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Umgangsrecht und Namenänderung

 
(@chupa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe "Leidensgenossen",

da ich seit knapp über zwei Jahren von meinem Sohn und meiner Stieftochter (die immer noch Papa zu mir sagt) getrennt bin und seit knapp einem halben Jahr geschieden bin, hat sich ein, von meiner Seite nie gewollter Streit zwischen meiner Ex-Frau und mir, in den letzten beiden Tagen entwickelt, der in der Verweigerung des Umgangsrechtes mit meinen Kindern gipfelt und ich suche hier verzweifelt nach ein paar Ratschlägen, nachdem ich schon das Inet durchforstet habe.

Zum Verlauf (wird ein wenig ausführlich damit ich nix auslasse) :

Meine Ex-Frau hat sich, wie gesagt vor ca. 2 Jahren getrennt und ich war der Liebe und Kinder wegen, 500km weit weg in ihre Geburtsstadt gezogen. Nach zwei Jahren beendete sie die Ehe und mir blieb nichts anderes übrigen (da sie mir auch keine andere Wahl lies), als wieder in meine alte Heimat zurück zu kehren und absolut bei Null anzufangen, mit meinem Auto, meinem Fahrrad und meinen Klamotten als einziges was ich noch hatte. Alles andere hätte ich eh nicht mitgenommen, weil ich immer das Gefühl hatte, ich nehme es den Kindern etwas weg.

Ich habe in den zwei Jahren auch jeden Tag, bzw jeden zweiten Tag mit den Kindern telefoniert und fast jede Ferien die sie hatten, also mindestens viermal im Jahr die Kinder für mindestens eine Woche zu mir geholt.

Defactum bin ich 500km gefahren um die Kinder ins Auto zu holen und 500km zurück, um eine Woche mit Ihnen zusammen zu sein und dann nach einer Woche wieder die gleichen 1000km zurück.

Das ging nun knapp 2 Jahre lang gut und ich lasse hier eine Menge "Steine" und Lügereien aus, die meine Ex-Frau mir immer wieder in den Weg geschmissen hat, um ihrem eigenen Ego nachzukommen. Für mich hatte das Wohl der Kinder immer im vorrang und ich bin glücklich in einer neuen Beziehung. Das versuchte ich ihr auch klar zu machen, zumal sie den Grund ihrer Trennung von mir (auch wenn sie diesen versucht hat geheimzuhalten und der dann doch durch leichtsinnig nicht gelöschte SMS auf meinem alten Handy aufflog) mittlerweilen in einer Woche heiraten will.

Jedoch habe ich mir erlaubt, nun, nachdem Sie mir auf dem Rücken meines Sohnes Folgendes angetan hat, gegen Sie vorzugehen.

Die Einschulung meines Sohnes stand bevor und ich bekam von ihr das letzte halbe Jahr immer den 18.August als Einschulungsdatum bestätigt. Meine Planungen mit eigener Firma und Lebensgefährtin etc liefen ergo auf diesen Tag hinaus, um 500km rechtzeitig gegen 9 uhr vormittags bewältigt zu haben, um dort zu sein.

Am letzten Donnerstag, als am 13. August, teilte sie mir dann mit, daß der Einschulungstermin, doch nun am 17.08., also einen Tag früher ist. Mir blieben also drei Tage, um es zur Einschulung zu schaffen und was soll ich sagen, es war beruflich wie auch organisatorisch nicht möglich, das (für mich wichtige Ereignis) war zunehmen.

Am Montag bekam ich von meiner Ex-Frau dann noch diverse SMS, daß ich das nie wieder gut machen könnte und meine Sohn bitterlich enttäuscht ist, daß ich nicht da bin. Ein Anruf bei der Schule gestern, ließ mich jedoch erfahren, daß die Eltern sehr wohl schon vor den Ferien Bescheide über die Einschulung und deren Datum bekommen haben.

Daraufhin konfrontierte ich meine Ex-Frau gestern mit den Fakten und sie konterte mit der Aussage, daß unser Sohn auf zwei Schulen angemeldet gewesen wäre und die eine Schule am 17ten und die andere am 18ten Einschulungestermin hatte und sie es eben nicht wußte und alles weitere werde sie nur noch über das Jugendamt klären, weil sie es satt hat, sich von mir Vorhaltungen machen zu lassen, sie ist ja wohl in dieser Hinsicht keine Rechenschafft schuldig, da ich ja derjenige bin, der die Kinder vernachlässigt.

(Dem sei noch anzumerken, das ich gerade eine Woche vorher die Kinder wieder eine Woche bei mir hatte, mit immensen Kosten und Aufwand für die Fahrt. Aber ich liebe die beiden eben und da mach ich alles so es mir möglich ist.)

Ich lies das erstmal auf sich Ruhen und hoffte auf eine einvernehmliche Lösung. Als ich heute Abend noch einen Anruf (Nummer Anonym) von ihrem derzeiten Partner (und wie sie mir mitteilte zukünftigen Ehemann) erhielt, welche mir unter mithörens meiner Lebensgefährtin, meines Vaters und der 14-jährigen Tochter meiner Lebensgefährtin Wörtlich androhte:

"Fährst du meine Frau noch einmal so an komme ich persönlich die 500km gefahren um das mit dir zu klären."

"Lass dich nie mehr in XXXXXX blicken"

"Lösch am besten alle Rufnummern, die du von hier hast, denn deine Kinder wirst du hier nicht mehr ans Telefon bekommen!"

So, nach diesem langen Sachverhalt meine Frage in die Runde, was soll ich tun??????????

Mit dem JA in Verbindung setzten?? Anwalt nehmen??

Wir haben geteiltes Sorgerecht und sie hat mir vor Monaten schon gesagt, daß sie meines Sohnes Namen auch umändern will, wenn sie ihren jetzigen Lebensgefährten heiratet.

Auf mich stürzt gerade ein ganzes Gebirge ein und ich will und werde meine Sohn niemals missen. Leider ist die 11-jährige Stieftochter schon so sehr "geimpft", daß sie gegen mich arbeitet.

Liebe Grüße

Chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2009 02:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mistige Situation und die Distanz verschlimmert es noch.

Wann wäre der nächste Umgang? Wie sind die Telefonkantakte geregelt? Erst wenn eines oder beides verhindert wird, kannst du etwas machen im Sinne des Dreisprung Ex -> JA -> Gericht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2009 10:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag: DIe Namensänderung wird sie nicht durchbekommen. Es gibt hierzu mehrere eindeutige Urteile. Allerdings würde ich mit diesem Wissen nicht hausieren gehen. Lass sie zu gegebener Zeit selbst und ungesteuert gegen die Wand laufen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2009 10:30
(@chupa)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

najo, richtig geregelt ist da eigentlich gar nichts. Bis jetzt hatten wir die einvernehmliche Lösung, daß ich die Kinder über ihr Handy oder Festnetz anrufen konnte wann ich wollte und das habe ich auch jeden Tag bzw. jeden zweiten Tag, oder dritten Tag getan.

Aber das kann ich ja nicht mehr tun, nach der Androhung ihres neuen Lebensgefährten. Und da ich ihn kenne, weiß ich, daß dies keine leeren Worte waren (um das noch mit anzumerken).

Zu mir genommen habe ich die Kinder immer in deren Ferien oder meinen Sohn auch schon mal mitten unter der Zeit, wenn mein Sohn im Kika öfter mal geweint hat und zu mir und seinem Opa wollte, sofern es mir organisatorisch und spontan damals möglich war.

Jo, das mit der Namensänderung hab ich mich auch schon schlau gemacht.

dass ein regelmäßiger und langfristig ungestörter Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater wichtiger ist als eine ihn ausschließende und durch Übernahme des neuen Namens dokumentierte Haltung der Kinder

(Urteilsbegründung eines OLG)

Also meinst du Deep, ich solle trotz der Drohung versuchen über die mir bekannten Telefonnummern meine Kinder zu erreichen?? Meine Ex-Frau hat es zumindest die letzten beiden Jahre fertig gebracht, daß meine Kiddies mich, wenn es hochkommt gerademal 5 mal von alleine angerufen haben.

Lieben Gruß

Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2009 10:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich solle trotz der Drohung versuchen über die mir bekannten Telefonnummern meine Kinder zu erreichen??

Jep. Und im zweiten Telefonat (nicht im ersten!) gleich den Umgang für die Herbstferien fixieren.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2009 10:52
(@chupa)
Schon was gesagt Registriert

Tjo Deep,

ich habe deine Rat beherzigt und versucht meine Kiddies heute zu erreichen. (btw vielen Dank nochmal *knuff*)

Leider habe weder ich noch mein Vater heute irgendwenn erreicht. Sei es mit angezeigter Nummer oder Rufnummerunterdrückung.

Ich werde es weiter versuchen bis zum Wochenende und dann sehen wie es weitergeht.

Lieben Gruß

Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2009 01:26
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Deep, ich muß Dich da mal korrigieren. Ist der zukünftige der KM der Anschlußinhaber des Telefones, kann er sehr wohl verbieten, von ihm angerufen zu werden. Sollte er auf diesem Verbot bestehen, kann man vor Gericht durchaus die Frage stellen, ob die KM nicht ein Handy vorhalten muß, um - gerade bei der Entfernung - einen Kontakt des Vaters zu den Kids zu ermöglichen.

Hab ich damals beantragt und bekommen, ehrlich :rofl2: 🙂

Namensänderung (Einbenennung) ist so gut wie nicht erreichbar. Ich habe hier in Hessen bei HEFAM mal geschaut, ich habe keine Entscheidung gefunden, in denen die hiesigen OLG´s das mitgemacht haben. Also Deep, da haste absolut recht.

Ansonsten wirst Du den ganz normalen Weg gehen müssen. Jugendamt am Ort der Kids(VORGESCHRIEBEN!!) um einen Beratungstermin bitten. Die werden dann versuchen gemeinsam mit der Mutter eine Umgangslösung zu finden.

Wenn das alles nicht funktioniert, dann Umgangsbeschluß beim dortigen Gericht beantragen. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, lehnt die Mutter Umgänge nicht ab, oder?

Dann mal was zum Neuen Deiner Ex. Dieser Mann hat in der Sorgerechts/Umgangssache nix, aber auch gar nix zu melden. Er kann keinerlei Entscheidungen für Die Kids treffen!Macht der Dich noch mal so an, ist das im Gerichtstermin ein Fakt, über den ausführlich gesprochen werden muß. Sollte es also zu Umgangsschwierigkeiten allein wegen ihm kommen, ist das für die Mutter nicht sehr hilfreich vor Gericht, im Gegenteil. Das würde ich ihr mal schriftlich(sachlich) zukommen lassen. Dieser Mann darf theoretisch noch nicht mal die Kids in der Schule krank melden.

Mit der Stieftochter sieht es allerdings erst mal etwas anders aus, es sei denn, Du hättest sie adoptiert. Aber ich glaube dann wäre sie rechtlich ohnehin nicht Deine Stieftochter, sondern einfach Tochter.

Und dann mach Dich mal über den Begriff "Alltagssorge" schlau, die KM darf nicht alles ohne Deine Zustimmung entscheiden. Stichwort Schulwechsel, Kinderhort, Krankenhaus(ausser Notfälle) bestimmte Sportarten, Auslandsaufenthalte usw. Da muß sie Dich fragen oder wenigstens informieren. Mach Dich aber nicht selbst zum Kontrollfreak!!

Und immer schön Kontakt zur Schule halten. Nicht das Mama mal in der Schule behauptet, der Vater ist jetzt Schäfer in Neuseeland, der kümmert sich nur noch um seine Schafe

In jedem Fall erst mal einen Anwalt zu Rate ziehen. Sei aber vorsichtig, solange die Mutter die Umgänge/Kontakte nicht gänzlich verweigert. Manche bis dahin verständige Mutter hatte nach einen solchen Anwaltsbrief einen Eisprung bekommen und wurde ganz ekelhaft 😉 :knockout:

"Ist der Geist erst aus der Flasche, geht´s Dir richtig an die Asche!"

Das sollte fürs erste reichen. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

Viel Glück

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2009 01:54
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Hessentom

Dann mal was zum Neuen Deiner Ex. Dieser Mann hat in der Sorgerechts/Umgangssache nix, aber auch gar nix zu melden. Er kann keinerlei Entscheidungen für Die Kids treffen!

Sicher meinst du, dass er sich nicht einzumischen hat, wenn es um Umgamg ect. geht. Da stimme ich dir zu. Das ist Sache der Eltern und sollte es auch bleiben.

Der Vollständigkeit halber, möchte ich darauf hinweisen, dass er, wenn er dann mit der KM verheiratet ist, so eine Art "kleines Sorgerecht" für den Alltag hat, als Stiefvater. Das ist glaube ich inzwischen sogar gesetzlich geregelt.

Also, er darf dann auch die Kinder in der Schule krank melden, und diverse Alltagsentscheidungen, die nicht weitreichend sind, mittreffen, ok?
Macht ja auch irgendwie Sinn.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2009 19:55
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Nö, das darf er nicht! Es gibt kein kleines Sorgerecht. Und sowas ist auch nicht gesetzlich geregelt. Artikel 6 des GG gibt den Eltern die rechtliche Basis. Nicht den Patchworkpapas/Mamas. Würde man Dir folgen, wäre das nicht anders, als ein ganz erheblicher Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 6 des Vaters. Das ist durch nix gerechtfertigt, kann nur im Einzelfall durch ein Familiengericht geschehen, und bedeutet niemals die Übertragung dieses Rechtes auf einen
Patchworkeltenteil. Never, das ist völlig unmöglich! 😡

Er darf wirklich nix entscheiden, was die Kids angeht. Der darf denen noch nicht mal ne Cola verbieten.

Mach Dich mal schlau, da wird gerade in interessierten Kafeekränzchen viel Unsinn erzählt.

Grüße

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

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Geschrieben : 23.08.2009 20:10
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hessentom,

also auf solchen Kaffeekränzchen wie du sie meinst, treibe ich mich nicht rum.

Ich meinte das hier:

§ 1687b Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
(1) Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.

OK, Abs. 1 hatte ich im Hinterkopf, der gilt ja nur für die allein Sorgeberechtigten, die (neu) heiraten. 
Abs. 2 erlaubt dem Ehegatten, also dem Stiefvater, bei Gefahr im Verzug zu handeln. Aber eben nur dann.

Das ist etwas anderes, als ich gedacht habe. Siehste, bin ich wieder etwas schlauer 😉

Übrigens, auch wenn du explodierst, aber in der Schule interessiert es keinen ob der Vater oder der Stiefvater das Kind krank meldet. Und ehrlich gesagt, in der Arztpraxis wird auch nicht groß rumgefragt... allerdings ist es bei mir so, dass diese Alltags-Handlungen dem KV nicht weiter interessieren, er überlässt mir netterweise freie Hand, und er hätte auch keinen Bock, die Organisation der diversen Arztbesuche zu übernehmen. Es passiert also im gegenseitigen Einvernehmen. Und ohne Umgangsboykott im Hintergrund...
deshalb ist es wahrscheinlich so entspannt.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2009 20:27




(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Du hast mir in Deinem Beitrag sogar noch recht gegeben, ohne es zu merken. Hier im Forum geht es nicht um Rechthaberei. Von meinem Beitrag habe ich nix zurück zu nehmen!

Viel Glück für das betroffene Kind und dessen Vater!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 00:26
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Hessentom,

lies dir meine Antwort bitte noch mal durch. Ich habe deinen Rat befolgt, und mich schlau gemacht. Und den § gesucht, den ich so vage im Hinterkopf hatte.
Und habe dann das, was ich vorher nicht genau wusste, relativiert.  Damit habe ich absolut kein Problem, denn ich weiß auch dass es nicht um rechthaben oder rechtbekommen geht. Ich wollte doch auch nicht dass du was zurücknimmst ?!?

Und ich habe genau gemerkt, was ich schreibe, das kannst du mir glauben.
Ich habe deshalb auch geschrieben

Das ist etwas anderes, als ich gedacht habe. Siehste, bin ich wieder etwas schlauer 😉

Und genau so habe ich es gemeint.

Jeder trägt eben hier so gut es geht etwas bei. Und es soll ja hier auch immer eine Diskussion sein.

Hier geht es ja auch nicht um mich, sondern um chupa.

Deinen letzten Satz habe ich (deshalb) nicht verstanden, war ich damit gemeint oder chupa?
Falls ich gemeint war, lese ich so ein wenig Kritik raus, nach dem Motto, du traust mir nicht zu eine vernünftige Elternebene aufgebaut zu haben. Und das kannst du ja nun wirklich nicht beurteilen, weil du mich und meine Geschichte ja gar nicht kennst!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 09:53
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe es so verstanden, daß die gemeinsame elterliche Sorge besteht. Wenn das so ist, ist mein Post nicht falsch, denn es heißt ja  "....der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteiles.....

Hat die Mutter also die Alleinsorge, dann gilt mein Post natürlich nicht, dann läge ich falsch.

Grüße Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 13:24