Hallo Sharry,
ich habe den Sachstand einmal gefiltert:
Beim Gerichtstermin im März wurde beschlossen, dass der Wurm jedes 2. WE sowie alle 2 Wochen einen Mi Nachmittag, bei mir ist. Ab dem 7.7. sollen auch die Übernachtungen wieder aufgenommen werden. Dies steht auch so im Beschluss des Gerichtes.
Des Weiteren wurden bei Gericht eine Mediation beschlossen. Wir hatten nun 2 Treffen, die uns bis jetzt kaum weitergebracht haben.
Im Sept. werde ich endlich in Reha gehen und danach soll auch die Mediation wieder aufgenommen werden.
Bisher gab es nur eine Übernachtung und mehrere ausgefallene Umgänge.
Das Kind wird von der KM massiv manipuliert, verängstigt und sogar mit der Polizei bedroht und befindet sich in einem traumatischem Loyalitätskonflikt.
Hier liegt offenbar ein klarer Fall von psychischer Misshandlung des Kindes vor, der bei einem unabhängigem Richter durchaus einen Entzug des Sorgerechts zur Folge haben könnte.
Lies mal:
- die Studie "Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern" von Prof. WOLFGANG KLENNER speziell "Typ 2: Das Kind kann nicht":
http://www.vafk.de/themen/wissen/pas/rituale_der_umgangsvereitlung.htm
- das von der Bundesregierung geförderte "Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB"
http://db.dji.de/asd/ASD_Handbuch_Gesamt.pdf (7,3 Mb)
- Peter Thiel schreibt über Kindeswille und Kindeswohl:
http://www.system-familie.de/kindeswille.htm
Wann beginnt Deine Reha, ist diese stationär d.h. sind Dir Umgänge in dieser Zeit überhaupt möglich ?
PS
Um Dir etwas Hoffnung zu machen:
solche Manipulationen sind mir persönlich gut bekannt.
Nach Falschbeschuldigungen der KM wegen s. Missbrauchs, Totalboykott, (sinnloser) Mediation und betreuten Umgängen hieß es dann auch: wenn Kind nicht will, werde ich es nicht zwingen etc. pp.
Die KM hatte jedoch nicht mit der starken Bindung unserer Tochter zu mir gerechnet und so konnte sie irgendwann (als Tochter wieder stückweise mehr und mehr wollte) nicht mehr Nein sagen.
Ähnlich wie bei Dir ist die KM stark bindungsgestört.
In der letzten (GSR-) Gerichtsverhandlung gab es eine Umgangsvereinbarung (im Gegenzug stoppte ich ein laufendes Umgangsverfahren), seit dem läuft es bestens und KM hat sogar realisiert (aber natürlich nie artikuliert), das sie durch mich entlastet wird.
Danke! Zu den umgängen während der reha: die WE werde ich wahrnehmen können, die mi termine werden leider ausfallen müssen. Einen genauen reha termin habe ich immer noch nicht. Vorraussichtlich oktober /november
Hallo Sharry,
ich habe schon häufiger in Deinem Thema "Umgangsrecht Sommerferien" gelesen.
Wenn ich es nicht besser wüßte, würde ich sagen, das Deine HExe und meine Zwillingsschwestern sind. Es ist echt das allerletzte, in Frankreich würden die schon alle im Frauenknast vergammeln,
da weht nämlich ein ganz anderer Wind was Umgangsboykott angeht.
Dieses dumme Gehabe der Kindesbesitzerinnen sollte man gar nicht mehr kommentieren, es bringt nix.
Ich habe praktisch ähnliche Umgangsprobleme wie Du, den richtigen Weg zu finden, wird schwer. Tipps bekommt man viele, ob es die richtigen sind, wird man hinterher wissen.
Aber ich denke das dieses Forum eine tolle Einrichtung ist und das man viele aufmunternde Worte bekommt, sei es persönlich oder in anderen Geschichten die man liest und in denen
man sich wiedererkennt. Und wie gesagt Dein Thema passt bei mir sehr gut. Ich hoffe ich kann Dich mit meine Zeilen ein wenig aufmuntern.
Tipp 1:
Ich kenne mich mit Depressionen nicht aus. Was mir immer sehr hilft, ist viel Sport zu treiben. Sei es alleine Schwimmen, Inliner, Fahrradfahren oder in der Gemeinschaft mit Kursen von Les Mills im
Fitnessstudio oder Tennis, Squash. Da wird die "Birne frei" und die negativen Gedanken kreisen nicht immer so um einen. Schon mal über einen Tanzkurs nachgedacht?
Tipp 2:
Wenn es Dir so schlecht geht, würde ich an Deiner Stelle nicht soviel im Web rumsurfen, vorallem was das Thema PAS angeht, Dein schon angeschlagener Gesundheitszustand wird sich dadurch nicht verbessern
und die Reha wird sicherlich länger dauern.
Tipp 3:
Sprich das Thema PAS nie beim Jugendamt an. Es gibt viele Kritiker dieser Theorie. Ich habe mich auch damit beschäftigt und je mehr man darüber nachdenkt, umso schlechter geht es einem.
Also lass es in Deinem Zustand.
Tipp 4:
Wenn überhaupt, nenn es lieber Eltern-Kind-Entfremdung!
Tipp 5:
Führe detailliert Umgangstagebuch, denn soviel Mist der passiert, den kann man sich nicht merken.
Tipp 6:
Ich würde nicht immer soviel mit der HExe simsen oder mailen, das ist nicht gut für die Gesundheit, wenn man die "Alte" bei den "Übergaben" ertragen muss, ist das schon völlig ausreichend.
Tipp 7:
"Unsere" Kinder lieben uns. Sie sind in einem Loyalitätskonflikt gefangen und müssen mit völlig kranken Müttern unter einem Dach wohnen. Die Kinder kriegen täglich mit, wenn unsere
HExen sich mit anderen "Alleinverziehenden" oder Manipulatösen und Boykotteusen ihre Langeweile durch Lästereien über uns ah so bösen Männer vertreiben. Sie sitzen bei Oma und Opa am Mittagstisch, wo
es auch selten andere Themen geben wird als diese bösen bösen Männer. Kinder schnappen vieles auf und die Reaktion, die sie dann an den Tag legen ist völlig normal. Mein Junior sieht
wie meine HExe mich jedesmal knüppeln will und denkt sich natürlich: "Alles machen was Mami will, sonst geht's mir genauso". Denk daran, Dein Kind vergisst Dich nicht, auch wenn es
Dich mal längere Zeit nicht sieht. Es darf dies nur nicht Mama zeigen, aber innerlich denkt die kleine Maus an Dich. Also Kopf hoch!
Tipp 8:
Mein Junior und ich haben uns nach einem Umgangsboykott der HExe 3 Monate nicht gesehen. Am ersten Samstag nach der Gerichtsverhandlung war alles super toll. 3 Tage später hat er geschrien als er mich gesehen hat, versteckte sich hinter seiner Mutter, zeigte mir den Vogel, spuckte in meine Richtung, hat gesagt: "Ich geh nie wieder mit dir mit"....... Er hat Mutti vermutlich erzählt, wieviel Spass er hatte.
Ich war fix und fertig. Und es war nicht das einzige Mal, das ich sowas erlebt habe. Wenn die Mutter keinen Bock hat, steht das Kind auf dem Parkplatz und sagt: "Ich will nicht mit", da machst nix gegen oder schnappst die Kurze und verfrachtest sie ins Auto. Habe ich bisher allerdings noch nicht gemacht. Dann einige Tage später ist alles wieder supi mit dem Kind.
Versuch diese Erlebnisse an Dir abprallen zu lassen, es fällt schwer aber Du bist damit nicht alleine. Selbst nach einem tollen Tag mit meinem Junior würdigt er mich keines Blickes mehr, sobald die HExe in der Nähe ist.
Tipp 9:
Ich würde an Deiner Stelle nicht jetzt, sondern nach der Reha Ordnungsgeld gegen die HExe beantragen. Denk erstmal an Dich und die Gesundheit. Die ist wichtiger als alles andere. Dein Kind liebt Dich!!!
Da Deine HExe selbst arbeitet, stehen die Chancen sicherlich besser als bei mir.
Tipp 10 und der letzte für heute:
Ich spreche meinen Junior nicht mehr darauf an, warum er nicht bei mir schlafen möchte. Er würde eh wieder sagen: "Es gibt keinen Grund". Der Grund liegt nur bei der HExe. Mutti ist so traurig, wenn
Junior nicht bei mir ist usw. Letzten Dienstag hat er auch wieder gesagt: Ich komme nicht mit. Einfach umdrehen und tschüß, keine Diskussionen anfangen. Ich hatte sogar zufällig 3 seiner Freunde
100 m vom Haus entfernt aufgegabelt und wir haben alle zusammen vor der Tür gestanden. Was glaubst Du, wie schwer es ihm gefallen ist. Aber das Mutterwohl steht über allem. Diese Erlebnisse sind nicht
schön. Zeig Deiner Tochter beim nächsten Mal wieder Deine ganze Liebe und verbringe einen schönen Tag mit ihr und frage sich nicht: Warum bist du letztes Mal nicht mitgekommen usw. Lass es. Für die
Kiddies ist es schon schwer genug. Genieße einfach die Zeit. Rückschläge wird es immer geben.
Ich wünsche Dir viel Kraft und gutes Gelingen in der Reha. 🙂
Danke für eure Antworten... leider hatte ich in den letzten beiden Wochen keine Möglichkeit zu antworten.
Kurzes Update:
Gespräch beim JA: sehr bescheiden.... Ich müsse verstehen, dass die KM sich Sorgen macht und in diesem Fall evtl. auch mal etwas überreagiert....
Wenn die Übernachtung bereits funktioniert hat, sollen wir es weiterhin versuchen, die Kleine jedoch nicht zwingen und wenn sie nicht mitgehen möchte, dann soll man ihr ihren Willen lassen...
Auf meine Aussage, dass der Umgang keine Frage des Kindeswillen und die Kleine damit auch in großem Maße überfordert sei (Bsp. rote Ampel, Kindergarten, Schulpflicht usw.) sowie, dass ich den Eindruck gewinne, dass sich für unsere Tochter folgendes Bild festigt:
- Papa kommt Sa um mich zum Wochenende zu holen - ich schreie und kann (wahrscheinlich wirklich, auf Grund des Drucks der KM) nicht mit.
- Zu Hause werde ich für dieses Verhalten von Mama und Steifpapa belohnt (z.B. DVD- KAuf und Kuschelnachmittag)
- Am nächsten Tag kommt Papa und holt mich, ich lächle ihn an und hab einen schönen TAg
--> Alle sind zufrieden
bekam ich kaum eine Reaktion.
Somit wurde vereinbart, dass ich Sa "versuchen soll" die Kleine abzuholen. Wenn sie nicht mitgeht, sollte es bei ihr zu HAuse hier Konsequenzen geben (daran glaube ich in 100 Jahren nicht). Auf die Themen Kindeswohlgefährdung sowie Loyalitätskonflikt wurde nicht weiter eingegangen, ich solle mich in die Lage der KM versetzten und ihr entgegenkommen, da dies das Beste für unsere Tochter sei... blablabla....
Ich nun nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt - um zu versuchen unsere Kleine zu schützen!
Heute sollte eigentlich das nächste Umgangswochenende stattfinden.
Vor 20 Min kam eine SMS: ... ist krank. Hat Fieber und Halsweh
Vor 20 Min kam eine SMS: ... ist krank. Hat Fieber und Halsweh
Von der KM kam grad der Vorschlag: Ich solle die Kleine anrufen und sie fragen, ob sie zu mir kommen möchte.
Die Frau hat echt nen Knall....
Falls nicht, könne ich es morgen ja wieder versuchen.....
Sage ich den Umgang für diese We jetzt ab? Alla: Gib der Kleinen einen Kuss und gib mir bitte kurz bescheid wenn es ihr besser geht?
Und erwähne dann am Di oder Mi (wenn ich sie, falls sie gesund ist vom Kiga abhole), dass wir das ausgefallene WE - wie im Beschluss kommenden- am kommenden WE nachholen werden?
Auf meine Aussage, dass der Umgang keine Frage des Kindeswillen und die Kleine damit auch in großem Maße überfordert sei (Bsp. rote Ampel, Kindergarten, Schulpflicht usw.) ...
bekam ich kaum eine Reaktion.
Hast Du Dich mit den von mir verlinkten Texten beschäftigt ?
Es gibt gewichtigere Gründe als Deine angeführten Beispiele.
Somit wurde vereinbart, dass ich Sa "versuchen soll" die Kleine abzuholen.
Hast Du denn nicht darauf hingewiesen, dass es einen gerichtlichen Umgangsbeschluss gibt, der verbindlich ist ?
Den Umgang "versuchen" :rofl2: ,unglaublich.
Vergiss das JA und wende Dich erneut an das Gericht.
Beantrage Ordnungsmittel oder vielleicht auch eine Umgangspflegschaft.
Sage ich den Umgang für diese We jetzt ab? Alla: Gib der Kleinen einen Kuss und gib mir bitte kurz bescheid wenn es ihr besser geht?
Und erwähne dann am Di oder Mi (wenn ich sie, falls sie gesund ist vom Kiga abhole), dass wir das ausgefallene WE - wie im Beschluss kommenden- am kommenden WE nachholen werden?
Genau so würde ich es machen und zugleich diesen nachzuhohlenden Umgang als entgültigen Auslöser für die nächsten gerichtlichen Anträge betrachten.
Hast Du Dich mit den von mir verlinkten Texten beschäftigt ?
Es gibt gewichtigere Gründe als Deine angeführten Beispiele.
JA habe ich! Leider sind mir diese Punkte hier nicht alle eingefallen... Ich weiß, man mag das als schlechte Vorbereitung deuten - jedoch hatte ich hier einen Blackout und ich war froh, dass ich die anderen Punkte klar und deutlich angesprochen habe.
Ein weiters Problem war, dass es mal wieder fast nur um den KINDESWILLEN ging.... auf die Verhaltensweisen der KLeinen und auch die der KM wurde wie gesagt kaum eingegangen....
Hast Du denn nicht darauf hingewiesen, dass es einen gerichtlichen Umgangsbeschluss gibt, der verbindlich ist ?
Den Umgang "versuchen" :rofl2: ,unglaublich.
Genau das habe ih gesagt (diesmla ohne Einschränkung... jedoch kam hier die Aussage, dass in dem Beschluss steht, dass man ab dem ... Übernachtungen "versuchen" soll. Auf ein: "Töchterchen weiterhin Sa holen und um 17.30UHr zurückbringen (weil das funktionierte ja), habe ich mich nicht eingelassen....
Sehe es ähnlich:
Vergiss das JA und wende Dich erneut an das Gericht.
Beantrage Ordnungsmittel oder vielleicht auch eine Umgangspflegschaft.
Genau so würde ich es machen und zugleich diesen nachzuhohlenden Umgang als entgültigen Auslöser für die nächsten gerichtlichen Anträge betrachten.
Habe ich heute so auch gesagt. KM kam mir gleich mit der Aussage: Morgen kannst se bestimmt nehmen, da geht es ihr wahrscheinlich schon besser :knockout: Ein Schelm wer bößes dabei denkt....
Was genau würde denn eine Umgangspflegschaft bedeuten?
jedoch kam hier die Aussage, dass in dem Beschluss steht, dass man ab dem ... Übernachtungen "versuchen" soll.
:question:
Ab dem 7.7. sollen auch die Übernachtungen wieder aufgenommen werden. Dies steht auch so im Beschluss des Gerichtes.
Wie genau lautet die Passage des Beschlusses bzgl. Übernachtungen ?
KM kam mir gleich mit der Aussage: Morgen kannst se bestimmt nehmen, da geht es ihr wahrscheinlich schon besser :knockout: Ein Schelm wer bößes dabei denkt....
Auch ein Kind einer boykottierenden Mutter könnte tatsächlich mal krank werden.
Ich würde mich heute nett nach dem Gesundheitszustand erkundigen und der KM sagen "Es ist sicher besser, wenn das Kind heute noch etwas Ruhe zur Erholung hat, wir holen dann den Umgang nächstes WE nach."
Was genau würde denn eine Umgangspflegschaft bedeuten?
Der umgangsvereitelnden Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Zeitraum der Umgangskontakte zu entziehen und und auf einen Umgangspfleger zu übertragen.
Die Umgangspflegschaft kann angeordnet werden, wenn der betreuende Elternteil dauerhaft oder wiederholt seine Verpflichtung verletzt hat, das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil nicht zu stören (Wohlverhaltenspflicht gemäß § 1684 Abs.2 BGB).Aufgabe des Umgangspflegers ist es, für die Durchführung des gerichtlich geregelten Umgangs zu sorgen, es ist nicht seine Aufgabe, eine Umgangsregelung zu treffen. Grundsätzlich ist die Umgangspflegschaft zeitlich begrenzt.
Weiteres u.a. hier:
http://www.verfahrensbeistand-bag.de/infos-fuer-ergaenzungspfleger-und-vormuender/umgangspfleger.htm
:question:Wie genau lautet die Passage des Beschlusses bzgl. Übernachtungen ?
Originaltext:
.... Alle zwei Wochen, samstags und sonntags, beginnend ab dem.... jeweils von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr, zunächst ohne Übernachtung und beginnend ab dem Wochenende vom 7 auf den 8.Juli mit Übernachtung.
...Die Kindeseltern sind verpflichtet, dass der vereinbarte Beginn des Übernachtungsumganges im Juli versucht werden soll und beide für ein Gelingen das Ihre tuen werden.
Sollte... trotz allem eine Übernachtung verweigern, werden die Eltern unter sich ein neues Wochenende ausmachen, ab dem dann Übernachtungsumgänge versucht werden. ....
Auch ein Kind einer boykottierenden Mutter könnte tatsächlich mal krank werden.
Selbstverständlich!!!
Aber dann ist ein Kind mit solch hohem Fieber, bestimmt länger krank als 12 Stunden - in denen erneut ein Übernachtungswochenende ansteht.
Der umgangsvereitelnden Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Zeitraum der Umgangskontakte zu entziehen und und auf einen Umgangspfleger zu übertragen.
Die Umgangspflegschaft kann angeordnet werden, wenn der betreuende Elternteil dauerhaft oder wiederholt seine Verpflichtung verletzt hat, das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil nicht zu stören (Wohlverhaltenspflicht gemäß § 1684 Abs.2 BGB).Aufgabe des Umgangspflegers ist es, für die Durchführung des gerichtlich geregelten Umgangs zu sorgen, es ist nicht seine Aufgabe, eine Umgangsregelung zu treffen. Grundsätzlich ist die Umgangspflegschaft zeitlich begrenzt.
Weiteres u.a. hier:
http://www.verfahrensbeistand-bag.de/infos-fuer-ergaenzungspfleger-und-vormuender/umgangspfleger.htm
Danke
Sollte... trotz allem eine Übernachtung verweigern, werden die Eltern unter sich ein neues Wochenende ausmachen, ab dem dann Übernachtungsumgänge versucht werden. ....
Ich kann es bald nicht mehr hören/lesen :knockout:
Schon wieder so ein Freifahrtsschein für Übernachtungsboykott einer KM und ein regelrechter Aufruf an sie, das Kind weiter zu manipulieren.
Kein Wunder, wenn also auch das JA nur von "Versuchen" redet.
Hier dürfte leider allein wegen der Übernachtungen ein Antrag auf Ordnungsmittel ins Leere laufen.
Auch eine Umgangspflegschaft hilft bei der Übernachtungsproblematik nicht weiter, denn es ist nicht seine Aufgabe, eine Umgangsregelung zu treffen, sondern nur den Gerichtsbeschluss umzusetzen.
Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas ratlos, denn ohne das explizit ein konkreter Umgangsbeschluss klar und deutlich mit Übernachtungen vorliegt, sieht es schlecht aus.
Im Grunde müsstest Du ein neues Umgangsverfahren in die Wege leiten und dann (selber Richter - selbe Mutterorientierung) in die nächste Instanz gehen.
Da wird dann sicher noch das übliche Schlechtachten zwischengeschaltet und fleissig Zeit geschunden.
Ich muss erst mal an die frische Luft.
Hallo diskurso,
zunächst einmal danke für deine Bemühungen!!!!!!
Zum Thema:
Ich kann es bald nicht mehr hören/lesen :knockout:
Schon wieder so ein Freifahrtsschein für Übernachtungsboykott einer KM und ein regelrechter Aufruf an sie, das Kind weiter zu manipulieren.
Kein Wunder, wenn also auch das JA nur von "Versuchen" redet.
Hier dürfte leider allein wegen der Übernachtungen ein Antrag auf Ordnungsmittel ins Leere laufen.
Auch eine Umgangspflegschaft hilft bei der Übernachtungsproblematik nicht weiter, denn es ist nicht seine Aufgabe, eine Umgangsregelung zu treffen, sondern nur den Gerichtsbeschluss umzusetzen.
Punkte sind nun folgende:
1) Die Übernachtung hat ja bereits stattgefunden - dass es hierbei unserer Tochter sehr gut ging, habe ich u.a. auf Video
2) Da ich weiterhin auf zumindest den Versuch einer Übernachtung bestehe/bestanden habe, sind bereits 3 Umgangstage (ohne dieses WE) ausgefallen, da die Kleine sich morgens strikt geweigert hat mitzugehen... (genauere Geschichte siehe weiter oben)
Und für mich der Hauptpunkt: Die Manipulkation und die seelische Misshandlung unserer Tochter durch die Kindesmutter.
😡 Nach dem ausgefallenen Wochenende bekam ich heute Nacht die Info,
dass Töchterchen am Wochenende beim Notarzt wegen Bauchschmerzen war. Es sei aber alles in Ordnung...
Gestern musst Ex die Kleine aus dem Kiga abholen, weil sie so starke Bauschmerzen hatte.
Sie sind dann zum Arzt und der Wurm bekam einen Einlauf. Danach sollten sich die Schmerzen bessern, was sich allerdings noch nicht einstellte.
Auf ein paar Verständnisfragen (Umgang fiel wegen Fieber aus) bekam ich dann folgende Antwort:
"Sie jammert seit 4 Wochen abends über Bauchschmerzen!Der Arzt meinte Verstopfungen Bauchbeschwerden können psychische Ursachen haben bei Kindern."
Richtig, dass diese Sympotme psychosomatisch sein können ist mir bekannt. Hat Töchterchen ja leider auch schon länger (bestimmt schon 3 Jahre) bzw. immer wieder Probleme damit. Aber das eine Ernährung ohne Obst und Gemüse keinerlei Vollkornprodukte und viel Süßigkeiten auch mit in die Verantwortung genommen werden können, bleibt außen vor.
Ich weiß es geht um die Gesundheit unserers Kindes und nicht um meine persönlichen Rechte... Jedoch lese ich in diesem Satz viel mehr, als da steht:
sie jammert seit 4 Wochen abends über Bauchschmerzen
Genau vor vier Wochen habe ich die Kleine hier schlafen lassen. Ich gehe davon aus, dass sie mir diese Übernachtung damit in Verbindung bringt und mir daraus einen Strick drehen möchte.
Hilft hier vielleicht ein Hinweis, auf die (abgebrochenen, weil nicht die Meinung der KM) Therapie bei der Psychologin?
Ich bin nun sehr vorsichtig, da ich befürchte, dass sie mir ganz schnell, jedes Wort im Mund herum dreht und mich zu einer Gefährdung des Kindeswohls degradiet (degradieren lässt).
Hi,
fürchte du solltest hier sehr vorsichtig sein. Natürlich hast du Recht, eine gesunde Ernährung wäre sicherlich als allererstes geboten und es wäre auch sicherlich gut dem Kind Stress zu ersparen. Aber sie sitzt am längeren Hebel.
Du hast gemeinsames Sorgerecht?
Vielleicht könntest du die Ex zu einem gemeinsamen Arztbesuch bei einem Facharzt überzeugen? Meiner Meinung nach wäre es gut wenn eben alles zu Sprache kommt, die Ex "übersieht" sicherlich gerne die Ernährungsgewohnheiten wenn sie versuchen will dir mit dieser Sache einen Strick zu drehen.
Aus unserer Erfahrung kann ich dir aber leider nur sagen du hast kaum Chancen für dein Kind eine Besserung zu bekommen. Wenn die Ex nicht will und die Gerichte ihr glauben dann kommt sie damit stressfrei durch.
LG
Nadda
Danke Nadda für deine Worte -
auch wenn sie alles andere als gut für meine Tochter und mich sind....
Ja, wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Ich möchte der KM in diesem FAll auch nicht zu nahe treten und alles auf eine unausgewogene Ernährung schieben.
Ich bin weder Arzt noch Psychologe - aber selbst wenn die Ursache (rein) psychisch sein sollte, so sind wir wohl beide als Elternteile dafür verantwortlich (u.a. Manipulation)
Letztenendes ist dies aber nun genau der Fall, vor dem ich mich die ganze Zeit gefürchtet habe.
Unsere Tochter hat Probleme und ICH bin in den Augen der KM (die diese Punkte sicherlich auch bei weiteren Stellen so darlegen wird) der Schuldige!
Hi,
genau das ist das Hauptproblem: Sie hat einen Schuldigen gefunden und alle Welt wird ihr das gerne glauben.
Deshalb würde ich ja auch darauf drängen gemeinsam zum Facharzt zu gehen. Vielleicht würde ein moderiertes Gespräch hier auch weiterhelfen, allerdings brauchst du da einen guten Mediator, hast du den nicht lass es.
Wir haben leider auch erlebt das eine KM mit allem durchkam - egal wie dreist gelogen ihr hat man geglaubt, weil man ihr glauben wollte. Kein Richter und kein VP der weiblich ist will eine völlig unfähige Mutter sehen. Die sehen lieber den unfähigen, bösen KV und das Weltbild passt wieder.
Dein Kontakt zum JA war glaub ich auch nicht grade gut, oder?
LG
nadda
Jugendamt :thumbdown:
Ansonsten hat mir die KM gerade eben mitgeteilt, dass der Umgang für morgen ausfallen muss. ... ist krank und bleibt zu Hause! Ich habe heute morgen versucht kurz bei meiner Tochter anzurufen - Hierzu bekam ich die Worte: "Du kannst nicht erwarten, dass ich zu Hause bin wenn du dich meldest! Ich war heute morgen arbeiten, da habe ich keine Zeit für deine Fragen."
😡 Ich kann bald nicht mehr....
Gestern sollte nun der Umgang nachgeholt werden, asl ich morgens vor der Tür stand, hat sich unsere Tochter hinter der Kellertreppe versteckt. Erneut kein Wort - sie schaute mich noch nicht mal richtig an...
Also fiel mal wieder der Umgang aus, ... als ich jetzt heute morgen zum Abholen kam, stand ein Lachendes Kind in der Tür. Sie verabschiedete sich von ihrer Mama, die mich dann anschaute und sagte:" Nur damit du´s weißt, mein Kind traut sich nicht es dir selbst zu sagen, aber sie wollte gestern NICHT mit, weil sie gewusst hat, dass sie nicht heim kommt." Und das Ganze während unsere Tochter dabei stand. :knockout:
Ich konnte in dem Moment gar nichts sagen ;(
Hi
Ich konnte in dem Moment gar nichts sagen ;(
Das ist auch besser so.
Originaltext:
.... Alle zwei Wochen, samstags und sonntags, beginnend ab dem.... jeweils von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr, zunächst ohne Übernachtung und beginnend ab dem Wochenende vom 7 auf den 8.Juli mit Übernachtung.
...Die Kindeseltern sind verpflichtet, dass der vereinbarte Beginn des Übernachtungsumganges im Juli versucht werden soll und beide für ein Gelingen das Ihre tuen werden.
Sollte... trotz allem eine Übernachtung verweigern, werden die Eltern unter sich ein neues Wochenende ausmachen, ab dem dann Übernachtungsumgänge versucht werden. ....
Das unterstrichende nimmt die KM nun um dem Kind die Übernachtungen auszureden.
Und sie wird solange damit durchkommen, bis dieses Wort aus dem Urteil verbannt ist.
Strebe beim Gericht eine klare Umgangsregelung mit Übernachtung an, dann muss sie bei Dir übernachten.Du nimmst dem Kind somit eine Last von den Schultern, denn sie darf dann nicht mehr auf Mama, sondern muss auf den bösen Richter hören, denn der hats gesagt und ist daran nun Schuld. 😉
Anders wird das nix.
Gruss Wedi
... und vor allem:
Keine Übergaben bei und in Anwesenheit der Mutter!
Ich denke, daß die Regelung schnellstens dahingehend abzuändern ist, daß die Übernachtungen stattzufinden haben, Übergaben usw. von der Mutter AKTIV zu fördern, Übergaben ohne Kontakt der Eltern an einem neutralen Ort zu organisieren sind.
So wie das jetzt läuft, ist das Kind in größter Not, kann sich gar nicht anders verhalten.
W.
Anders wird das nix.
So sieht es leider aus.
Also frisch ans Werk und nun
1. Antrag auf Ordnungsgeld
2. Antrag auf Festlegung von Übernachtungen
stellen.