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Umgangsrecht mit Kind aber ohne neuen Partner

 
(@sybirk)
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Hallo,

brauche Hilfe.

Habe mit meiner getrennt lebenden Frau einen 2-jährigen Sohn(seit einem Jahr getrennt).
Seit Beginn haben wir für mich eigentlich eine gute Lösung im Bezug auf den Umgang mit meinem Sohn,
leider aber auch mit  einem Haken.
Seit der Trennung habe ich meinen Sohn jeden Samstag von 0900 -1730 und cirka alle 8 Wochen auch
einmal über Nacht.Dieser Umgang wird ab Januar weiter ausgedehnt, d.h. ich bekomme meinen Sohn
alle 14 Tage von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend und zusätzlich noch die Samstage wie gehabt dazwischen.

Jetzt kommt der Haken.
Meine Frau lehnt es total ab, daß mein neue Partnerin(Trennungsgrund) mit meinem Sohn in Kontakt kommt.
Für mich bedeutet dies, dass ich jedesmal mit meinem Sohn zu meinen Eltern muß, auch zum übernachten.

Kann mir meine Frau weiter das Messer auf die Brust setzen und bei Nichtachtung Kürzungen im Umgangsrecht
androhen und durchsetzen.

Wäre schön, wenn ihr mir helfen könnt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 13:18
(@allymcbeal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sybirk!

rein rechtlich hat deine Ex keine Handhabe mit wem du den Umgang mit deinem Sohn gestaltest. Allerdings will sie dir es vorschreiben. Sicher spielen da ne Menge Emotionen mit, wenn es auch noch die Frau ist, die zur Trennung geführt hat. Das tut ihr wahrscheinlich besonders weh. Aber trotz allem darf sie dir nicht vorschreiben, mit wem du zusammen bist auch wenn dein Sohn bei dir ist. Also: Du brauchst auf gar keinen Fall den Umgang bei deinen Eltern vollziehen.

Allerdings wird sich vermutlich deine Ex irgendwann so quer stellen, weil ihr das so gegen den Strich gehen wird, so dass es eventuell zum Umgangsboykott kommen wird - das ist in den meinsten Fäller der Lauf der Dinge. Dann wird vermutlich eine Umgangsregelung per Gericht alle 14 Tage übers WE festgelgt.

Da kannst du dich eventuell schon mal drauf gefaßt machen.

Aber rein rechtlich - wie gesagt - hat sie da überhaupt nichts zu melden.

Gruß Ally!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 13:31
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Wenn du deine Sohn bei dir hast, hat deine Ex nicht mitzureden. Sofern es dem Wohl des Kindes nicht schadet. Das tut normalerweise eine neue LG nicht!
Das Messer darf sie dir nicht auf die Brust setzen, aber sie kann natürlich. Es gibt da ja ganz supertolle Dinge, die auf einmal ein Vater mit seinen Kind anstellt....oder eben die neue LG. Lass dich davon nicht beeinflussen. Zum Umgang mit deinem Sohn gehört auch die neue Lebenssituation von dir, seinem Papa nämlich. Und der Papa hat eine Freundin!

Im Gebenzug darfst du aber bei evtl. Umgangsboykott bzw. bei Knüppeln, die dir in den Weg gelegt werden, den Kindesunterhalt nicht kürzen.
Du musst versuchen, den Umgang aufrecht zu erhalten. Das wird evtl. (AllyMcBeal hat es ja geschrieben) vor Gericht geregelt.

Versuche (sofern du mit deiner Ex noch reden kannst), ihr die Mamamütze aufzusetzen. Es geht um euer Kind, nicht um eure ehemalige Partnerschaft.
Ich weiß wovon ich rede, ich bin in der Situation deiner Frau...zumindest teilweise...(nur handeln, tu ich anders..und ob er der Trennungsgrund war..ist auch was anderes). Es ist sehr schwer, das zu aktzeptieren, versuche hier dein Ex zu verstehen, evtl. einfach mal laaange reden. Wenn das noch klappt, könnte es später auch klappen.

Viel Glück

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 14:00
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Sybirk!
Zunächst einmal willkommen hier.

Deine Frage ist einfach zu beantworten, effektive Problemlösung schon schwieger. Wie Ally schon schreibt, nein, darf sie nicht. Mütterliches Reinregieren in die Gestaltung des Umgangs ist nicht.

Siehe auch hier : http://www.trennungsfaq.de/umgang.html

Aber: Jede Menge Ärger bis zum totalen Boykott kann sie - je nach Strickart - schon veranstalten. Da Du Deine Ex am besten kennst, musst Du versuchen ihre Reaktionen auf Deine Ansagen vorauszusehen.

Als grobe Strategie: Versuche bei allen Schamützeln mit der KM den Umgang mit Deinem Kind zunächst nicht auf das Spiel zu setzen. Die Gerichte folgen der perversen Logik, dass, wenn länger (infolge des Boykotts) kein Umgangskontakt mit dem Kind bestand, auch der richterlich geregelte Umgang kürzer ausfallen darf. Und da Du relativ großzügigen Kontakt zur Zeit hast, ist es enorm wichtig, dass dieser nicht abbricht. 

Und: Woher und warum weiß sie überhaupt, mit wem und wo Du überhaupt den Umgang verbringst? Es ist mit der Ex oft wie bei der Polizei: jegliche Aussage kann und wird gegen Dich verwendet. Also: Klappe halten. Fragen ausweichen, nichts Konkretes sagen etc. (seit mir z.B. in einem Anwaltsschreiben vorgeworfen wurde, ich versorge das Kind nicht richtig, weil ich meiner Ex (einmal!) bei Abgabe des Kindes erzählt habe, es habe noch nichts zu Abend gegessen (längere Autobahnrückfahrt Ausflug -Kind schlief), erfährt sie nada, null, zero, niente mehr von mir.   

Parallel dazu kannst Du versuchen, mit ihr (über die Regelung des Umgangs) zu reden und z. B. eine schriftlche Umgangsregelung zu vereinbaren. 

Im Hintergrund würde ich aber den Gang zur richterlichen Regelung des Umgangs vorbereiten (schätze, darauf läuft es hinaus), also schon mal guten Anwalt suchen, vielleicht ne Erstberatung machen, um dann im Falle des Falles schnell die fehlende Zustimmung von Madame richterlich durchsetzen zu können. Manche lieben Mamas lernen nur Step bei Step. Meine lernt gerade wieder, dass sie über das Thema Umgang weiter reden muss.  😉 

Liebe Grüße,
Mux

       

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 14:35
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Sybirk,

Zitat:
Habe mit meiner getrennt lebenden Frau einen 2-jährigen Sohn(seit einem Jahr getrennt
Seit Beginn haben wir für mich eigentlich eine gute Lösung im Bezug auf den Umgang

Zitat Ende

Nach Deiner Schilderung wirst Du wohl ohne gerichtliche Umgangsregelung nicht weiterkommen.
Aber da Du ja seit einem Jahr den Umgang gemeinsam mit Deiner LG gestaltest, auch über Nacht - (von Großeltern steht bei mir nichts :wink:) sehe ich eigentlich gute Chancen, diese Regelung auch vor Gericht bestätigt zu bekommen.
Wenn nicht, wird es wohl auf die14-Tage - Wochenende hinauslaufen, und diese Wochenenden kannst Du nach Deinem Gutdünken verbringen.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 14:54
(@bm-rk)
Registriert

Hm....

Und: Woher und warum weiß sie überhaupt, mit wem und wo Du überhaupt den Umgang verbringst? Es ist mit der Ex oft wie bei der Polizei: jegliche Aussage kann und wird gegen Dich verwendet. Also: Klappe halten. Fragen ausweichen, nichts Konkretes sagen etc. (seit mir z.B. in einem Anwaltsschreiben vorgeworfen wurde, ich versorge das Kind nicht richtig, weil ich meiner Ex (einmal!) bei Abgabe des Kindes erzählt habe, es habe noch nichts zu Abend gegessen (längere Autobahnrückfahrt Ausflug -Kind schlief), erfährt sie nada, null, zero, niente mehr von mir. 

Das ist aber nur eine Strategie die solange aufgeht, wie der Kleine nicht reden kann. Somit ist das sicherlich ein Tipp, aber durchaus mit vorsicht zu genießen. Grundsätzlich ist das aber nicht verkehrt. Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß!!!

Also ich weiß nicht, alle Tipps gehen immer darauf aus, dass es Krach gibt...Sicherlich, es sieht durchaus danach aus, aber ich glaube, dass man das auch dahin drücken kann. Nach dem Motto, ich befürchte....und so kommt es dann auch meist.
Infos beim Anwalt einholen, ggf. über Rechtsberatungsschein (>> Amtsgericht...einfach mal hier "suchen")
Mit Ex Reden (mit Mama- und Papamütze, das hilft ...ehrlich!)

...und erst DANN kucken was ist.
Ich weiß, dass ist vielen hier zu langwierig und zu spät, evtl. auch falsch. Dennoch würde ich zuerst reden...und evtl. gleichzeitig, was anderes versuchen.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 15:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BM RK, hi @ll,

alle Tipps gehen immer darauf aus, dass es Krach gibt...

Es hat sich in solchen Konstellationen nun mal bewährt, auf worst case-Szenarien gefasst zu sein. Eine Mutter, die für den Umgang Bedingungen stellt (keine LG anwesend, keine Besuche bei Grosseltern etc.), spricht dem Vater ihres oder ihrer Kinder ja gleichzeitig die Erziehungseignung zu wesentlichen Teilen ab. Nicht selten gestützt durch den Rat aussenstehender Dritter und immer im Wissen um die gefürchtete "Müttermacht". Wenn die LG - wie in diesem Fall - auch noch der Trennungsgrund ist, KANN sie ja nur das leibhaftig Böse sein; schliesslich hat diese Dame der KM ja den Lebenstraum versaut, "Frau sybirk" zu sein und zu bleiben. Das gehört bestraft - und sei es durch Nicht-Achtung.

Das ist eine infantile Betrachtungsweise; Beziehungen scheitern nicht an andersgeschlechtlichen "Trennungsgründen", sondern lange vorher. Der "Trennungsgrund" ist nur eine Folge, aber keine Ursache von etwas. Aber diese Erkenntnis ist unbequem für den Verlassenen, denn sie zeigt ihm seine Mitschuld am Scheitern der Beziehung. Wenn jetzt noch die Vorstellung dazukommt "Männe hat seinen Sohn am Wochenende bei sich UND seine neue Freundin, und alle drei sehen wie eine glückliche junge Familie aus", ist das einfach mehr Glück, als eine verlassene Ehefrau aushält; also stellt sie Bedingungen für diesen Umgang. Beispielsweise: "Sohnemann gips nur ohne Freundin, denn ich, seine Mutter, habe das kraft souveräner Willkür so beschlossen!"

Wenn jemand so tickt, nutzt die Mamakappe allein wenig. Natürlich sollte man auch dann reden, aber eben Klartext. Sinngemäss beispielsweise so: "Liebes Schnuckiputz, wo, wie und mit wem ich den Umgang mit unserem Sohn verbringe ist ganz allein meine Entscheidung; lass Dir da von Deinen Freundinnen nix Falsches einreden. Es wäre schade, wenn Du das von einem Familiengericht erfahren müsstest; das verursacht nur unsinnigen Ärger und vermeidbare Kosten. Und stell Dir mal vor, Du hast irgendwann einen Freund und ich versuche, da hineinzuregieren - das fändest Du doch sicher auch nicht lustig".

Damit ist man freundlich und gesprächsbereit geblieben - und hat trotzdem klargemacht, dass man den Umgang notfalls gerichtlich regeln lässt, wenn es anders nicht klappt.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 15:39
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo, sybirk, brille007,

Es hat sich in solchen Konstellationen nun mal bewährt, auf worst case-Szenarien gefasst zu sein. Eine Mutter, die für den Umgang Bedingungen stellt (keine LG anwesend, keine Besuche bei Grosseltern etc.), spricht dem Vater ihres oder ihrer Kinder ja gleichzeitig die Erziehungseignung zu wesentlichen Teilen ab. Nicht selten gestützt durch den Rat aussenstehender Dritter und immer im Wissen um die gefürchtete "Müttermacht".

Ich fürchte, du hast Recht, bei mir ist es so. Ich glaube KM will ASR um im Ausland KU erhalten und sie wird alles dafür tun.
Desshalb sybirk, rechne mit allem. Aber dass deine Familie getrennt ist, weil du ne andere hast ist hald traurig für das Kind und KM ist warscheinlich auch nicht glücklich.

Und stell Dir mal vor, Du hast irgendwann einen Freund und ich versuche, da hineinzuregieren - das fändest Du doch sicher auch nicht lustig".

Also gehe auf KM ein bischen ein

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2006 15:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ne - nix "eingehen auf KM". Du hast Rechte (s.o.) und darauf solltest Du bestehen bzw sie klar durch ziehen.
Mir scheint, daß Du mittelfristig nicht um eine gerichtliche Umgangsregelung herum kommen wirst. Euren bisherigen Umgangsrythmus kannst Du dann als Anhaltspunkt nehmen und versuchen diesen durch das Gericht zementieren zu lassen in Form eines Beschlusses, in dem die bisher von Euch praktizierte Regelung festgeschrieben ist.

Birgt Risiken. Klar. Alles andere birgt aber nicht weniger Risiken.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2006 20:49