Hallo,
muss mich auf Grund des Trennungswunsches meiner Partnerin ganz neu in die Problematik Umgang einarbeiten.
Mein Sohn ist 11 Monate, wir sind nicht verheiratet, ich habe kein Sorgerecht, Vaterschaft ist anerkannt, wir leben noch zusammen in einer Wohnung (beide Mietvertrag).
Jetzt geht es um Auszug und Wechselmodell 50/ 50.
Dazu soll es nach dem Willen meiner Partnerin nächste Woche einen Termin in einer Erziehungsberatung geben.
Dort soll in Anwesenheit zweier Psychologinnen (?) ein verbindliches Papier erarbeitet werden, welches die Umgangsbedingungen definiert.
Meine Frage: Welche Themen sind dabei wichtig? Ich habe im Moment einfach nicht das Gefühl die Problematik zu überblicken.
give respect
get respect
Servus herbart!
Welche Themen sind dabei wichtig?
Nun ja, in erster Linie, wie die hälftige Betreuung sichergestellt werden soll:
Einrichtung+Accesoirs (Windeln, Puder, Essen, etc), Betreuung durch Elter bzw. während der Arbeitszeiten, Holen und Bringen des Kindes, etceterapepe.
Dort soll in Anwesenheit zweier Psychologinnen (?) ein verbindliches Papier erarbeitet werden, welches die Umgangsbedingungen definiert.
Dieses ist solange "verbindlich" wie ihr Eltern bereit seid, Euch daran zu halten. Mag einer von beiden das nicht mehr, bleibt dies ohne Folgen...
Grüßung
Marco
P.S.
Solltest Du im Rahmen des bevorstehenden Gespräches den Eindruck kriegen, das die beratenden Damen sich zu sehr auf KM´s Seite schlagen oder vom 50/50-Modell abrücken oder Dich zum Zahl- und Umgangspapa deklarieren wollen, versuche sie wieder auf die 50/50-Schiene zurückzuholen. Gelingt es Dir nicht, beende höflich aber bestimmt das Gespräch und signalisiere Deiner Bereitschaft, jederzeit über das Wechselmodel weiter reden zu wollen.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
wie sieht es finanziell aus ?
Wer hat die grössere Wohnung ?
Wer kriegt das Kindergeld ?
Wer zahlt Unterhalt ?
Geht die km arbeiten ?
Servus Herbart,
wir hatten eine in etwa vergleichbare Geschichte vor einiger Zeit hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-19416.html
, allerdings hatte sich dort schon das einschlägige "Anspruchsdenken" der KM verfestigt.
Ich wäre bei dem anstehenden Gespräch zwar offen aber nicht zu gutgläubig. Auch wenn KM Dir gegenüber vom Grunde her ein Wechselmodell mittragen würde, heißt das nicht, dass sie dies nach den evtl. "hilfreichen Hinweisen" von psychologischen Einflüsterinnen immer noch tatsächlich tut.
@ich-habe-angst hat da schon die richtigen (finanziellen) Fragen in die richtige Richtung gestellt und @82marco richtigerweise darauf verwiesen, dass eine außergerichtliche Umgangsvereibarung grds. nur funktioniert, wenn sich beide daran halten und auch halten wollen.
Probieren kannst Du es ja. Meine außergerichtliche Umgangsvereinbarung mit KM klappt jedenfalls bislang...ich habe aber leider auch kein Wechselmodell angeboten bekommen...
Viele Grüsse
@Herbart,
zur Vorbereitung auf das Gespräch ist die äußerst aufmerksame Lektüre dieser Begleitstudie zum Doppelresidenzmodell (= Wechselmodell) http://www.pappa.com/divorce_child/gs_inttf.htm und diese Diplomarbeit sehr zu empfehlen: http://www.system-familie.de/michael_frigger_wechselmodell.pdf
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hi
Ich muss mich gerade wundern.
@ich-habe-angst hat da schon die richtigen (finanziellen) Fragen in die richtige Richtung gestellt ...
Die da Lauten und ich schreib meine Meinung mal direkt darunter:
wie sieht es finanziell aus ?
Völlig irrelevant
Wer hat die grössere Wohnung ?
Auch egal
Wer kriegt das Kindergeld ?
Abhängig davon, wo das Kind den Lebensmittelpunkt hat
Wer zahlt Unterhalt ?
Der, der verdient und das ist=
Geht die km arbeiten ?
Der Vater, weil die Mutter bei einem 11 Monate altem Kind nicht arbeiten wird.
Meine Frage: Welche Themen sind dabei wichtig? Ich habe im Moment einfach nicht das Gefühl die Problematik zu überblicken.
Bei einem ''Kleinkind,sind die von Marco angesagten Punkte wichtig:
Nun ja, in erster Linie, wie die hälftige Betreuung sichergestellt werden soll:
Einrichtung+Accesoirs (Windeln, Puder, Essen, etc), Betreuung durch Elter bzw. während der Arbeitszeiten, Holen und Bringen des Kindes, etceterapepe.
Dieses ist solange "verbindlich" wie ihr Eltern bereit seid, Euch daran zu halten. Mag einer von beiden das nicht mehr, bleibt dies ohne Folgen...
Und noch mehr das Einverständnis beider Eltern, denn das Wechselmodel gibt es in der Juristerei nicht.
Gruss Wedi
Danke für die Links - lese ich mir durch …
Die Fragen von ich hab angst sind fast alle noch offen, da wir ja noch zusammen wohnen und ich noch in Elternzeit bin, …
Ich nehme jetzt an es soll um Dinge wie Wochenregelung, Ferien, Feiertage und Betreuung bei Verhinderung gehen.
"Ich möchte dann aber hälftig Ostern gegen Weihnachten tauschen - aber nur in geraden Jahren und bei Vollmond eher nicht!"
Ich weiss nicht, irgendwie kommt mir das alles nur noch absurd vor!
Hoffe die Links tragen noch etwas zum Verständnis bei.
Danke
give respect
get respect
Kann jemand eventuell mal den Inhalt der "Sorgevereinbarung VAMV" hier einstellen oder einen Link dahin?
Schätze es läuft auf sowas hinaus ... .
Bin seit 30 min am googlen, finde aber immer nur das Deckblatt mit dem Verweis, dass ich für 2 € Briefmarken schicken soll. Seltsam.
Danke.
give respect
get respect
Kann jemand eventuell mal den Inhalt der "Sorgevereinbarung VAMV" hier einstellen oder einen Link dahin?
wir werden hier ganz sicher nicht gegen das Urheberrecht des VAMV verstossen.
Bin seit 30 min am googlen, finde aber immer nur das Deckblatt mit dem Verweis, dass ich für 2 € Briefmarken schicken soll. Seltsam.
Die findet man auch in einer Minute: >>>HIER<<<.
Was ist daran seltsam, dass der VAMV diese Broschüre nicht verschenkt? Nicht alles im Leben ist kostenlos...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Ich kenne zwar diese Broschüre nicht aber ich kenne den VAMV.
Als Umgangselternteil würde ich keine 2 € dafür ausgeben, dass mein Blutdruck in ungesunde Höhen getrieben wird.
Jemand, dem an einem guten Umgang mit seinen Kindern gelegen ist, sollte nichts unterschreiben, was vom VAMV kommt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Herbart,
eine Sorgevereinbarung braucht kein Mensch - und schon gar nicht die vom VAMV, die elterliche Sorge, Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil - und somit einen erheblichen Teil der elterlichen Sorge wieder zur Alleinsorge zurück übertragend -, das Umgangsrecht und vor allem den Unterhalt miteinander verquickt.
Für die gemeinsame Sorge muss man nur vor dem Jugendamt erklären, dass man diese gemeinsam ausüben möchte. Geschieht dies, wird seitens des Jugendamts hierüber eine rechtsverbindliche Urkunde ausgestellt, die nur durch einen gerichtliche Beschluss wieder außer Kraft gesetzt werden kann. Regelungen zum Lebensmittelpunkt eines Kindes werden dort meines Wissens nach nicht getroffen.
Die Sorgevereinbarung des VAMV erfüllt diese Voraussetzung nicht und lässt juristisch unbedarfte Väter in dem rechtsirrigen Glauben, über das gemeinsame Sorgerecht zu verfügen :mad:. Also Hände weg davon! Diese Sorgevereinbarung des VAMV ist offensichtlich nur dazu gedacht, nicht eheliche Väter zu verars... und nicht ehelichen Müttern die Alleinsorge zu sichern!!!
Hinsichtlich des Unterhalts kann man einen Unterhaltstitel vor dem Jugendamt einrichten, der dann auch vollstreckbar ist - also den Unterhaltsberechtigten wesentlich besser stellt, als die alles verquickende Sorgevereinbarung des VAMV!
Auch über das Umgangsrecht sollte man sich getrennt von der Sorgereklärung einigen.
Man beachte: verquickt man alles in einem Schriftstück - der VAMV spricht insoweit von einem Vertrag und suggeriert somit Rechtssicherheit -, dann kann es passieren, dass die Gewährung des gemeinsamen Sorgerechts und des Umgangs als Gegenleistung für Unterhaltszahlungen missverstanden wird. Wird man dann z. B. arbeitslos und kann den Unterhalt nicht mehr zahlen, muss die rechtlich unbedarfte Kindesmutter geradezu zu dem Schluss kommen, dass der Vertrag gekündigt und der Umgang boykottiert werden kann. Die Alleinsorge hat sie ja noch immer, wenn die Sorgevereinbarung des VASMV zur Anwendung kommt.
Also: immer alles schön voneinander trennen und notfalls mehrere Vereinbarungen schriftlich formulieren, aber nicht auf einem Stück Papier! Vor allem aber muss dringend die gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt abgegeben und darauf geachtet werden, dass man insoweit eine offizielle behördliche Urkunde erhält, die die Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung dokumentiert! Alles andere ist Kokolores und verschwendetes Papier!
Viele Grüße,
Marcus Gnau