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Umgangsregelung mit Kleinkind / psych. kranke Mutter

 
(@harper116)
Schon was gesagt Registriert

:question
Kurz mal gefragt: die psych. kranke Kindesmutter versucht mich auf Teufel komm raus in einen Umgang mit meinem 8 Monate alten Sohn nur bei ihr für max. 3 Stunden zu zwingen. Es fand schon anderer Umgang statt, hab ihn abgeholt und zurückgebracht am gleichen Tag. 7 Stunden,  alles prima gelaufen. Nun auf einmal nur noch so. Es gibt massig Gründe den Umgang nicht wie erzwungen bei ihr wahrzunehmen. Läuft dann wahrscheinlich aber darauf hinaus, mir das so auszulegen als wolle ich den Umgang ja nicht wahrnehmen. Muss ich mich zwingen lassen?
Die Frau hat ein Aggressionsproblem, ist psych. gestört, habe etliche Beweise und Zeugen. Wer kann helfen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2016 20:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Harper,

es gibt eigentlich keinen Grund warum der Umgang nicht bei Dir und für 7 (oder auch mehr) Stunden statfinden soll.

Umgang ist das Recht des Kindes und Standumgang ist etwas, das auch von Gerichten heute normalerweise problemlos anerkannt wird. Eine gerichtliche Regelung des Umgangs sollte aber die letzte Option sein.

Das zu empfehlende Vorgehen ist, da Du Dich nicht mit der KM einigen kannst, zunächst das JA um Vermittlung zu bitten. Zum einen lernst Du dadurch das JA kennen (Wie ticken die?) und zum anderen kannst Du Dich dort als verantwortungsvoller Vater vorstellen. Das JA hat in diesem Fall allerdings keine Entscheidungsbefugnis, es kann nur beraten und vermitteln und die Km muss auch zu keinem Gespräch kommen.
Bringt das nichts, dann bleibt nur der Weg zum Gericht. Das Gericht sieht es nicht gern, wenn der Versuch der Einigung mit Hilfe des JA nicht unternommen wurde.

Die spezielle Situation der KM solltest Du tunlichst vermeiden anzusprechen. Entweder ist es nämlich nicht so schlimm und Du willst nur "nachtreten" oder aber, wenn es schlimm ist, könnte die Frage aufkommen warum Du denn bisher nicht unternommen hast!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2016 11:23