Guten Morgen allerseits,
wir betreuen die Kinder (6,9) seit einem Jahr (seit Trennung) in einer für mich unbefriedigenden Form:
- 4:3 Verhältnis, ich nehme alle Elternpflichten wahr (Arzt, bei Kinderkrankheiten zuhause etc.) aber das Verhältnis ist wahrscheinlich gerade asymmetrisch genug damit ich voll unterhaltspflichtig bin...
- Tage-Aufteilung: es gibt einen Wechsel am Samstag, der mich extrem auszehrt, weil ich mit den Kids seit einem Jahr kein ganzes Wochenende mehr hatte
Die Mutter hat sich den derzeitigen Status Quo über Drohungen gesichert und ich war lange zu defensiv, um den Weg übers Gericht zu gehen. Mir reicht es jetzt aber definitiv und ich würde gerne eine Regelung beantragen, bei der wir eine Wochenendrotation haben und das Betreuungsverhältnis 50:50 ist. Das JA hat bereits mehrfach bekräftigt, dass Vater und Mutter die genau gleichen Rechte auf Betreuung haben (und sieht bei mir auch keinerlei Defizite in der Hinsicht...)
Meine Frage zum besten Vorgehen:
- mit Anwalt / ohne Anwalt zum Familiengericht? Ich habe eine Kanzlei, deren Mehrwert ich bisher allerdings relativ überschaubar finde. Wäre es trotzdem beknackt ohne Anwaltsberatung einen solchen Vorstoß zu starten?
- Risiken? Ich habe mal gehört, dass Familiengerichte oft keinen Bock haben, eine 4:3-Regelung in eine 50:50-Regelung zu ändern, nach dem Motto "Der Herr, was wollen Sie denn, Sie haben die Kinder doch schon lang!" Mir ist das ungestörte Wochenende im Wechsel sowieso wichtiger, daher würde ich das als Hauptargument für eine Änderung nehmen...
Vielen Dank für Eure wie immer sehr hilfreichen Kommentare!
Viele Grüße
totality
Hallo,
beim Familiengericht besteht nur bei Unterhaltsfragen Anwaltspflicht. Du brauchst also keinen Anwalt. Andererseits sind Gerichte und Juristen ein besonderes Völkchen und ein Anwalt kann prozeßtaktisch Sinn machen, wenn Du Dir ihn leisten kannst. Ansonsten ist der Mehrwert, wie Du schon festgestellt hast, durchaus überschaubar.
Zum Problem an sich. Es wird nicht so einfach sein Wechselmodell zu bekommen, da wie Du schon gesagt hast es ja ein "fast" Wechselmodell gibt. Eine Alternative könnte sein, sich auf eine Umgangsregelung zu einigen, wo eben nicht Samstags sondern am Freitag oder ggf. an einen anderen Wochentag gewechselt wird. Wechsel unter der Woche können aber auch zusätzlichen Stress bedeuten.
Möglich wäre auch am Samstag und Freitag in der folgenden Weise zu wechseln: 1. Woche Wechsel Samstag (M zu V), 2. Woche Wechsel Freitag (nur 6 Tage, V zu M, M-Wochenende), 3. Woche Wechsel Freitag (7 Tage, M zu V, V-Wochenende), 4. Woche Wechsel Samstag (8 Tage, V zu M), 5. Woche Wechsel Samstag (7 Tage, M zu V). Dadurch gibt es zwar eine kurze und eine lange und 2 mittlere Wochen, aber jeder hätte 1 vollständiges Wochenende mit dem Kind.
Sinnvoll wäre auch anstelle vom Samstag am Sonntagabend zu wechseln. Dann wäre auch hier das Wochenende fast vollständig drin und der Wechsel könnte trotzdem entspannt stattfinden.
VG Susi
@susi64 Danke Susi - ich würde in der Tat eher über die Wochenendqualität argumentieren statt die Zeitverteilung. Problem mit der KM ist, dass sie einfach alles ablehnt was von der derzeitigen Regelung abweicht. Es gibt keinen Millimeter Verhandlungsbereitschaft. Daher wird es leider wohl auf Gericht hinauslaufen, ich hätte es den Kindern gerne erspart.
Ich würde da auch mit dem Wochenende argumentieren und den zeitlichen Umfang gar nicht ansprechen.
Z B. Wechsel jeden Mittwoch Nachmittag. Oder von mir aus Montag Morgen zur Schule.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."