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Umgangsrecht Sorgerecht

 
(@marlu94)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen
Ich heiße Martin und bin 25 Jahre alt meine Tochter wurde im Dezember 2018 geboren dort war ich bereits getrennt von der Mutter war aber bei Geburt dabei sie kommt aus Bremen und ist zu mir nach Niederbayern gezogen und lebte mit mir zsm nach der Geburt und der Trennung zog sie wieder nach Bremen ich bin ein normal arbeitender und habe nur 30ctage im jahr urlaub und verdiene recht wenig. Die Mutter ist arbeitslos seit mehreren Jahren und nun is das Problem das ich Unterhalt zahlen soll was auch kein Problem darstellt da ich das nicht verweigere.
Das Problem was ich habe ist das sie mir die Hälfte des Sorgerecht nicht geben möchte genauso wie sie sich weigert zu mir zu fahren das ich meine kleine mal sehen kann da ich nicht 800km hin fahren und zurück fahren kann urlaubstechnisch nicht und geldmasig auch nicht Jugendamt gibt mir noch keine Antwort oder hilfe oder sonst was Arbeitsamt will nur das ich mehr zahle ich möchte und würde gern meine Tochter öfter sehen können aber hab sie etz in einem jahr einmal gesehen

Vllt kann mir jemand weiterhelfen was da das recht vorschreibt oder soo
Vielen dank im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2019 16:59
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

gib uns bitte vorab ein paar Informationen um die Situation einschätzen zu können.
Heirat oder nur Partnerschaft?
Gemeinsames Sorgerecht, Vaterschaft unterschrieben?

Es gibt einen Unterschied zw Sorgerecht und Umgangsrecht. D.h. auch wenn du kein SR haben solltest, hast du (und natürlich besonders das Kind) Anspruch auf Umgang.
Wer hat den Unterhalt berechnet? Es bleibt zu klären ob die KM unbedingt zurück nach Bremen ziehen musste. Dadurch hat sie den Umgang erschwert.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2019 19:00
(@marlu94)
Schon was gesagt Registriert

Hallo hier die Infos

Nur Partnerschaft und habe die Vaterschaft anerkannt
Und sie ist von heut auf morgen umgezogen und den Unterhalt berechnet das jobcenter bei ihr da sie nicht arbeiten geht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2019 19:22
(@tellerchen)
Benutzer

naja...Recht haben und Recht durchsetzen sind 2 Paar Schuhe. Was bringt einem das Umgang einzuklagen, wenn KM sich nicht dran hält...Kind krank...Kind nur einmal gesehen im Jahr...also entfremdet...

ich denke, du sitzt da auf dem Ast, den du dabei bist durchzusägen, das einzige was mir einfällt, mit der KM wieder ins Gespräch kommen ..Vertrauen aufbauen, das sie einsieht das es für sie mehr ist als eine bequeme Nebeneinnahmequelle, und in meinen Augen bist du das.

Das Argument mit dem wieder nicht weit wegziehen bzw vom KV  nicht entfernen zerreist ein kluger Anwalt doch in der Luft, Arbeitsangebot, Eltern, bessere Anbindung  ... etcetc...irgend ein fadenscheiniger Grund findet man immer...wie willst du beweisen, das es nicht so ist..bzw war...

auch wenn du nicht viel verdienst, vielleicht hat die KM ja mal mitbekommen, das Erbfolgen für dich entstehen können, ich bin mir sicher das wird auch nicht beim blossen Unterhalt bleiben...liest man ja hier zugenüge die Beispiele.

ich hatte mal in  meiner Jugend eine Bekanntschaft, gottseidank nurn paar tage, bildhübsch... wir kamen so ins Gespräch, sie hatte keine lust, keine Ausbildung...auf meine Frage wie sie sich ihre Zukunft vorstellen will, sagte sie freiraus..das sie sich nen kerl mit Kohle sucht, nen Kind bekommt und ausgesorgt hat. Die war damals 20...und wusste genau was sie wollte.
Es gibt solche Leute und solche Leute, man kann nur versuchen auf sein Bauchgefühl zu horchen, und als Mann den Kopf und unten weiter abschalten.

Versuche langsam ohne druck kontakt und Vertrauen aufzubauen zur KM... erst alle paar wochen...dann immer öfter... wenn sie ehrlich was an dir fand.. vielleicht besinnt sie sich nochmal..das kann aber nur dein Bauchgefühl hier beantworten...

alles gute...Grüssle tellerchen

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2019 20:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Situation ist schwierig. Zum bist Du verpflichtet KU für das Kind zu zahlen und BU (Betreuungsunterhalt) für die Mutter solange das Kind noch nicht 3 Jahre alt ist.
Beim KU hast Du einen Selbstbehalt von 1080 Euro. Der KU ist vorrangig gegenüber dem BU und deshalb würe zunächst der KU zubesimmten und dann zu sehen wieviel Geld für BU überhaupt noch vorhanden ist. Beim BU hast Du dann einen Selbstbehalt von 1200 Euro.

Das JC berechnet den Unterhalt für Mutter und Kind, da dieser auf H4 für beide angerechnet wird. D.h. für die Mutter ist es ein Nullsummenspiel.
Problemematisch ist es, wenn Du den Mindestunterhalt für das Kind (z.Z. 252 Euro) nicht zahlen kannst.
Beim BU ist es so, dass wenn Dein Einkommen nicht dafür ausreicht, dann kann die KM eben nur das bekommen, was übrig ist.

Umgang und Sorgerecht sind bei Dir problematisch, da die Entfernung sehr groß ist. Da Du das Kind bisher auch nur einmal gesehen hast, macht es auch schwierig abzuschätzen ob ein Sorgerechtsantrag bei Gericht Erfolg haben würde. Zwar ist eine Ablehnung nur dann möglich, wenn es dem Kindwohl wiederspricht, andererseits ist ein Umgang einmal im Jahr nicht ausreichend ein Interesse am Kind nachzuweisen.

Die Kosten des Umgangs sind sehr hoch, aber die KM ist nicht der Lage hier überhaupt etwas beizusteuern, so das man hier eine Beteiligung an den Kosten vergessen kann. Vorstellbar wäre eine Absenkung des KU um eine Stufe, aber es kann dabei nicht unter Mindestunterhalt gehen.

Eine Umgangsregelung müsste dem Rechnung tragen. Hier wäre die Frage, ob Du einmal im Monat oder zumindest jeden 2. Monat ein paar Tage zum Kind fahren kannst. Außerdem könntest Du, wenn Dich das Kind kennt auch mal eine Woche mit dem Kind verbringen.

Im Moment steht eher die Frage wie man sinnvoll Umgang anbahnt. Dazu solltest Du Deinen Urlaub nutzen und das Kind kurz aber über einen längeren Zeitraum mehrmals besuchen.
Wenn Dich das Kind dann kennt, dann musst aber auch in regelmäßigen Abständen da sein. U.U. kannst Du mit einem Bus oder eine Sparticket Freitag anreisen und dann den Samstag mit dem Kind verbringen und dann geht es Samstag am späten Nachmittag/Abend wieder zurück oder analog Samstag/Sonntag. Solange schönes Wetter ist und Du Zeit mit dem Kind draußen verbringen kannst (Spielplatz, Zoo, ....) ist das nicht zu kompliziert. Schwieriger ist es, wenn das Wetter schlechter wird. Gibt es Indoor Möglichkeiten, wo Du das Kind beschäftigen kannst? Eine Pension (oder Hotel) ist eigentlich nicht für ein Kind zum Aufenthalt geeignet.
Dabei bist Du auf die Kooperation der KM angewiesen.
Es wird schwierg sein hier einen Umgang zu organisieren, wenn die KM nicht mitmacht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2019 20:42
 IPAD
(@IPAD)

Da ich hier aus Bremen komme, sprech mich an, falls du Hilfe in der Organisation eines Umgangs benötigen solltest. Einiges kann man vor Ort besser erledigen, als aus so großer Entfernung.

Da der Aufenthaltsort des Kindes zwangsläufig auch Gerichtsstand in etwaigen Auseinandersetzungen bez. des Kindes ist, richte dich auf schwere Verhandlungen ein. Das Familiengericht hier ist leider eins der für Väter ungünstigsten. Inklusive des OLG. Benötigst du anwaltliche Hilfe hier vor Ort, hätte ich je nach Wunsch drei anzubieten. Je nach dem ob einen sachlichen, eine vehementere, oder gar eine der fiesesten Anwältinnen, welche dafür immer ihre Kopf durchbekommt, jeder Richter froh ist sie schnell wieder loszuwerden, somit all ihren Vorstellungen entsprechende Urteile fällt. Leider vermutlich schwer als Mann zu engagieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2019 03:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Hilfe von IPAD vor sein zu können ist viel wert. Mach Dir einen Plan wie es mit dem Umgang funktionieren könnte. U.U. gibt es ja in Bremen auch eine Vätergruppe, die Dir helfen kann kostengünstig eine Unterkunft für den Umgang in Bremen zu bekommen.

Außerdem hast Du Anspruch auf Auskünfte über das Kind (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1686.html>§" 1686 BGB</a>), da Du diese nicht über den Umgang erhalten kannst. Da das Kind noch klein ist und es nicht so schwer ist Aufnahmen mit dem Handy zu machen, würde ich hier zumindest monatliche Fotos fordern und einen kurzen Entwicklungsbericht. Diese Auskünfte können aber einen persönlichen Umgang nicht ersetzen.

Ergänzung: Bei dem Stand der Technik sind auch kurze Videos (ca. 3 Minuten) möglich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2019 12:17