Hallo in die Runde,
seit Jahren probiere ich die Kinder an Heiligabend bzw. am ersten Weihnachtstag mal zu mir und zu meiner Familie (Oma und Opa) zu bekommen. Meine Ex-Frau verweigert das seit Jahren und beruft sich auf die Regelung dass ihren Eltern und ihr das Vorrecht an den Weihnachtstagen gilt und ich gerne am dem 26.12 (nachmittags) die Kinder haben darf. An den Geburtstagen sehe ich sowie nie. Ist dass so korrekt bzw. gesetzlich geregelt dass ich an diesen Tagen immer in die Röhre schaue?
Gruß
Christian.
Umgang ist nie gesetzlich geregelt. Wenn ihr euch auf keine Regelung einigen könnt, müsstest du klagen. Haben die Kinder sich dazu mal geäußert?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Umgang ist nie gesetzlich geregelt. Wenn ihr euch auf keine Regelung einigen könnt, müsstest du klagen. Haben die Kinder sich dazu mal geäußert?
Sie habe keine eigene Meinung und stehen sehr stark unter dem Einfluss der extrem dominanten Mutter. Ich frage nur damit ich mir irgendwann nicht vorwerfen lassen muss dass ich es nicht probiert habe. Aber so langsam gebe ich auch auf weil es sowie keinen Sinn hat zu kämpfen.
Geregelten Umgang vor Gericht beantragen. Brauchst du keinen Anwalt dafür und laß Dir nicht auf der Nase herumtanzen. Das ist dein gutes Recht.
Geregelten Umgang vor Gericht beantragen. Brauchst du keinen Anwalt dafür und laß Dir nicht auf der Nase herumtanzen. Das ist dein gutes Recht.
Auch wenn sie 300km weit weg wohnen? Welches Gericht ist da Ansprechpartner?
Auch wenn sie 300km weit weg wohnen? Welches Gericht ist da Ansprechpartner?
Der Gerichtsbezirk, in dem das Kind lebt/gemeldet ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Chris.
Wie die VorschreiberInnen es darlegten - ein „Gesetz“ wo und wie die Kinder (wie alt sind sie eigentlich?) Weihnachten und Geburtstag verbringen gibt es nicht. Weder kodifiziert noch als Naturgesetz.
Auch ich empfehle Dir eine umfassende verbindliche Umgangsregelung mit der KM zu vereinbaren. Umfassend heißt auch eine klare Ferienregelung sowie - und das halte ich bei 300km Entfernung für besonders relevant - auch klare Feiertagsregelungen (Brückentage!!). Ist KM nicht gesprächsbereit oder einigungswillig, dann halt Schritt 2 und ggf 3 des sog Umgangs3sprungs: Vermittlungsversuch beim JA, gerichtliche Klärung.
Für eine Einigung mit KM konkret noch 2 Gedanken meinerseits:
- Ist der Heilgabend wirklich so wichtig? Ggf könnte auch ein Wechsel zu Dir zB am 25.12. abends erfolgen. Und dann vielleicht immer die Ferienwoche bis einschl Neujahr?
- Ebenso Geburtstage: Ich denke, den Kids ist es wichtig, das ihr Geburtstag gewürdigt wird. Und wenn das dann am folgenden WE zB bei Dir im Kreise Deines Teils der Familie nachgeholt wird, dann freuen die sich sicher genauso. Gerade bei der Entfernung ist ein Wechsel extra für den Geb.tag wochentags kaum darstellbar. Hier würde ich als Lösung anstreben, dass der vereinbarte Umgangsrhythmus nicht von Geburtstagen unterbrochen wird. Und wenn ein Geb.tag eben auf Dein UmgangsWE fällt, dann sind die Kids bei Dir.
Du musst entscheiden, was Du willst. Bei der Ausarbeitung einer umfassenden Umgangsregelung können wir hier mit Ideen und sicherlich auch kontroversen Diskussionen helfen.
gruß, toto
@Christian: wie alt sind deine Kinder jetzt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Christian,
ich schließe mich da an: ich habe ein WM und somit nur jeden 2ten Geburtstag und jedes 2te Weihnachten. Aber natürlich wird bei uns Geburtstag mit der Familien (ohne Kinder) und Weihnachten gefeiert, nur halt an anderen Tagen. Meine Kinder finden das super, es gibt ja mehr Geschenke und Feiern.
Versteife dich nicht auf die Tage. Formuliere einen Umgangsantrag, wo du jedes zweite WEihnachten bekommst. Wenn der Richter in der Anhörung nicht begeistert ist, dann halt die Kinder ab dem 25.12 16:00 Uhr holen (damit genug Zeit nach der Fahrt ist), um nachzufeiern. Geht auch super. Geburtstag kann man auch gut nachfeiern.
@Christian: wie alt sind deine Kinder jetzt?
Sie sind jetzt 10 und 12 Jahre.
Versteife dich nicht auf die Tage. Formuliere einen Umgangsantrag, wo du jedes zweite WEihnachten bekommst. Wenn der Richter in der Anhörung nicht begeistert ist, dann halt die Kinder ab dem 25.12 16:00 Uhr holen (damit genug Zeit nach der Fahrt ist), um nachzufeiern. Geht auch super. Geburtstag kann man auch gut nachfeiern.
Um die Geburtstage bemühe mich inzwischen gar nicht mehr - das gebe ich auf weil ich sowie null Chance habe. An Weihnachten bekomme ich jedes Jahr das gleiche Angebote - 2. Weihnachtsfeiertag ab 16.00 Uhr. Sie und ihre Familie hat jedes Jahr das privilegierte Recht - meine Familie hat null Rechte. Wie sagte meine Mutter: Es fühlt sich an als hätte ich keine Enkel. Und da muss ich ihr leider Recht geben. Meine Ex-Frau zerstört systematisch und mit voller Absicht sämtlichen Kontakt.
Dann rede erst mal mit den Kindern. In dem Alter musst du damit rechnen, dass sie ihre eigenen Vorstellungen von der Gestaltung von Weihnachten haben und für Veränderungen nicht offen sind. Die meisten Familien haben ja Rituale, auf die sich ein Kind freut. Ich will damit nicht sagen, dass du und deine Familie weniger wichtig sind. Hätte man mich mit 10-12 Jahren mit Papa zur Oma nach Westfalen verfrachten wollen, statt mit Mama, Oma und der nahen Verwandtschaft in Berlin zu feiern, hätte ich mit den Füßen abgestimmt, besonders weil ich in NRW immer in die Kirche musste und das furchtbar fand.
Solche Sachen regelt man imho besser, wenn die Kinder klein sind und sie in solche Situationen reinwachsen. Deshalb: sprich mit deinen Kindern, neutral, ohne deine Enttäuschung zu zeigen, falls sie dir sagen sollten, sie wollen das "wie immer". Und wenn sie gerne bei euch feiern möchten, gib alles.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."