Umgangsregelung mit...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsregelung mit 14 Monate alter Tochter

Seite 1 / 2
 
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bräuchte mal einen Rat / Eure Erfahrungen. Kurz zu mir - ich bin 41 Jahre alt, habe schon eine Tochter aus einer früheren Beziehung (16 Jahre alt) und im Februar 2016 mit meiner derzeitigen Frau noch einmal eine bezaubernde Tochter bekommen.

Nach langem hin und her und viel Streß haben meine Frau und ich uns vor drei Monaten getrennt, da es trotz unserer (jetzt 14 Monate) alten Tochter nicht mehr weiterging. Meine Ex-Frau ist der festen Überzeugung, dass es nur an mir lag, ich mich einfach ändern müsse, ihre Erwartungen alle zu 100% umsetzen müsse und dann wäre alles gut - sie möchte halt den perfekten Mann. Da ich das nicht leisten kann und will ist es zur Trennung gekommen und meine Ex dreht seitdem richtig auf und jeden Tag kommt was Neues, neue Pöbeleien, Erwartungen, etc.... Mir geht es jetzt erstmal um das Wohl unserer Tochter und wäre bei vernünftiger Kommunikation zu allem bereit. Die Trennungs-Geschichte ist lang, vielschichtig und die Wahrheit liegt wahrscheinlich wie immer in der Mitte, so dass ich euch gar nicht länger damit behelligen will.

Da ich aufgrund meines (freiwillig und als selbstverständlich ansehenden) Betreuungs- und Kindesunterhalts (vierstellig) und der weiteren Unterhaltsleistung für meine andere Tochter (16 J.)  Kosten sparen wollte und muss, bin ich im Januar in eine Wohnung meines Vaters eingezogen, die bis dahin nicht vermietet war. Diese Wohnung liegt 123 km vom Wohnort meiner Tochter entfernt, bisher habe ich seit Januar immer immer wieder tageweise Besuche durchgeführt und mich in der letzten Woche vier Tage komplett um meine Tochter gekümmert, während die Mutter im Kurzurlaub war. Dies wurde dann von der Mutter "geduldet", da sie mir ansonsten immer mal wieder Hausverbot erteilt und auch ansonsten (aus Enttäuschung und Wut über die Trennung) komplett durchdreht. Es klappte wunderbar, wir hatten viel Spaß und auch sonst freut sich meine Tochter sofort wenn ich da bin. Nun soll es weitergehen (ist in meinem Interesse) und ich würde meine Tochter gerne alle zwei Wochen am WE zu mir holen. Die Mutter erteilt ihrerseits komplettes Verbot dafür und möchte meine Eltern einbinden, d. h. ich soll mit meiner Tochter die Wochenenden komplett bei meinen Eltern verbringen, die auf halber Strecke (45 Min. Fahrzeit) liegen. Dies möchte ich aus verschiedenen Gründen nicht - erstens möchte ich für eine stabile Vater-Tochter-Beziehung sorgen, denn ich glaube wenn ich sie nur zusammen mit Oma/Opa betreue ist die Vaterrolle "abgeschwächt" und zweitens möchte ich meinen Eltern (70 und 68 Jahre alt) nicht jedes zweite Wochenende damit auf der Tasche liegen. Sie lieben ihre Enkeltochter sehr, ich kann sie jederzeit gerne besuchen und sie unternehmen dann auch gerne etwas und kümmern sich rührend aber ansonsten würde ich gerne meine Tochter grundsätzlich bei mir betreuen.

Die Mutter erwartet, dass ich mir eine Wohnung in der Nähe ihres Wohnortes nehme, was aber aus o. g. finanziellen Gründen nicht möglich ist (sie sieht das anders). Selbst wenn ich mir eine 1-Zimmer-Wohnung nehmen würde, hätte ich am Ende des Tages noch ca. € 200 für die Bestreitung des restlichen Lebensbedarfes über. Spielt auch keine Rolle ob das viel oder wenig ist..... Auch mein Verweis auf dem Selbstbehalt hilft hier nicht weiter - sie blockiert und sagt - Wohnung in der Nähe, Betreuung bei Eltern oder gar keinen Kontakt mehr. Ich weiß, dass sie auch nicht möchte, dass meine Tochter und ich keinen Kontakt mehr haben aber versucht ihren Kopf halt durch Verbot, Erpressung, etc. durchzusetzen....

Ich bin schon öfter mit meiner Tochter 1 Stunde Auto gefahren, da gab es überhaupt kein Problem und selbst wenn sie mal quängeln würde - anhalten, Pause machen, Natur geniessen, Einkaufen gehen, oder sonstige andere Eindrücke gewinnen und dann geht's weiter. Des weiteren wäre natürlich immer ein Stop-Over bei meinen Eltern auf halber Strecke möglich....

Die Mutter ist hier null gesprächsbereit und behauptet, dass in einem Telefonat mit dem Jugendamt bereits bestätigt wurde, dass die Entfernung viel zu weit wäre. Ich müsse mir einen Wohnung in der Nähe nehmen oder halt an den Wochenenden einen Ferienwohnung dort nehmen oder mit meiner Tochter in einen Jugendherberge gehen. Dies kann ich kaum glauben - wohlgemerkt, ich wohne 123 km entfernt und nicht 700km aber ich weiß natürlich auch nicht, wie sie es dort dargestellt hat.

Lange Rede..... Wie seht ihr das? Gibt es Erfahrungen in solchen Fällen? Sind 1.30 Std. Fahrt wirklich zu viel? Könnte die Jugendamts-Meinung wirklich stimmen?

Wohlgemerkt - ich will gar nichts durchdrücken, mich streiten, vor Gericht ziehen usw - ich möchte die bestmögliche Lösung unter Berücksichtigung aller Faktoren. Wenn ich könnte, würde ich selbstverständlich wieder weiter in die Nähe meiner Tochter ziehen aber solange Betreuungsunterhalt fällig ist (die nächsten zwei Jahre noch), ist es einfach finanziell nicht möglich. Ich möchte einfach in Ruhe Zeit mit meiner Tochter verbringen aber derzeit kommen wir noch nicht zur Ruhe.....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2017 01:40
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Kurze Ergänzung noch - die Mutter erwartet auch, dass ich meinen kompletten Jahresurlaub (30 Tage) mit meiner Tochter verbringe. Grundsätzlich möchte ich gerne Urlaub mit ihr verbringen - vielleicht drei, vier oder fünf Wochen im Jahr aber sie schließt kategorisch aus, dass ich auch nur einen einzige Woche alleine verbringe. Nebenbei bemerkt - die Mutter arbeitet die nächsten 22 Monate nicht.

Ihr geht es dabei nicht um die Papa-Zeit, es geht ihr um "Ausgleich der Belastung" damit sie auchmal alleine was machen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2017 01:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie ist denn der Umgang mit der 16jährigen? Wenn diese auch in den Ferien kommt, dann dürfte es bei dir schwierig werden.

Allerdings, wenn die KM eine Ferienregelung will, dann würde ich darauf bestehen eine Umgangsregelung zu fixieren beim Jugendamt.
Und war dergestalt, dass jedes 2. Wochenende (evtl. nach geraden/ungeraden Wochen) deins ist und du die Tochter Freitags um xx.xx Uhr bei der KM abholst und am Sonntag um 15:00 Uhr zurückbringst (hier könnte die Tochter im Auto Mittagsschlaf machen und würde von der Fahrt so gut wie gar nichts mitbekommen und hätte auch noch  Zeit sich bei KM wieder einzugewöhnen).
Und dazu dann eben 1 Woche Ostermontag bis Samstag, 2 Wochen Sommer (01.06-14.06.), 1 Woche im September und 2. Weihnachtsfeiertag bis 02.01. (oder so).
Musst du dann allerdings noch mit den Bedürfnissen und Wünschen deiner Großen abstimmen.

Und dann erklären, dass diese Regelung bis zum Schuleintritt gelten soll, da erst dann die Schulferienzeiten geklärt werden müssen. Und du gerne bereit bist, das ganze auszuweiten, wenn Tochter groß ist. Wobei ich 2 Wochen Sommer auch kritisch betrachten würde, vielleicht muss die Tochter dann doch erst nach einer Wocher wieder zu KM, weil das Heimweh zu groß wird.

Wart/seid ihr verheiratet? Ansonsten müsste KM ja mit dem 3. Lebensjahr des Kindes keinen Unterhalt mehr von dir bekommen und wieder arbeiten gehen. Und dann wäre die Betreuungsfrage auch neu zu klären bzw. zu aktualisieren, weil Tochter ja dann in die Kita geht.
Und du müsstest keinen Unterhalt mehr für KM zahlen, aber anteilig die Kitakosten.

Wenn es ihr um den Ausgleich der Belastung geht, wäre ein Wechselmodell möglich?
3 Tage Mama, 3 Tage Papa und dann Wechsel.
Würdest du das mit der Betreuung hinbekommen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2017 11:30
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Grundsätzlich ist wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber selbst keinerlei Vorgaben macht. Es existieren weder Empfehlungen zum Umgangsumfang im Gesetzestext noch Einschränkungen bezüglich der Gestaltung. Möglich wäre theoretisch also jede denkbare Ausgestaltung – und außergerichtlich ist das auch tatsächlich so. Einvernehmlich können die betroffenen Eltern jede beliebige Umgangsregelung treffen.

Du kannst während der Papazeit Deinen "Umgang" gestalten, wo und wie Du es willst, genauso wie die Kindsmutter. Du kannst auch mit dem Kind in Urlaub fahren, mit dem Zug fahren. Viele Eltern verreisen sogar mit Säuglingen, auch im Flugzeug. Was immer das Jugendamt meint, sagt etc. ist völlig egal. Es spricht für Dich, dass Du die gesamte Papazeit nicht als Besuch bei Deinen Eltern verbringst. Du bist erwachsen und richtest Dir Dein Leben ein, wie Du es willst.

Du kannst als besorgter Vater einen Termin beim Jugendamt machen und die Lage darstellen ; zuerst ohne die Mutter. So siehst Du wie das Jugendamt "tickt". Vielleich sind sie in der Lage zu vermitteln.

Denn ein Elternteil hat dem anderen nichts zu diktieren, nichts zu befehlen, hat ihn nicht zu gängeln und  hat ihm nichts vorzuschreiben. Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht ? Eltersein bedeutet auf Augenhöhe sein. Kompromisse aushandeln und eingehen. Das Kind ist kein Werkzeug um den anderen zu erziehen.

Warum schlägst Du der Kindsmutter nicht ein Modell vor, bei dem Du sie bei der Betreuung entlastest und sie Dich bei der finanziellen Unterstützung, d.h. sie geht arbeiten ? Und Du arbeitest weniger und verbringst mehr Zeit mit dem Kind.

VG,

Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2017 12:36
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Ja, wir sind noch verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht, wobei es im Moment halt sehr einseitig "bestimmt" wird und die KM in der Tat bestimmt, gängelt, diktiert und vorschreibt. Ich war von Anfang an für eine gemeinsam ausgearbeitete Lösung aber spätestens mit der Entfernung von ca. 120km blockiert die KM alles. Stand heute sagt sie, ich könne ja meine Tochter abholen, mit ihr im Umkreis vom Wohnort etwas machen und abends wieder zu Hause abgeben. Das möchte ich aber auch nicht, denn jedes Mal ein Event oder herumfahren ohne Anlaufpunkt (mein zu Hause) halte ich auch für belastend. Als Alternative hat sie vom Jugendamt scheinbar den Vorschlag bekommen, dass ich mit meiner Tochter in einer Jugendherberge vor Ort absteigen solle - das ist doch nicht deren Ernst? Vorallem wohne ich nicht 500km entfernt, sondern nur 120 und mit Einbeziehen des Mittagsschlafes wird das meines Erachtens überhaupt kein Problem mit der Fahrt und kann mir auch nicht vorstellen, dass das Jugendamt etwas dagegeben hat.

Eigentlich wollte ich den Gang zum Jugendamt vermeiden aber werde dann morgen dort mal anrufen und mein Anliegen und meine Vorschläge vorbringen. Wie gesagt - Urlaubsregelung inkludiert... Die KM hat mir unmissverständlich klargemacht, dass für sie nur die Meinung des Jungendamtes zählt. Schade - gemeinsam geht anders...

Mit meiner großen gibt es kein Problem - das halten wir mittlerweile sehr flexibel, da sie sich mit 16 - fast 17  eh schon im Abnabelungsprozeß befindet und viel mit Freundinnen, etc. macht.

Eine Wechselmodell ist Stand heute nicht möglich, die Arbeit spricht dagegen aber für die Zukunft kann man so etwas ja durchdenken. Ich gestehe, dass ich darüber noch gar nicht nachgedacht habe. Ich bin offen für alles, die KM im Moment leider nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2017 22:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich sind es irgendwelche Spielchen, die da gespielt werden. Trotzdem ist es so, dass die KM "ihr Kind" nicht gern weggibt und deshalb glaubt, dass Umgang nur vor Ort stattfinden soll. Das JA kann in dieser Frage nur beraten und in diesem Umfeld ist die Jugendherberge einzuordnen. Darauf wird keiner bestehen, es war halt ein Vorschlag, wie Du vor Ort sein kannst und nicht bei der KM wohnen musst.

Letzlich ist es sinnvoll die Beratung des JA trotzdem wahrzunehmen. Hoffentlich bringt es etwas, wenn das JA etwas sagt, auch wenn die KM anderer Meinung ist. Es könnte nämlich ganz schnell passieren, dass die KM auch vom JA nichts mehr hören will, wenn es nicht nach ihren Vorstellungen geht.

Nochmal, das JA kann nur beraten. Es macht aber Sinn sich mit Hilfe des JA zu einigen. Zum Gespräch beim JA solltest Du mit einem sinnvollen Umgangsvorschlag erscheinen und diesen freundlich und bestimmt verteidigen, kleine Zugeständnisse inklusive. Stell Dich als freundlichen, ausgegleichen Mann vor, dem viel an seinem Kind liegt. Mehr kannst Du nicht machen und sollte das JA zu mütterlastig sein, dann musst Du da auch nicht (mehr) hin.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2017 23:54
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Die Vorschläge der Kindsmutter sind völliger Unsinn und zielen darauf ab, Dich für die Trennung und den Wegzug zu bestrafen. Dabei instrumentalisiert sie das Kind und unterbricht die Kontinuität in der Vater-Kindbeziehung. Ich nehme an, ihr habt Euch vor der Trennung, gemeinsam um das Kind gekümmert ? Du kennst also seine Bedürfnisse, hast im die Nase geputzt, es gewickelt, es ihn den Schlaf geschaukelt ...

Rufe das Jugendamt an und mache einen Termin aus. Am Telefon lässt sich so eine komplizierte Geschichte nicht verhandeln. Sei sachlich und rede nicht schlecht über die Kindsmutter. Bleibe ruhig. Argumentiere nur mit dem Kindeswohl. Drücke Dein Erstaunen aus, dass plötzlich eine Stunde Fahrt für das Kind schlecht sein soll, obwohl Ihr gemeinsam letztes Jahr im Auto die drei Stunden Fahrt in die Schweiz als Selbstverständlichkeit angesehen habt und die Kindsmutter nichts dagegen hatte. Dass das Kind selbstverständlich beim Kindsvater einschlafen kann, da er es häufig vor der Trennung, also vir drei Monaten, zu Bett gebracht hatte. Du kannst nicht verstehen, warum eine moderne Frau wie die Mutter des gemeinsamen  Kindes plötzlich diese Haltung einnimmt und das Kind bestraft. Kind ist seit der Geburt daran gewöhnt, seinen Papa um sich zu haben. Welcher Vater betreut sein Kind in einer Jugendherberge vor Ort und nicht in seiner kindgerechten Wohnung, im kuscheligen Nest, wo alles für das Kind vorbereitet ist ?  Du machst Dir grosse Sorgen um die Kindsmutter, welche Dir solch unvernünftige Vorschläge unterbreitet... Wie kann man ihr helfen ?

Was Deinen Urlaub anbelangt, bist Du selbstverständlich gerne bereit die Kindsmutter zu entlasten wie von ihr gewünscht. Aber natürlich nicht als Dauergast in der Jugendherberge. Das kannst Du dem Kind nicht zumuten. Ich würde allerdings zu diesem Zeitpunkt dem Jugendamt nicht mitteilen, dass die Kindsmutter hier über Deinen Urlaub bestimmen will. Im ersten Schritt musst Du verhandeln und durchsetzen, dass Du die Papazeit mit dem Kind selbstbestimmt verbringst.
VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2017 23:54
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Genau das sehe ich als einen Vorteil an - ich bin in der ganzen Sache immer relativ sachlich geblieben und werde auch vor dem JA ruhig und sachlich bleiben und betonen, dass es mir um meine Tochter und nicht um einen Kampf gegen die KM geht - das ist ja auch die Wahrheit. Ich weiß jetzt schon, dass die KM mit ganz vielen Geschichten ankommen wird, die ihre Enttäuschung über das Ehe-Aus wiederspiegeln und vorallem die Schuld daran auf mich abschieben soll, da ich seit Wochen nur mit Pöbeleien, Drohungen, Erpressungen und absolut unsachlichen Nachrichten konfrontiert werde. Ich gehe ich davon aus (oder hoffe), dass die Gründe der Trennung dort niemanden interessieren und werde mich darauf auch nicht einlassen.

Die Mutter ist vor vier Wochen gerade noch jeweils 3 Stunden Hin- und 3 Stunden Rückfahrt in den Kurzurlaub gefahren - das ist natürlich kein Problem für sie, daher bleibt die Frage warum meine 120km ein absolutes No-Go darstellen.

Ja, wir haben unsere Tochter vorher gemeinsam betreut, wobei ich unter der Woche immer mal wieder eine oder zwei Auswärtsübernachtungen hatte aber als Ausgleich auch Home-Office-Tage wo ich dann komplett zu Hause war. Die vier Tage in der vorletzten Woche, in denen ich meine Tochter im Haus der KM komplett alleine betreut habe, haben wunderbar geklappt und daher würde ich jetzt gerne den nächsten Schritt gehen. Die vier Tage waren für mich ein Test, der super geklappt hat und die Maus wollte mich danach gar nicht gehen lassen. Auch das ist meines Erachtens in beide Richtungen normal, aber die KM dreht es jetzt schon so hin, dass unsere Tochter sich immer an sie klammert, was nicht stimmmt.

Ich bin sehr gespannt, und hoffe, dass die Ansprechpartnerin beim JA nicht ausschließlich die KM-Seite vertritt denn dann wird mir die KM den Umgang über das WE definitiv nicht erlauben, da sie sich bestätigt fühlt und mir bliebe nur der Weg vor das Gericht. Auch wenn man meint, alles zum Wohl der kleinen Maus zu machen, kann mir das JA einen Strich durch die Rechnung machen (auch wenn keinerlei rechtliche Relevanz). 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2017 00:13
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Du solltest Dich innerlich von dem Gedanken lösen, dass die Kindsmutter etwas "erlaubt". Falls letztere dem Kind den Aufbau einer gesunden Beziehung zum Vater nicht "erlaubt" , dann muss das Recht des Kindes über ein Gericht gewährt werden.
Du betreust Euer Kind genauso gut wie die Kindsmutter. Kinder "gehören" nicht zu/der Mutter. Die Kindsmutter ist offensichtlich nicht in der Lage, die Elternebene von der Paarebene zu trennen. Das solltest Du durch Deine Argumentation herausarbeiten, ohne es unbedingt beim Namen zu nennen. Dafür kann das Kind aber nichts und es ist die Aufgabe der Kindsmutter hier an sich zu arbeiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2017 00:49
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Kurzes Update - ich habe gerade mit der Damen vom Jugendamt gesprochen, die mich (und hoffentlich auch die KM) erst einmal aufgeklärt hat, dass grundsätzlich WIR für eine Umgangsregelung verantwortlich sind und dass sie an die gemeinsame Rolle der Eltern appelieren wird und es Eigentum an dem Kind nicht gibt, auch nicht von der Kindsmutter. Sie war sehr nett, die Einstellung fand ich schonmal gut (wusste ich ja auch schon vorher aber die KM nicht). Zur kurz geschilderten Thematik hat sie erstmal gar nichts gesagt, auch das ist mir sympathisch. Nun wird sie die KM um einen Termin bitten (ggf. schon nächste Woche) und dann schauen wir weiter.

Auf meine Ankündigung per Nachricht an die KM wurde gleich das nächste Register gezogen - interessiert mich nicht, verklag mich doch, ich verbiete dir den WE-Umgang in deiner Wohnung zum Wohle unseres Kindes. Ich bin gespannt, ob das Gespräch ein zufriedenstellendes Ergebnis bringen wird - ich werde meinen Vorschlag inkl. Kompromissvorschlag (Möglichkeit des Stop-Overs bei meinen Eltern auf halben Weg oder noch ein- / zweimal Betreuung im Haus der KM) jedenfalls gut vorbereiten. Da ich meine Tochter bereits 4 Tage am Stück ohne ein einziges Problem betreut haben, spricht meines Erachtens nichts gegen ein Wochenende - und wenn es erstmal nur ein weiterer Test ist, der jederzeit revidiert werden kann.

Ich halte euch auf dem Laufenden - und bin (noch) guter Hoffnung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2017 12:34




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du solltest die Kommunikation mit der Kindsmutter auf das Nötigste reduzieren und Abstand zu ihr halten.
Ankündigungen, was Dir vom Jugendamt gesagt wurde oder nicht gesagt wurde, gehören nicht zum Nötigsten.

Wenn ich richtig verstanden habe, läd das Jugendamt erstmals die Mutter alleine ein. Warum nicht Dich zuerst ?

Dein Vorschlag sollte eine intensive, maximale  Betreuung des Kindes (nicht nur alle 14 Tage, sondern auch unter der Woche beinhalten)  und so aufgestellt sein, dass Du "Kompromisse" eingehen kannst. Auf den Übernachtungs"umgang" und den "Umgang" bei Dir solltest zu bestehen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2017 12:49
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Nein, es wird wohl gleich ein gemeinsames Gespräch geben. Die JA-Mitarbeiterin kontaktiert jetzt die KM und dann gibt es einen Terminvorschlag.

Maximale Betreuung auch unter der Woche ist derzeit schwierig, da ich 120km entfernt wohne. Somit würde das nur bei der KM vor Ort funktionieren, dort habe ich allerdings schon mehrfach "Hausverbot" bekommen (auch in der Ehe wurde ich mehrfach rausgeworfen und mir der Schlüssel abgenommen, was ich nie mehr erleben möchte aber das ist hier unwichtig). Ich bin im Vertrieb tätig, habe ein oder manchmal auch zwei Tage Home-Office und könnte mich an den Tagen gerne um meine Tochter kümmern aber zu der Bereitschaft gehören immer zwei.

Gerne würde ich mir - wie von der KM gefordert - eine Wohnung in unmittelbarer Nähe nehmen aber aufgrund von ingesamt über € 1.500 Unterhaltszahlungen (€ 522 inkl. Mehrbedarf für meine große Tochter und derzeit € 1.000 Betreuungs- und Kindesunterhalt für meine kleine Tochter) ist mir das nicht möglich, da mir dann unter Berücksichtigung aller übrigen Kosten ca. € 200 übrig bleiben würden und dort sind jährliche Rechnungen noch nicht berücksichtig. Nur aus diesem Grund habe ich das Angebot meines Vaters angenommen und bin in seine Eigentumswohnung, die er nur für sich als Hobby hatte, eingezogen. Die KM müsste mir finanziell entgegenkommen, dann wäre ich sofort vor Ort und das Thema wäre plötzlich keins mehr aber das ist von ihr auch absolut ausgeschlossen.

Du hast aber Recht, die Kommunikation mit der KM sollte ich aus eigenem Interesse einschränken, denn es schaukelt sich (in erster Linie von ihrer Seite) immer hoch, ich verteidige mich usw. Das hilft niemanden und Ruhe kehrt so nicht ein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2017 13:01
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verstehe Dein Problem sehr gut, Ulli55.

Wie habt Ihr Euch denn auf den Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter geeinigt ? Bist Du sicher, dass der Betrag stimmt ?

VG,

Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2017 16:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bezüglich des Umgang empfehle ich Dir, dem JA einen konkreten und umsetzbaren Vorschlag per Mail zu schicken.
Z.B. jedes zweite, ungerade Wochenende;
hälte der Ferien, jeweils erste Hälfte,
Feiertage (wenn gewünscht) jeweils den zweiten Feiertag (oder im Wechsel im nächsten Jahr den ersten).
Geburtstage frei, wenn ein UmgangsWE auf den Geburtstag fällt, dann findet er halt bei Dir statt.
Wenn ein UmgangsWE ausfällt, dann wird dieses am darauffolgenden nachgeholt.

Wenn die KM nicht vernünftig reden will, dann läuft es auf eine Umgangsklage hinaus. Und dann wird man Dir vermutlich auch sagen, dass Du mitteilen musst, was Du willst. Da wäre es besser, schonmal einen Umgangsgedanken zu unterbreiten. Und der oben beschriebene ist der sogenannte "Minimal-Umgang".

Wenn das JA den Vorschlag schon auf dem Tisch hat, dann können diese in mit ihr besprechen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2017 16:35
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Hm, nein ich bin mir nicht 100% sicher, dass der Betrag des Betreuungsunterhalts korrekt ist und muss gestehen, dass ich mich bisher von der KM "treiben" lassen habe, da viel Gemotze im Spiel war und sicherlich auch ein schlechtes Gewissen meinerseits, dass die Ehe gescheitert ist (nein, keiner hat einen neuen Partner) und meine Tochter nun ein Trennungskind ist. Ich habe mich da mit einem Rechner im Internet beholfen, der aber natürlich immer Interpretation in alle Richtungen zulässt. Da ich nun zeitnah die Scheidung einreichen werde, wäre das ein Thema für den Anwalt oder rechnet auch das JA den Betreuungsunterhalt aus? Geht es nach der KM, ist das alles noch viel zu wenig und ich soll auch nach den 3 Jahren noch für sie weiter zahlen, da ich ja in ihren Augen schließlich daran Schuld sei, dass die Ehe gescheitert ist und sie nun aufgrund unserer Tochter später nur halbtags Geld verdienen kann. Für die Schuld des Eheaus reicht für sie, dass ich nicht immer 100% das gemacht habe, was in ihren Augen richtig ist und was sie erwartet - ganz lange Geschichte..... Für sie wäre es auch völlig normal, wenn ich von € 200 oder weniger im Monat lebe. Aber das ist erstmal zweitrangig - erst einmal möchte ich den Umgang vernünftig regeln, der Rest wird dann danach geregelt und wird stressig, soviel ist sicher...

Ich werde mal den Vorschlag der Umgangsregelung skizzieren und dem JA zusenden. Sollte er schon einen möglichen Kompromiss oder den Weg dahin beinhalten oder schwächt es das im Vorweg ab? Könnte mir ja vorstellen, erstmal noch ein, zwei Monate tageweise meine Tochter zu nehmen aber dann sollte es spätestens möglich sein, dass sie alle zwei Wochen das WE bei mir verbringt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2017 16:51
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Du könntest auch die Zahlen Deines Verdienstes hier in das Forum stellen. Es gibt hier tolle Menschen, welche Dir beim Ausrechnen des Trennungsunterhaltes/Betreuungsunterhaltes sicher behilflich sein können.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2017 17:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich werde mal den Vorschlag der Umgangsregelung skizzieren und dem JA zusenden. Sollte er schon einen möglichen Kompromiss oder den Weg dahin beinhalten oder schwächt es das im Vorweg ab? Könnte mir ja vorstellen, erstmal noch ein, zwei Monate tageweise meine Tochter zu nehmen aber dann sollte es spätestens möglich sein, dass sie alle zwei Wochen das WE bei mir verbringt.

Schreib es so, dass es für Dich realistisch umsetzbar ist.
Zwei Tage in der Woche sind eher unrealistisch, wenn Du eine Strecke 120 km fahren musst (für vielleicht 3 Stunden). Da fressen Dich die Kosten auf.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2017 17:33
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich würde den Vorschlag so aufsetzen, dass Du noch Verhandlungsmasse hast, d.h. eher mehr verlangen und Dich dann kompromissbereit zeigen : z. Bsp. jedes zweite, ungerade Wochenende bei Dir, von Freitag nachmittag (XUhr) bis Sonntagabend (X Uhr) ; Du könntest Dich dann flexibel zeigen und sagen : nun erst einmal sechs Monate lang von Samstag morgen bis Sonntag abends.

Schau Dir einen Kalender an und mache Nägel mit Köpfen : welche Feiertage und Brückentage könnten von Dir wahrgenommen werden ?
Wie sieht es mit dem "Ferienumgang" aus ? Kind ist ja noch klein und geht, so nehme ich einmal an, nicht in die Krippe.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2017 18:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde den Vorschlag so aufsetzen, dass Du noch Verhandlungsmasse hast, d.h. eher mehr verlangen und Dich dann kompromissbereit zeigen.

Auch wenn ich weiß, dass Du recht hast ... ich würde nicht nachgeben, da es keinen Sachlichen und Vernünftigen Grund gibt. Dies ist meiner Meinung nach Nachgeben am falschen Ort.

z. Bsp. jedes zweite, ungerade Wochenende bei Dir, von Freitag nachmittag (XUhr) bis Sonntagabend (X Uhr) ; Du könntest Dich dann flexibel zeigen und sagen : nun erst einmal sechs Monate lang von Samstag morgen bis Sonntag abends.

Dann lieber von Freitag bis Montag morgen (bis zum Kindergarten) und dann runterhandeln lassen auf Freitag bis Sonntag abend ...

Stimmt, an die 14 Monate habe ich garnicht mehr gedacht. Also je nach Situation und Gegebenheit auf jeden Fall Urlaub mit der Kleinen einplanen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2017 20:24
(@ulli55)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal - am Dienstag habe ich Termin beim JA gemeinsam mit der KM. Ich habe meine Vorstellungen, KM hat noch viel viel festere Vorstellungen bzw. "Forderungen" - ich bin sehr gespannt.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2017 02:05




Seite 1 / 2