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Moin Papalein.
Du hast Dich mit der einzuhaltenden Frist selbst 'gefesselt'.
Hältst Du sie nicht ein, dann könnte Dir der Vorwurf der Mutwilligkeit gemacht werden.
Mein Entwurf für ein Anschreiben sollte genau DAS vermeiden, indem die max. Reaktionsfrist von der Terminierung des JA abhängt und eigene Schritte -je nach Umständen- vorbehalten bleiben.
Nun wirst Du erst NACH Ablauf der Frist beim JAmt einen Antrag auf Vermittlung stellen könne, was die Sache mE unnötig verzögert.
W.
Geschrieben : 09.05.2013 21:27
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