, zumal ohne vorher Dich mit mir zu diesem Thema zu verständigen.)Dies entspricht nicht unserer (Edit: einvernehmlichen und bewährten)
verbindlichenUmgangsregelung, die seit vielen Jahren kontinuierlich und höchst zuverlässig für (Kind) umgesetzt wird.
Es sind (Edit: für mich) keine triftigen Gründe ersichtlich, die ein Abweichen von dieser Praxis rechtfertigen.
Dein Anliegen findet (Edit: daher nicht mein Einverständnis)meine Zustimmung daher nicht.
Mir ist es wichtig, für (Kind) weiterhin zuverlässig ein Zusammenleben mit vertrauten Bezugspersonen zu ermöglichen.
Die bisherige Regelung habe ich (Edit: als Vorschlag an Dich) in der Anlage als Elternvereinbarung zusammengefaßt.Bitte bestätige mir bis zum ((Edit: Empfangsdatum)
Absendedatumplus (Edit: eine Woche)7 Tage), daß Duzuverlässigan der (Edit: bisher sehr gut funktionierenden)bisherigenUmgangsregelung (Edit: allgemein) festhalten wirst.(Edit: Bei eventuell auftretenden spontanen Problemstellungen bzgl. "Kind" werden wir gemeinsam eine Lösung finden.)Lieben Grüß von (GuterVater)"
Ich hoffe mal, diese Änderungen tragen zu einer besseren Verständigung bei.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.