Umgangsrecht Proble...
 
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Umgangsrecht Probleme mit KM

 
(@michael75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe folgendes Problem.
Ich bin seit knapp 6 Jahren von der KM getrennt, mein Sohn ist 8 Jahre und wird am Freitag 9 Jahre alt.
Damals wurde mir vom Gericht das Umgangsrecht zugesagt.
Ich hole meinen Sohn alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend zu mir. Hat bis jetzt auch alles geklappt, doch gestern auf einmal macht die KM "Zicken". Ich brauche nicht am Wochenende zu kommen, Sie habe das Gefühl, das es unseren Sohn bei mir nicht gut gehen würde. Was natürlich totaler Schwachsinn ist. Ich mache alles für meinen Sohn.. das schlimme ist gerade jetzt, weil er auch noch Geburtstag hat.
Kann die KM denn einfach so beschliessen das ich meinen Sohn nicht mehr sehen darf, trotz Gerichtsurteil? Und was kann ich machen?

Vielen Dank schonmal ...

Lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2012 11:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und willkommen im Forum!

Kann die KM denn einfach so beschliessen das ich meinen Sohn nicht mehr sehen darf, trotz Gerichtsurteil? Und was kann ich machen?

Nein, kann sie nicht, sie ist genauso wie Du verpflichtet, sich an die ausgeurteilte Regelung zu halten!

Du solltes umgehend KM schriftlich mitteilen, dass Du gedenkst, Dich an den Beschluss zu halten und Du wirst wie dort geregelt, Sohni zum Umgang abholen.
Am Freitag Abend fahrst Du hin und holst Sohni, am besten in Begleitung eines Zeugen, falls die Übergabe nicht klappt.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 12:05
(@michael75)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort.
Das einzige Problem was noch besteht, im Gerichtsurteil was schon wie gesagt 6 Jahre alt ist, steht das ich meinen Sohn von Samstag bis Sonntag holen darf. Das mit Freitag bis Sonntag habe ich und die KM unter uns geregelt, weill ich auch noch 100km fahren muss.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2012 12:22
(@Hoffmann)

Wenn die KM nicht (mehr) kooperieren will, kannst du nur das verlangen was im Beschluss des Gerichts steht. Nur das hat Gültigkeit, egal wie alt der Beschluss ist. Willst du mehr Umgang (wie bisher) kannst du das ohne Zustimmung der KM nur bekommen, wenn du bei Gericht eine neue Umgangsregelung erwirkst. Ob das sinnvoll ist, um statt Samstag früh das Kind schon am Freitag abend zu holen, solltest du dir gut überlegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 13:35
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Michael 75,

ja, wie Du selbst sagst, ist das ein großes Problem. An ein Gerichtsurteil hast auch Du Dich verbindlich zu halten und auch einvernehmliche Abweichungen konterkarieren jedes Urteil.

Ordnungsgeld kannst Du damit vergessen.

Du könntest jetzt zwei Varianten versuchen:

1. Du bestehst aufgrund Eurer einvernehmlichen Regelung auf das WE und kündigst die Abholung an. Bei Weigerung der KM, musst Du ein neues Umgangsurteil bei Gericht beantragen und das würde ich auch so kommunizieren.

2. Du bestehst auf den Umgang von Samstag auf Sonntag. Und drohst Ordnungsgeld an, wenn sie sich nicht daran  hält (in der Praxis wird das nicht einfachl, da auch Du vom Urteil abgewichen bist). Ist eher als Zock gedacht, vielleicht lenkt KM dann insgesamt ein. Du kennst Deine Ex am besten.

LG,
Mux
 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 13:40
(@michael75)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten.
Bin am überlegen was ich nun mache am Wochenende.
Ist es sinnvoll dem Jugendamt diesen Fall zu schildern, oder eher nicht?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2012 14:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Michael,

Ist es sinnvoll dem Jugendamt diesen Fall zu schildern, oder eher nicht?

etwa so sinnvoll wie es der Bäckersfrau oder dem Postboten zu erzählen. Denn das JA hat keine Handhabe, Deine Ex unter Druck zu setzen. Überdies würde Dein lokales JA sich sowieso für örtlich unzuständig erklären.

Einklagbar (aber natürlich nicht bis zum nächsten Wochenende) ist zunächst nur das, was im Gerichtsbeschluss steht; daran hat sich Deine Ex ohne Wenn und Aber zu halten. Wenn es zu einer Klage kommt, weil Deine Ex jetzt anfängt, den Umgang zu boykottieren, könntest Du gleichzeitig versuchen, eine Umgangsausweitung, beispielsweise von Freitag bis Sonntag, festklopfen zu lassen. Das geht allerdings nicht von heute auf morgen.

Aktuell kannst Du Deiner Ex nur Dein Kommen für Samstag ankündigen und darauf hoffen, dass sie Dir die Tür aufmacht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 14:15
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@Michael75,
natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll, sich an das Jugendamt (JA) zu wenden. Im Falle eines gerichtlichen Antrags auf Umgangserweiterung ist das JA sowieso Verfahrensbeteiligter und wird gehört. Deswegen sollte bereits jetzt das JA um Vermittlung gebeten werden. Die Frage ist nur, ob die das so kurzfristig hin bekommen. Manchmal wirkt ein Anruf vom JA bei Müttern aber Wunder.
Natürlich darf man vom JA nicht unbedingt Hilfe erwarten. Viele JÄer verstehen sich als "Mutterschutzbehörde", weshalb viele Väter vom JA grundsätzlich nichts halten. Man sollte aber nicht alle über einen
Kamm scheren. Es gibt immer mehr Ausnahmen und vielleicht hat man ja Glück und gerät an eine solche Ausnahme. Diese Chance würde ich mir nicht von vorne herein verbauen, in dem ich dort nicht vorstellig werde.
Man muss aber sehr sachlich dort vorsprechen. Jegliche Polemik und verbale Aggressivität wird das JA auf die Seite der Mutter treiben.

Im Übrigen ist das Handeln der Mutter zum kommenden WE durchaus nachvollziehbar, auch wenn ich dies hiermit ausdrücklich nicht billigen will. Aber Euer Kind hat Geburtstag. Da will sie ganz offensichtlich, dass er "zu Hause" feiert. Doch wie erreicht sie dies vor dem Hintergrund der einvernehmlichen Umgangserweiterung? Richtig: sie beabsichtigt den Umgangsboykott.
Ich würde ihr deswegen vorschlagen, den Geburtstag aufzuteilen. Sie holen ihn nach der Schule ab, gehen mit ihm Mittagessen beschenken ihn im Restaurant mit einem kleinen Präsent und erklären ihm, dass er die weiteren Geschenke am nächsten Tag bekommt. Nach dem Essen bringen Sie ihn der Mutter zurück. Vielleicht lässt sie sich ja sogar darauf ein, dass Sie ihr bei der Ausrichtung des Kindergeburtstags finanziell sowie persönliches Engagement unter die Arme greifen und sie unterstützen können. Sodann verbringt er den Samstag und den Sonntag entsprechend dem alten gerichtlichen Beschluss bei Ihnen.

Diesen Vorschlag würde ich ihr noch heute per E-Mail machen. Wenn sie nicht darauf eingeht, würde ich mir die Abänderung des alten Umgangsbeschlusses gut überlegen und eine Erweiterung des Umgangs anstreben. Insoweit wäre an folgende Umgangszeiten zu denken:

1. 14-tätgig von Freitag nach Unterrichtsschluss bis Montag zum Beginn es Unterrichts bzw. Sonntagabend
2. Hälftige Ferien, jährlich wechselnd
3. Hälftige hohe Feiertage, jährlich wechselnd
4. Geburtstag des Kindes
5. Geburtstage der väterlichen Familie
6. Vatertagswochenende von Mittwoch vor Vatertag nach Unterrichtsschluss bis zum darauf folgenden Montag zum Beginn es Unterrichts bzw. Sonntagabend
7. stets zu Pfingsten als pauschalen Ausgleich für übrige Feiertage, an denen kein Umgangsrecht besteht

Auch auf die Gefahr hin, dass mir wieder Eigenwerbung vorgeworfen wird, verweise ich auf meine Umgangsrechtsschulung, die man sich bei YouTube ansehen kann. Wenn Interesse seitens der Moderatoren besteht, kann ich die Videos hier verlinken.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 14:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll, sich an das Jugendamt (JA) zu wenden. Im Falle eines gerichtlichen Antrags auf Umgangserweiterung ist das JA sowieso Verfahrensbeteiligter und wird gehört. Deswegen sollte bereits jetzt das JA um Vermittlung gebeten werden. Die Frage ist nur, ob die das so kurzfristig hin bekommen. Manchmal wirkt ein Anruf vom JA bei Müttern aber Wunder.

Dem kann ich nur zustimmen.
Mir hat das JA in solchen Fällen immer sehr geholfen.Ich musste mich zwar immer ''einschleimen'', was ich für meine Kinder aber gerne tat.
In vielen Fällen hat ein Anruf des JA bei KM Wunder bewirkt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 15:08
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Hat bis jetzt auch alles geklappt, doch gestern auf einmal macht die KM "Zicken". Ich brauche nicht am Wochenende zu kommen, Sie habe das Gefühl, das es unseren Sohn bei mir nicht gut gehen würde.

Da bisher alles gut gelaufen ist, würde ich ev. auch mal nachfragen, was sie denn genau meint.
Ich weiß nicht, wie gut Du mit der KM reden kannst, aber im schlimmsten Fall bekommst Du keine oder eine unfreundliche Antwort.
Besser wäre es natürlich, wenn Du ein paar Infos von ihr bekommen würdest, aufgrund derer Du dann weitere Schritte überlegen kannst.

Wenn es echt nur wegen dem Geburtstag wäre - vielleicht kann man eben das WE tauschen oder aufteilen (wie schon vorgeschlagen wurde)?

Wenn was anderes dahintersteckt, kannst Du zumindest besser darauf reagieren, je mehr Infos Du hast.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 16:10