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Umgangsregelung per Urteil vom FamGer - kann KM das einfach ignorieren?

 
(@romyh)
Registriert

Hallo,

es betrifft uns mal wieder, die Einzelheiten zum Ausgang des Falls schreibe ich morgen nieder.

Vorm FamGericht wurde letztlich das Urteil gefällt, dass der KV (GSR, aber ABR bei ihr) an einem festen Datum die Kinder besuchen muss, aber ansonsten bekam er sehr viel Urlaub zugesprochen und kann immer, wenn er kann, die Kinder besuchen, mit 14tägiger vorheriger Ankündigung, muss aber nicht, da die Richterin in ihrem Beschluss auf seine finanzielle Lage Rücksicht genommen hat (toll,was?). Der Urlaub wurde so verteilt, dass nur wenig Zeit dazwischen liegt. Vorteil: Kinder und er sehen sich wesentlich öfter und länger. Die Richterin sah ein dass es den Kindern und KV nichts bringt, wenn er einmal im Monat 6 1/2 h hin und die gleiche Zeit zurück fährt, um seine Kinder dann zwei Stunden sehen zu können.

Nur zwischen Ostern und den Sommerferien liegt zuviel Zeit, sodass der Pfingstmontag als der Tag auserkoren wurde, an dem der KV fahren muss.

Heute rief er an und sagte seiner Ex, vergiss nicht, ich komme Pfingstmontag. Sie: Nein, das geht nicht, die Kinder müssen zur Schule. Er: Ich bin nicht blöd, das ist ein bundesweiter Feiertag. Sie: Na trotzdem. Er: Das steht aber im Urteil. Sie: Nein, steht nicht, da steht Wochenende. Er: Okay, hat jetzt kein Sinn, ich ruf später nochmal an.

Das Problem ist, dass im Amtsgericht S., wo die Verhandlung stattfand, irgendwie Personalmangel herrscht oder was, nach einem Monat haben die's noch nicht geschafft, das Urteil zu tippen. Wir wissen aber, dass Pfingstmontag drinstehen wird. Bis Pfingsten wird es aber auf jeden Fall fertig.

Sie will ihn nur ärgern, denn es ging letztlich darum, dass es keinen Wochenendzwang geben
soll, da er in der Gastronomie nur auf ein freies WE Recht hat.

Meine Frage nun: Was tun? Kann sie einfach sagen Nein, Du kannst nicht kommen? Darf sie einfach mit den Kindern irgendwohin fahren obwohl sie genau weiß a) dass es im Urteil steht dass Pfingmontag ein Muss ist und b)dass er kommt?

Wie kann man sich dagegen wehren?
Versteht ihr was ich meine? ich schreibe heute etwas konfus...

Liebe Grüße, Romy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2005 01:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Romy,

die Ex spekuliert darauf, dass der KV auf Grund ihrer telefonischen Absage nicht kommt. Dann hat sie einen Trumpf in der Hand.

Er schreibt ihr einen kurzen netten Brief:

"Liebe (Vorname),

Pfingsten rückt immer näher. Heute möchte ich dich kurz in Kenntnis setzen, dass ich am Pfingstmonta, den xx.xx.2005, xx:xx Uhr, unsere Kinder zwecks Umgang wie vom Gericht festgelegt abholen werden.

Herzliche Grüße, besonders auch an unsere Kinder

(Unterschrift"

Und er fährt hin. Auf jeden Fall. Auch wenn er es schriftlich bekommen würde, dass sie nicht da sei. Möglichst einen Zeugen mitnehmen. Ist sie nicht da, Fahrtkosten von ihr einfordern. Darüber gibt es ein BGH-Urteil. Ferner seitens des RA mit Kopie ans Gericht sie auffordern, sich an die Umgangszeiten zu halten, ansonsten würde neuerlich Klage eingereicht werden mit Androhung von Zwangsgeld ersatzweise Erzwingungshaft.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2005 11:14
(@alexander_2004)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
mensch, das kommt mir bekannt vor…

Der Vorschlag von deep ist wirklich gut, i mean.
Aus meiner Erfahrung kann ich leider sagen, die Kindesmutter kann trotz richterlicher Einigung/ Urteil das Kind nicht aushändigen. Sollte der KV darauf hin eine Zwangsbetreibung fordern, kann dies (vom „richtigen“ Rechtsverdreher) als „nicht vorhandene Kooperationsbereitschaft“ ausgelegt werden und kann eventuell der KM zum alleinigen Sorgerecht hilfreich sein.

Also wär es nicht sinnvoller wenn der KV es von der Seite angeht;
„Pfingsten geht also bei Dir nicht, wann wäre eine alternative?“

Recht haben heißt leider nicht Recht bekommen… ;(

Gruß

- Jeder bekommt was er verdient, irgendwann! -

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2005 14:19
(@romyh)
Registriert

Hallo

@alexander_2004

Auf die Idee sind wir auch schon gekommen, aber sie wird nichts vorschlagen. Sie wird immer einen Grund finden, warum er die Kinder nicht sehen kann.

@Deep

Machen wir so. Einschreiben mit Rückschein, sodass sie nicht sagen kann, sie wüsste es nicht. Zeugen kann er nicht mitnehmen, kostet schon für eine Person ca. 90 Euro, können wir uns nicht leisten (haben kein Auto).
Unserer RA habe ich heute aufs Band gesprochen, sie wird sicherlich Montag zurückrufen und sagen, was es noch für Möglichkeiten gibt.

Sie kann sich nciht winden, wenn ich eure Aussagen richtig verstanden habe. Sie hat die Pflicht, sich an die Umgangsregelung zu halten, richtig?
An Zwangsgeld habe ich auch schon gedacht, Geld ist das Einzige, womit man sie treffen kann.
Vielleicht hilft ja aber auch ein kurzer Anruf unserer RA...

Hmm..ich halte euch auf dem Laufenden.

LG Romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2005 17:20
(@alexander_2004)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Romy,
wenigstens schnell einen Tip für Zeugen;
sprecht doch "irgendjemand" an der an der Wohnung an, oder beim Nachbarn schellen. Eine kurze Stellungsnahme wofür dieser Zeuge wichtig ist, und meiner Erfahrung nach gibt spätestens dann jeder gerne seinen Vor-Nachnahmen, Adresse und Telefonnummer.

Aber trozdem ist es in meinem Fall so, dass die KM verdammt viele Möglichkeiten hat den Umgang auf lange Zeit zu verhindern.... ;(

s u

Alex

- Jeder bekommt was er verdient, irgendwann! -

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2005 22:15