Guten Tag,
Mein Name ist Andrey. Nach der Benutzung der Suchfunktion habe ich leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, nun möchte ich diese hier stellen. Es geht um das Umgangsrecht mit Übernachtung. Mein Sohn ist mittlerweile 5 Jahre alt und besucht mit jeden zweiten Samstang von 10-18Uhr bei mir zu Hause.
Vor knapp 1,5 Jahren musste der Umgangrecht durch ein Gericht gestätigt werden und siet dem geht funktioniert es sehr gut mit dem Umgang. Das Gericht hat ebenfalls beschloßen, dass die Möglichkeit der Übernachtung besteht, wenn die Umgangstermine regelmäßig stattfinden.
Leider hat der Richter das nicht konkret entschieden, sondern hat die Entscheidung darüber mir und der KM überlassen. Nun versuche ich schon seit einem halben Jahr mit der KM die Übernachtung meines Sohnes bei mir auszuhandeln.
Die KM besteht daraus sich meine Wohnung anzuschauen bevor sie ihre Zustimmung gibt. Nun meine Frage, hat sie das Recht dazu? Muss ich sie in meine Wohnung lassen? Anzumerken ist noch, dass ich seit einem Jahr mit meiner Freundin in der Wohnung wohne. Ich habe auch bereits mit der Zuständigen Jugendamt-Mitarbeiterin gesprochen, die konnte auch leider nicht vermitteln.
Vielen Dank im Voraus
Andrey
Moin.
Definitiv nein!
Du brauchst sie nicht in die Wohnung zu lassen.
1. Fordere sie freundlich aber bestimmt dazu auf, die Übernachtung zuzulassen. Am besten schriftlich.
2. Bitte das JA um Vermittlung.
3. Gehe zum Gericht und lasse die Umgangsregelung ergänzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es ist zwar richtig, dass sie kein Recht hat, die Wohnung zu inspizieren, doch frage ich mich, was dagegen spricht, sie in die Wohnung zu lassen? Insoweit muss überlegt werden, welches ihre Motive sind, sich die Wohnung anzusehen.
a) Ist es ihre übertriebene mütterliche Sorge, weil sie befürchtet, dem Kind könnte weiß Gott was passieren, und sie möchte nur Sicherheit haben, dass nichts passieren kann?
In diesem Fall hätte ich kein Problem damit, sie gegebenenfalls unter Zeugen in die Wohnung zu lassen, damit sie sich davon überzeugen kann, dass das Kind kindgerecht untergrebracht ist. Ein eigenes, liebevoll eingerichtetes Kinderzimmer wäre insoweit von Vorteil.
b) Ist sie kontrollsüchtig?
Dann würde ich sie ebenfalls in die Wohnung lassen und heimlich, still und leise über ihre Kontrollsucht grinsen.
c) Ist zu erwarten, dass sie in den Krümeln sucht und sich beispielsweise daran mokiert, dass es eine neue Partnerin in der Wohnung gibt, dass das Balkongeländer angeblich nicht hoch genug sei oder dass die Geranien nicht ausreichend gegossen worden sind, dann bringt es natürlich nichts, sie in die Wohnung zu lassen, weil sie dort nur nach Argumenten sucht, um ihre Weigerung hinsichtlich der Übernachtungskontakte zu untermauern.
Nach meinen Erfahrungen aber sind die Gerichte relativ gelassen, was Kritik an der väterlichen Wohnung angeht, so lange diese nicht in einem kindeswohlwidrigen Zustand ist. Ein solcher Zustand bestünde beispielsweise, wenn die Wohnung völlig vermüllt und unhygienisch wäre.
Wenn also die Wohnung in einem kindgerechten Zustand ist, dann spricht auch insoweit nichts dagegen, sie - unter Zeugen !!! - in die Wohnung zu lassen um dann im gerichtlichen Verfahren die unhaltbare mütterliche Kritik am Zustand der Wohnung zu zerpflücken und hiermit ihre Bindungsintoleranz darzustellen.
Bevor ich allerdings das Familiengericht anrufe, würde ich der Mutter anbieten, dass die JA-Mitarbeitern die Wohnung inspiziert und auf ihren kindgerechten Zustand überprüft. Wenn sie dieses Angebot ablehnt, steht fest, dass es ihr nur um die Verweigerung von Übernachtungskontakten geht. Im gerichtlichen Verfahren aber kann man schon in der Antragsschrift damit punkten, dass man hinsichtlich der begehrten Wohnungsbesichtigung den von der Mutter nicht nachvollziehbar abgelehnten Kompromiss angeboten hat, dass das JA die Wohnung inspiziert.
Ich verwette mein letztes Hemd darauf, dass das Gericht auf diesen Zug aufspringt, einen entsprechenden Vergleichsvorschlag macht und gleichzeitig Übernachtungen berücksichtigt, sollte das JA zu dem zu erwartenden Ergebnnis kommen, dass die Wohnung sich nicht in einem kindeswohlgefährdenden Zustand befindet.
Man sollte also - wie in vielen anderen Situatioinen auch - versuchen, sich in Gelassenheit zu üben und auch manche Kröte zu schlucken, wenn man damit der Mutter den Wind aus den Segeln nimmt. Denn einerseits wird ihr damit der "schwarze Peter" zugeschoben und andererseits erreicht man damit deutlich mehr, als wenn man stur auf seine eigenen Rechte beharrt. Das Kind wird es danken.
Viele Grüße
Marcus Gnau
Man sollte also - wie in vielen anderen Situatioinen auch - versuchen, sich in Gelassenheit zu üben und auch manche Kröte zu schlucken, wenn man damit der Mutter den Wind aus den Segeln nimmt.
Und ich wüßte keine Grund dafür, eine Kröte zu schlucken, wenn es keinerlei Verpflichtung dafür gibt.
Auch ich sehe es wie Beppo und würde der Dame in keinster Art und Weise das Betreten meiner Wohnung erlauben. Und dem JA schon zweimal nicht.
Mach ihr doch mal den Vorschlag, dass Du zunächst mal ihre Wohnung in Augenschein nimmst...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Die Frage die sich hier stellt, konzentriert sich auf:
kann, muss oder sollte.
Kann, natürlich.
Muss, definitiv nein.
Sollte ist sicher ein Ermessensfall.
Wenn ich ansonsten ein gutes Verhältnis zur Mutter oder danach erwarte, geht es in Richtung ja.
Wenn ich erwarte, dass das nur ein weiterer Schritt in einer langen Reihe von Einmischungen und Gängelungen ist, bleibe ich bei Nein.
Und das JA würde ich in keinem Fall in meine Bude lassen, obwohl ich natürlich den Plan verstehe und grundsätzlich nachvollziehen kann.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@staengler,
der Grund für die Kröte, die man als Vater manchmal schlucken muss, ist das Kind. Das sage ich nicht nur so, sondern dass ist meine seit langen Jahren persönlich gemachte Erfahrung im Umgang mit meiner Ex. Ich bin ein auf mütterlichen Wunsch gerichtlicherseits kaltlächelnd entsorgter Vater, der heute faktisch das gemeinsame Sorgerecht ausübt und mit dem beispielsweise die Lehrer unserer Tochter in direktem Kontakt stehen, und zwar mit mütterlicher Zustimmung. das habe ich nicht geschafft, weil ich stur auf meinen Rechten bestanden habe, sondern weil ich auch heute noch so manche Kröte schlucke und sie das Gefühl genießen lasse, dass sie die Alleinmacht hat. Erst wenn unsere Tochter erwachsen ist, werde ich nach meiner Auffassung von väterlicher Verantwortung meinem Kind gegenüber keine Kröte mehr schlucken müssen.
Die einen haben Krebs, die anderen eine machtsüchtige Ex - letzteres ist mir als Lebensschicksal lieber!
@Beppo,
diese Einstellung kann ich nachvollziehen. Schließlich habe ich früher selbst so gedacht und gehandelt. Einen Paradigmenwechsel in unserem Verhalten, den wir von Müttern hinsichtlich der Kinder selbstverständlich erwarten, sollten wir Väter in unsere Überlegungen aber auch aufnehmen. Jedenfalls habe ich die Erfahrung gemacht, dass ich damit die Folgen des Trennungskriegs gemildert und unserer Tochter etwas Gutes getan habe.
Dennoch ist mir nicht unbekannt, dass ich quasi Glück mit meiner Ex habe, weil sie sich im Laufe der Jahre einiger Maßen überzeugen lies, dass es ihrer Bequemlichkeit entgegen kommt, wenn sie mein väterliches Engagement zulässt. Dieses "Glück" hat nicht jeder.
Viele Grüße
Marcus Gnau
@staengler,
der Grund für die Kröte, die man als Vater manchmal schlucken muss, ist das Kind. Das sage ich nicht nur so, sondern dass ist meine seit langen Jahren persönlich gemachte Erfahrung im Umgang mit meiner Ex. Ich bin ein auf mütterlichen Wunsch gerichtlicherseits kaltlächelnd entsorgter Vater,
Ich bin ebenfalls ohne große Worte oder gar Fragen vom Gericht entsorgt worden.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass ich keinen Grund dafür sehe, irgendeine Kröte zu schlucken.
Der Ex muss es reichen, wenn der TO erklärt, dass alles in Ordnung ist und sie sich keinerlei Sorgen machen braucht.
Als nächstes muss er dann den Speisenplan vorlegen, und sich das TV-Programm von der Ex unterschreiben lassen?
Es liegt doch auf der Hand, das hier eine Frau versucht, durch Kontrolle einer Wohnung nur weitere Rechtfertigungen für die ihre Boykotthaltung zu finden. No way!
Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass ein Vater auch für das Kind sorgen kann. Dafür braucht er nicht das Abnicken der KM. Dafür reicht auch, dass er dieses deutlich sagt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Marcus, die Frage ob man eher mit appeasement, mit flexible response, massive attackoder sonst einer Strategie ran geht ist ohne Kenntnis der Kontrahenten schwer zu beantworten.
Bei meiner Nemesis unterscheidet sich die Situation auch je nach Thema ganz erheblich.
Während wir uns in Gesundheitsfragen gut verstehen, in Umgangsfragen zumindest Verhandlungen möglich sind, lässt sie in Unterhaltsfragen grundsätzlich ihren Totschläger auf mich los und ist zu keinerlei Kompromiss oder auch nur Gespräch bereit, sondern akzeptiert nur meinen völligen Ruin.
Persönlich würde ich auch immer deinen Weg bevorzugen aber die Justiz belohnt in aller Regel denjenigen, der als erster und am härtesten zuschlägt.
Und eine häufige Erfahrung hier aus dem Forum besagt auch, dass Entgegenkommen nicht etwa als solches ankommt, sondern als Ansporn, noch mehr zu fordern.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke euch für so schnelle Antworten.
Ich habe heute nochmals mit dem JA telefoniert, die zuständige Frau ist etwas apathisch und hat mir einen Gang zum Gericht empfohlen.
Leider besitze ich nicht die nötigen Mittel, um noch ein Gerichtsverfahren bzw. Anwalt zu bezahlen. Beim letzten Gerichtstermin, wo es um die Umgangsregelung gibt habe ich, trotz übernommener Kosten 400€ zahlen.
Ich kann auch z.Z. kein eigenes Zimmer für meinen Sohn einrichten, es wird evtl. in der Zukunft möglich sein. Ich finde aber, dass für eine Übernachtung im Monat noch kein Kinderzimmer notwendig ist. Bei der KM ist es eher eine Kontrollsucht, denn in der Vergangenheit hat sie mir nicht erlaubt meinen Sohn mit dem Zug abzuholen, obwohl ich kein eigenes Auto besessen habe. Sie meinte, dass er sich am Bahnhof verlieren könnte. Ich wohne nicht in einer Großstadt.
Und auch im Winter vor zwei Jahren, habe ich ihr versucht zu erklären, dass es mit dem Zug bei verschneiten Straßen sicherer wäre, sie hat nicht eingelenkt. Erst nach dem Gerichtsverfahren darf ich meinen Sohn abholen womit ich möchte.
Im Endeffekt habe ich mit ihr abgemacht, dass sie sich im JA meiner Stadt meldet und jemand aus dem JA sich die Wohnung anschaut. Aber ob das möglich ist, ist noch nicht klar. Was spricht denn dagegen, dass ein JA-Mitarbeiter meine Wohnung anschaut?
Danke für den Tipp mit der schriftlichen Aufforderung, ich werde es jetzt auf jeden Fall machen.
Andrey
Und auch im Winter vor zwei Jahren, habe ich ihr versucht zu erklären, dass es mit dem Zug bei verschneiten Straßen sicherer wäre, sie hat nicht eingelenkt. Erst nach dem Gerichtsverfahren darf ich meinen Sohn abholen womit ich möchte.
Alleine das bestätigt mich darin, dass der Umgangsdreisprung auch hier der richtige Weg ist.
Da du schon mal da warst, kannst du evtl. ohne Anwalt zum Gericht gehen.
Das macht es billiger.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was spricht denn dagegen, dass ein JA-Mitarbeiter meine Wohnung anschaut?
Mir geht es da um das Grundsätzliche.
Wenn ich hier auf die Forderungen der Ex eingehe, dann kommt in Kürze die nächste Forderung der KM hinterher.
Somit wirst Du zu ihrem Spielball und bist ständig (und das ohne not) in der Situation, Dich rechtfertigen zu müssen. Deine Ex hingegen fühlt sich als Herrin über Dich und das Verfahren.
Willst Du das?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi
in dem hier vorliegenden Fall würde ich es ablehnen die KM die Wohnung inspizieren zu lassen, weil sie bedingungen daran knüpft. Erst recht wenn ich die anderen Bevormundungen lese, wie das abholen mit dem Zug.
Grundsätzlich finde ich es total normal und vernünftig, wenn nach einer Trennung die Eltern gegenseitig auch mal die neue Wohnung sehen können. Ich zB habe mich sehr gefreut dass ich die neue Wohnung meines ex mal sehen konnte (auch wenn er es erst als Kontrolle empfand, aber dann hat er es wohl verstanden) weil ich danach wusste, und mir vorstellen konnte, wo sich Sohni gerade aufhält wenn er bei seinem Vater ist. Oder wenn er erzählt hat vom WE konnte ich es ganz anders einordnen. Genauso war für mich aber selbstverständlich dass Sohni seinem Papa auch sein neues Zimemr zeigen durfte nachdem wir umgezogen sind bzw. er neue Möbel bekommen hat. Na ja da war er noch jünger, mit zunehmenden Alter rückt das Zeigenwollen in den Hintergrund 😉 Aber mit übertriebener mütterlicher Fürsorge oder Kontrollwahn hat das nun wirklich im Normalfall nichts zu tun. Eher mit einem gelassenen Miteinander.
Wie gesagt, im Normalfall. Bei dem TO sieht es anders aus und so einer KM würde ich sehr klare Grenzen setzen!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi
Wie gesagt, im Normalfall. Bei dem TO sieht es anders aus und so einer KM würde ich sehr klare Grenzen setzen!
Sehe ich auch so.
Meine Ex hat auch mal meine Wohnung ''begutachten'' lassen, obwohl sie die kannte, hat schliesslich 13 Jahe darin gewohnt. :knockout:
Ich hingegen habe in den letzten 10 Jahren keinen Zutritt ihrer verschiedenen Bleiben bekommen.
Nö, nicht mal Fotos oder sonst irgendwas.
Ich habe dem damals zugestimmt, um endlich Ruhe zu bekommen, das war allerdings ein Trugschluss.
Gruss Wedi
Somit wirst Du zu ihrem Spielball und bist ständig (und das ohne not) in der Situation, Dich rechtfertigen zu müssen.
Na ja, es geht ja hier um die hohe Hürde der sehr wichtigen Übernachtungen, daher sollte das doch zumindest ein Versuch wert sein.
Deine Ex hingegen fühlt sich als Herrin über Dich und das Verfahren.
Soll sie doch, das tut ihr gut und verhilft somit ungemein das Verfahren insgesamt zu entspannen.
Sollte die Besichtigung der JA-Tante der Ex nicht ausreichen (und der Termin auch zustande kommt), hat Andrey doch eine hervorragende Position vor Gericht, um die Kontrollsucht der KM leicht zu beweisen ...
Markus Gnau hat das mit anwaltlichem Geschick schon richtig dargelegt.
Meine Empfehlung daher ist sich entspannt zurückzulehnen und lächelnd der KM die Tür zu öffnen (mit einem Zeugen).
In meinem Fall würde ich das auch jederzeit tun, obwohl die KM neulich mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht hatte, nachdem ich auf den ausdrücklichen Wunsch meiner Tochter in Abwesenheit der KM das Kinderzimmer betreten hatte ...
tach,
nicht zu vernachlässigen ist aber das hier ...
Ich kann auch z.Z. kein eigenes Zimmer für meinen Sohn einrichten,
... das wird weder das JA und schon weniger die evtl."kontrollsüchtige " KM befriedigen sondern eher das Gegenteil bewirken und beide in deren Meinung bestärken das derzeit Übernachtungen nicht ratsam sind.
Ob ein 5jähriges Kind für eine Übernachtung /Woche einen Rückzugspunkt haben sollte lass ich dahin gestellt .
M.E. sollte Audry Andrey schnellstmöglich die Voraussetzung schaffen das dem kleinen ein Zimmer zur Verfügung gestellt wird (ich erkennen nicht das Platzproblem in seinem Beitrag sondern eher die mangelnde Einrichtungsmöglichkeit) , das einzurichten ist heute kein Problem mehr, dafür gibts genug kostenlose Möbel und Spielzeuge.
(und da stell ich mich vorne an und biete Audry Andrey Hilfe an)
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
... das wird weder das JA und schon weniger die evtl."kontrollsüchtige " KM befriedigen sondern eher das Gegenteil bewirken und beide in deren Meinung bestärken das derzeit Übernachtungen nicht ratsam sind.
Selbst deutsche Familiengerichte fordern nicht unbedingt ein eigenes Zimmer für 5-jährige Kinder als Vorraussetzung für Übernachtungen. Dieses "Argument" ist somit keines:
Nach meinen Erfahrungen aber sind die Gerichte relativ gelassen, was Kritik an der väterlichen Wohnung angeht, so lange diese nicht in einem kindeswohlwidrigen Zustand ist. Ein solcher Zustand bestünde beispielsweise, wenn die Wohnung völlig vermüllt und unhygienisch wäre.
Ich habe mir auch schon alle nur erdenklichen "Argumente" der KM gegen Übernachtungen anhören müssen, das eigene Zimmer spielte da aber wirklich keine entscheidende Rolle.
tach,
nun jeder kann hier mehr oder weniger seine Erfahrung in die Waagschale werfen udn ich kann durchaus vorweisen das es Bestandteil der Übernachtungsregel war das Kröte ein eigenes Zimmer hat.
Niemand spricht von einem muss aber ...
nicht unbedingt
... genau hier liegt der Hase im Pfeffer !
Warum nicht der KM und den zust. Organen diese "Sorge" abnehmen indem ich eine ( aus meiner Sicht) normale Voraussetzung schaffe wenn ich doch die Möglichkeiten dazu habe?
Nur um zu Beweisen "Ich muss nicht " ???
Ich an Audrys stelle würde handeln anstatt die Arme zu verschränken und "pah" zu sagen.
Meine Meinung,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Ich würde es unter Anderem davon abhängig machen, wie es andersrum aussieht.
Wenn das Verhältnis untereinander so gut ist, dass man sich gegenseitig herein bittet, spricht nichts dagegen.
Dann hat das Ganze auch weit weniger Kontrollcharakter als vielmehr freundlichen und respektvollen Umgang miteinander.
Wenn Muttern einen aber grundsätzlich vor der Tür abfertigt, wüsste ich nicht, warum diese "Kontrolle" ein einseitiger Vorgang sein sollte.
Dann würde ich in jedem Falle auf der Gegenkontrolle bestehen, denn auch dort könnte ja etwas sein, was ich als verantwortungsvoller Vater nicht für mein Kind möchte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@beppo,
ich darf Jesus Christus aus der Bergpredigt zitieren: "Wenn man dich auf die rechte Wange schlägt, so halte auch die linke hin..."
Zu diesem Satz habe ich mit weiterem Quellennachweis eine sehr nachvollziehbare Erklärung hier gefunden:
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080319102825AAQQAHt
"Ein Schlag ins Gesicht mit dem Handrücken, das ist bis heute eine Geste der Demütigung und der Verachtung! Die rechtliche Situation zur Zeit Jesu verbot dann auch den Schlag mit dem Handrücken an einem gleichberechtigten Bürger. Erlaubt war nur der Handrückenschlag gegen einen Sklaven, einen Verachteten, einen aus der Gesellschaft ausgestoßenen. Die Absicht beim Handrückenschlag bestand also nicht in erster Linie darin, körperlich zu verletzen. Sondern vielmehr bestand die Absicht darin zu demütigen und einen Unterlegenen an seinen Platz zu verweisen, ihm zu signalisieren: du bist nichts Wert, ich verachte dich.
Wenn Jesus einem solchen Menschen rät, die andere Wange hinzuhalten, dann heißt das soviel wie: Schlag nicht zurück!
Aber es heißt noch vielmehr. Es heißt auch: duck dich auch nicht weg! Mach dich nicht klein. Nimm die Demütigung nicht an, sondern stell dich aufrecht hin vor deinen Peiniger, so dass er dir ins Gesicht schauen muß, wenn er ein zweites Mal zuschlagen will. Du hast eine Würde, die dir keiner wegnehmen kann. Auch nicht der, der meint, dich mit einer Ohrfeige demütigen zu dürfen. Wenn er ein zweites Mal zuschlagen will, dann soll er dich auf die linke Wange schlagen. So, wie einen Gleichberechtigten. - Wenn er ein zweites Mal zuschlägt, soll er spüren, dass er deine Würde nicht brechen kann."
Ist nicht das Kontrollbedürfnis der Mutter und deren Begehren, in die väterliche Wohnung gelassen zu werden, gleichzeitig ihn aber an der mütterlichen Tür abzufertigen, ein solcher demütigender Schlag mit dem Handrücken? Ich denke schon. Und genau deshalb würde ich mich nicht demütigen lassen und ihr den Zugang zur Wohnung gestatten, nämlich weil sie damit nicht rechnet und dann ihre Rechnung, Macht gegen mich auszuüben und mich zu demütigen, nicht aufgeht.
Als meine Ex einmal € 250,00 gefordert hatte, damit ich unsere Tochter zum gerichtlich nicht angeordneten Umgang anlässlich des Geburtstags meines Vaters mitnehmen kann, habe ich ihr den Betrag gegeben und ihr den Genuss der Machtausübung gelassen. Im Monat darauf habe ich den Betrag vom Kindesunterhalt abgezogen. Ihr Anruf bei mir und ihre Forderung die € 250,00 sofort nachzuzahlen kam prompt. Ich entgegnete gelassen, dass ich doch schon in Vorkasse getreten bin am Geburtstag meines Vaters. Damit war sie nun einmal gar nicht einverstanden. Das wäre doch ein Ausgleich für den gerichtlich nicht angeordneten außerordentlichen Umgang gewesen.
Innerlich habe ich gekocht, doch äußerlich bin ich ruhig geblieben und habe ihr erklärt, dass ich es schön finde, dass wir nun eine Basis für zusätzlichen Umgang finden können. Ich würde sofort im Anschluss an dieses Telefonat beim Jugendamt einen Termin vereinbaren. Denn ich möchte mehr Umgang haben und bin auch bereit hierfür zu zahlen. Doch möchte ich weiteren Streit über die Beträge vermeiden. Sie soll nicht zu wenig bekommen und ich möchte nicht zuviel bezahlen. Beim Jugendamt kenne man aber sicher die üblichen Tarife für zusätzlichen Umgang, über die man uns dort sicherlich beraten könne.
Ihre Sorge, welchen Eindruck das Jugendamt von ihr auf Grund eines solchen Gesprächs haben könnte, hat sie nicht nur veranlasst, ihre Nachzahlungsforderung fallen zu lassen, sondern außerordentliche Geldforderungen sind seither kein Thema mehr.
Warum ich das erzähle? Nun, um darzustellen, dass man mit zumindest äußerer Gelassenheit und ein wenig List und Tücke durchaus weiter kommt, als wenn man stur auf seine Rechte besteht. Ich habe mich am Geburtstag meines Vaters auf die rechte Wange schlagen lassen, in dem ich ihrer Geldforderung nachgekommen bín, und habe ihr die linke hin gehalten, als ich ankündigte, für weitere außerordentliche Umgänge zahlen zu wollen.
Ich hätte mich auch weigern können, die € 250,00 zu zahlen, weil sie keinen Anspruch darauf hatte. Aber was wäre passiert? Ich hätte eine weinende Tochter in der mütterlichen Haustür stehen gehabt und die gesamte Geburtstagsfeier wäre betrübt gewesen - ich erst recht. Also lies ich ihr den Moment des Triumphs, wohl wissend, dass ich eine Retourkutsche initiieren würde, die mir entweder den Geldbetrag sichert oder aber dafür sorgt, dass sie sich vor dem Jugendamt schämt. Dies, obwohl ich damit rechnen musste, dass wir dort auf eine Sachbearbeiterin treffen würden, die ihr Verhalten gerechtfertigt und klug finden würde.
Viele Grüße
Marcus Gnau
Hi Marcus
Und genau das was du beschreibst, ist, den Umgang zu erkaufen.
Umgang ist etwas selbstverständliches und sollte auch ohne Forderungen(ob Geld oder egal was) der Mutter stattfinden können/müssen.
Obwohl ich hier mittlerweile auch sagen würde die Mutter oder JA in die Wohnung zu lassen, damit der Punkt vom Tisch ist.
Gruss Wedi