Hallo erfahrene Leute
Ich brauche wieder eure Hilfe .
*Ich habe gerade ein Gerichtsverfahren wegen Umgangsregelung. Ich will meinen 3 jährigen Sohn alle zwei Wochen von Freitag( um 15uhr vom kiga abholen ) bis Sonntag( um 19 Uhr zur KM zurückbringen ) .
*Ich wohne 370km von meinem Sohn entfernt. Ich habe auch als alternative beantragt dass ich meinen für eine Woche pro Monat zu mir bringe .
*Die KM akzeptiert die zwei Möglichkeiten nicht . Und sie meinte solange ich keine Wohnung in ihre Wohnort habe , gibt sie mir nicht meinen sohn über die Nacht . Und nicht nur das ! Ich MUSS auch in diese Adresse angemeldet sein und dort auch wohnen .
* wir haben Gemeinsamesorgerecht.
Wir haben bis jetzt keine Umgangsregelung über Gericht, wir haben unter uns der Umgang geregelt.
Vom Geburt meins Kinds bis Dezember letztes Jahr, hatte ich jede Woche Umgang von Freitag abend bis Sonntag abend , übernachte ich in der zeit bei der KM in ihrer Wohnung ( also während des Umgang ) . Das Verhältnis zwischen mich und meine ex hat sich negativ verändert . Ich sehe momentan meinen sohn alle zwei Wochen , ich hole ihn am Samstag morgens ab und bringt ihn am abend wieder zu seiner Mutter zurück und wiederhole das am Sonntag . Das nervt mich und ich möchte wieder meinen sohn über die Nacht haben .
Habe ich Chance das zu bekommen ?
Wenn ich eine Wohnung in der nähe von meinem Sohn mieten, kann die Richterin mir das umgangsrecht , wie ich haben möchte, zutimmen ?
Mit freundlichen grüßen
Imad
Hallo Imad,
zur Umgangszeit enscheidest du, was du mit deinem Sohn machst. Deine Ex kann dir sicher nicht vorschreiben wo du zu wohnen hast, genauso wie du es ihr nicht vorschreiben kannst. Du begehrst einen normalen Umgang, ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Ob du in deiner Umgangszeit mit deinem Sohn im Hotel im Ort deiner Ex, bei dir zu Hause, bei deinen Eltern oder bei deiner neuen Partnerin (falls existent) verbringst, sollte eigentlich niemanden etwas angehen. dafür brauchst du nicht mal gemeinsames Sorgerecht.