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Umgangsregelung - Mitspracherecht/Änderungen/Umgangsverweigerung

 
 78er
(@78er)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die KM hat per Gericht eine Umgangsregelung erwirkt, wo die Umgangszeiten, 14-tägig über ein verlängertes Wochenende, und die Ferienzeiten geregelt sind.

Für jedes Jahr bestimmt die KM jetzt im Vorfeld die einzelnen Tage an denen ich die Kinder habe - überwiegend nach der gerichtlichen Umgangsregelung.
Aber, alle Termine die ihr nicht passen, werden entsprechend, von ihr, schon in der Planung angepasst. Wenn sich ihre privaten Umstände, mal wieder, geändert haben, dann wird der Plan im nächsten Jahr entsprechend von ihr angepasst.
Eine Widerrede lässt sie nicht zu. Wenn aber bei mir einzelne Termine nicht gehen sollten, ist ihr das vollkommen egal.
Wenn ich dann darauf hinweise, das es in der von ihr erwirkten gerichtlichen Umgangsregelung aber anders definiert ist, argumentiert sie mit "Das wollen die Kinder aber jetzt so - und was die Kinder wollen hat Vorrang" (Kinder sind 11 u. 12)
Sollte ich ihrer Planung nicht (schriftlich) zustimmen, droht sie sofort mit Anwalt/Gericht/Jugendamt.

Muss ich mir das so gefallen lassen, oder kann ich auch darauf bestehen das einzelne Termine anders geplant werden?

Kann ich im Zweifelsfall auch einen Umgang an einzelnen Tagen verweigern (nicht kurzfristig, sondern direkt schon dann wenn die KM mir ihren Plan präsentiert)?

In der gerichtlichen Umgangsregelung sind auch Ordnungsgelder genannt, sollte sich eine Partei nicht an die Umgangsregelung halten.
In wie weit wird sowas überhaupt sanktioniert? Wenn die KM z.B. die Kinder nicht wie vereinbart "herausgibt" dann denke ich schon das hier Geldstrafen im Raum stehen.
Was aber, wenn ich z.B. den Umgang an einzelnen Terminen verweigere? Wenn in so einem Fall der Umgang durchgesetzt würde, wäre das ja nicht zum Wohle des Kindes.

Muss sich nicht im Zweifelsfall die KM, die ja auch den Unterhalt bekommt und bei der die Kinder wohnen, um die Kinderbetreuung bemühen, falls bei mir einige Termine nicht möglich sind?

Nicht falsch verstehen, ich habe meine Kinder wirklich sehr gerne, aber ich will mir auch nicht alles von der KM diktieren lassen ohne selbst ein Mitspracherecht zu haben. Es könnte so einfach sein, wenn man vernünftig miteinander reden könnte. Leider ist das aber auch hier nicht der Fall.

VG,
78er

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2022 17:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine gerichtliche Umgangsregelung ist in Stein gemeißelt. Keiner (außer dem Gerichtt) daran etwas ändern, weder die KM noch Du. Weder hat die KM das Recht Termine zu ändern noch Du das Recht die Kinder nicht zu nehmen.

Wie Du schon gesagt hat, es könnte so einfach sein. Ist es aber nicht mit einer gerichtlichen Regelung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2022 21:31
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin!

ich schließe mich Susi an - die gerichtliche Regelung gilt. Insbesondere, wenn oben drauf „Beschluss“ steht. Basta.

Wenn sie Dir mit Gericht oder Anwalt droht, sofern Du ihre Änderungen nicht mit trägst, dann lass sie ruhig ihre Kohle dafür zum Fenster raus werfen.

Ordnungsgeld wird auf Antrag verhängt. Das müsstest Du also gegen sie beantragen.

greetz,

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2022 23:40
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie lange machst du das Spielchen eigentlich schon mit?

Wofür hast du dir einen Beschluss erkämpft, um dann wieder nachzugeben?

Nach Beschluss, und bitte auch ab sofort, hättest du um eine stringente Einhaltung sorgen müssen.

Hier die richtige Vorgehensweise:

Umgangszeit wird boykottiert, sofort die Mutter kontaktieren und auf den Verstoß hinweisen. Reaktionszeit geben und Ordnungsmittel androhen. Nach Ablauf des WEs Ordnungsmittel beantragen. Bei Krankheit entsprechende Atteste fordern.

Falls du den Umgang nicht wahrnehmen kannst, bitte so schnell wie möglich Bescheid geben. Dann wird meistens das WE nicht nachgeholt.

Die Mutter, aber auch du, hat sich minutiös an den Beschluss zu halten.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2022 23:46
 78er
(@78er)
Schon was gesagt Registriert

Leider mache ich das Spielchen schon viel zu lange mit. Das hat auch damit zu tun, das mir vom JA gesagt wurde, das, selbst wenn es eine Entscheidung vom Gericht gibt, im Zweifelsfall der Wille der Kinder mehr zählt. Die Kinder wurden auch schon mehrfach vom JA befragt und sie sagen dort immer genau das was die KM will.

Im übrigen habe nicht ich, sondern die KM den Gerichtsentscheid (Vermerk nicht Beschluss - macht das einen Unterschied?) erwirkt. In der Gerichtsverhandlung war auch das JA anwesend und hat die Aussagen der Kinder vorgelegt - und diese Aussagen waren so ziemlich genau das was die KM wollte.

 

Geschrieben von: @speciald

Falls du den Umgang nicht wahrnehmen kannst, bitte so schnell wie möglich Bescheid geben. Dann wird meistens das WE nicht nachgeholt.

Und das muss die KM dann einfach so akzeptieren?

Beispiel vom letzten Jahr: Ich lag mit Grippe fast zwei Wochen im Bett. Der KM habe ich das sofort mitgeteilt und gebeten das sie die Kinder an meinem Umgangswochenende bei sich behält. Antwort war das dies nicht möglich sei und ich die Kinder zu nehmen habe. Andernfalls kommt Post vom Anwalt.
Letzten Endes waren die Kinder über das WE bei mir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2022 19:10
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Du lässt dich viel zu sehr von der KM einschüchtern. Lass sie doch zum Anwalt rennen. Wenn du krank bist dann bist du krank und fertig. Da würde ich überhaupt nicht diskutieren. Und kein Anwalt der Welt kann dir etwas wenn du wegen einer Grippe den Umgang nicht wahrnehmen kannst. Mal davon abgesehen, dass du die Kids auch anstecken kannst und sie deshalb nicht zur Schule können usw.

Ihr werdet noch sehr lange Zeit miteinander auskommen müssen und da solltest Du der KM deine Grenzen aufzeigen. Machst Du es nicht wird dieses Spiel kein Ende nehmen. Lass Dich nicht einschüchtern. Völlig egal mit was für einem Blödsinn sie dir droht. 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2022 00:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@78er Hast Du jemanden, der Dich beim Umgang unterstützen kann? Z.B. Großeltern, Geschwister deinerseits oder auch Freunde? Eine KM sieht es eben nicht gern, wenn Du Dich nicht an den Umgang hälst, schliesslich betreut sie die Kinder auch, wenn sie krank ist.

Das JA wird bei Umgangsfragen immer gehört, es hat aber keinerlei Entscheidungsbefugnis. Du musst in diesem Fall auch nicht mit dem JA reden. Wobei es hier darauf ankommt, was für Dich tatsächlich besser ist.

Wenn das Gericht keinen Beschluss gefasst hat, was ist dann die Grundlage für den Umgang? Warum gab es dann ein Gerichtsverfahren?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2022 19:31