Hi,
ja, klingt besser so. Mir wars einfach zu hart, und das wird schnell als offizieller Weg und drohend aufgefasst. Klar ist es richtig sich das nicht gefallen zu lassen, aber in einer Elternbeziehung wo es bisher gut geklappt hat würde ich es eben erst anders versuchen.
Und ja, Schwangere sind emotional in einem Ausnahmezustand und zumindest ich war extrem sensibel, nach der Geburt hält das aber noch eine ganze Weile an 😉
Da im Körper einer Schwangeren hormonell alles mögliche verändert ist, ist das wohl auch euch Männern nachvollziehbar, es hat sicher seinen Grund besonders empfindsam zu sein in dieser Zeit und es wird auch wieder anders!
Für mich persönlich kann ich auch sagen, dass ich bei meinen Krankenhausgeburten/ Kaiserschnitt viel schlechter mit meinen Emotionen klargekommen bin nach der Geburt als bei den Hausgeburten - da war ich einfach entspannter und vermutlich auch für mein Umfeld leichter auszuhalten.
Solange die Chance auf ein Gespräch besteht würde ich es immer versuchen - wenn klar ist das Reden nichts mehr bringt dann ist schriftlich, knappe Frist, JA und Klage der einzige sinnvolle Weg.
LG
nadda
Vielleicht noch ergänzen:
Sollte das tatsächliche Geburtstermin auf ein Umgangswochenende fallen, so finden wir sicherlich eine flexible Regelung, die Euren Bedürfnissen entspricht. Genauso biete ich Dir [Kind] zu mir zu nehmen, wenn Du nach der Entbindung im Krankenhaus bist.
Ich wünsche Dir alles Gute für die letzten Tage der Schwangerschaft.
Nur als Anmerkung am Rande.
Bezgl. des Geburtstermins und des evtl. Krankenhausaufenthalts. Bei 100 km und Berufstätigkeit dürfte da ein flexibles "ich nehme für die Zeit gerne das Kind," schon an der Fahrtzeit und dem nicht vor Ort bleiben können scheitern.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
naja das kann so oder so sein. Beim mir wäre es immer locker gegangen wenn ich bei den ersten Wehen angerufen hätte. Ok ich hatte immer Panik das mein Mann grad 450km weit weg ist wenn es los geht (war er ja nie) aber er hätte es leicht geschafft rechtzeitig da zu sein.
Denke das hängt vom Arbeitgeber und der Flexibilität ab, wenn die KM bei den ersten Wehen anruft würde das wohl schon klappen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit bei einer Zwillingsschwangerschaft einen geplanten Kaiserschnitt vor Geburtstermin zu bekommen recht hoch und in so einem Fall würde sich das ja problemlos absprechen lassen.
LG
nadda
Mit den Anregungen hier habe ich meinen Entwurf überarbeitet, es aber beim GFK-Schema von Rosenberg belassen.
"Moin Hilde.
Du teiltest mir mit, daß Max an den WE nicht mehr zu mir kommen werde, auch an den kommenden Osterfeiertagen nicht.
Dies entspricht nicht unserer einvernehmlichen und bewährten Umgangsregelung.
Die von Dir einseitig getroffenen Abweichungen finden nicht mein Einverständnis.
Mir ist es wichtig, daß Max einerseits wie gewohnt an unserem Familienleben teilnehmen kann, andererseits hinreichend Gelegenheit erhält, sein Geschwisterchen begrüßen zu können, auch möchte ich Dir - soweit mir das möglich ist - Unterstützung anbieten.
Bitte bestätige mir bis zum (konkretes Datum), daß Du grundsätzlich an der bewährten Umgangsregelung festhalten möchtest und wir gemeinsam Möglichkeiten besprechen, die die Interessen von Max in beiden Familien berücksichtigen. Nenne mir bitte drei Termine, um einen auswählen zu können, an dem wir dies tun können.
Ich wünsche Deiner Familie und insbesondere Dir alles erdenklich Gute für die Geburt.
Liebe Grüße"
Mir geht es in dem Entwurf darum, sensibel Grenzverletzungen zu benennen, gleichzeitig Bereitschaft für einvernehmliche Änderungen und Interessenausgleich zu signalisieren, dies mit gutem Blick auf das Kind, das in zwei Familien lebt.
W.
Moin,
Ich bin überrascht, ich finde den Brief richtig gut 😉
Mima