Hallo alle brauche mal euren Rat habe meine kleine Tochter 2,5 Jahre alt seit August 2010 durch einen richterlichen Beschluss alle 14 Tage Sa-So über Nacht und jeden Mittwoch , sollten die Übernachtungsbesuche positiv verlaufen , würde ab Dezember 2010 die Übernachtungen alle 14 Tage von Fr-So aufgestockt und der Mittwoch bleibt , die Zeit ging die Übernachtungen verliefen super , die Kleine liebt ihren Papa und hängt an ihm , habe am Kinderturnen teilgenommen usw dieses hat sie mir auch verboten , weil es der Kleinen angeblich nicht gut täte , aber die Wahrheit ist das ich dann ja einen Tag extra habe wo ich eine Bindung zur Kleinen aufbauen kann , das geht ja nun wirklich nicht 🙂
Es kam also Dezember 10 und ich sagte zu ihr wie das jetzt mit den Übernachtungen wäre , sie meinte sie stimme zu , aber nur wenn ich auf einen Mittwoch verzichten würde , denn es wäre zuviel und die Kleine hätte dann kein Gefühl mehr wo sie wirklich wohnen würde , weil sie zu oft bei mir wäre , ich meinte ne ne die Kleine ist daran gewöhnt , und es tut ihr gut wenn sie bei mir ist ... Sie lenkte nicht ein und ich sprach mit meiner Anwältin die mir mitteilte , das ich darauf nur eingehen sollte , wenn die Ferien und Feiertagsregelung genau geklärt wird , und das in einem Gespräch mit dem Jugendamt besprechen sollten zu dritt , gesagt getan die ersten beiden Termine sagte sie ab , erst der Dritte Termin wurde endlich was.
Ich machte der Dame vom JA den Standpunkt für meine Tochter klar und sagte das es mir hier nicht um meine Belange geht , sondern um die Belange meiner Tochter , die das Recht hat genauso wie mit Mama auch mit Papa aufzuwachsen , und ich das gerne fördern möchte , aber unser JA ist Katastrophe ( ist ja grade auch wegen einem ungeheuerlichen Skandal von Kindesentzug bei RTL in den Nachrichten ) die Dame vom Jugendamt und die KM unterstellten mir das es mir nur um meine Bedürfnisse geht , und das Kind mich nicht interessiert , und ich das tue nur um deren neues Leben zu boykottieren , was totaler Blödsinn ist ...
Ich habe mich kompromissbereit gegeben und habe die Ferien und Feiertagsregelung angesprochen , wo ich von der JA Tante zu hören bekam , die halben Ferien jeweils wären nicht dem Kindeswohl und die Feiertage mit Übernachtung ebenfalls Stress für das Kind wäre und nicht dem Kindeswohl diene , sondern Besuche an Weihnachten , Ostern etc von 10.00 - 17.00 / 18.00 Uhr ausreichend wären , dieses habe ich gesagt möchte ich nicht , durfte mir dann noch anhören das ich immer nur fordere und mich mit nichts zufrieden gäbe , ne ich möchte nur das Recht meiner Tochter das sie in den Ferien mit Papa in Urlaub fahren kann , das der Zeitpunkt festgelegt wird im jährlichen Wechsel und Feiertage // Geburtstage usw auch , nach etwas schweigen meinte die JA Dame sie würde sich in den nächsten Tagen mit unserem Fall beschäftigen und eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen die sie uns dann schriftlich zuschickt.
Das geschah dann auch knapp 3 Wochen später wo ich bald von allen Socken gefallen wäre , ab 1.12.10 alle 14 Tage von Fr-So , jeden 2 Montag im Monat von 16.00 - 18.30 und in den Ferien steht dem Vater auch mal ein paar Tage mit dem Kind zu , und an den Feiertagen jeweils am 2ten Feiertag von 10.00 - 18.00 Uhr dieses habe ich nicht unterschreiben es wird in der Vereinbarung aber geschrieben das Mutter ,Vater und Jugendamt sich beim Gespräch auf diese Lösung geeinigt haben , was aber definitiv nicht stimmt , nach aufsuchen meiner Anwälin teilte mir diese mit das ich nochmals das Gespräch mit der Ex suchen soll , was aber nichts bringt wenn ich sie auf die Ferien anspreche , sagt diese das noch lange hin , und sie hätte sowieso das Vorrecht was die Ferien angeht , und jetzt auch noch meine Anwältin im Urlaub , deswegen habe ich jetzt mehrere Fragen
1. Kann man mich jetzt auf das Gespräch festnageln , wo die angebliche Vereinbarung getroffen wurde ???
2. Steht mir und der Kleinen da sie erst 2,5 Jahre ist , jeweils die halben Ferien zu ???
3. Sie geht in die Kita welche Ferien werden genommen die ganzen Sommerferien oder die Kitasommerferien die ja nur 4 Wochen sind ???
4. Was mache ich jetzt am Besten wieder vor das Familiengericht wegen Ferien und Feiertage ???
Ich danke im Vorraus für eure Antworten , mir geht es nur um meine Tochter und hasse diesen Kleinkrieg denn ich muss den nicht haben , aber meine Ex hat schon eine Tochter von jemanden anderes und da ist es genauso und der hat den Kampf aufgegeben , und wartet bis seine Tochter von alleine auf sie zu kommt wenn sie groß ist ... Ebenfalls ist da der neue meiner Ex der da auch viel zu gibt ...
Bitte mache Absätze und füge Leerzeilen ein. Auch ab und zu einen Satz bilden und mit Punkt abschliessen. Das kann sonst keiner lesen. Ich habe mal etwas nachgeholfen. oldie
Moin.
Dein Recht ist genau das, was im Beschluss steht.
Das JA hat überhaupt nichts zu bestimmen oder anzuerkennen.
Schreibe denen, dass du keineswegs der von ihr entworfenen Vereinbarung zustimmst, sondern auf der Einhaltung der gerichtlichen Regelung bestehst.
Diese gilt solange, bis sie vom Gericht geändert wird, oder ihr euch einvernehmlich auf etwas Anderes einigt.
Deiner Ex schreibst du etwas entsprechendes und dass du, nachdem eure JA-Gespräche ergebnislos verlaufen sind, auf der Einhaltung des Gerichtsbeschlusses bestehst und jeden unabgestimmten Verstoß als Umgangsboykott werten und behandeln wirst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für deine Antwort die Vereinbarung des Jugendamtes ist von Anfang Januar 11 und habe das dem Jugendamt auch mitgeteilt das ich diese Vereinbarung nicht akzeptiere , aber die meinte nur wir 3 hätten uns so geeinigt Mitte Dezember 10 und muss jetzt so durchgeführt werden , weil alle 14 Tage von Fr-So und dann jeden Mittwoch ist zuviel , und seitdem beharrt meine Ex auch auf die Vereinbarung und ich darf sie alle 14 Tage am We abholen und einmal in der Woche wo ich kein Umgangswe habe , komm ich da jetzt noch gegen an ??? Kannst mir auch ein Tip zur Ferienregelung geben ??? Danke im Vorraus ...
Nochmal.
Das JA hat keinerlei Wirkung, außer deine Ex in ihrem falschen Tun zu bestätigen.
Dagegen an kommst du nur mit den üblichen Mitteln bei Umgangsboykott.
Wie oben schon geschrieben.
Du schreibst deine Ex an und wenn sie gegen die gerichtliche Regelung verstößt, musst du wieder zum Gericht und die Verhängung von Ordnungsmittel beantragen.
Wurde sei im Beschluss bereits über diese Möglichkeit belehrt?
War es überhaupt ein Beschluss oder eine Einigung?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also verstehe ich das richtig das das Papier vom Jugendamt wertlos ist und keine Bedeutung hat .... Nein von Ordnungsgeld steht nichts drin und keine Androhung darauf ... Ja es ist ein Beschluss vom Amtsgericht Hameln vom 15.07.10 ... Das kann ich ja dann über die Anwältin machen lassen oder ??? Und kann ich die Ferien und Feiertage gleich mitfestlegen lassen ??? Danke im Vorraus
Das müsstest du dann zusätzlich als Änderung beantragen, wobei dann der ganze Beschluss wieder aufgerollt werden würde.
Aber wenn du das tust, fordere den Richter auf, diese Belehrung aufzunehmen.
Vorher gibt es kein Ordnungsgeld.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin
all die Abwehrbegründungen, warum der Umgang nicht auszuweiten ist, die Deine Ex und das JA liefern, sind mE Quatsch.
Was mich noch interessiert: Da Du ja einen richterlichen Beschluss hast, der die Umgangserweiterung bei Eintreffen bestimmter Voraussetzungen fast automatisch eintreten lässt (es sei denn Ex boykottiert). Wer stellt denn
sollten die Übernachtungsbesuche positiv verlaufen
fest?
Gruß
Toto
Hi svenfaby,
der regelmäßige - wenn auch kürzere Umgang - mit einem Kleinkind ist enorm wichtig.
Alle 14Tage ein WE ist in dem Alter zuwenig bzw. der Abstand ist zu groß. Also kämpfe für
den wöchentlichen Mi wie ein Löwe. Kein Kuhhandel - vor allem nicht vor dem Hinter-
grund eines Umgangsurteils. Du hast doch schon ausgeurteilten Umgang. Wenn in dem Urteil
etwas vage gelassen wurde, soll Deine Anwältin verdammt nochmal einen Ergänzungsantrag stellen,
und Dich nicht zur KM schicken.
Deine Geschichte vom JA bestätitgt mal wieder meine grundsätzliche Einstellung. JA vermeiden, wo
immer möglich.
...die Dame vom Jugendamt und die KM unterstellten mir das es mir nur um meine Bedürfnisse geht,
und das Kind mich nicht interessiert , und ich das tue nur um deren neues Leben zu boykottieren , was totaler Blödsinn ist ...
Hier wär für mich der Ausstiegspunkt gewesen.
Über die Relevanz des JA hat Dir Beppo schon einiges gesagt.
Es kommt jetzt darauf an, was genau in dem Urteil/Vergleich steht.
Danach entscheidet sich, ob Du gerichtlich beatragen musst, diese Punkte
zu konkretisieren oder ob Du gleich ein Ordnungsgeld zunächst der KM androhst und dann auch
gerichtlich beantragst.
Das hier:
Aber wenn du das tust, fordere den Richter auf, diese Belehrung aufzunehmen.
Vorher gibt es kein Ordnungsgeld.
sehe ich allerdings anders:
Meiner Meinung - hier lasse ich mich gerne belehren -stellt auch ein Vergleich einen
ordnungsgemäßen Vollstreckungstitel im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG dar,
der keiner Vollstreckungsklausel bedarf.
Über einen Anwaltswechsel würde ich verschärft nachdenken.
Evt. wäre es hilfreich, die kritischen Passagen des Urteils hier im Wortlaut
anonymisiert einzustellen.
LG,
Mux
Hallo svenfaby,
ich kann mich den anderen nur anschließen!!! Es gilt zu allererst der Beschluss des Familiengerichts!
Die Kooperations- und Gesprächsbereitschaft, die Du zeigst, ist zwar grundsätzlich gut und zu begrüssen, jedoch bei der beschriebenen "Hilfe" des JA und der Haltung der Gegenseite ggfs. für Dich und Deine Tochter und Euren (bislang gelebten) Umgang sehr gefährlich!
V.a. wenn ich hier folgende Argumente von KM und JA lesen muss:
sie stimme zu , aber nur wenn ich auf einen Mittwoch verzichten würde , denn es wäre zuviel und die Kleine hätte dann kein Gefühl mehr wo sie wirklich wohnen würde , weil sie zu oft bei mir wäre
und
wo ich von der JA Tante zu hören bekam , die halben Ferien jeweils wären nicht dem Kindeswohl und die Feiertage mit Übernachtung ebenfalls Stress für das Kind wäre und nicht dem Kindeswohl diene , sondern Besuche an Weihnachten , Ostern etc von 10.00 - 17.00 / 18.00 Uhr ausreichend wären
Dann stellen sich mir ehrlich gesagt die Haare zu Berge! Das ist nichts als Gelaber um Dich vom regelmäßigen gelebten Umgang abzubringen.
Der regelmäßige und ausreichende Umgang zu jedem Elternteil (ganz besonders auch zum Vater) ist grundsätzlich wichtig für jedes Kind und Voraussetzung für eine gute Entwicklung! Lass Dir hier nichts anderes einreden! Ein "Zuviel" gibt es da nicht!
Und Deine Darstellung:
"die Übernachtungen verliefen super , die Kleine liebt ihren Papa und hängt an ihm , habe am Kinderturnen teilgenommen"
klingt schön. Ganz unabhägig von den weiteren Schritten solltest Du evtl. überlegen, Dich ab jetzt bei den Umgängen absichern durch Dokumentation und Zeugen (Einbeziehung von Freunden, Bekannten, andere Eltern, Großeltern, Geschister, etc.). Dann kannst Du vorstehendes im Streitfall ggfs. belegen und beweisen.
Dass Dir die KM das Kinderturnen während Deinem Umgang verbietet, geht m.E. gar nicht! Was Du mit Deiner Tochter in Deiner Zeit machst, geht sie schlicht nichts an!
Viel Glück und bleibe freundlich im Ton und hart in der Sache (Umgang)
Vg Michi
Hallo Sf,
Deine Geschichte kommt mir allzu bekannt vor.
Nachdem die unbelehrbahre Km nun auch den Elternberater verschliessen hat gehts jetzt wieder ans Gericht und ich bin sehr gespannt was dabei für mich und Kröte dabei rauskommt.
Derzeitige bei uns: Kröte 3,5 J - Umgang in der geraden KW Montags ab Kiga bis 18h sowie Fr ab Kiga bis Sa 18h. (also absolut vergeleichbar mit Deinem Fall)
KM stimmt Verlängerung des WE´s nur zu wenn Montag wegfällt ( kommt Dir das bekannt vor? :wink:)
JA und Elternberatung wirken nicht gegen mich aber halt auch nicht unterstützend (na hab dann wohl dennoch eher Glück als Du)
Lass uns mal gegenseitig auf dem laufenden halten, denke wir könnten uns mit unseren vor Gericht erzieltne Ergebnissen unterstützen.
Mut und Kraft wünscht
Minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin Jungs,
scheint grade ne Epedemie diesbezüglich zu sein . . .
Meine Ex will auch den Umgangsbeschluss unterwandern und mit Hilfe des JA auf mich einwirken. . .
Habe deshalb grade schriftlich ans JA gegeben:
Vom U-Beschluss kann ich nicht abweichen, nur übereinstimmend und das muss KM mit mir besprechen.
OLG Karlsruhe hat in 2010 ausgeurteilt, das die konkrete Ausgestaltung der Umgangskontakte grundsätzlich
Sache des den Umgang ausübenden Elternteils im Rahmen seiner Alltagssorge ist.
Sollte KM dennoch einseitig den beschlossenen Umgang ändern sehe ich mich gezwungen Ordnungsgeld zu beantragen.
Wir dürfen gespannt sein. . .
greetz e.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Danke für vielen Antworten
zu Bagger 1975
zum Kinderturnen das war nicht in meiner Umgangszeit sondern hatte letztes Jahr im Februar auf dem Jugendamt angesprochen das ich dieses gerne mit der kleinen Dienstags machen würde weil es ja förderlich für meine Tochter ist.
Da stimmte die JA Tante auch zu und meinte tolle Idee , dann kam Ex sie stimmte zu , und meinte alle 14 Tage abwechselnd ist okay und ich solle das bezahlen , okay streiten ums Geld nein!
Also ging ich regelmäßig alle 14 Tage Dienstags zum Turnen und es hat der Kleinen total Spaß gemacht mit Papa zu turnen.
Dachte immer Ex geht auch aber Turnleiterin und weibliche Bekannte ehemalige Schulkameradinen sagten mir die war nie da , Ex darauf angesprochen meinte nur geht dich nichts an okay!
Ebenfalls beim Jugendamttermin im Dez 10 angesprochen meinte Ex zur JA Tante das wäre nicht förderlich und die kleine zu unruhig , alles gelogen und das Ex nie da wa. Hat die JA Tante nicht interessiert , und meinte nur das sie der Mutter recht gäbe , und es dem Kind schade.
Aha 8 monate vorher klang das anders , die JA Tante hört auf alles was EX sagt , grausam echt ...
Auf die anderen Antworten gehe ich morgen drauf ein , danke nochmals . Ich stelle ebenfalls das Urteil anoym rein und freue mich auf eure Antworten , das hier gibt mir echt Mut ...
*leserlich(er) gemacht!
@svenfaby!
Beherzige bitte
Bitte mache Absätze und füge Leerzeilen ein. Auch ab und zu einen Satz bilden und mit Punkt abschliessen. Das kann sonst keiner lesen. Ich habe mal etwas nachgeholfen. oldie
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo svenfaby,
Deine Darstellung
Kinderturnen das war nicht in meiner Umgangszeit
passt so nicht! Wenn ich es richtig verstehe:
Du bist regelmäßig zum Turnen mit Deiner Tochter mit dem Einverständnis der KM! Also war dies einvernehmlich festgelegter und regelmäßig gelebter Umgang, den KM jetzt plötzlich aus fadenscheinigen Gründen torpediert!
Diesem "Zurückrudern" der KM ist entschieden entgegen zu wirken! Glaub mir, ich kenne diese Versuche bestens, zumal ich selbst durch geschickte Salamitaktik (immer ein bißchen mehr Umgang) damals dafür gesorgt habe, dass ich immer mehr regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter leben konnte und dies bis heute ohne Abstriche läuft! Als KM dies damals bei wieder ändern wollte, war es gelebte Praxis und habe ich mich vehement gegen Eindämmungsversuche jeglicher Art gewehrt!
Da heisst es hart bleiben! Fordere für Dich und Deine Tochter wieder das bereits parktizierte Kinderturnen! Was Du nicht konsequent einforderst bekommst Du nicht, das werden Dir hier viele aus leidvoller Erfahrung bestätigen können!
Die Umgangseindämmungs-Masche von KM und JA, die Du beschrieben hast, können @elternteil_M und minna289 für sich ja bestätigen! Wer hierbei mitspielt ist leider der Dumme.
Und davon ganz unabhängig besteht ja noch der gerichtliche Umgangsbeschluss, der, wenn ich es richtig verstanden habe, ja noch unter Ausweitungsvorbehalt(!) steht, der im Sinne Deiner Tochter und Dir ausgekleidet werden muss, was nicht weniger sondern mehr(!) Umgang bedeutet!
Wenn Du in vorstehenden Punkten nur ansatzweise das Gefühl hast, durch Deine bisherige anwaltliche Vertretung nicht gut vertreten zu sein, dann stimme ich Mux zu und rate auch zum Anwaltswechsel!
Vg Michi
Hallo zusammen hier mein Urteil die wichtigsten Auszüge davon ..
Die Antragsgegnerin erklärte : Der derzeitige Umgang am Tag hat sich in der Tat positiv
entwickelt. Es läuft soweit eigentlich ganz gut. Auf Nachfrage erkläre , dass Kind nur ab
und zu bei Herren .... geschlafen hat . Es waren insgesamt etwa 6 Übernachtungsbesuche
Sie hat dann 2 bis 3 Tage gebraucht , bis sie im Anschluss wieder ruhiger wurde.
Die Unruhe habe ich massiv im Dezember 2009 festgestellt. Es war mir aber auch schon
vorher aufgefallen. Sie schläft dann schlecht und war dann teilweise von 01.00 Uhr bis 03.00 nachts wach
so dass ich mit ihr spielen musste. Auf Nachfrage kann ich sagen , dass Kind sonst eigentlich durchschläft.
Manchmal wacht sie aber auch unabhänig von den Übernachtungsbesuchen auf.
Ich vermute das Kind nach den Übernachtungs und Umgangskontakten unruhig ist ,
weil eventuell Herr .... tagsüber zu viele Aktivitäten mit ihr unternommen hat ( Omabesuche , Einkaufen usw. )
Auf Nachfrage erkläre ich die Mutter , dass Kind eigentlich auch nicht bei anderen dritten Personen
übernachtet hat . Sie hat allerdings in der Vergangenheit gelegentlich bei meiner Mutter übernachtet.
Die Übernachtungen bei meiner Mutter haben gut funktioniert.
Auf Anregung des Gerichtes schlossen die Parteien nach Erörterung der Sach und Rechtslage ...
1. Die Umgangskontakte des Antragstellers mit Kind innerhalb der Woche jeden Mittwoch ,
werden in der bisherigen Form beibehalten.
Sollten Änderungen erforderlich werden , werden die Parteien die Änderungen selbständig erörtern und
absprechen , gegebenfalls unter Mithilfe des Jugendamtes.
2.Für die Zeit von Anfang August 2010 bis Ende November 2010 vereinbaren die Parteien
für die Wochenenden :
Kind wird an den 2 Samstagen im Monat , an denen die Antragsgegnerin arbeitet,
Samstag um 08.30 Uhr von dem Antragsteller abgeholt , verbringt die Nacht von Samstag auf
Sonntag beim Antragsteller und wird von ihm am Sonntag um 17.00 Uhr wieder zur
Antragsgegnerin zurück gebracht.
An den 2 Wochenenden im Monat an denen die Antragsgegnerin nicht arbeitet ,
verbleibt Kind bei der Antragsgegnerin.
3. Für die Zeit ab Dezember 2010 erklären beide Parteien die Absicht, die
Übernachtungsbesuche im Falle einer positiven Entwicklung im vorangegangenen Zeitraum
aufzustocken. Es bleibt jedoch die Entwicklung von August 10 bis Ende November 10 abzuwarten.
Das Gericht hat in der Verhandlung bereits angeregt , die Übernachtungsbesuche im Falle
einer positiven Entwicklung an zwei Wochenenden im Monat auf jeweils 2 Übernachtungen
von Freitag bis Sonntag zu verlängern.
Vorgespielt und genehmigt
Streitwert
Das ist kein Beschluss, sondern ein Vergleich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja das ist ein Teil des Urteiles , wird ja jetzt wie beschrieben auch an den Wochenenden
so durchgeführt .
Musste dafür halt aber meinen Mittwoch abgeben , und habe jetzt den Montag nach dem We wo
ich kein Umgang habe .
So wie das Jugendamt das in schriftlicher Form festgelegt hat.
Festsetzung vom 09.01.11 durch Jugendamt
1. Die beiden Parteien einigten sich beim Gespräch im unserem Hause das Kind ab Dezember10
jedes 2te Wochenende von Fr. 15.30 Abholung aus der Kita bis Sonntag 17.00 Uhr beim
Vater verbringt.
2. Die Wochentage werden durch Einigung der beiden Parteien abgeändert statt jeden Mittwoch
auf den Montag von 16.00 Uhr - 18.30 Uhr jeweils nach dem Kindesmutter Wochenende.
3. An den hohen Feiertagen Weihnachten / Ostern / Pfingsten darf der Vater das Kind jeweils an den
zweiten Feiertagen von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Kindesmutter abholen .
Eine extra Übernachtung ist an diesen Tagen nicht vorgesehen.
4. In den Sommerferien steht dem Kind auch einige Tage beim Vater zu , dieses müssen die Parteien aber zusammen abhänig ihrer jeweiligen Urlaubsplanung planen.
Habe ja Antworten erhalten , das diese Vereinbarung ja nicht gültig ist , aber was hat der Satz
der unten untergefügt ist zu bedeuten ???
Diese Vereinbarung wird aktuell wenn nicht innerhalb 14 Tage dagegen Widerspruch erhoben wird ...
Dieses habe ich nicht getan , weil es auch ganz kleingedruckt unten steht und ich diese ja meiner Anwältin gegeben habe , und wie gesagt diese meinte ich solle mich erst an die Kindesmutter wenden ,
und da eine Lösung finden , und jetzt hat sie Urlaub .... Ich denke wirklich ernsthaft über einen
Anwaltswechsel nach ....
Und was ist der Unterschied Beppo ???
Vorne darauf steht Beschluss Amtsgericht .... nicht öffentliche Sitzung
Der Vergleich kommt ja erst später im Schreiben ....
Servus svenfaby!
aber was hat der Satz
der unten untergefügt ist zu bedeutenDiese Vereinbarung wird aktuell wenn nicht innerhalb 14 Tage dagegen Widerspruch erhoben wird ...
Können wir Dir erst beantworten, wenn Du den ganzen Wortlaut abschreibst, hier fehlt nach dem "wird" das Wesentliche!
Dasselbe gilt für:
Auf Anregung des Gerichtes schlossen die Parteien nach Erörterung der Sach und Rechtslage ...
Gegen einen gerichtlichen Vergleich kann man nicht ankämpfen, da in diesem der freie Wille beider Parteien verankert ist, also kein Urteil, welches man anfechten/abändern könnte!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Gegen einen gerichtlichen Vergleich kann man nicht ankämpfen, da in diesem der freie Wille beider Parteien verankert ist, also kein Urteil, welches man anfechten/abändern könnte!
Danke Marco dann verstehe ich das richtig das der Mittwoch mir weiterhin zu steht , und die JA Tante mir etwas
falsches erzählt hat.
Und die Vereinbarung vom JA nicht gültig ist , und ich mich auf den Vergleich berufen kann .
Wenn ich jetzt die Ferien und Feiertagsregelung vor Gericht beantragen möchte , wird dann ein neuer
Vergleich erstellt , oder alles neu erstellt ??? Sorry habe da echt nicht viel Ahnung von ....