Hallo alle Zusammen.
Ich bin neu in diesem Forum und hätte mal eine Frage.
Letztes Jahr habe ich Umgangsrecht eingeklagt, weil mir die KM längere Zeit keinen Umgang mit unseren Kindern (12&14) gewährte. Es ging dann auch über ein halbes Jahr gut und nun fängt der ganze Spaß wieder von vorne an. Wie kann ich bei der Ungerechtigkeit mir gegenüber, der KM Einhalt gebieten?
Würde mich über Antworten,Anregungen und Tipps freuen
Gruß Daniel
Hallo,
ist in dem Urteil zum Umgang eine Konsequenz für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht, zB Zwangsgeld?
Die Kinder sind ja schon recht groß, wie stehen die dazu? Fordern sie den Umgang ein, stehen sie eher unter Mamas Fuchtel oder aber haben sie selber andere Pläne für das WE, was in dem Alter nicht unnormal wäre?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ist in dem Urteil zum Umgang eine Konsequenz für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht, zB Zwangsgeld?
Leider nicht. Da es ja nur um die Umgangsanbahnung ging. Die Leiterin der Begegnungsstätte sah gute Fortschritte und gab den Fall dann an das JA weiter.
Der zuständige Bearbeiter( ein Mann) kann mir zum jetztigen Zeitpunkt auch nicht weiterhelfen, da er nur eine beratende Funktion hat. Er hat die KM oft genug ermahnt, kann aber nicht mehr machen, da ihm die Hände gebunden sind.
Die Kinder sind ja schon recht groß, wie stehen die dazu? Fordern sie den Umgang ein, stehen sie eher unter Mamas Fuchtel oder aber haben sie selber andere Pläne für das WE, was in dem Alter nicht unnormal wäre?
Unsere Kinder stehen leider unter der Fuchtel der KM und meiner Familie, die nicht mit meiner neuen LG klarkommen. Unsere Kinder dürfen mich nicht anrufen, oder frei reden, wenn ich anrufe(KM hört immer mit und redet in die Gespräche rein). Laut JA-Mitarbeiter möchte unsere große Tochter gern zu mir, darf aber von KM nicht alleine mit dem Zug zu mir fahren(von Chemnitz nach Hoyerswerda).
Würde gern mehr Zeit mit den Kindern verbringen, darf aber durch KM nur 6-8 Stunden mit Ihnen verbringen.
Hallo,
dann musst Du jetzt den konsequenten Weg gehen, Dir eine gerichtliche Umgangsregelung zu besorgen, in der für die Fälle der Zuwiderhandlung Zwangsgeld angedroht wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Daniel,
ohne erneuten Rechtsweg hast Du keine Chance.
Wie Lausebackesmama schon sagte, diesmal aber mit Gerichtsbeschluss, der zwingend Ordnungsmittel (§ 89 FamFG) androht.
dazu auch hier:
http://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html
sowie:
http://www.die-alleinerziehenden.de/node/1022
Da Deine große Tochter ja auch will (JA müsste das protokolliert haben!), dürfte das Problem nur noch bei der Realisierung der Fahrt liegen.
Da Deine große Tochter ja auch will (JA müsste das protokolliert haben!), dürfte das Problem nur noch bei der Realisierung der Fahrt liegen.
Ich bin nicht darüber informiert, ob das JA jedes Gespräch protokolliert. Der Mitarbeiter informierte mich dazu telefonisch.
darauf, dass die Tochter laut Mitteilung des JAQ will, würde ich mich in einem Umgangsverfahren aus taktischen Gründen (vorerst) nicht berufen. Denn wenn die KM das liest, wird sie dafür sorgen, dass sie bei jeder Kindesanhörung diesen Wunsch vehement bestreitet. Die größeren Chancen bestehen, wenn das Mädchen insoweit seitens der KM nicht besonders manipuliert wird und sie dann in der Anhörung sagt, dass sie zum Vater möchte.
Ansonsten stimme ich meinen Vorschreibern zu, dass man umgehend einen Umgangsantrag stellen sollte. Folgende Umgänge sind durchaus erreichbar:
- 14-Tage-Wochenende
- hälftige Ferien
- hälftige kirchlichen Feiertage
- Geburtstage der Kinder
- Geburtstage des Vaters und der väterlichen Familie (Oma, Opa, Patentante bzw. -onkel)
- Vatertagswochenende
- z.B. geamtes Pfingstfest als pauschaler Ausgleich für gesetzl. und kirchl. Feiertage, an denen kein Umgang stattfindet
Wichtig, Androhung eines Ordnungsgelds bis zu € 25.000,00 bzw. Ordnungshaft für den Fall der Zuwiderhandlung seitens der KM
Gaaanz wichtig: Antrag auf Einstweilige Anordnung eines Weihnachtsumgangs 2011. Noch ist genug Zeit, einen solchen Antrag erfolgreich zu stellen.
Viel Erfolg,
Marcus Gnau
@Marcus Gnau:
diese Forderung werde ich beim nächsten JA Gespräch anbringen. Das JA tendiert ja leider nicht zur 50/50 Empfehlung:-(
Daher fordere ich zusätzlich einen Tag in der Woche mit Übernachtung. Ich habe mir ja deswegen auch extra eine Wohnung in der nähe der Kitas genommen...
Es geht mir dabei ganz klar um das Bindungsprinzip und die Förderung der Kinder... Auch wenn es noch zwei Jahre sind, bis meine Kleine in die Schule geht...aber man muss ja auch vorausschauend denken...
Ich möchte mal die Mitglieder über den Stand der Dinge informieren.
Das Amtsgericht in Chemnitz hält es nicht für nötig, den Umgangsantrag rechtzeitig zu bearbeiten(Weihnachten ist nicht mehr weit).
Meine Anwältin hat jetzt schon Dringlichkeitsanträge nachgereicht, damit eine Entscheidung noch vor Weihnachten fällt. Aber bisher kam keine Reaktion.
Die KM hat bis heute noch nicht auf die 2 Schreiben der Anwältin reagiert.
Gruß Daniel