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umgangsrecht - richtlinien jugendamt

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(@illusion)
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guten morgen,

meine tochter ist 4 monate alt und es besteht ein gemeinsames sorgerecht.

anfangs konnte ich die kleine mehrmals in der woche sehen. da ich dann in einer neuen beziehung war einigten wir uns auf 2 mal in der woche für 2 stunden. damit konnte ich sehr gut leben. nun sagt die kindesmutter ich darf die kleine nur noch alle 14 tage für 1 stunde (im beisein der KM) sehen. dieses geht meiner meinung nach gar nicht da ich meine tochter öfter sehen will.

sie ist der meinung das das das geltende recht für mich ist. nun meine frage, gibt es veröffentlichte richtlinien vom jugendamt wo eine reglung niedergeschrieben ist? meiner meinung nach habe ich das recht die kleine mindestens 1 mal die woche zu sehen da sie noch so klein ist.

ich wäre über ein paar antworten sehr sehr dankbar.

viele grüsse illusion

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2007 11:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo illusion,

< das hier > ist die Empfehlung des Ministerium dazu. Weitere Kommentare zu dem link spar ich mir  😉 Das eil nennt sich Wegweiser für Umang und gehört zum Familienwegweiser ders Bmfsfj

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 11:21
(@babbedeckel)
Registriert

Guten Morgen,

geltendes Recht,bzgl. Umgangslänge, gibt es nicht.
Es gibt aber das  Recht auf Umgang.
Pi mal Daumen, ist es besser für das Kind, je jünger umso häufiger, dafür kürzere Zeiträume.
Das die KM dabei sein muß ist QUATSCH !
Deine EX will dich veräppeln !
Mache erstmal ein Termin beim JA, argumentiere immer zum Wohl des Kindes.
Die werden dann erstmal die KM einladen, und sie "aufklären".
... und wenn alles nicht hilft, klage dein Recht auf Umgang ein, bzw. es ist das Recht des Kindes !

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 11:28
(@illusion)
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vielen dank für den link!!!

das es kein geltens recht bzl. der umgangslänge gibt weiss ich, sorry hatte mich falsch ausgedrückt. es ging um reichtlinien vom jugendamt weil langsam habe ich das gefühl das sie es wirklich nicht weiss. sie meinte mir seht eigentlich nur ein monatlicher besuch zu. naja auf jedenfall würde sie sich mit einem JA vorschlag einverstanden geben. daher meine bitte nach empfehlungen des JA welche ich ihr mal zeigen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2007 11:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi illussion,

na ja diese Richtlinien wurden herausgegeben,aber wenn du sie dir durchliest lesen sie sich wie Gummi. man kann sie dehnen und auslegen wie man will, weil man öfter auf die Aussage trifft, das es von der Bindung des Vaters und des Kindes ankommt (so sinngemäß) Auch solche Empfehlungen machen wenig Sinn, wenn sie nicht umsetzbar bzw. auslegbar sind. Aber vielleicht läßt sich ja die eine oderander Mutter bzw. JA-MA von sowas offiziellen beeindrucken.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 11:42
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wie Babbedeckel schon schreibt, gibt es in Eurer Situation nur ein einziges anwendbares Recht - das Recht (und die Pflicht) auf Umgang nach § 1684 BGB. Die Rechtsauffassung Deiner Exe kollidiert damit. Deine Exe "erfindet" da irgendwelche Rechte in der Hoffnung Dich mundtot zu machen und sich vor sich selbst zu rechtfertigen.

Kurzum: Deine Exe redet Schwachsinn.

Ich schließe mich Babbedeckel an: Ab zum JA und um Hilfe bitten. Die werden Deiner holden Exe dann schon erklären, daß sie mit ihrer Auffassung im Grunde geltendes Recht bricht. Genaugnommen bricht sie das Recht des Kindes auf Umgang. Und sie verstösst gegen ihre Pflicht, die sich daraus ableitet, diesen Umgang zu ermöglichen. Ferner hindert sie Dich an Deiner Pflicht den Umgang angemessen wahr zu nehmen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 11:46
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Aber vielleicht läßt sich ja die eine oderander Mutter bzw. JA-MA von sowas offiziellen beeindrucken.

gute Idee @Tina.
@illusion, setze eine eigene Umgangsregelung auf, mit den entsprechenden Argumenten, beim JA und/oder vorm FG.
Setze die Umgangshäufigkeit entsprechend hoch an, damit noch Spielraum ist.
Dann machst du eine Staffelung, je nach Alter des Kindes.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 11:48
(@illusion)
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toll, sie hat gerade beim bearbeiter vom JA angerufen. der meinte sinngemäss, in diesem alter ist es ihre entscheidung welchen umgang sie zulässt. 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2007 11:53
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

toll, sie hat gerade beim bearbeiter vom JA angerufen. der meinte sinngemäss, in diesem alter ist es ihre entscheidung welchen umgang sie zulässt. 🙁

das meint sie...hat EX dich angelogen ?
oder
der SB vom JA hat keine Ahnung !
Komm in die Puschen, und fang an !

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 12:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

toll, sie hat gerade beim bearbeiter vom JA angerufen. der meinte sinngemäss, in diesem alter ist es ihre entscheidung welchen umgang sie zulässt.

So ein SCHWACHSINN!!!!!! Der Typ hat entweder keine Anung oder keine Lust seinen Job zu machen. Oder Deine Exe lügt. Ruf den Kerl selbst an!!!

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 12:14




(@illusion)
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naja ich habe mich jetzt mit ihr auf einmal die woche für 2 stunden geeinigt. mal sehen wie lange es hält. ich habe angst das die ganze sache eskaliert, daher möchte ich den weg über das jugendamt nicht gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2007 12:17
(@sweety)
Rege dabei Registriert

Ich denke wenn du den weg nicht wagst zu gehen, wird dir deine Ex das Leben demnächst so richtig zur Hölle machen.

Just my 2 cents

Liebe Grüße

Sweety

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 12:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin illusion,

toll, sie hat gerade beim bearbeiter vom JA angerufen. der meinte sinngemäss, in diesem alter ist es ihre entscheidung welchen umgang sie zulässt. 🙁

dann wäre es eigentlich angezeigt, genau diesen Berater zu fragen, auf welche §§§ sich seine Rechtsauffassung gründet - und ihn damit gehörig zum Stottern zu bringen: Er wird keinen finden.

Sieh einfach mal das "maximale Gegenteil": Ihr habt gemeinsames Sorgerecht; rein theoretisch könnte Deine Tochter also auch bei Dir leben und Du Deiner Ex eine Stunde Umgang alle 14 Tage erlauben. Dagegen spricht im Moment lediglich, dass das Kind vermutlich noch gestillt wird - was Du nicht kannst. Mit diesem "Modell" im Hinterkopf solltest Du die anstehende Umgangsregelung angehen - und solche fähigen "Berater" dazu auffordern, umgehend im Interesse Eures Kindes zu agieren anstatt persönliche Rechtsauffassungen von 1910 zum Besten zu geben.

Wenn das nicht funktioniert, ist ein tüchtiger Anwalt für Familienrecht Dein Freund. Auch wenn der eine oder andere User hier glaubt, das Springen über die Stöckchen der Kindesmütter habe irgendeinen sittlichen Nährwert: Das ist in der Regel nicht der Fall; es ermutigt die Damen höchstens, Umgang auch weiterhin als grosszügiges Entgegenkommen ihrerseits zu betrachten, das nach Belieben erlaubt und verboten werden kann. Dem tritt man am besten dadurch entgegen, dass man die Ladies frühzeitig mit den tatsächlich geltenden Rechtsnormen konfrontiert.

Grüssles
Martin

***edit: Ich sehe gerade, dass auch Du Dich für's Herumeiern entschieden hast: "Geeinigt" hast Du Dich auf gar nichts; diese "Vereinbarung" ist so wachsweich, dass Deine Ex sie jederzeit "vergessen" kann. Du bekommst gerade so viele Brosamen hingeworfen, dass Du nicht aufmuckst. Wenn das Dein Weg für die nächsten 18 oder 20 Jahre sein soll: Viel Vergnügen...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 12:20
(@illusion)
Zeigt sich öfters Registriert

danke für eure zahlreichen antworten.

eines hatte ich noch vergessen, sie stillt nicht mehr!!

also ich habe ihr grad die richtlinien geschickt und sie lenkte sofort ein und meine einmal die woche wäre okay. damit kann ich auch leben. sobald sie wieder anfängt ärger zu machen werde ich zum JA gehen.

der herr der ihr diese komische auskunft gegeben hat muss ich eh in den nächsten tagen aufsuchen. ich muss mein unterschriebenen titel abholen. mal sehen ob ich ihn drauf anspreche. ich habe nur angst das sie gelogen hat und ich sie mit dieser frage somit bloss stellen würde, das will ich aber nicht. weiss auch nicht wieso aber ich mag die mutter sehr....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2007 12:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

is zwar oT, aber warum gibt es derzeit hier soviele Väter die nach dem Motto handeln: Ich nehm lieber den Wurm in der Hand als das ich mich an der Taube auf dem Dach überhaupt bemühe. Ich weiß ja wirklich nicht. Aber weniger als das was ich da lese kann doch auch bei einem Urteil nicht rauskommen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 12:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mal sehen ob ich ihn drauf anspreche. ich habe nur angst das sie gelogen hat und ich sie mit dieser frage somit bloss stellen würde, das will ich aber nicht. weiss auch nicht wieso aber ich mag die mutter sehr....

Sorry, aber was hat das bitte mit blossstellen zu tun??? Wenn er ihr diese Auskunft gegeben hat, dann hat er die Grundlagen dafür zu nennen, wenn er es nicht gesagt hat und benutzt wurde dir den Umgang zu erschweren dann ist das eine Tatsache die nciht für die Mutter spricht und hat nichts damit zu tun sie anzuschwärzen oder blosszustellen *grummel*

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.09.2007 12:36
(@illusion)
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vielleicht weil ich immer wieder versuche mich im guten zu einigen. letztendlich bin ich egal was ein gericht entscheidet auf die mutter angewiesen. was nützt es wenn ich ein urteil in den händen halte dafür aber der kontakt zur mutter so kaputt ist das keine normale kommunikation möglich ist. darauf habe ich keine lust, bzw ziemlichen schiss 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2007 12:38
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

vielleicht weil ich immer wieder versuche mich im guten zu einigen. letztendlich bin ich egal was ein gericht entscheidet auf die mutter angewiesen. was nützt es wenn ich ein urteil in den händen halte dafür aber der kontakt zur mutter so kaputt ist das keine normale kommunikation möglich ist. darauf habe ich keine lust, bzw ziemlichen schiss 🙁

Hast du brilles Antwort gelesen ? ...besser lies es nochmal.
...und nur mal so, in der Regel mögen die EXen Weicheier als Papas überhaupt nicht.

Gruß
babbedeckel, der nie nach der Pfeife der EX tanzen möchte

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 12:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Illusion,

ich fürchte genau das liegt eben das Problem. Die meisten haben Angst davor noch mehr Probleme zu bekommen, wenn sie den Klageweg beschreiten. Die Km wird noch bockiger und das Kind leidet mehr. Nur, ohne Urteil macht man sich noch emhr von den Launen abhängig. Mit Urteil kann man ja den Umgang oder das ausfallen dessen protokollieren und dann eben darauf klagen ,das ein zwangsgeld oder sonstige maßnahmen ergriffen werden. Z.B,. kann auch für die Dauer des Umgangs das SR der KM für diesen Bereich entzogen werden und ein anderer kümmert sich daraum das der Umgang stattfindet. Klar ist es ein steinger Weg, der sicher auch viel Kraft fordert. Aberich glaube, wenn ihn mehr Väter beschreiten würden, müßten irgendwann auch die Gerichte umdenken und etwas ändern

Tina*ich weiß unverbesserlicehr Optimist*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 12:43
(@sweety)
Rege dabei Registriert

Du machst dir das Leben damit nur schwerer.

Man(n) muß auch mal mit der Faust auf den Tisch hauen. Ansonsten werden Ausreden erfunden warum es dann und dann nicht klappt. Dann wird gedroht, wenn du das nicht machst dann....
Und irgendwann siehst du dein Kind dann nicht mehr
Ich glaube da werden mir die meisten zustimmen.

EDIT Es geht jetzt nicht darum total auf Konfrpontation zu gehen, immer höflich und sachlich bleiben, halt kompromisse schliessen.EDITENDE

Gruß

Sweety

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 12:49




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