Was mich noch interessiert: Da Du ja einen richterlichen Beschluss hast, der die Umgangserweiterung bei Eintreffen bestimmter Voraussetzungen fast automatisch eintreten lässt (es sei denn Ex boykottiert). Wer stellt dennfest ???
Hallo einen richterlichen Vergleich ist das wie ich hier erfahren habe .
Das hat Ex beim Gespräch beim JA gesagt das die Übernachtungen positiv verlaufen sein , aber sie
trotzdem jedes Mal grauen hat ,wenn die kleine bei mir ist , da es hinterher ihr Familenleben
durcheinanderbringen würde ... Und es ihr am liebsten wäre , wenn ich mich nicht kümmern würde ,
so wie der Vater ihres ersten Kindes , dann hätte sie wenigstens ruhe
und könnte ihr neues Familienleben aufbauen.Und die JA Tante hat da nicht allzu viel zu gesagt.
... dann verstehe ich das richtig das der Mittwoch mir weiterhin zu steht , und die JA Tante mir etwas falsches erzählt hat.
Solange mit "Hilfe" des JA keine einvernehmliche Vereinbarung gefunden wird, gilt der Gerichtsbeschluss.
Wenn ich jetzt die Ferien und Feiertagsregelung vor Gericht beantragen möchte ,...
Wurde die Ferienregelung im Rahmen des gerichtlichen Beschlusses nicht verhandelt??
Marco, etwas verwundert.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Solange mit "Hilfe" des JA keine einvernehmliche Vereinbarung gefunden wird, gilt der Gerichtsbeschluss.
Wurde die Ferienregelung im Rahmen des gerichtlichen Beschlusses nicht verhandelt??
Aber das unterstellen die mir ja das wir angeblich den Beschluss vereinbart haben ,
den das Amt mir schriftlich zugesendet hat .
Nein wurde damals nicht verhandelt weil die Kleine damals noch nicht in die Kita
ging und meine Anwältin meinte dann können wir darauf noch nicht eingehen.
Habe mich darauf verlassen
Jetzt ist die Kleine 2,5 Jahre geht in die Kita und was bzw wie werden die Ferien
geteilt alle Ferien genau halbiert auch in dem Alter ??? Oder gelten die Kitaferien
die 2 Wochen kürzer sind ????
Hallo Mux danke für deine Antwort ...
Habe den Vergleich hier anoym eingestellt .
Ja Jugendamt vermeiden besonders unseres Katastrophe echt...
Über einen Anwaltswechsel habe ich nachgedacht und denke das das der erste Schritt ist
habe schon einen Termin bei jemand anderes mal abwarten was diese sagt , wenn sie sich reingearbeitet
hat . Meine jetzige hat zwar auch einen guten Ruf aber irgendwie tut sie nicht allzuviel ...
Hallo minna
danke für deine Antwort ...
Ja kommt mir sehr bekannt vor sehr merkwürdig alle Ex fahren irgendwie das gleiche
Schema und kommen da auch noch mit durch ...
Sind die auf dem Amt so blind das die das nicht sehen , wieviele Mütter so sind ...
Gehe jetzt erstmal zum anderen Anwalt und lasse mich beraten mal sehnen was so rauskommt .
Hoffe das es sich zum guten wendet ...
Hallo svenfaby,
wenn Deine Info`s nur scheibchenweise kommen, können Dir die Leute (die hier teilweise sehr viel Anhnung haben) leider nur sehr eingeschränkt helfen und Tipps geben.
Nimm die ganze Angelegneheit zum Anlass, Dir darüber klar zu werden, was Du für Dich und Deien Tochter künftig willst! Wie ist Deine konkrete rechtliche Ausgangslage? Wenn Du Dich mit Urteilen/Beschlüssen/Vergleichen nicht so gut auskennst, ist das verständlich! Man kann sich aber auch einarbeiten und nachfragen, zumal Du ja anwaltlich vertreten wurdest und es um eine sehr wichtige Sache geht.
Deine KM scheint offenbar eine ganz versierte zu sein, wenn es um die Taktik "Ruhe haben" und "bitte Kind" aber ohne KV geht! Nach Deiner Mitteilung hat sie das ja offensichtlich schon einmal durchgezogen! Also mach ihr im Sinne Deiner Tochter nicht die Freude!
Und die Bedenken und Vorhaltungen "Kind sei nach Papawochende unruhig, aufgekratzt, etc." nimm Dir mal nicht so zu Herzen...
Lese Deinen Beiträge laufend mit...
Vg Michi
Du solltest dem Schrieb vom JA schriftlich widersprechen.
Du kannst ja mal was entwerfen und wir schauen dann mal drüber.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja danke werde ich machen ...
Hi svenfaby,
sorry das zu sagen, aber Du bist abgezockt worden. Es wurde ausgenutzt, dass Du etwas unbewandert
in dieser Materie bist. Deine Anwältin hat Dich offensichtlich nicht gut beraten.
In dem Vergleich steht ausdrücklich in Punkt 1 drin:
Sollten Änderungen erforderlich werden , werden die Parteien die Änderungen selbständig erörtern und
absprechen , gegebenfalls unter Mithilfe des Jugendamtes.
So, dies ist geschehen. Die haben Dir eine Einigung aufgedrückt, weil Du bei den Unverschämtheiten, die die JA-Tante
abgelassen hast, nicht rechtzeitig abgebrochen hast. Sie haben Dir den JA-"Vergleich" schriftlich zugeschickt, mit einer
Widerspruchsklausel auf die Du bzw. DEINE ANWÄLTIN nicht fristgerecht reagiert hast und damit haben sie erstmal
alles was sie brauchen. Trotzdem schreib denen jetzt Deine Sicht der Dinge!!!
Was sind denn vor allem die Punkte die Dir beim Umgang besonders aufstoßen? Immerhin, objektiv gelesen habe ich für 2,5 jährige
Kinder schon schlechtere Vereinbarungen gelesen. Du hast 14tägigen Umgang mit Übernachtungen, einen (wenn auch) kurzen
wöchentlichen Umgang, die Feiertagsregelung wird so auch oft in Umgangsurteilen ausgeurteilt. Und die Ferienregelung ist so
unkonkret, dass hier sowieso nochmal nach verhandelt werden muss.
LG,
Mux
Danke Bagger für deinen Beitrag ...
ja hast recht kommt echt viel einzelnt , es ist auch soviel gewesen bzw jede Woche
kommt etwas neues dazu.
Jedesmal wenn Umgang war ist was neues wo ich Schuld dran bin 🙂 Es gibt noch so viel was
ich hier noch nicht erzählt habe , Januar 2010 Rachitis jetzt Gewichtszunahme auf 16 Kg an allem bin ich Schuld .
Irgendwie schon sehr anstrengend , weil ich wirklich alles für meine Tochter tue es ist meine kleine Prinzessin 🙂
Habe auch sehr sehr viel recheriert , und dem Anwalt in die Hand gearbeitet
aber es kam immer nicht sehr viel , immer noch Herr da könne wir nicht viel machen , wo ich aber anderweitig was anderes gelesen habe .
Ich möchte nur die Interessen meiner Tochter wahren , sie darf nicht so aufwachsen ohne Vater wie ihre grosse Scwester , alle sind in der Family von Ex ohne Vater aufgewachsen Ex und die 3 Geschwister alle von einem anderen Vater alle keinen Kontakt zum Vater , allen wurde eingeredet das sie schlecht waren .
Werde erstmal einen neuen Anwalt aufsuchen und sehen was passiert ....
Danke Mux für deinen Beitrag
habe ich mir schon fast gedacht das ich auf gut Deutsch abgezockt wurde .
Ich weiß das die Umgangsregelung für das Alter schon gut ist , bzw alles erhält ich bin der Meinung
das die Wochentage zu wenig ist , und das die Dauer zwischen dem Umgang zulange ist , meine Püppi ist nach 8 Tagen ohne Papa gesehen zu haben sehr zurückgezogen und es dauert bis kurz vor Ende der Umgangszeit bis sie Papa 100 Prozent auftaut.
Die Feiertagsregelung grade Weihnachten bin ich der Meinung das 10.00 - 18.00 Uhr zu wenig ist , sie kann das nicht richtig realiesieren und schon muss sie wieder weg ..
Wie mir Bekannte und auch Anwälte mitteilten ist auch bei einem 2,5 Jahre alten Kind die Ferienhalbierung ihr gutes Recht beim Papa zu verbringen . Ich wünsche mir nichts sehnlicher das meine Tochter mit mir zusammen an die Ostsee oder ans Meer fahren darf , und wir die Zeit zusammen geniessen dürfen ... Was schadet dem Kind daran ??? Was denken die beim JA eigentlich ???
Hast du eine Ahnung wie genau das mit den Ferien ( alle Ferien im Jahr ) bei einem 2,5 Jahre altem Kind ist ???
Welche Ferien genau zählen Kita oder die ganzen Ferien ???
Servus svenfaby!
Wir stochern hier ein bisschn im nebel, habe ich den Eindruck...
1. Umfasst der gerichtliche Beschluss nur die drei von Dir aufgeführten Punkte? Ich habe den Eindruck, dass Dein Abgetipptes unvollständig ist.
2. Vom JA kann es keinen Beschluss geben, bestenfalls die von Dir abgetippte "Festsetzung". In dieser ist mehrmals von "einigten sich" sich die Rede.
Hat nachweislich nun ein oder mehr Gespräch(e) beim JA statt gefunden, in denen Umgang geregelt und vereinbart wurde? Wenn ja, dann gilt die Festsetzung vom 09.01.2011.
Haben díese Vereinbarungen nachweislich nicht statt gefunden, sodnern werden einseitig von KM mit Hilfe des JA "diktiert", gilt der gerichtliche Beschluss.
Nach diesem wäre aber weitere Umgangsregelung einvernehmlich mit Hilfe des JA zu vereinbaren. Erst wenn hier nichts weiter geht, kannst Du m.E. eine Ferienregelung gerichtlich beantragen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo svenfaby,
Mux hat`s zusammenfassend ziemlich gut getroffen, was die Gegenseite so mit Dir abziehen will! Trotzdem, ist das Kind ist bei Dir gottlob offstl. noch nicht komplett in den Brunnen gefallen!
Werde erstmal einen neuen Anwalt aufsuchen und sehen was passiert ....
Mach das! Check die rechtl. Ausgangslage und werd Dir darüber klar, was genau Du willst, um gestalten zu können!
Und wegen Anwalt: Geh nicht in irgendeine Großkanzlei, wo Du nur ne Nummer bist und dort ggfs. Anwalt A, B und C jedesmal Deine Geschichte neu erzählen musst! Such nen versierten Familienrechtler mit Lebenserfahrung und guter Reputation (Umhören!). Nicht zum Erstbesten gehen, dafür ist die Sache zu wichtig und angesichts des offenstl. "generationsübergreifend" manipulierten JA auch nicht ratsam!
Viel Erfolg und Gruss Michi
PS: Ich kann sehr gut nachvollziehen, wie man sich fühlt, wenn grundlose und vollkommen aus der Luft gegriffene Vorhaltungen und Vorwürfe kommen! Leg Dir da ein dickeres Fell zu!
Hallo Marco also zu deinen Punkten kann ich folgendes sagen ...
Zu Pkt1. ja das waren nur die 3 Pkt. die in dem Beschluss / Vergleich gestanden haben.
Ich habe beim Abtippen nichts vergessen , habe nochmal extra nachgesehen.
Zu Pkt 2. Also es hat nachweislich ein Gespräch Anfang Dez 10 stattgefunden , wo diese
Punkte besprochen wurden , ich diesen aber nicht zugestimmt habe , worauf JA Tante meinte ,
sie werde sich damit beschäftigen und uns diese Festsetzung schriftlich zukommen lassen , was dann
ja auch Anfang Januar 11 geschehen ist .
Zu der Ferienregelung so steht es da drin stehe dem Kind zu in den Sommerferien auch ein paar Tage beim
Vater zu sein , aber dieses müssen die Elternteile unter sich aus machen .
Die halbierung der Ferien wäre für das Kind nicht zum Kindeswohl und deswegen sage sie ein paar Tage .
Auf Anfrage bei der Ex sagt diese nur das noch lange hin , und sie hätte sowieseo das Vorrecht und muss mich an sie anpassen .... Meine Befüchtung ist aber das sie sich gar nicht drauf einläst , und wenn kurzfristig vor den Ferien entscheidet , so wie sie das will , und mir bleibt keine Zeit was zu unternehmen
Heute habe ich die Vereinbarung zum Umgangsrecht des Jugendamtes was ich oben angesprochen habe ,
von meiner Anwältin geholt , und setze es jetzt hier rein.
1. Alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag wird Kind bei ihrem Vater das Wochenende verbringen.
Herr .... holt Kind Freitag aus dem Kindergarten ab und bringt sie am Sonntagabend zur Mutter zurück.
2. Alle 14 Tage wird Kind den Montag nach dem Wochenende , das sie nicht beim Vater verbringt von diesem um 16.00 Uhr aus dem Kindergarten abgeholt und um 18.30 zur Mutter zurückgebracht.
3. Ferner sind sich die Eltern darüber einig , dassKind Weihnachten und Ostern den zweiten Feiertag
bei ihrem Vater verbringt von 10.00 - 18.00 Uhr .
4. Perspektivisch soll Kind auch in den Ferien einige Tage beim Vater sein.
Hierüber einigen sich die Eltern zu gegebener Zeit selber .
Das ist die Vereinbarung der ich angeblich beim Jugendamtgespräch zugestimmt habe , was aber nicht der Fall ist grade Pkt. 3 und 4 sind nicht in meinem Sinn . Pkt.4 die Ferien sind nicht richtig gedeutet .
Was Beppo meinte das ich dagegen schriftlich angehen soll , meinte meine Anwältin das dieses nichts bringe .
Ein Anwaltswechsel ist leider nicht so einfach da ich teilweise PKH kriege , und die beim Amtsgericht meinte ein Anwaltswechsel wäre deswegen nicht möglich ....
Was Beppo meinte das ich dagegen schriftlich angehen soll , meinte meine Anwältin das dieses nichts bringe .
Ja, ich hatte übersehen, dass die Frist dafür ja längst abgelaufen war.
Nun ist natürlich etwas spät.
Das JA hat zwar normalerweise nichts zu sagen, nur wenn es explizit vom Gericht beauftragt wurde, wird deren Aussage natürlich ernst genommen.
Dir bleibt nur, das Gericht beim nächsten Mal zu überzeugen, dass du über den Tisch gezogen wurdest.
Das fällt dir nur eben etwas spät ein.
Anwaltswechsel ist auch mit VKH möglich aber eben auf eigene Kosten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi SB,
also hierzu
Ein Anwaltswechsel ist leider nicht so einfach da ich teilweise PKH kriege , und die beim Amtsgericht meinte ein Anwaltswechsel wäre deswegen nicht möglich ....
Ob eine Anwaltswechsel wg. PKH möglich ist vermag ich nicht zu sagen aber wenn etwas nicht in Deinem Sinne ist hat Dein anwalt das was in deinem Sinne ist zu Vertreten.
Du schwingst den Taktstock denn Du (und Deine Tochter) müsst auch mit den Ergebnissen leben und zurecht kommen - nicht er.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Was Beppo meinte das ich dagegen schriftlich angehen soll , meinte meine Anwältin das dieses nichts bringe
Entscheidend ist doch der Grund, warum es nichts bringen würde.
1. Entweder weil die 14-tägige Widerspruchsfrist abgelaufen ist (Dein Versäumnis?).
2. Weil Deine Anwältin der Auffassung war, dass ein schriftlicher Widerspruch gegen das JA grundsätzlich nichts bringen würde.
Fall 1 - kein Grund für einen Anwaltswechsel (wegen nicht vom Anwalt verschuldeter abgelaufener Frist)
Fall 2 - zwingender Grund zun Wechsel (wegen Untätigkeit des Anwalts)
Zu der Frage des Anwaltswechsels mit PKH kann ich leider nichts sagen, sollte aber bei nachgewiesener Versäumnis des Anwalts möglich sein.
Hallo diskurso also habe gleich nachdem ich die Vereinbarung erhalten habe , diese an meine Anwältin weitergereicht , und diese meinte es bringt gegen das Jugendamt eh nichts , ich sollte mich nochmals
an die Mutter wenden , und versuchen in Ruhe zu reden , sollte das nicht klappen , können
wir wieder vor das Familiengericht gehen.
Mit der Mutter zu reden bringt überhaupt nichts , weil sie der Meinung ist bei allem das Vorrecht zu haben ....
Hi SF,
mir bleibt die Spucke weg 😡
an meine Anwältin weitergereicht , und diese meinte es bringt gegen das Jugendamt eh nichts
bedeutet wie schon geostet
zwingender Grund zun Wechsel (wegen Untätigkeit des Anwalts)
DU reitest den Esel, bezahlst die Musik... also wird da hingegangen wo Du es möchtest und das Lieg gespielt das Du Dir ausgesucht hast.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...