Hallo Ihr Lieben,
vor einigen Monaten war ich schon mal hier.
" Das Problem " hat sich leider noch nicht gelöst.
Um Euch auf den Stand zu bringen:
Mein LG hat eine 8 Jahre alte Tochter, die er alle zwei Samstage von 10-16 Uhr sehn darf. Wenn es der KM in den Kram passt. Ansonsten verschiebt, kürzt, streicht Sie den Umgang wie Sie will ( sollte der Vater mal tun...........)
Da der Umgang ja noch wesentlich unter der " Norm " ( jedes 2 ganze Wochenende, halbe Ferien usw. ), und man mit der KM gar nicht reden kann, waren wir bei JA. Daraufhin die KM auch. Zu einem gemeinsamen Treffen war Sie nicht bereit. Auch an dem Umgang was zu änder nicht. Darfür hat Sie schmutzige Wäsche gewaschen: Wie schlecht doch die Beziehung war, was der KV für ein schlechter Vater ist usw. .......!
Noch zur Vollständigkeithalber: Sie hat das Sorgerecht.
Da wir ja nun bei der Dame auf die nette Tour nichts erreicht haben, denken wir über die gerichtliche Sache nach (auch wenn uns JA abgeraten hat ).
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das es zu einem geregelten Umgang kommt?
Wie lang dauert so was normalerweise?
Interessiert es das Gericht, das KM schlecht über die vergangene Beziehung redet?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!!!
Moin!
Mein LG hat eine 8 Jahre alte Tochter, die er alle zwei Samstage von 10-16 Uhr sehn darf.
Das ist unverschämt selten und unterwandert sogar die "übliche Norm" in BRD. Mit 8 Jahren sollte rechtlich einem Umgang von alle 14 Tage Fr-So incl. Übernachtungen PLUS 1 Nachmittag unter der Woche PLUS halbe Ferien PLUS wechselseitig die Hauptfeiertage als MINIMUM nichts im Wege stehen.
Darfür hat Sie schmutzige Wäsche gewaschen: Wie schlecht doch die Beziehung war, was der KV für ein schlechter Vater ist usw. .......!
Standard! Links rein rechts raus. Nicht wert weiter darüber nachzudenken.
Noch zur Vollständigkeithalber: Sie hat das Sorgerecht.
Das hat keinerlei Auswirkungen auf das Umgangsrecht.
denken wir über die gerichtliche Sache nach
Na dann mal los - zu verlieren habt Ihr dabei nichts. Noch weniger Umgang wird kein Gericht beschliessen. Die Aussicht auf Erfolg ist recht hoch, daß der KV eine wesentlich bessere UR bekommen wird.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das es zu einem geregelten Umgang kommt?
Zu 99% wird das Gericht einen geregelten Umgang festlegen. Inwieweit der sich mit der KM dann auch geregelt umsetzen lässt, wird man sehen müssen.
Wie lang dauert so was normalerweise?
Einige Wochen.
Interessiert es das Gericht, das KM schlecht über die vergangene Beziehung redet?
Nicht die Bohne.
Also - Gas geben und Rechte sichern. Erst dann ist der Weg frei zu einem guten Umgang.
Greetz,
Milan
Was machen wir, wenn Sie den " Umgang" in der Zeit einstellt, wegen Antrag beim Gericht? ( Sie hat uns einen Samstag aufgrund unsrem Besuch beim JA gestrichen! )
Wird das Kind vor Gericht auch gefragt, was es will? Sie würde nämlich gern jeden Samstag kommen.........!
Ist es für´s Gericht relevant
das die Dame mich nicht mag?
Hey,
das wäre das Beste, was euch passieren kann, denn damit würde die gute Frau sich in ein verdammt schlechtes Licht rücken!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist unverschämt selten und unterwandert sogar die "übliche Norm" in BRD. Mit 8 Jahren sollte rechtlich einem Umgang von alle 14 Tage Fr-So incl. Übernachtungen PLUS 1 Nachmittag unter der Woche PLUS halbe Ferien PLUS wechselseitig die Hauptfeiertage als MINIMUM nichts im Wege stehen.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Oder entsprechende Urteile? Oder Empfehlungen von offiziellen Stellen oder Beratungsstellen?
Das würde mir sehr weiterhelfen, wenn du diesbezüglich etwas weisst.
LG
dromeda
Ist aber doch nicht schön für das Kind! Vorallem, wenn das lange dauert, bis es zu einem Ergebniss kommt!
Moin!
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Oder entsprechende Urteile? Oder Empfehlungen von offiziellen Stellen oder Beratungsstellen?
Es gibt überhaupt keine klare Rechtsgrundlage, die den Umfang des Umgangs festlegen würde. Leider. Das fällt unter die berühmte "richterliche Unabhängigkeit". Aber es gibt natürlich massenweise Urteile, in denen ähnliche wie von mir skizzierte URs festgelegt werden. Alle 14 Tage ein komplettes WE würde ich in BRD als absolut untersten STANDARD bezeichnen. Weniger gibts eigentlich nicht.
Was machen wir, wenn Sie den " Umgang" in der Zeit einstellt, wegen Antrag beim Gericht?
Ne schöne DVD angucken oder so. Erstmal macht Ihr nix dagegen. Würde es auch ums SR oder ABR gehen, dann wäre ein Boykott für den KV ein sehr gutes Argument. Da es ihm aber nur um Umgang geht, ist das eigentlich unerheblich. Ne UR wird er vom Gericht bekommen. Ganz egal ob sie boykottiert oder nicht. Ggf macht sie mit nem Boykott den Richter säuerlich und deswegen bekommt der KV etwas mehr Umgang zugesprochen. Größere Auswirkungen wird das jedoch nicht haben.
Milan
Hallo,
euer Anwalt kann eine "Einstweilige Anordnung" erwirken, diese wird auf schnellstem Weg erlassen, wenn Eile geboten ist. Das heißt, ist euer Eilantrag schlüssig, bekommt ihr einen Gerichtsbeschluss, mit dem ihr die Mutter dazu zwingen könnt, das Kind für den Umgang herauszugeben. (Zwangsgeldandrohung, Polizei...)
Ihr könntet damit a) euren berechtigten Standpunkt klarmachen und b) zeigt sie ihre Boykottiereinstellung gerichtsverwertbar... (Kaum wird mehr Umgang eingeklagt, streicht sie ihn ganz....)
Denkt bei eurem Umgangsantrag daran, Geburtstagstermine mit aufzunehmen, die außerhalb des Umgangs liegen. (Papa, Oma, etc.)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie stellt man das an, mit den Geburtstags-Umgangsterminen? Ist das schwer so was durch zu kriegen?
Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Umgang vom Gericht festgelegt worden ist, und die Mutter das Kind nicht "rausrückt", was hat das für Konequenzen für Sie?
Hallo,
na ich würde einfach in den Antrag mit reinschreiben: "...außerdem am 32. Mai (Geburtstag KV) und 0. April (Geburtstag Oma) von nachmittags 15 Uhr bis Folgetag zum Schulbeginn (oder alternative Zeit, wie ihr wollt)." Fordern und einigen kann man sich auf alles, ob man es durchbekommt, wird man sehen. Sonst sagt KM noch: Pech gehabt, kein Umgangstag! Auch den Geburtstag des Kindes kann man wechselseitig mal 1 Jahr bei Mama, dann 1 Jahr bei Papa feiern.... usw usf.
Zu den Konsequenzen kann ich nicht viel sagen. Man könnte diese glaube ich auch mit aufnehmen. Zuwiderhandlungen mit Zwangsgeld... die Maßnahme müsstet ihr dann einleiten, glaube ich. Da wissen andere bestimmt besser bescheid.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also schreibt man am besten so viel wie Möglich in die Forderung rein? Also nicht nur jedes zweite Wochenende, halbe Ferien und Feiertage im Wechsel?
Das mit dem Kinds-Geburtstag, hat das irgendwo schon mal geklappt?
Hallo,
bei uns ist es in den letzten 4 Jahren folgendermaßen gelaufen: 1. Geburtstag (8,) bei mir, 2. und 3. (9. und 10.) bei Papa - auf Wunsch des Kindes. 4. Geburtstag (11.) bei mir, da Papa umgezogen ist.
Ich gehe mal davon aus das sich das bei euch auch einspielen könnte. Voraussetzung ist halt das ihr den "normalen" Umgang habt. Vorher dürfte sich da nicht viel tun.
Sophie
Den " normalen " Umgang haben wir ja leider noch nicht!
Nochmal was anderes: Das JA hat meinem LG gesagt er soll erstmal NUR schauen, dass die Kleine wenigstens übers Wochenende zu uns darf. Dann weiter sehen. Also alles in kleinen Häppchen. Macht das Sinn! Ich find´s blöd, weil dann geht nach nem halben Jahr der ganze Quatsch mit Gericht usw. schon wieder los!
Sollte man der Mutter eigentlich vorher sagen, dass man einen Antrag bei Gericht stellt? Vonwegen vorwarnen, nochmal auf die nette Tour versuchen ( feine Englische Art )................
Moin Lieblingsasistentin,
Sollte man der Mutter eigentlich vorher sagen, dass man einen Antrag bei Gericht stellt? Vonwegen vorwarnen, nochmal auf die nette Tour versuchen ( feine Englische Art )................
nein, das lässt man besser bleiben; die Dame hatte genügend Chancen. Vom Umgangsantrag Deines LG erfährt sie per Anwaltsschriftsatz; das ist viel eindringlicher als irgendwelche unverbindliche Plaudereien. Und guten Gewissens wird sie nicht in eine solche Verhandlung gehen, da sie zumindest im Hinterstübchen wissen wird, dass ihr Verhalten nicht korrekt ist. Solche Spielchen wie Umgangsboykott funktionieren immer nur so lange, wie die Gegenseite (Dein LG) mitspielt. Und nein: Was sie über Deinen LG und die gmeinsame Vergangenheit erzählen zu müssen glaubt, spielt in diesem Zusammenhang nicht die geringste Rolle; das wollen Gerichte auch gar nicht hören. Und für die vom JA vorgeschlagenen Häppchen gibt es auch keinen einzigen Grund; Dein LG muss das Vater-Sein ja nicht mühsam lernen.
Geredet worden ist inzwischen genug. Also sollte Dein LG jetzt die Boxhandschuhe an- und die Kiste durchziehen; gleich mit Antrag auf Zwangsmassnahmen für den Fall weiterer Boykottversuche. Dann merken die Damen am schnellsten, dass sie nicht im Alleinbesitz des Wissens darüber sind, was für Kinder gut ist: Sie kriegen das dann nämlich schwarz auf weiss und kostenpflichtig.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Lieblingsasistentin,
Nochmal was anderes: Das JA hat meinem LG gesagt er soll erstmal NUR schauen
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
ja...das hat mir das JA auch mal gesagt....und die Caritas....und das Geburtshaus der KM...und der vater der KM....etc...
und das habe ich dann auch wochen getan. was ist passiert? "meine" KM hat, nach dem ich "erstmal nur geschaut" habe und ich etwas mehr umgang haben wollte, diesen gleich in voller gänze eingestellt.
und nun? ist die umgangsklage unterwegs!
darum kann ich dir nur raten deinem LG zu empfehlen SOFORT die klage per EA einzureichen. wenn KM in der zwischenzeit boykottiert, dann muss man das bedauerlicherweise aushalten. vor gericht ist das dann aber wieder nicht als positiv für KM zu werten.
einige KM scheinen es tatsächlich(was ich lang nicht glauben konnte/wollte) NUR(!) über die gerichtsschiene zu begreifen, dass das gemeinsame(!) kind nicht und never ihr privateigentum ist.
da ihr beim JA schon ward, KM "mehr-umgangs-resistent" ist, steht einer klage nun nichts mehr im wege.
weniger umgang, wie Milan schon schrieb, werdet ihr zu 99% nicht(!) erhalten!!
viel glück und kraft
Gruss
Ariba
Moin!
Wenn der KV "erstmal schaut...", dann kann das JA die Akte noch mal schließen. So bekommen sie keinen Arbeitsauftrag vom Gericht, haben eine Minute mehr Zeit für ihre anderen Fälle und brauchen sich um 1 Sorgenkind weniger Gedanken machen. Aus der Sicht würde ich an Stelle eines (meist) überforderten Sachbearbeiter auch sagen "schauen se doch erstmal...".
Denen ist sicher klar, dass da nix bei rumkommen wird und daß der KV bald wieder bei denen auf der Matte steht. Aber bis dahin können sie andere Fälle bearbeiten.
Also: Hinter dem Rat des JA steckt kein gutgemeinter und dem Kindeswohl angepasster Vorschlag. Es ist eher Ausdruck für einen übervollen Schreibtisch, auf dem nicht noch ein neuer Fall liegen soll.
Ab zum Anwalt!
Milan
Hallo!
Ich hab nochmal zwei Fragen, die mir sicher jemand beantworten kann:
1. Wir stellem jetzt beim Jugendgericht den Antrag auf Umgang. Wie ist das, wenn man die Hälfte der Ferien bekommt, wer sagt welche z.B. drei Wochen in den Sommerferien das Kind beim Vater ist und welche bei der Mutter?!
Weil man LG muß bis Ende des Jahres seinen Urlaub für 2008 einreichen, seine EX nicht, da sie im März ein weiteres Kind erwartet und da noch im Erziehungsjahr ist. Was machen wir,wenn die Ex gerade in der Zeit, wo mein LG Urlaub hat mit dem Kind wegfahren will, bzw. eine Reise plant, oder vielleicht schon geplant hat.
Wie regelt man das, wenn die KM nicht mit uns redet?!
2. Soll mein LG seiner Tochter ( 8 ) sagen, dass er einen Antrag bei Gericht gestellt hat? Damit Sie nicht denkt es kommt durch die Gutmütigkeit der Mutter zustande, oder aus heiterem Himmel.
Damit die Kleine auch sieht, wie der Papa sich für sie einsetzt!
Danke schon im Vorraus !
Hallo,
zu 1.) Wer welche Ferienwochen bekommt kann man durchaus auch per Urteil festlegen lassen. Z.B. in geraden Jahren die ersten 3 Wochen, in ungeraden die zweiten 3 Wochen.
zu 2.) Wage ich jetzt nicht zu beantworten. Kommt auch auf die Km an. Wenn sie so drauf ist das sie sagen würde: Guck mal dein Papa zerrt mich vor Gericht... dann ist es besser er bespricht das mit dem Kind, zumal es durchaus sein kann ,das das Kind vom Gericht befragt wird oder es zu einem Gutachten kommt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Mutter ist so drauf! " Der Papa zwingt mich durch´s Gericht ......Sie wollte das ja nicht.....usw"
Und ich mein, was ist dran falsch, wenn das Kind weiß, Papa setzt sich für Sie ein. Vorallem, weil Sie ja von selber immer sagt, Sie möchte länger da bleiben, hier Schlafen, aber die Mama erlaubt es nicht..................
Hallo Lieblingsassistentin,
ich würde dem Kind nicht konkret euer Vorhaben mitteilen. Das Kind ist erst 8 Jahre alt und sollte rausgehalten werden.
Wenn das Kind äußert, es möchte länger bleiben, reicht m.E. die Antwort: " Das müssen wir Erwachsenen klären, ich würde mich über mehr Zeit auch sehr freuen und werde sehen was ich machen kann." ( ein Beispiel)
Vom Gericht, Richter oder Anhörungen würde ich dem Kind nichts erzählen. Erwähnt das Kind blöde Äußerungen der Km, kann man dann darauf reagieren, indem man erklärt, daß Mama und Papa sich nicht einig werden und deshalb ein Richter diese Entscheidung fällen muss.
Erklärungen vorher verunsichern das Kind und lassen Ängste aufkeimen, die nicht sein müssen.
Zur Ferienregelung würde ich die Wochen vorschlagen, die der Kv Urlaub nehmen kann und sehen wie darauf reagiert wird.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.