oh,
dann würde ich an deiner Stelle erst recht den Ball flach halten und den Umgang bis zur Klärung deiner rechtlichen Vaterschaft so akzeptieren, wie die KM ihn zulässt.
Aktuell bist du ja nichtmal der Vater, d.h., du hast ein Recht auf irgendwas, nicht auf Umgang, nicht auf Auskunft, nichts.
Wenn KM sagt "hit the road, Xebo" kannst du da nichts gegen machen, du hast soviel Rechte an diesem Kind wie ich oder der Postbote.
Du solltest zeitnah sie rechtliche Vaterschaft herstellen (wer da antragsfähig ist oder nicht weiß ich nicht, ich meine aber, dass du 2 Jahre Zeit hast, danach bist du raus aus dem Spiel).
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo Wasserfee,
die Vaterschaft habe ich bereits anerkannt. Diese wird aber erst mit Scheidung rechtsgültig.
Hallo,
also die Mutter Deines Kindes ist z.Z. mit einem anderen Mann verheiratet? Dann ist dieser Mann der rechtliche Vater des Kindes! Du bist zwar der biologische Vater, dadurch hast Du aber sehr wenige Rechte, aber auch keine Pflichten.
Selbst nach der Scheidung bleibt der Ex-Mann der Vater des Kindes. Es sei denn er ficht die Vaterschaft an. Das ist alles kein Automatismus!!
VG Susi
Hallo Susi,
die Vaterschaft ist bereits beim Standesamt beurkundet und die Abtretung des Noch-Ehemannes ebenfalls.
Jedoch kann ich bisher nichts weiter machen, da die Scheidung noch läuft und ich erst nach offizieller Scheidung die Vaterschaft anerkannt wird. Dafür muss ich nochmal zum Standesamt. Das ist soweit gesichert.
nichtsdestotrotz bist du aktuell nicht der rechtliche Vater, kannst weder vor Gericht ziehen noch Umgang fordern. Du musst unter diesen Umständen bis zur Rechtskraft der Scheidung nehmen, was sie dir einräumt.
Und bedenke: wenn du jetzt Umgang hast, stehst du bei einer späteren Umgangsklage (wenn du der rechtliche Vater bis und das nötig sein sollte) besser da, als wenn du im 1. Lebensjahr des Kindes ohne Kontakt zu diesem warst. Dann fängst du nämlich bei 0 an.
Wasserfee
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nicht meine Affen
Wie gesagt, ich werde im Moment keine rechtlichen Schritte einleiten und will ich auch nicht. Ich versuche im Moment einfach etwas Ruhe reinzubekommen und hoffe das meine Ex-Freundin irgendwann wieder auf einer normalen Ebene mit mir kommunizert. Jedoch möchte ich einfach für den Fall der Fälle einen anwaltlichen Rat haben, was meinem Kind und mir an Rechten zusteht. Im Moment muss ich mein Kind bei ihr besuchen, dies akzeptiere ich, aber es für die Stimmung und Atmosphäre auf Dauer bestimmt nicht gut. Das unser Kind auch mal zu mir kommt, also mit ihr, da lässt sie sich im Moment gar nicht drauf ein, auch nicht, dass wenn ich mit meinen Eltern kommen möchte, dass wir mal alleine um den Block fahren. Lt. einigen Psychologen ist der Umgang bei ihr in der Wohnung wohl auch nicht so gut. Wie ich es mache, ist es falsch. Nur möchte ich natürlich irgendwann auch einmal mit unserem Kind Zeit verbringen ohne sie und in meiner Umgebung. Als Nebenaspekt hat sie ihr Kind, aus der Ehe bereits 3 Monate nach Geburt mal bei Oma schlafen lassen. Aber nun wird sie dies wahrscheinlich nicht machen, damit ich nicht auf die Idee komme, dass unser Kind auch mal bei mir übernachten darf, wenn die Stillphase vorbei ist. Diese wollte sie dann auch nicht so lange durchführen.
Hmm, man möge mir widersprechen, aber ich glaube die rechtslage ist eindeutig. Momentan bist du rechtlich nicht der Vater. Was in der Zukunft ist interessiert für diesen Fall wahrscheinlich eher nicht. D.h. du bist auf das wohlwollen der KM angewiesen, und damit legt sie auch die Rahmenbedingungen für den Umgang fest, die du, so bitter das auch sein mag, erstmal so hinnehmen musst.
Was sie mit ihrem ersten Kind angestellt hat, sollte hier auch kein Maßstab sein, da sich ja jeder Mensch weiterentwickelt und man das nicht 1:1 vergleichen kann und darf. Etwas was einem beim ersten Kind als gut und richtig erscheint muss es beim zweiten oder dritten nicht Automatisch auch.
Für wen soll der Umgang im zuhause der Kindsmutter laut Psychologen nicht gut sein? Ich denke mit 5 Wochen wird es das Kind sicher nicht in der Weise belasten die du befürchtest und du musst, so leid es mir tut, es einfach aushalten müssen, willst du für dein Kind da sein. Ruhe reinbringen klingt gut, sei deiner Ex, egal wie sie sich verhält, ein so verlässlicher "Partner" im Sinne der Elternschaft wie es dir möglich ist und bringe dich soweit ein wie es geht und sie es zulässt. Wie schon gesagt wurde, nehm das an was dir momentan Angeboten wird und lass dir nichts vorwerfen, dann stehen deine Chancen wesentlich besser wenn es später darum geht den Umgang auszuweiten.
Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.
Wie gesagt, ich werde im Moment keine rechtlichen Schritte einleiten und will ich auch nicht.
Sei mir nicht böse, ich glaube, du hast das noch nicht verstanden:
du KANNST aktuell keine rechtlichen Schritte einleiten. Du hast genauso viel Rechte wie ich, wenn ich Umgang zu deinem Kind einklagen wollte. Nämlich keine!!!!
Die KM könnte nach Botswana ziehen mit dem Kind, ohne, dass du irgendwie rechtlich irgendeine Handhabe hättest.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Eine gute Erklärung!
Das Kind ist während des Scheidungsverfahrens geboren worden
In diesem Fall ist das Kind zwar grundsätzlich ein ehelich geborenes Kind. Soll es vom leiblichen Vater anerkannt werden, muss aber jetzt nicht mehr die Anfechtung der Vaterschaft durch den Ehemann abgewartet werden (§ 1599 Abs. 2 BGB). Es reicht aus, wenn der Vater die Vaterschaft innerhalb eines Jahres nach der Scheidung der Ehe anerkennt.
Wenn er will, kann er das schon vor der Geburt gemäß § 1594 Abs. 4 BGB machen. Dann ist die Vaterschaft zunächst schwebend unwirksam und wird mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam. Der Exmann und die Mutter müssen allerdings zustimmen. So wird vermieden, dass das Kind vorübergehend zwei Väter im rechtlichen Sinne hat (BGH, Beschluss vom 11.2.2004, XII ZB 158/02, NJW 2004 S. 1595).
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Genau, die Beurkundung reicht aus, da sie beim Standesamt auch hinterlegt ist. Aber so traurig es für mich auch ist, wird es immer kranker! Und das schlimme ist, ich nehme es einfach nur noch emotionslos hin. Da finde ich mich damit ab, dass ich einfach nur noch zu meinem Sohn möchte und bisschen Kuschelzeit zu haben und dann komme ich heute da hin und es ist ein Foto von dem Hochzeitspaar in der Vitrine und eine Fotoserie meiner Ex mit ihrem Noch-Ehemann im Bilderahmen. Ich denke ich werde dieses Forum erstmal auch meiden und euch nicht weiter nerven... Im Moment kann mir keiner helfen und ich lasse es einfach alles über mich ergehen. Dachte erst ich habe den Tiefpunkt erreicht und es kann nicht schlimmer werden und dann wird noch einer draufgesetzt. Ich danke euch trotzdem allen für euren Rat...
Danke, Kasper.
Ist zwar trotzdem verwirrend, weil der biologische Vater damit im Moment keine Rechte hat und der Ehemann nicht der Vater ist. Also das Kind im Moment eigentlich gar keinen Vater hat, aber die Juristerei kennt eben komische Dinge.
Trotzdem kann der TO natürlich an seiner Beziehung zum Kind schrittweise arbeiten, allerdings braucht er dazu das goodwill der KM.
Wann sollte denn die Scheidung durch sein?
VG Susi
Naja, dass die Logik mit der Rechtssprechung nicht immer schritt hält bzw. andere Wege einzuschlagen scheint, ist uns ja nicht fremd.
Mir leuchtet hierbei zwar ein, dass ein Kind nicht zwei rechtliche Väter haben kann, aber warum die Anerkennung der Vaterschaft, vor allem wenn von allen verbindlich erklärt, nicht schon vorher übertragbar ist, leuchtet mir nicht ein.
Theoretisch kann es doch auch sein, dass ein Ehepaar sich nicht scheiden lässt, die Ehefrau aber durch einen Fehltritt ein Kind bekommen hat. Das Ehepaar will aber die Ehe weiterführen, aber der biologische Vater wird von allen drei als solcher benannt. Was dann?
Ist zwar vermutlich eher seltener, aber dass dies nicht vorkommt, würde ich heutzutage nicht mehr beschreien...
@Xebo,
ich versteh das ... ein wenig Abstand nehmen, kann auch zum eigenen Schutz hilfreich sein. Kannst ja jederzeit wieder kommen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich würde noch einmal eueren Rat brauchen. Wie gesagt ist die Beurkundung der Vaterschaft beim Standesamt hinterlegt und die Abtretung des noch Ehemannes ebenfalls.
Ich habe meine Ex immer unterstützt auch finanziell. Bei dem Termin beim Jugendamt letzte Woche hat sie vor der Beamtin betont, wie gut sie sich mit dem Noch-Ehemann versteht und gleichzeitig gesagt, dass sie mit mir nur noch Kontakt in Bezug auf unseren Sohn haben möchte. Dies akzeptiere ich auch. Nun war ich gestern da um mein Kind zu sehen und habe wie geschrieben Fotos von ihr und ihrem "Ehemann" und ein Hochzeitsfoto in der Vitrine gesehen. Nein ich habe nicht geschnüffelt. Ich verbringe die Zeit mit meinem Kind dann auf der Couch und da kann man diese nicht übersehen. Ich habe mich aber davon nicht stören lassen und habe mich um mein Kind gekümmert. Spät abend bekam ich dann noch eine Nachricht, wie ich das jetzt mit dem Kindesunterhalt regeln würde. Ich habe geantwortet, dass ich mir noch keine Gedanken gemacht habe und etwas Bedenkzeit brauche, da ich daür keinen Kopf hatte. Sie möchte jetzt gerne bis zum Wochenende eine ANtwort von mir. Wobei ich mir, da keinen Druck machen lassen werde, ich habe sie im Vorfeld auch finanziell unterstützt und auch einiges an Anschaffungen für meinen Nachwuchs bezahlt, Kinderwagen, Babybett, Matratze, Babyphone, Anziehsachen und und und...
Ich will natürlich auch finanziell gerade stehen für mein Kind, aber ich habe mittlerweile, die Vermutung, dass das ein abgekatertes Spiel ist, und ich Unterhalt zahlen soll und sie auf einmal wieder mit ihrem Noch-Ehemann zusammen kommt oder ist. Anders kann ich mir die Fotos nicht erklären, da es sonst nur die Erklärung gebe, dass sie mich damit provozieren möchte, aber dies würde bedeuten, dass sie gleichzeitig ihrem Kind aus der Ehe Hoffnung macht, dass sie wieder zusammen kommen und das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Jetzt sitze ich schon wieder in der Zwickmühle und weiß nicht, was ich machen soll. Einerseits möchte ich natürlich nicht, dass es meinem Kind schlecht geht, andererseits möchte ich nicht, dass meine Vermutung sich bewahrheitet und ich auf einmal zahlen darf und mein Kind von ihrem "Ehemann und noch rechtlichem Vater" erzogen wird und ich dafür zahlen soll. Ich möchte hier auch nicht wirken, wie ein schlechter Vater, der nicht zahlen will. Das ist nämlich nicht so. Nach allem was in den letzten Wochen passiert ist, traue ich meiner Ex leider alles zu und das würde auch etwas ihr verhalten mir gegenüber erklären. Sehr ihr eine vernünftige "Zwischenlösung"
P.S. Ich weiß, dass sich das alles ziemlich schräg anhört mittlerweile, aber ohne euch mit mehr Details zu füttern, glauche ich selber, dass ich im falschen Film bin...
Morgen,
du kannst hier gerne mal dein Einkommen nennen. Dann können wir mal rechnen, was du für das Kind zahlen müsstest und auch, ob du evtl, sogar soviel verdienst, dass du der KM Betreuungsunterhalt für sich zahlen must.
Dann würde ich diese Beträge monatlich auf einem seperaten Konto parken und erst dann zahlen, wenn du schlich und einfach auf gesetzlicher Vater bist. Bis dahin würde ich ihr freundlich mitteilen, dass du ja bereits gezeigt hast, dass du Verantwortung für euer gemeinsames Kind übernehmen wirst, aber eben auch erstmal die rechtliche Seite geklärt haben willst. Bis dahin sind alle finanziellen Leistungen freiwillig.
Das du die Vaterschaft anerkannt hast udn auch der rechtliche Vater seine bestritten hat ist ja schonmal schön und gut. Aber solange nicht auch die Mutter unterschreibt und damit deine Anerkennung später anerkennt, bist du eben noch nicht rechtlicher Vater.
Bist du denn sicher, dass du auch biologischer Vater bist?
Ja, das sich Eheleute wieder vertragen und vielleicht doch nicht scheiden lassen kann immer wieder passieren. (das ist eben eine Gefahr, wenn man sich mit einer verheirateten Frau ein Kind bekommt). Sollte das der Fall sein, sie sich nicht scheiden lassen und der Ehemann vielleicht kein Interesse mehr haben die Vaterschaft "abzugeben", dann wirst du eben klagen müssen.
Ob und inwieweit du dann wirklich Umgang mit dem Kind haben wirst, wird dann die Zeit zeigen. Angenehm ist es wahrscheinlich nicht.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
Danke für die schnelle Antwort. Die Berechnung für den Kindesunterhalt kenne ich. Das mit dem Konto habe ich mir auch überlegt. Würde aber im gleichen Zuge auch mitteilen wollen, dass ich die Zahlungen mit der rechtlichen Vaterschaft und dem gemeinsamen Sorgerecht und einer vernünftigen Umgangslösung für unser Kind und mich verknüpfen wollen, was ursprünglich auch so vereinbart war und das Geld über das Jugendamt überweisen, aber das wirkt ja automatisch wie eine Drohung. Nur sollte sich meine Vermutung bewahrheiten, sehe ich später keine Lösung mehr, einen vernünftigen Umgang für mein Kind und mich zu bekommen.
Die Drohung ist ziemlich schwach.
In dem Moment, wo Du rechtlicher Vater bist, musst Du zahlen - egal ob Sorgerecht oder Umgang besteht oder nicht.
So lange Du kein rechtlicher Vater bist, musst Du nicht zahlen - egal ob Umgang besteht oder nicht.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
ich möchte auch nicht, dass es als Drohung rüber kommt. Ich sehe dies nur als einzige Möglichkeit eine vernünftige Umgangsregelung mit meinem Kind zu bekommen, denn sollte sich meine Vermutung als richtig erweisen, würde sie mir dann natürlich nichts einräumen wollen und auf friedliche Familie machen wollen. Daher sitze ich ja im Moment in der Zwickmühle.
(...)würde sie mir dann natürlich nichts einräumen wollen und auf friedliche Familie machen wollen. Daher sitze ich ja im Moment in der Zwickmühle.
Nicht nur das. Alle Zahlungen die Du bisher geleistet hast, sind ohne Rechtsgrundlage. Sie kann entweder den jetzigen Ehemann als Vater benennen und dann bleibt es so (ich weiß jetzt aber nicht ob das noch so geht), oder aber sie fordert alle Zahlungen noch einmal.
Deswegen noch einmal ... ALLE Zahlungen ohne Rechtsgrundlage sind Zahlungen, die gewertet werden, als wären sie nie geschehen. Auch dies KÖNNTE ein Grund für dieses Hin und Her sein. Dewegen sollte man nicht drohen, aber die Konsequenzen aufzeigen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.