Umgangsrecht mit me...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht mit meiner Tochter 2,5 Jahre alt

Seite 1 / 2
 
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich würde gerne Eure/Ihre Meinung hören. Bin von meiner Ex-Frau getrennt seit meine Tochter knapp 6 Monate alt war, nun ist sie 2,5 Jahre alt. Ich durfte meine Tochter bisher immer nur für kurze Zeit haben. Anfangs, als sie erst 1 Jahr alt war, für 1,5 Stunde am Spielplatz oder in einem Kaufhaus und das 2 mal die Woche. Jetzt würde ich sie gerne mal den ganzen Tag bei mir haben, von 9 bis 18 Uhr. Meine Ex ist aber nicht einverstanden, da sie ihren Mittagsschlaf braucht in der gewohnten Umgebung. Muss dazu sagen, dass ich mit meiner neuen Partnerin ein 8 Wochen altes Baby habe und ich gerne meine Tochter für den genannten Zeitraum bei mir hätte. Ich wohne etwa 30 km von meiner Tochter entfernt und meine Ex gesteht mir von zu, dass ich sie abholen kann sobald der Mittagsschlaf beendet ist. Ich bekomme dann ein sms wann ich losfahren kann und dann kann ich sie nur z.B. 14 bis 17 Uhr haben. Ich bin so traurig, dass ich meine Tochter nicht mal für einen ganzen Tag haben kann und meine Ex-Frau hat diesbezüglich kein Verständnis. Meine Ex-Schwiegermutter beschimpft mich und bezeichnet mich auch als Erzeuger und ich muss jedesmal meine Tochter dort abholen, da Tochter und Mutter bei den Ex-Schwiegereltern wohnen. Einen neutralen Übergabeort lehnt meine Ex-Frau auch ab, aber den Unterhalt im 4-Stelligen Bereich hat sie immer abgegriffen obwohl sie keine Miete zahlen muss. Würde mich über eure Meinung und Antworten sehr freuen. Ein verzweifelter Vater!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2011 02:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Keks.

Kinder können überall ihren Mittagsschlaf abhalten.
Wenn nicht, dann nur, weil die Eltern es nicht wollen.

Deine momentane Umgangsregelung steht nicht nur hinter dem zurück, was gut für euer Kind und dich ist, sondern sogar, hinter dem, was die Justiz für angemessen empfindet und das will was heißen.

Um das auf ein angemessenes Maß zu bringen solltest du den "Umgangsdreisprung" anwenden.

1. Direkt mit der Mutter sprechen, evtl. auch schriftlich, und klar deine Wünsche formulieren, verbunden mit der Ankündigung, auf weitergehende Schritte.
2. JA um Vermittlung bitten
3. Gerichtliche Umgangsklage.

Wer hat denn den Unterhalt festgelegt?
Wenn du ihn nicht für korrekt hältst, können wir hier gerne mal gegenrechnen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2011 09:38
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo, danke für deine Antwort. Das Schlimme an der ganzen Sache ist, dass ich rechtlich nicht Recht bekomme! Laut JA ist ein kurzer und häufiger Umgang in diesem Alter für die Entwicklung des Kindes angeblich besser. In Gesprächen komme ich nicht weiter, da schwingt zu viel verletzter Stolz mit und eine Klärung über den Anwalt hat auch nur zu einem Teilerfolg geführt, nämlich dass ich sie wenigstens Nachmittags mal haben kann. Hatte jetzt seit über 5 Wochen keinen Kontakt mehr mit meiner Tochter, da mich das Ganze nervlich so aufwühlt und ich zu keiner einvernehmlich Lösung kommen kann. Es mischen auch die Ex-Schwiegereltern ständig mit und meiner neuen Familie möchte ich diesen ganzen Stress ja auch nicht dauernd servieren. Wenn es ums Geld geht, dann werden alle (Ex-Frau und Ex-Schwiegereltern) böse. Habe mir erlaubt, dieses Monat mal etwas weniger zu zahlen, dass Kindesunterhalt in voller Höhe und Geschiedenenunterhalt habe ich um 1/3 gekürzt, da ich meinte das sei meine einzige Waffe. Darauf hin bekam ich einen Anruf von der Ex-Schwiegermutter, die mir sogar drohte meinem Arbeitgeber über mein angeblich "krankes" Leben zu informieren, was ja wirklich lächerlich und das Letzte ist. Ich würde gerne mit dir Kontakt aufnehmen, aber vielleicht persönlich und nicht hier im Forum. Wie komme ich an deine Kontaktdaten, bin nämlich neu hier. Hätte nie gedacht, dass ich über ein Forum Rat suche, aber ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Ich möchte nur mein Kind länger sehen und die Zahlungen würden, auch wenn sie sehr hoch sind und mir meine finanzielle Zukunft versauen, fließen. Übrigens die Zahlungen wurden von Anwälten berechnet. Meine Ex-Frau hat mehr Geld für sich und meine Tochter, als ich für meine neue Familie. Ich verdiene gut, aber das ist wirklich eine Sauerei, was finanziell abgeht. Der Staat schützt scheinbar nur Frauen und betrachtet keine individuelle Situation. Vorerst herzlichen Dank. Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2011 13:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn du schon das JA, den Anwalt und sogar die Schwiegermutter für das "Recht" hältst, denen du untergeordnet bist, wird das auch nichts.

"Recht" spricht nur ein Richter sonst niemand sonst.
Alle Anderen haben bestenfalls eine Meinung, die dich aber nicht interessieren muss.

Deswegen nochmal:
Wenn Punkt 1 und 2 von oben schon durch sind, dann ist jetzt eben Punkt 3 dran.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2011 14:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

und auch der Unterhalt sollte unter den Bedingungen 2 Kinder unter 3 Jahren 2 Mütter mit Unterhaltsanspruch einfach noch mal neu und korrekt berechnet werden.

Der Oma würde ich ganz deutlich sagen, sie soll sich da raus halten. Und wenn sie unbedingt will, dass Du den Job verlierst und somit der Unterhalt für ihre Enkelin und Tochter gefährden will, soll sie nur so weitermachen. Blödes Waschweib.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2011 14:15
(@diskurso)
Registriert

Hallo Keks,

Ich durfte meine Tochter bisher immer nur für kurze Zeit haben. Anfangs, als sie erst 1 Jahr alt war, für 1,5 Stunde am Spielplatz oder in einem Kaufhaus und das 2 mal die Woche.

Also 12 Stunden im Monat :gunman:
Deine Ex ist eine typische Ausgabe einer Kinderbesitzerin, da hilft nur konsequente juristische Verfolgung.

Jetzt würde ich sie gerne mal den ganzen Tag bei mir haben, von 9 bis 18 Uhr.

Das wäre auch völlig normal.

Meine Ex ist aber nicht einverstanden, da sie ihren Mittagsschlaf braucht in der gewohnten Umgebung.

Lächerlich. Ein Scheinargument, um Dich als unbequemen Vater möglichst weit vom Kind zu entfernen.
Mein Kind übernachtete schon mit 2 Jahren bei mir, aber damals war die KM noch nicht so durchgeknallt wie heute es auch Deine ist.

Laut JA ist ein kurzer und häufiger Umgang in diesem Alter für die Entwicklung des Kindes angeblich besser.

Stimmt grundsätzlich auch, ABER was genau meint das JA damit ?
Lies Dir das mal durch:
http://www.pappa.com/divorce_child/deMan-Alter+gleichmaessige-Beherbergung.html

und eine Klärung über den Anwalt hat auch nur zu einem Teilerfolg geführt, nämlich dass ich sie wenigstens Nachmittags mal haben kann. Hatte jetzt seit über 5 Wochen keinen Kontakt mehr mit meiner Tochter,

Du musst jetzt aktiv werden. Je länger Du wartest, desto weniger Bindung wird sich zu Deinem Kind entwickeln können.

da mich das Ganze nervlich so aufwühlt und ich zu keiner einvernehmlich Lösung kommen kann.

Nahezu jeden engagierten Vater wühlen solche Kindesbesitzerinnen nervlich auf, denn sogenannte einvernehmlich Lösungen gibt es überhaupt nicht.
Du kannst ausschließlich juristisch agieren.

Der Staat schützt scheinbar nur Frauen und betrachtet keine individuelle Situation.

Das sind Tatsachen.
Willkommen im real life.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2011 14:19
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Keks,

unser Kind ist im ungefähr gleichen Alter. Wir sind frisch getrennt und ich habe unser Kind laut (vorläufigen) Gerichtsbeschluss zu 1/3 der Zeit (inkl. Übernachtungen/Mittagsschlaf usw). Ich muss sagen, dieser Umgang tut unserem Kind sehr gut. Die Argumente von deiner Ex sind lächerlich, sie will Macht ausüben über dich und sieht euer Kind als ihr alleiniger Besitz an. Du kannst alles genauso gut wie sie!

Ähnliche Tendenzen zeigte meine Ex auch zu Beginn der Trennung. Mich hat "gerettet" dass ich sehr konsequent und zielgerichtet vorgegangen bin. WM war leider nicht drin. Ich habe allerdings auch ihre Eltern auf meiner Seite, weil sie mit ihren denen spinnefeind geworden ist. Ich kann dir folgendes raten:
- gehe so vor wie Beppo es in seinem 1. Beitrag in dem Thread beschrieben hat
- lass den Unterhalt nochmal neu berechnen
- hab keine Angst vor Gerichtsklagen, die sind halb so wild, üben aber meistens einen nachhaltigen Eindruck auf die Ex aus
- ignorier einfach die Mutter von er Ex, die braucht sich in keinster Weise zu interessieren.
- je mehr du nachgibst, desto mehr absurde Forderungen und Ansprüche kommen von der Ex
- und das wichtigste: unternimm JETZT was!!!

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2011 18:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann nur zustimmen.

Die Argumente der KM sind lachhaft. Die Kinder lieben es beim Papa zu sein und dort auch zu übernachten. Weder Mittagsschlaf noch schlafen gehen stellt ein Problem da (oftmals klappt das sogar besser. als bei der KM zu Hause).

Also kämpf für Deine Rechte und such Dir einen guten Anwalt für Familienrecht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2011 19:16
(@martin-s)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

meine Ex ist auch eine Kindsbesitzerin.

Gespräche beim Jugendamt, bei denen auch sie mal Rede und Antwort stehen musste, haben da schon etwas geholfen,
aber den Charakter so einer Besitzerin kann man nicht so einfach ändern.

Derzeit bin ich damit beschäftigt alles zu sammeln und zu dokumentieren. Wenn ich glaube, daß ich genug in der Hand habe,
werde ich meinen Anwalt aufsuchen und Nägel mit Köpfen machen.

Die Ausreden oder oft auch nur glatte Lügen gehen solchen Menschen jedenfalls nie aus.

Meine Ex sagte, daß die kleine erst bei mir übernachten darf, wenn sie sprechen kann.
1. Sie soll zur Mutter sagen, daß sie bei mir Übernachten möchte. (Wie, wenn sie es nicht kennt?)
2. Damit Ex danach fragen kann, ob ich etwas falsch gemacht habe
Damit muss man sich nicht abspeisen lassen! Gegen solche Menschen kann man nur noch vorgehen!

Gruß,
Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2011 21:33
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Keks,

auf die Gefahr hin, dass ich wiederhole, was bereits geschrieben wurde, möchte ich gerne mal sortieren.

Der Mittagsschlaf ist auf keinen Fall ein Argument. Zum einen kommt ein Kind in dem Alter auch mal grundsätzlich ohne Mittagsschlaf aus, dann geht es abends halt mal früher ins Bett, zum anderen ist Mittagsschlaf in jeder Umgebung möglich. Es gibt genügend Kinder in KITA's, denen gar nichts anderes übrig bleibt, als in der "fremden" Umgebung zu schlafen.

Unterhalt hat mal grundsätzlich nichts mit Umgang zu tun. Solltest du also jetzt den Unterhalt kürzen, weil du deine Tochter nicht so oft und so lange sehen kannst, wie du möchtest, würde ich dir davon abraten. Dann wirklich lieber neu berechnen lassen. Wovor hast du Angst? Dass du deine Tochter dann gar nicht mehr sehen kannst? Da wird dir, bzw. der Mutter jeder Richter sagen, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

Fünf Wochen hast du sie nicht mehr gesehen, weil dich das nervlich so mitnimmt? Sorry, das ist absolut die schlechteste Grundlage, die du für einen stabilen Umgang schaffen kannst. Es geht um deine Tochter, nicht um dich und deine Gefühle.

Acht Wochen ist das "neue" Baby alt und fünf Wochen hast du deine Erstgeborene nicht mehr gesehen und nichts dagegen unternommen.  Bestens - kaum hat er ein neues Kind, interessiert er sich nicht mehr für das erste.

Nicht böse sein, sind nur so meine Gedanken.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2011 21:56




(@martin-s)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo keks,

da kann ich pk wirklich nur zustimmen. Damit meine ich nicht, daß du so geartet bist, aber es wird so ausgelegt und wirft ein schlechtes Licht auf dich.
Ich kann dich grundsätzlich verstehen, weil ich das auch alles kenne, aber da hilft nur Zähne zusammenbeissen und durch!

Ich fahre jetzt seit 1 Jahr zu Ex und hole 100% regelmäßig meine Tochter ab. Jedesmal habe ich ein schlechtes Gefühl dabei, weil ich mich vor dieser Frau
mittlerweile richtig ekele. Jedesmal findet Ex einen Grund, um vor der Kleinen zu streiten. Aber unterbuttern lasse ich mich nicht! Ich dreh mich um und fahre dann ganz einfach.
Das musste ich auch lernen und meine Unwissenheit war da nicht förderlich.

Anfangs wollte Ex mir den Umgang komplett verbieten. Wenige Mütter neigen dazu die Probleme aus der Partnerschaft auf das Kind zu projezieren, da helfen
Gespräche in den seltensten Fällen. Du musst unbedingt etwas unternehmen und lass das Kind nicht im Stich!

Grüße,

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2011 10:36
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

herzlichen Dank für die vielen Antworten. Dies hat mich bestärkt, dass ich scheinbar keine unmöglichen Forderungen stellen. Versuche jetzt schon seit 4 Tagen die KM telefonisch zu erreichen, niemand hebt ab. Habe es auch schon per sms oder email versucht. Ein paar Tage gebe ich ihr noch Zeit.

Was denkt ihr, kann ich einen neutralen Übergabeplatz fordern, so dass ich nicht immer zu den Ex-Schwiegereltern muss.

Vielen Dank und ich kämpfe für mein Recht und das Recht meiner Tochter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2011 16:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was denkt ihr, kann ich einen neutralen Übergabeplatz fordern, so dass ich nicht immer zu den Ex-Schwiegereltern muss.

Fordern kannst Du da gar nichts; höchstens freundlich bitten. Deine Ex kann auf die Bitte eingehen - oder es lassen. Sie wird ihre eigenen Eltern vermutlich nicht als so bedrohlich ansehen, dass man um sie einen Bogen machen müsste.

ich kämpfe für mein Recht und das Recht meiner Tochter.

dann fang damit an, solche peanuts wie die Ex-Schwiegereltern nicht zum Problem zu machen, sondern ignoriere diese Leute einfach. Ist auch besser für Eure Tochter, wenn sie nicht wie ein Postpaket an irgendwelchen fremden Orten übergeben werden muss.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2011 18:46
(@diskurso)
Registriert

Sorry, aber wenn ich das schon wieder lese:

Versuche jetzt schon seit 4 Tagen die KM telefonisch zu erreichen, niemand hebt ab. Habe es auch schon per sms oder email versucht. Ein paar Tage gebe ich ihr noch Zeit.

habe ich daran:

Ich kämpfe für mein Recht und das Recht meiner Tochter.

Zweifel.
Lass Dich nicht länger an der Leine herumführen und werde endlich aktiv - wenn Dir wirklich etwas an dem Kind liegt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2011 20:37
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, seit meinem letzten Beitrag sind nun wieder 5 Wochen vergangen. Nachdem ich nach unzähligen Versuchen die zuständige Person beim JA erreicht habe habe ich einen Dreier-Termin beim JA vereinbart. Die Mutter hat abgelehnt, da sie erst einen Einzeltermin beim JA möchte. Heute bekomme ich dann Bescheid, wann ein Dreier-Termin stattfinden kann. Habe meine Kleine jetzt ca. 12 Wochen nicht mehr gesehen. Ich wollte Sie ja nur 14-tägig samstags von 9 - 18 Uhr was ja laut KM nicht möglich ist.

Meine Frage an euch. Was kann ich jetzt fordern bzgl. Umgang. Tochter ist mittlerweile 2 Jahre und 7 Monate alt. Kann ich auch schon Übernachtung fordern? Ich bin entschlossen, wenn das Gespräch zu keinem einvernehmlichen Ergebnis führt, eine richtlerliche Lösung anzustreben.

Eine weitere Frage hätte ich noch an euch. Wie lange muss ich der Ex-Frau eigentlich Unterhalt bezahlen, hat da jemand Ahnung.

Besten Dank bereits im Voraus für eure/ihre Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2011 11:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ein ganz klares: JA, natürlich!

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 11:37
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

Habe meine Kleine jetzt ca. 12 Wochen nicht mehr gesehen.

:question:

Such Dir einen Anwalt HEUTE!!!!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 11:47
(@bagger1975)

Hallo Keks,

über fehlenden Umgang hier zu lamentieren hilft nichts.

Da ich mitlese, konnte ich feststellen, dass Dir hinreichend richtige Antworten und Ratschläge gegeben wurden - dies nunmehr seit Wochen und sind Deine außergerichtlichen Bemühungen offenkundig fruchtlos!

Such Dir jetzt sofort einen guten Fachanwalt für Familienrecht und stelle einen Umgangsantrag beim Familiengericht. Fordere soviel Umgang wie nur geht, mit Übernachtung, sowie hältiger Ferien- u. Feiertagsregelung. Der Antrag sollte evtl. gleich strafbewehrt sein und ist in jedem Fall auf eine Ersatzegelung zu drängen, wenn Umgang einmal ausfällt, dann ist dieser nämlich umgehend nachzuholen.

Unternimm jetzt endlich was, Deinem 1. Kind zu Liebe.

Viel Erfolg dabei und mich würde es sehr freuen, wenn von Dir positive Rückmeldung kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 12:37
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen möchte euch kurz mitteilen, wie es nun so steht bei mir. Mir wurde vor 3 Wochen vom JA ein begleiteter Umgang vorgeschlagen für 2-3 Termine, damit sich meine Tochter wieder an mich gewöhnt. Ich war damit einverstanden, da es hieß die Übergabe sollte dadurch einfach erleichtert werden, der Kontakt zur Ex verbessert werden und ich könne mit meiner Tochter dann ohne Aufsicht für 2-3 Stunden unternehmen was ich möchte. Heute hatte ich das 3. Treffen mit meiner Kleinen. 1. Treffen 1,5 Stunden, 2. Treffen für 2 Stunden und 3. Treffen 3 Stunden. Bei den Treffen stand ich mehr oder weniger immer unter Kontrolle einer Aufsichtsperson. Heute kam dann der Hammer. Vor 2 Tagen hatte ich mit meiner Ex ein geführtes Elterngespräch, welches völlig aus dem Ruder lief. Die Aufsichtsperson schlug mir vor den nächsten Termin bei mir abzuhalten in meiner Wohnung, meine Ex solle mitkommen um meine neue Partnerin kennenzulernen, weil sie das möchte und sie sei in der ganzen Zeit dann in meiner Wohnung, während ich mit der Kleinen zusammen bin. Völlig entrüstet lehnte ich ab und rief beim JA an. Dort teilte man mir mit, dass die Aufsichtsperson ihren Auftrag völlig falsch verstanden habe. Außerdem ging mir ein Bescheid bezüglich Begleiteten Umgang zu, wovon ich voher auch nicht informiert wurde. Ich war außer mir als ich bin der zuständigen Person beim JA telefonierte und sie meinte, dass das alles nur zum Besten für alle sei. Sie rät mir von einem Gerichtsurteil ab, da dies Monate dauern könne.
Meine neue Familie spielt mit dem ganzen Theater auch langsam nicht mehr mit. Niemand kann das Verhalten meiner EX und des JA nachvollziehen. Ich weiß auch schon nicht mehr, wie ich das alles noch ausdrücken soll. Mir geht langsam die Luft aus. Von einem Gerichtsurteil wird mir vielerseits abgeraten. Wie kann soetwas noch geregelt werden, ohne das meine Kleine ihren Vater verliert. Ich wollte sie nur 14-tägig am Wochenende von 9-18 Uhr für mich haben. Danke fürs zuhören, vielleicht fällt euch ein Rat für mich ein. Ich hoffe ihr konntet die Zeilen inhaltlich überhaupt verstehen, da ich nicht mehr weiß wie ich es ausdrücken soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2011 00:39
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Ergänzung: Die Aufsichtsperson wäre die ganze Zeit in meiner Wohnung gewesen. Laut JA hat meine Ex kein gutes Gefühl wenn die Kleine bei meiner neuen Familie, d.h. neue Partnerin und Baby ist, sie könne es aber nicht genau sagen warum. Das ist doch lächerlich. Ich habe das JA gebeten, meiner Ex mal klar zu sagen, dass dies nicht mehr rechtens ist, dass ich auch das Sorgerecht habe. Antwort vom JA, sie wollen diesbezüglich neutral vermitteln und müssen beide Seiten berücksichtigen. Was sagt man dazu, beide Seiten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2011 00:44




Seite 1 / 2