Hallo, ich lese hier jede Menge Beiträge über und von Eltern nichtehelicher Kinder. Mein Problem entsteht als Vater eines ehelichen Kindes. Meine Frau ist vor 2 Monaten sehr überraschend ausgezogen und hat den Tag des Auszugs als Beginn des Trennungsjahres benannt. Ich bekam Post von ihrer RAin bezüglich der Themen Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. Daraufhin besuchte ich einen mir bekannten Anwalt der sich der Dinge annahm. Unter anderem wollte ich den Umgang mit meinem Sohn geklärt wissen. Meine Ex hatte mir bis dahin 4 Wochen lang verweigert meinen Sohn zu sehen. Sie ging nicht ans Telefon und öffnete keine Tür. Es vergingen noch 2 weitere Wochen bis ich dann den Kleinen das erste Mal holen durfte. Das nur Sonntags von 10 bis 17.30 Uhr. Fahrzeit hin und zurück bis zu mir 2 Stunden. Effektiv können wir nur 5 Stunden was zusammen machen der Rest ist Sicherheit damit ich nicht zu Spät komme. Sie brachte zu dieser Regelung die anfängliche Aussage ich wäre nie länger als eine Stunde mit meinem Sohn zusammen gewesen. Wir wohnten aber bevor er geboren war schon zusammen. Das heißt seit seiner Geburt, vor einem Jahr und 2 Monaten sah ich meinen Sohn nahezu jeden Tag. Wenn auch nur die Zeit nach der Arbeit bis er schlafen ging. Das war auf jeden Fall mehr gemeinsame Zeit als die durch die Anwälte ausgehandelten knapp 8 Stunden inkl Fahrzeit einmal pro Woche. Mein Anwalt schrieb mir nach einem kurzen Briefwechsel 3 mal hin und her er würde das Thema Umgangsrecht als abgeschlossen annehmen. Kosten soll das 800,- € Ich habe die dokumentierte Möglichkeit meinen Sohn Sonntags zu der o. g. Zeit ab zu holen. Ab Mitte April sollen Übernachtungen möglich sein. Das ist alles. Diesen Sonntag hat meine Ex gemeint Sie möchte den Kleinen evtl. mit zu ihrer Cousine nehmen über das gesamte Wochenende. Ich teilte ihr mit das ich nicht einverstanden sei damit. Das wär ihr egal meinte Sie.
Ich habe keinerlei Erfahrungen und Wissen wie ich jetzt vorgehen sollte. Ich weiß das ich für 3- 4 neue Briefe nicht wieder 800,- € bezahlen möchte und kann. Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben und ich allen Unterhaltsverpflichtungen pünktlich nachkomme meine ich das gleiche Recht im Umgang mit meinem Sohn zu haben wie meine Ex, oder? Ich will damit sagen ich möchte versuchen auf jeden Fall genauso viel Zeit mit ihm zu verbringen wie
seine Mutter. Weil ich arbeiten gehe und Sie nicht wird das realistisch nicht möglich sein. Aber na dran möchte ich jedenfalls sein. Oder gibt es irgendwelche Regeln oder Grundsätze die das von vorn herein zu Gunsten der Mütter oder des permanent betreuenden Elternteils festlegen?
Mal das als Anfang meiner Fragen.
Hallo Andrew,
willkommen bei Vatersein. Um diesen Zustand
Ich habe keinerlei Erfahrungen und Wissen wie ich jetzt vorgehen sollte.
zu ändern, solltest Du als erstes diese Seite lesen:
trennungsfaq.de
Ausserdem solltest Du ganz schnell Kontakt mit einer Väterberatung in Deiner Nähe aufnehmen (gibt es inzwischen an vielen Orten). Persönliche Beratung durch Leute, die Deine Situation selbst erfahren haben, ist sehr hilfreich.
Wichtig ist in Deiner Situation, jetzt nicht Zeit verstreichen zu lassen und die Entfremdung vom Kind fortschreiten zu lassen, sondern rasch aktiv zu werden und alle Möglichkeiten (von Mediation und gütlicher Einigung mit der Kindesmutter bis zu Umgangsdurchsetzung durch das Familiengericht) auszuloten.
Gruss
Tarek
Hallo Andrew
Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben und ich allen Unterhaltsverpflichtungen pünktlich nachkomme meine ich das gleiche Recht im Umgang mit meinem Sohn zu haben wie meine Ex, oder? Ich will damit sagen ich möchte versuchen auf jeden Fall genauso viel Zeit mit ihm zu verbringen wie
seine Mutter. Weil ich arbeiten gehe und Sie nicht wird das realistisch nicht möglich sein. Aber na dran möchte ich jedenfalls sein. Oder gibt es irgendwelche Regeln oder Grundsätze die das von vorn herein zu Gunsten der Mütter oder des permanent betreuenden Elternteils festlegen?
Auf dem Papier hast du die gleichen Rechte wie die Mutter.
In der allgemeinen Rechtspraxis kannst du aber fast davon nichts gegen die Mutter durchsetzen.
Einzig beim Umgang sind deine Chancen einigermaßen gut, zumindest das durchzusetzen, was die Justiz für ausreichend ansieht:
Alle 14 Tage ein We.
Mit viel Glück dauert das WE von Fr. Abend bis Montag morgen und evtl. gibt es noch einen Mittwochabend alle 2 Wochen.
Das war es aber auch.
Bei "kleinen" Kindern, was immer das sein mag, sagt die die Wissenschaft: "Häufiger aber kürzer."
Die Justiz macht daraus oft: "Kürzer"
Wenn du tatsächlich ab Mitte April Übernachtungen "zugestanden" bekommst, so ist das schon mal gut.
Bis dahin kannst du eh nichts tun.
Sollten dann aber wieder nur Beschwichtigungen kommen, solltest du einen Termin beim JA machen und dort darum bitten, die Mutter zu einem Vermittlungsgespräch einzuladen.
Das funktioniert zwar nicht oft ist aber nicht völlig chancenlos und gilt als Bedingung, zum Gericht gehen zu "dürfen".
Du solltest dich auf dem Weg zum Gericht aber nicht zu lange aufhalten lassen.
Wenn die Termine nicht zustande kommen oder erkennbar nichts außer Gelaber raus kommt, solltest du spätestens nach 3-4 Wochen einen Antrag beim Gericht stellen.
Da gibt es zwar keine Anwaltspflicht aber wenn du noch keine Gerichtserfahrung hast, ist es besser einen mitzunehmen, ggf. reicht auch ein Beistand von den oben genannten Vätervereinen.
Nachteil: Manche Richter empfinden es als Majestätsbeleidigung, wenn ein Nichtjurist sich anmaßt mit ihnen zu sprechen.
Das ist erstmal der grobe Fahrplan, du solltest aber vor jedem Schritt hier nochmal hier vorbeischauen, was du beim nächsten Schritt beachten musst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
neben den Tipps von tarek und Beppo lese dich vor allem auch hier bei vatersein ein. Denn: Alles schon mal da gewesen...
Zusätzlich könntest du sofort nebenbei einen Anwalt aufsuchen und dich auch dort beraten lassen. Dann hast du bei Bedarf gleich einen der zeitnah sofort Gewehr bei Fuß auf dich wartet und schnell loslegen könnte. Denn es gilt immer wieder: Keine unnötige Zeit ins Land ziehen lassen. Besonders als baldiger Umgangsvater. Diesen Fehler machen leider ganz viele und auch ich eierte seinerzeit Monate hin und her.
Und diese Aussage hier
Nachteil: Manche Richter empfinden es als Majestätsbeleidigung, wenn ein Nichtjurist sich anmaßt mit ihnen zu sprechen.
kann ich komplett bestätigen!! Meine Richterin meines Urvertrauens hat es insgesamt als grobe Beleidigung angesehen, dass ich (aus Kostengründen) je ohne Anwalt kam und persönlich mit der Gegenseite (nebst Anwalt) und Ihr, der richterlichen Königin sozusagen, sprechen wollte und dies sodann auch tat(Umgangsverfahren).
Als ich dann auch noch zum GSR Verfahren bei ihr - erneut ohne Anwalt - ihre heiligen Säle betrat, machte sie - offenbar beleidigt wie sie war - kurzen Prozess: Umgangsausschluss ohne tatsächliche Gründe und GSR Abweisungsbeschluss. Zudem"der Vater trägt alleine alle Kosten des Verfahrens".
Darum mein Rat: Unbedingt einen Anwalt mitnehmen. Das erspart manchmal so einiges. Besonders als noch Unerfahrener im noch immer sehr oft väter-diskriminierenden Familienrecht.
Grüße
Ariba