Umgangsregelung via...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsregelung via Excel Tabelle Vorlage

Seite 1 / 6
 
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

Ich benötige für die Erstellung einer Umgangsregelung eine Vorlage einer Übersichtlichen Excel-tabelle, wer kann mir so etwas zusenden?

Vielen Dank

LG,
Papalein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2013 17:24
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wir ziehen uns jedes Jahr eine Excel-Jahrestabelle und färben die Tage ein, die die Kinder bei uns sind. Die Vorlagen gibt es bei Microsoft direkt.

LG
Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2013 10:55
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

huhu,

wir drucken uns ein jahreskalender von www.schulferien.org aus. lassen uns ferien und feiertage anzeigen und dann wird drauflos markiert 🙂

LG
mellipop

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2013 11:04
(@diskurso)
Registriert

Moin,

genau das was Du suchst findest Du hier:
http://www.anwaelte-du.de/sites/formulare.htm

Ganz unten steht eine Excel-Tabelle zum Download.
Gibt nichts besseres, incl. Ferien usw.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2013 12:27
(@Inselreif)

der geht leider nur bis 2010.
Ich habe noch eine ähnliche Vorlage, die nicht ganz so übersichtlich ist (Monate quer) und auch keine Makros kennt, dafür stehen die Wochentage nebeneinander und es gibt je ein Kästchchen für Vormittag und Nachmittag - so kann man "Abholen bei Schulschluss" oder "abends zurückbringen zu Mama" ganz gut unterscheiden.
Für Papalein war sie zu komplex aber wenn sie sonst wer haben möchte: bei Bedarf PN.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2013 12:43
 Mux
(@mux)
Registriert

der geht leider nur bis 2010.

Ist editierbar. Auf zweites Blatt gehen, anderes Jahr eintrage, dann die Schulferien für das entsprechende Bundesland + Feiertage eintragen, fertig! Nett!

Allerdings bin ich Fan von schulferien.org! Die grün unterlegten Felder für die Ferien haben so was Positves  😉
Weiterhin kann man sich die Kalenderwochen, Feiertage, etc. eintragen lassen. Den Umgang trage ich per Hand ein oder wenn ich es mal schöner haben will, nehm ich den Acrobat Writer.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2013 12:59
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für Eure Beiträge, damit kan man schon was anfangen. Das ist natürlich für einen selber.
Eine Umgangsregelung mit den allgemeinen Reglen, muss man denke ich schon klar und deutlich aufscheiben.

LG
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2013 14:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Das ist natürlich für einen selber.
Eine Umgangsregelung mit den allgemeinen Reglen, muss man denke ich schon klar und deutlich aufscheiben.

Ach, ggf. kann man den Kalender anhand der abstrakt und jahresunabhängig formulierten Regelung auch (gemeinsam!?) ausfüllen. Und dabei Abweichungen (wg. Geburtstagen, Betriebsausflügen etc) gleich besprechen und berücksichtigen!

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist Deine Ex ja keine grundsätzliche Boykotteuse. Es geht vielmehr darum, sie zu "Verbindlichkeit" zu "zwingen".

Gruss, Toto

PS: ganz modern kann man natürlich auch einen Google-Kalender nutzen - die Zugriffsrechte und veränderungsmöflichkeiten können ja eingestellt werden. Allerdings würde ich eine Regelung wie oben, wo man gemeinsam über die Umgänge in den nä [12] Monaten spricht, zunächst einmal vorziehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2013 10:24
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hi,

Gemeinsam will Sie gar nichts, das sagt Sie immer wieder. Aber ich mache dann eben mir selber so einen Kalendar, zudem kann ich so einen Vorschlag beim JA dann vorbringen.

Beim JA kann genau dann auch Abweichungen (wg. Geburtstagen, Betriebsfeste usw.) gleich besprechen und berücksichtigen!

So ganz extrem ist meine EX nicht wir andere Boykotteusen, der normale Umgang findet regelmäßig statt. Die Verbindlichkeit erzwingen ist irgendwie das falsche Wort, es geht darum das ihre Ankündigungen einmal vereinbartes wieder zu kippen und das mit sehr vagen Informationen, wie soll so z.b. ein Sommerurlaub geplant werden? Wie soll das Kind so Sciherheit erlangen? Man nehme mal an ich buche eine Reise im Sommer mit Sohnemann, dann kommt Madame und hat etwas anderes vor weil Sie plötzlich einen Job gefunden hat und in Ihren Drei Wochen arbeiten muss, das ist Ihre Angst die aber auch vorgeschoben ist, denn wie in der Beziehung...lässt Sie im Umgang mit Unternehmungen alles gerne bis auf die letzte Sekunde offen, doch hierbei geht es um ein Kind und um Sicherheiten, da kann mna nicht von jetzt auf gleich einfach alles über einen Haufen schmeißen, zudem hängen mehr dinge daran, ich muss meinen Urlaub bis Februar angeben, ist es dann mit der EX vereinbart wie bei uns mündlich geschehen, so gehe ich dann auch davon aus das dies gilt, genau deshalb muss ein JA her die eben Vermitteln, eben in der Ferienplanung wie auch den Sonderregelungen bei Familienfesten!

ICh weiß das jetzt wo Sie wegen Ostern nachgegeben hat, Sie das nicht auf sich sitzen lassen wird, da wird was kommen ist nur die Frage wann.
Das JA hat mich am Freitag angerufen um den Stand der Dinge zu erfragen und ob ich den Brief abgegeben habe, all das habe ich getan. Die meinten gut da wo Ostern nun wenn auch unter leichtem Ärger erstmal geregelt ist, reicht es nach Ostern mal einen Termin anzusetzen, dazu muss ich meine Beraterin dann anrufen, die mir dann auch mitteilt ob meine EX da angerufen hat oder nicht!

Da mein Sohn mich jetzt eine Woche lang nicht sieht, fragte er mich was ich erwartet hatte, Papa rufst du mich die Woche auch an? Klar sagte ich....ich werde dich anrufen und dann können wir was Quatschen, sofort kam ihre Reaktion das musst du nicht in meiner Woche rufe ich unseren Sohn auch nicht an sie wüsste auch nicht wie lange die Abends immer unterwegs sind, ich habe auf Ihre Reaktion gar nicht reagiert, Mein Sohn bekam sofort Angst Papa du rufst mich doch an, Ja sagte ich werde es auf jeden fall probieren, dann war er zufrieden.

Mich wundert es aber nicht, das Sie in Ihrer Woche den kleinen nicht am Telefon haben möchte, das kenne ich noch aus der Sache wie ich mit ihm mal alleine weggefahren bin ohne meine heutige EX, denn da wollte der kleine Sie an einem Abend mal anrufen, was Sie hatte vorher ausdrücklich mitgeteilt keinen Anruf vom kleinen empfangen zu wollen.....was für eine Mutterbindung......unglaublich....!

Naja, ich hatte ihm damals als Alternative wie wir unsere Papa-Sohn Ferien hatten, die Oma anzurufen angeboten was auch ok war.
Ich denke allerdings nicht das der kleine in der Woche die er mit mir hat, die Mama anrufen will, denn er hat genügend Umgang mit ihr und da denke ich wird er den Gedanken gar nicht erst fassen.

LG,
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2013 22:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Vorweg:

Wie soll das Kind so Sciherheit erlangen?

Dem ist das glaube ich völlig egal - dem Kind geht es letztlich darum, verläßlich zu wissen, dass es Zeit auch mit seinem UmgangsET verbringen darf. und ob das nun die erste Hälfte der Sommerferien ist oder die zweite ist schnuppe. Die Notwendigkeit einer Planung liegt an den - für uns Erwachsenen nachvollziehbaren - Anforderungen der Erwachsenen, nämlich Urlaub im Job beantragen zu müssen und die Ferienreise ggf. buchen zu müssen. Was ich damit sagen will: Vergiss das scheinbare Argument "Sicherheit für das Kind", sondern argumentiere mit der Verlässlichkeit - auch ggü. dem jew. anderen ET.

dann kommt Madame und hat etwas anderes vor weil Sie plötzlich einen Job gefunden hat und in Ihren Drei Wochen arbeiten muss, das ist Ihre Angst die aber auch vorgeschoben ist, denn wie in der Beziehung...lässt Sie im Umgang mit Unternehmungen alles gerne bis auf die letzte Sekunde offen,

Zunächst einmal vollkommen verständlich - Flexibilität ist ein Asset, wer gibt das schon gerne aus der Hand!? Und da Du das ja anscheinend schon länger so erlebt hast, sollte Dich das nicht überraschen. Und vermutlich tickst Du genau anders herum. Aber was die KM lernen muss, dass das jetzt nicht mehr so geht, da eben jede Menge anderweitige Verpflichtungen dran hängen. Auch hier geht es wieder um Verlässlichkeit, sonst artet das ganze irgendwann in Chaos aus und - hier darst Du mE das Argument gerne bringen - im Zweifel leidet darunter Euer Kind! Aber was Du ihr natürlich vermitteln kannst ist die Tatsache, dass der Umgangsplan den Rahmen vorgibt, und im Einzelfall natürlich gerne gemeinsam (wenn von ihr gewollt! und natürlich von Dir möglich) in Absprache Änderungen vorgenommen werden können, die spontane Wünsche von Euch Eltern respektieren (lass mal das Kind raus, sonst ist Tür und Tor für Manipulation geöffnet)!

genau deshalb muss ein JA her die eben Vermitteln, eben in der Ferienplanung wie auch den Sonderregelungen bei Familienfesten!

Ich glaube eben nicht, dass das JA im Einzelfall vermitteln muss (und sollte). Auch die gewünschten Sonderregelungen wird es nicht herstellen können (und wollen). Deshalb müsst ihr eine abstrakte Regelung verbindlich schriftlich vereinbaren. Und als Illustration zB fürs erste Jahr die abstrakte Regelung in einen Kalender eintragen. Und dabei kann dann auch über die Sonderregelungen "verhandelt"  :knockout: werden.

Und nochwas zum Telefonieren:
Ich hab jetzt zwar nicht das Alter Eures Jungen auf dem Schirm. Aber, so bitter es leider ist, wenn das Telefonieren nicht von allen 3(!) Seiten, nämlich Dir, KM und Sohn gewünscht ist, dann macht das nicht wirklich Sinn! Und letztlich auch keine Freude.
Ich glaube, das kann dann nur anders herum sich entwickeln! Wenn Sohn merkt, dass er während der Umgangs- und Ferienzeit bei Dir jederzeit wenn er möchte auch mit KM telefonieren kann, dann wird er (wenn er möchte) dieselbe Forderung auch an KM stellen wenn er da ist. Das musst Du ihm irgendwie vermitteln. Und "Angst", dass Du nicht anrufst und ihn deshalb "vergisst", braucht er nicht haben! Und Du auch nicht!  😉

Ich denke allerdings nicht das der kleine in der Woche die er mit mir hat, die Mama anrufen will, denn er hat genügend Umgang mit ihr und da denke ich wird er den Gedanken gar nicht erst fassen.

Gewagte Aussage - woher willst Du das wissen?!?! Kann auch genau anders herum sein... Was ich aber letztlich sagen will: Es lohnt die Mühe nicht, hier ein Fass auszumachen.

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2013 15:46




(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Ok, mit der Sicherheit das stimmt irgendwo, was benötigt wird ist, das die ET Planungssicherheit brauchen und wie du schreibst, das Kind muss wissen dann und dann bin ich bei Papa und dann eben wieder bei Mama. Welche Hälfte ist letztendlich egal und ich habe der KM den Vortritt gelassen sich das ganze auszusuchen was Sie auch getan hat und bei mir wie bei vielen anderen ist es eben so das eine Firma eben auch Planungssicherheit benötigt und die Arbeitnehmer auffordert bis, wie bei uns Ende Januar den Jahresurlaub einzureichen, danach ist es fix und nicht mehr veränderbar.

Wenn nun eine KM ankommt und sich die Dinge die vereinbart wurden plötzlich wieder offen hält und sagt "naja kann ja sein das ich bis dahin einen Job habe, weiß aber nicht ob es so ist und wenn dann möchte ich anders planen also meinen Urlaub mit meinem Sohn mit beanspruchen", ich glaube dann kommen wir an einen Punkt wo man eben nicht mehr planen kann. Da diese KM aber sich nicht mit mir an einem Tisch setzen will um vernünftig mal über die Sache spricht, sondern lieber immer und immer erwähnt ich bin die Mutter und ich ändere wann ich will.....dann kann ich nur noch sagen ok ich mach was du willst oder versuche eine Vermittlung über das JA zu erreichen! Mehr kann ich nicht tun.
Natürlich verstehe ich Ihre Sorge mit einem Job, aber ich weiß auch das dies nur vorgeschoben ist, denn gerade im Sommer plant Sie gerne immer sehr knapp und spontan....unser Kind wusste früher schon oft nicht was ist denn jetzt, wie schonmal beschrieben hat meine Frau Ihre Befindlichkeiten was übrigens nicht nur die Unternehmungen betrifft, für wichtiger gehalen, als die vom Sohnemann und Ehemann! Wen  was abgemacht ist dann muss man sich dran halten, nur so kann man planen. Wenn einmal eine regelung getroffen wurde und man ist sich wohlgesonnen, so kann der eine den anderen doch mal fragen und nicht bestimmen, hör mal ist es denn möglich so und so....! Somit kommt man viel weiter!

Ich bin schon ein Flexibler Mensch, aber ich brauche auch Planungssicherheit und wenn die Dinge kurz vor knapp über den Haufen geworfen werden, dann hat das nichts mit Abmachungen zu tun!
Wie du schon schreibst, KM muss lernen, dass das jetzt nicht mehr so geht, es hängen viele anderweitige Verpflichtungen dran, dies ist bei Ihr aber auch nicht so einfach. Mir würde es lieber gefallen wenn Sie Einsicht zeigt und mir mitteilt ich möchte mal vernünftig mit Dir reden, tut Sie aber nicht....ganz im gegenteil...Sie verhält sich nicht immer Erwachsen und das ist nicht gerade einfach und hat psysische Gründe bei ihr, dazu müsste man aber jetzt die ganze Geschichte kennen, wozu ein Buch nötig wäre das ich vollschreiben müsste.
Ich brauche wie auch unser Sohne mann Verlässlichkeit, sonst artet es wie du schreibst in Chaos aus. Deine Argumentation ist gut und habe ich mir mal notiert, danke!

Ja das stimmt, das Kind dient als Manipulationshilfe, daher lieber rauslassen in Argumentationen!

Zum Thema JA, die können nichts bestimmen und ganz Ehrlich es ist sicherlich nicht der Königsweg, der ist immer noch mit der KM einen gemeinsamen Weg als Eltern zu finden, doch was würdet Ihr tun? Immer wieder reden reden rden und KM lacht sich tot wie ich mich abstrampele und immer dieselbe Antwort erhalte, oder lieber mal auf Externe Hilfe zurückgreifen?

Thema Telefonieren:
Unser Junge ist 6 Jahre, möchte mich anrufen...sie lässt ihn nicht, da kann man nichts dran machen, ich lasse ihn immer anrufen wenn er möchte was noch nicht vorkam, wenn er länger als ein Wochenende bei mir ist, animiere ich ihn...will er nicht dann nicht, wenn er anrufen möchte, soll er anrufen.
Sie möchte nicht das er sie wenn ich ihn eine woche oder länger habe, anruft, was tun? Ich schlage ihm eine Alternative vor wie z.b. die Oma!
Und du hast vollkommen recht, wenn er merkt das er bei mir die KM anruft wenn es dazu kommt, dann wird er vielleicht selber bestimmender die KM auffordern anrufen zu dürfen.
Naja man wird sehen, ich will das Thema nicht so hoch hängen, das wichtigste ist nach dem Umgang der eben funktioniert, die Ferienregelung das diese nicht einfach gekippt werden können und die Feiertage sowie evt. Geburtstage, alles andere ist Nebensache.

LG,
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2013 21:03
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

Ich habe nun die Umgangsvereinbarung nochmal komplett überarbeitet und es würde mich freuen eure Meinungen und Verbesserungsvorschläge zu lesen.

Der jetzige Entwurf sieht folgendermaßen aus:

Umgangsvereinbarung

Um unserem Sohnes XY., geb. XX.XX.XXXX regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen zu ermöglichen, vereinbaren wir, Mann und Frau einvernehmlich folgende Umgangsvereinbarung:

Regelmäßge Termine:

Sohn soll die Wochenenden abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater verbringen.

An den ungeraden Wochenenden ist er bei seiner Mutter. An den geraden Wochenenden ist er bei seinem Vater und zwar jeweils von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.

In der Woche trifft sich Sohn jeden Mittwoch mit seinem Vater. Sohn wird von seinem Vater nach dessen Arbeit abgeholt und Abends wieder zurückgebracht oder er übernachtet bei seinem Vater und wird von ihm am nächsten Morgen zum Kindergarten bzw. Schule gebracht.

Schulferien:

Wir teilen die Schulferien hälftig auf und einigen uns darauf, bei wem Sohn die erste und bei wem er die zweite Ferienhälfte verbringt. Wir werden das rechtzeitig absprechen, damit wir beide unseren Urlaub planen können.

Ostern Weihnachten und Neujahr:

Die Feiertage werden wir fair zu gleichen Teilen einplanen. Wir sollten beide ausreichend Gelegenheit haben, um mit unserem Sohn Weihnachten, Silvester und Ostern zu feiern. Wenn Sohn etwa Weihnachten bei seinem Vater feiert, dann ist er am ersten Weihnachtsfeiertag bei seiner Mutter und umgekehrt. Die notwendigen Absprachen werden wir einvernehmlich und fair im januar jeden Jahres treffen.

Denn Sohn soll trotz unserer Trennung eine glückliche Jugend haben und mit beiden Elternteilen gleichermaßen zusammen sein können.

-------

Nun womit ich noch probleme habe und zwar den grundsätzen!: Die Regelmäßigen Termine sind somit fix, beim Mittwoch hält man sich so offen ob nun mit oder ohne Übernachtung der Umgang gestaltet wird, was vollkommen okay ist und auch zeitlich bleibt hier eine gewissen Flexibilität, denn oft bringe ich Sohn erst um 20Uhr15 anstatt um 20Uhr zur Mutter zurück, weil diese dann noch beim Sport ist, wobei wenn man ehrlich ist, Sohn ist oft schon früh müde und da ist es eigentlich besser die Übernachtung mit einzubringen, aber aus bekannten Problemen will die Mutter das nicht und ich habe nicht mehr darüber diskutiert.
Es kann zwar sein das mein Arbeitgeber mir die Option gibt, jeden Donnerstag eine halbe Stunde später zur Arbeit zu fahren und diese Zeit eben nach zu arbeiten, aber genau das ist es was die Mutter will und hat somit wieder Ihre Macht ausgespielt und der Kosten-Nutzen Faktor ist so oder so daneben. Da hängt dann auch die Fahrgemeinschaft mit dran.

Die Schulferien, Ostern, Weihnachten und Neujahr finde ich so knapp aber sachlich und nett beschrieben. Natürlich bin ich darauf angewiesen das meine Frau auch wenn es schriftlich festgelegt wird, mitmacht.

Pfingsten habe ich jetzt nicht angebracht? Wobei es eigentlich geregelt werden müsste, genau wie die anderen Feiertage.
Christ die Himmerfahrt also der Vatertag ist mir sehr wichtig, weil ich den nächsten Tag den Freitag wie jedes Jahr von der Firma aus frei habe, daher wäre hier eine Regelung von Mittwoch Abend bis Freitag 18Uhr da dann ihr UGW beginnt, optimal. Sie hat dafür Tag der deutschen einheit, 1November und Fronleichnahm, Pfingsten sollte man teilen.
Weiß aber nicht wie ich es schreiben soll, tue mich gerade bei den feiertagen etwas schwer, vllt hat jemand eine Idee!

Ich möchte bei all dem auch nicht zu kleinkariert wirken.
Sie kann auch in der Regelung sich die Dinge offen halten z.b. die rechtzeitige Absprache kann Sie sich offen halten und immer wieder sagen ich weiß noch nicht, obwohl mein Job verlangt das ich Anfang Januar wie andere Arbeitnehmer auch, den Jahresurlaub einreiche, sie kann immer argumentieren ich weiß noch nicht, deshalb hier die Frage ob man nicht einen Satz einfügen sollte das auf Berufsbedingte Anforderungen oder so was ähnliches zu achten ist wie eben die zeitliche Absprache wer welchen Teil der Ferien bekommt.

Was ist wenn ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung von Sohn verfügbar(Berufsbedingt oder durch Krankheit oder so) sollte man dann nicht regeln oder schreiben das automatisch der andere Elternteil in Anspruch genommen wird, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden? Auch eine Verhinderung der Umgangskontakte durch vor allem Krankheit kann immer auftreten, wäre es da nicht Möglich das man schreibt, Erkrankungen des Sohn´s stellen keine Verhinderungen eines Umgangskontaktes dar, soweit beim umgangsberechtigten Elternteil die Möglichkeit besteht, dass das Kind situationsangemessen versorgt werden kann. Sollte ein Umgangstermin aus Krankheitsgründen ausfallen, findet dieser dann automatisch in der Folgewoche statt, ohne dass sich der Besuchsrhythmus verändert.
Somit hätte man dies ohne Probleme geregelt wenn Sie es denn unterschreibt.

Meint ihr wir als Eltern sollten Sohn nicht grundsätzlich die Möglichkeit geben, an wichtigen Familienfeiern von Vater und Mutter teilzunehmen? Und wenn diese im jeweiligen Umgangszeitraum eines Elternteils liegen, das dieser durch eventuelle ausgefallene Termine, unabhängig von der generellen Umgangsregelung, in der Folgewoche nachgeholt werden und nicht wie meine Frau sehr gerne möchte, eine Art Gutschein zu benutzen um irgendwann den ausgefallenen Termin nachzuholen? Denn dieses wird Sie ansprechen beim Gespräch und mit Sicherheit wird auch Ihre Anwältin darauf plädieren dem Kind das ganze zu ermöglichen allein schon zum Wohle des Kindes, aber ich möchte nicht darauf eingehen wenn die Mutter diesen Blödsinn mit den Gutscheinen anspricht um irgendwann mal an mein Umgangswochenende ganz spontan heranzutreten, nein nein, dann würde ich hart bleiben und die starre Regelung aufrecht erhalten. Allerdings sehe ich auch wie andere es machen und dabei wird eben in der Folgewoche der ausgefallene z.b. Sonntag nachgeholt und fertig.

Mir kann es auch passieren das ich von der Arbeit was nicht oft passiert aber schon passiert ist, übers Wochenende weggeschickt werde und wenn das in mein Umgangswochenende fällt, na was dann?
Diese beiden Dinge könnte man doch zusammenfassen irgendwie. Ich weiß das Madame vielleicht sagt nein, aber dann kann ich immer noch sagen gut dann vereinbaren wir hier nichts! Meint ihr nicht, man sollte noch einfügen das dieses Regelmodel gelegentlich angepasst werden sollte? Wenn überhaupt nötig…hmmmm….! Könnte oder sollte man nicht nur hinzufügen:
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten wegen der Ausübung des Besuchsrechts verpflichten wir uns, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zunächst eine Beratung durch das Jugendamt oder einer anderen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Bis dahin gilt die bevorstehende Regelung.

Danke Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2013 23:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Du merkst am Ende Deines Beitrags schon selbst, dass Kommunikation sehr zielführend ist, um all die Sonderfälle zu regeln, die im regelmäßigen Umgangsleben auftreten werden. Leider gehören zur Kommunikation zwei.

Ohne ins Detail Deines jetzigen Entwurfs gehen zu wollen: Du fällst von einem extrem ins andere! Diese Regelung ist nun so was von unscharf und weich, dass sie Raum für jedwede andere Auslegung bietet und damit das Papier nicht wert ist, auf demsie vielleicht mal stehen wird.

Beispiel?:

Schulferien:

Wir teilen die Schulferien hälftig auf und einigen uns darauf, bei wem Sohn die erste und bei wem er die zweite Ferienhälfte verbringt. Wir werden das rechtzeitig absprechen, damit wir beide unseren Urlaub planen können.

So war mein Kommentar zur Flexibilität nicht gemeint. Es braucht ein festes Schema, an dem sich beide Partner orientieren können und halten müssen. Aber natürlich kannst Du mdl oder schriftl die Aussage treffen, dass Du gerne bereit bist, in begründeten Ausnahmefällen zu tauschen. Vielleicht kannst Du ihr ja sogar signalsieren, dass Du vor Beantragung Deines Urlaubs bzw. vor Buchung einer Urlaubsreise - wenn es Alternativmöglichkeiten für Dich gibt - mit ihr Rücksprache hälst. Dann aber bestehe auf eine kfr., verbindl. Rückmeldung.

Wenn der für ein WE zuständige ET "ausfällt", dann obliegt es diesem, eine Ersatzbetreuung zu organisieren. Natürlich wäre es schön, wenn ihr Euch dabei gegenseitig vertretet. Aber zwingen kannst Du zu einer solchen Regelung die KM nicht, genauso wenig, wie sie Dir verbieten kann, hierzu Deine Eltern zb einzusetzen. Genauso wenig solltest Du allerdings für Unpässlichkeiten Deinerseits für Umgangsausfälle/ -verschiebungen erwarten. Klar, vernünftigerweise sollte man darüber reden können - aber das hatten wir ja oben schon.

Und alle Feiertage, die Du geregelt haben willst, sollten enthalten. Wenn dazu Christi Himmelfahrt gehört (nicht weil es Vatertag ist, sondern optimale Möglichkeit für ein langes WE), dann eben rein damit in eine Regelung. Fair wäre, dies im jährlichen Wechsel. Natürlich kann aber auch eine Regelung rein, die da lautet, Himmelfahrt beim KV, Pfingsten bei KM. Dann aber idealerweise so ausgestaltet, dass regulärer WE-Umgang an diesen WE ausfällt.

Wenn Dir die Familienfeiern so wichtig sind, dann versuche sie in die Umgangsvereinbarung als Ausnahme aufzunehmen. Mit einem "Ausgleich" direkt am FolgeWE! Aber sei Dir bewusst, dass solche Ausnahmen, insb. wenn "Familienfeiern" nicht abschließend definiert sind, das Leben der Vereinbarung nicht erleichtern. Irgendwann habt ihr soviele Ausnahmen, dass ein regulärer Umgangskalender nicht mehr existiert. Was ist zB mit dem Kindergeb. des Cousins dritten Grades - Familienfeier? Auch hier wieder: Redet drüber, wenn es akut wird. Und wenn dann keine Einigungsbereitschaft existiert, dann ist Sohnemann eben nicht bei Tante Gertis Silberhochzeit dabei.

Im Großen und Ganzen wirkst Du immer noch sehr unsicher, wie Du Dich ggü der KM verhalten solltst.

Gruß, toto

PS: Umgang verbringt Dein Sohn bei Dir. Den gilt es zu regeln. Alles andere ist Zeit beim BetreuugsET. Deshalb braucht es auch keine Regelung, dass Sohn an WE von ungeraden KWs bei KM ist. Zu definieren ist,dass an WE von geraden KWs Sohnemann Umgang beim KV verbringt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2013 23:51
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

Danke für dei Antwort.
Diese Regelung der regelmäßigen termine fand ich gar nicht so schlecht, okay das mit ungeraden und geraden WE kann man noch kürzer fassen das eben die Geraden WE beim KV sind.

Wir teilen die Schulferien hälftig auf und einigen uns darauf, bei wem Sohn die erste und bei wem er die zweite Ferienhälfte verbringt. Wir werden das rechtzeitig absprechen, damit wir beide unseren Urlaub planen können.

Hier mit habe ich mich vertan, der zweite Satz sollte ersetz werden, das Bis Ende Januar die Schulferien geregelt sind, da ich auf der Arbeit meinen Jahresurlaub bis dahin regeln muss. Somit ist da nicht mehr so viel flexibilität drin.

Da meine EX mit nichts bisher einverstanden war und lieber mehr und mehr flexibilitäten haben möchte, ist es sinnig so weinig wie möglich an Ausnahmen zu regeln.
Krank werden kann jeder mal, mit der KM reden könnte man evt. aber es kann auch sein das Sie sagt ist dein Problem, dann kämen meine eltern zum Einsatz, sind die nicht da oder was auch immer wer dann? Natürlich lässt sich oft was finden...naja das wären dann schon extreme Ausnahemn die aber vorkommen und bei wohlgesonnen eltern ist da sicherlich mündlich gesehen mehr möglich.

In meinem fall würde ich Christ die Himmelfaht haben wollen, da eben der Freitag bei mir frei ist, aber Sie ihr Wochenende hat, das wochenende sollte, sollte ich hier nachgeben und das WE tauschen, wird Sie immer und immer ankomemn weißt du noch wie du mein WE bekommen hast? Es wird einem nachgetragen, dabei kann man fix regeln Sie fronleichnahm ich Vatertag, Sie tag der deutschen Einheit und Allerheiligen und ich Pfingstmontag oder so. Natürlich kann ma es auch so machen wie in den drei wochen Sommerferien wo der reguläre umgang ausfällt an den WE, das muss so wie du schreibst aber genauestens geregelt werden.

Familienfest ist so eine Sache, einerseits sollte man dem Kind schon ermöglichen dort hinzugehen, aber nur bei OMA,OPA,Geschwister und Paten, alles andere ist quatsch, wenn man es also auf diese Dinge begrenzt und der eine Tag am Umgangswochenende ausfällt und in der folgewoche ausgeglichen wird, ist alles ok, aber sobald es um freunde, grillfeste oder tante onkels usw. geht, kann man jedes Umgangswochenende zur Diskussion stellen, daher würde für mich das ganze nur so in Frage kommen und nicht anders.
Wenn Freunde usw. mit rein sollen, dann eben nicht und die starre Regelung bleibt aufrechterhalten.

Kindergeburtstage da sollte niemals ein UGW ausfallen, da kann ich mein Kind auch hinfahren und wieder abholen.

Ich habe mittlerweile gegenüber meinem ersten Entwurf von vielen Dingen und kleinkarierten Regelungen Abstand genommen. Wichtig sind für mich die regelmäßigen termine, ferien hälftig und familienfeste, evt. Krankheit!

LG
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2013 01:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

ich hatte Dir bereits >>>HIER<<< den Rat gegeben:

Insofern heisst das Motto "Kiss": "Keep it simple and stupid".

Eine Umgangsregelung bietet nicht mehr Sicherheit, wenn darin versucht werden soll, jeden denkbaren Pups zu regeln; sie bietet damit nur mehr Möglichkeiten für Streit und individuelle Auslegung. Was Ihr untereinander vereinbart, ist sowieso nicht in Stein gemeisselt; Deine Ex kann auch gegen eine Umgangsregelung verstossen, die so dick wie ein Buch ist und 10 Unterschriften trägt. Und selbst, wenn Ihr daraus eine "gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung" macht, kommt kein Kai aus der Kiste geschossen, wenn sie plötzlich sagt "ach nö, das habe ich mir jetzt aber anders überlegt"; auch dann könntest Du bestenfalls wieder zu Gericht dackeln und versuchen, Deine Auslegung des Mammutwerks durchzusetzen.

Gute Umgangsregelungen sind deshalb kurz und einfach und basieren auf wechselseitigem Vertrauen. Sie sind ausdrücklich keine penibel einzuhaltende Gebrauchsanweisung bis zur Volljährigkeit eines Kindes, sondern einfach mal der Anfang. Nach mehr oder weniger kurzer Zeit weicht man automatisch davon ab, weil bestimmte Termine des Kindes oder der Eltern einer sklavischen Einhaltung entgegenstehen; das Leben lässt sich nun einmal nicht für Jahre im Voraus planen. Deshalb REDEN Eltern miteinander und hauen sich nicht allwöchentlich vermeintliche "Verträge" um die Ohren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2013 12:41
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hi,

Deinen Rat hatte ich gelesen.
Wo sich alle hier einig sind, ist wenn eine Umgangsregelung dann möglist kurz und knapp.
Ich würde wenn sich meine EX und ich wohlgesonnen wären, sowas gar nicht in Angriff nehmen, wenn so wie jetzt mündlich vereinbarte Ferienregelungen plötzlich durch vage Aussagen gekippt werden, dann bleibt mir nicht anderes übrig als so eine Regelung aufzustellen.

Mir ist klr je mahr verfasst wird, desto mehr wird versucht einen Weg zu finden dies und jenes auszuklammern und sich notfalls darauf zu beziehen, das ist ein Risiko.
Natürlich kann ich auch bei jedem Konflikt klein bei geben und es hinnehmen, doch wer macht das? Dann kann eine EX einem aufm Kopf rumtanzen und fühlt sich so noch bestätigt.
Wichtig ist es eine einvernehmliche Vereinberung zu erzielen, das habe ich mehrmals vorgeschlagen und auch das wenn es eben nicht mit uns funktioniert, eine Beratung oder Meditaion in Anspruch zu nehmen, das wollte Sie nicht. Nachdem Sie mir Ihre Vorstellungen der Ferienplanung mitgeteilt hat (also Sie als Mutter das Recht hätte alles nach Lust und Laune zu ändern und wenn Sie etwas hat wie z.b. Feste mit Kindern oder nur mit Freunden oder so, das kind auch bei meinem Umgnagswochenende haben zu können), hab ich mehrmals versucht mit ihr zu reden und zwar freundlich, fair und normal und habe mich mit Vorschläge also alternativen abgerackert, irgendwann verliert man die Gedulg und geht über das JA, nun war Sie so schlau Ihre Anwältin damit zu beauftragen was Sie auch kann, nun brauche ich eine Umgangsregelung die eben Möglichst Dingfest ist, so das eine Basis geschaffen ist.

Meine Letzte und vorletzte Version fand ich um längen besser als z.b. das erste Werk. Nun weiß ich das Sie auch weiterhin nach Lust und Laune dagegen verstoßen kann, doch irgendwo muss man mal anfangen.

Ich finde es wichtig wenn die regelmäßigen termine drin sind, also die Wochenende, der Tag in Mitte der Woche, Die ferienplanung und zwar fair, die feiertage eventuell und vorallem die Familienfeste im engsten kreis. Es sollten nicht wer weiß welche Ausnahmen den Umgang ausklammenr, das wäre schlimm.
Wichtg finde ich bei verhinderung durch krankheit oder beruflichen Dingen, ob ma nicht vereinbart das dann der andere Elternteil bevorzugt eingesetzt werden kann und der ausgefallene Umgangstag an dem jeweiligen Wochenende am Folgewochenende nachgeholt wird, genau wie beim Familienfest!?

Natürlich ist es richtig, dass man das Lebe nicht im voraus planen kann, ich denke das für jede EX es sehr individuell ist sowas auszuarbeiten und wenn dann wie und wieviel.

ICh erarbeite mir mal zwei versionen und poste gerne mein ergebnis und werde mich darin knapp halten und hoffe auf Eure Vorschläge.

Danke
Papa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2013 23:18
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hi All,

Ich überarbeite die Tage wie schon beschrieben die Regelung noch mal.

Eine wichtige Frage brennt mir wohl nich auf der Zunge.

Ich plane zur Zeit mit meinem Sohn für den Sommerurlaub den Urlaub, ich merke das vieles schon ausgebucht ist was ich mir leisten kann und wir haben die Möglichkeit mit einem anderem Erwachsenen plus Kind gemeinsam ein Ferienhaus/Wohnung zu buchen, aber leider ist diese blöde Umgangsregelung nicht gemacht, ich weiß ja auch nicht was mich diesbezüglich erwartet von der Gegenseite, aber ich habe eben in der Zeit Urlaub von der Arbeit und mündlich ist es so abgesprochen und wie lange soll ich noch warten? Ich kann doch buchen und fertig Theoretisch zumindest!?

Danke

LG
Papa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2013 23:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum teilst du ihr deinen Urlaubswunsch nicht einfach schon mal mit und bittest um Bestätigung?

Vielleicht stimmt sie ja einfach zu.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2013 00:01
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Sie hat mir vor ein paar Monaten Ihren Urlaubswunsch und zwar den zweiten dreiwochenblock der Sommerferien mitgeteilt, das habe ich angenommen und dann war alles klar. Das ganze haben wir mündlich beschlossen. Da Sie aber Probleme macht und das ganze zwar auch so möchte wie abgesprochen, aber eine eventuelle Arbeit Ihrerseits in Ihren Sommerferien als grund angibt das mein Urlaub mit Sohnemann doch nicht so gestaltet werden könnte wie ich mir es gedacht habe, tue ich mich das etwas schwer was ich nun tun kann, buchen oder nicht und wenn nicht dann ist es erledigt, wenn doch besteht das Risiko das Sie nach Ihren Wünschen spontan ändert.

Ich verstehe irgendwo sogar ihre Sorge, aber erstens ist sie nicht arbeiten und wenn dann nur halbtags und nicht jeden tag, aber das kann nicht mein Problem sein, auch ich muss mich an vereinbarungen und zwar die mit der Firma halten, da kann ich jetzt nicht mehr ankommen und sagen naja bei mir hat sich was verändert, das ist denen egal, denn dann müssten der urlaub sämtlicher Mitarbeiter wegen einer Frau verändert werden und das geht nicht, entweder es bleibt dabei wie es jetzt ist, abgemacht ist abgemacht oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2013 00:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich glaube, da können wir Dir nicht wirklich helfen.

Du alleine kannst einschätzen, wie Deine Frau reagiert, wenn Du sie direkt fragst. Genauso musst Du entscheiden, ob Du lieber das Risiko eingehst, Dich auf die mdl Zusage zuverlassen und zu buchen.

Was wir Dir sagen können, ist, dass die mündliche Absprache letztlich kaum nachweisbar ist und vielmehr, was willst Du machen, wenn sie es sich eben anders überlegt?

Was ich aber nicht verstehe, ist Dein Verständnis:

Ich verstehe irgendwo sogar ihre Sorge,

So funktioniert das Leben eben nicht.

Also ich würde versuchen, mir irgendeine schriftl Aussage einzuholen. Ob direkt oder hintenrum - dass musst Du selbst einschätzen.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2013 01:21




Seite 1 / 6