Umgangsvereinbarung
 
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Umgangsvereinbarung

 
(@mario1981)
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Hallöchen

Bin Mario und neu hier und möchte hoffe hier auf ein wenig Unterstützung.

Erstmal kurz zur Vorgeschichte.

Wir sind seit März diesen Jahres getrennt (nicht verheiratet) und ich lebe seit 1.6 in einer eigenen Wohnung. Wir haben eine gemeinsame kleine Tochter von knapp 3 Jahren. Im Vorfeld gab es viele Streitereien und es wurde viel dreckige Wäsche gewaschen, von meiner Seite aus. Das möchte ich nun alles ändern und eine ordentliche Regelung finden für unser Kind.

Bis jetzt lief der Umgang mit der Kleinen eher spontan ab und nun hab ich mich mal hingesetzt und eine Umgangsvereinbarung ausgearbeitet, die ich der Mutter vorgelegt habe und ihr mitgeteilt habe, sie möchte sich das mal bitte anschauen und gegeben falls mir mitteilen ob es so in Ordnung ist oder wo es Probleme geben könnte. Diese werden wir dann gemeinsam lösen und anpassen.

Hier erstmal die Vereinbarung. Bitte nicht gleich meckern, mach sowas zum ersten mal 😀

Umgangsvereinbarung

1. GRUNDSÄTZE
1.1 Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen von E zu seinen beiden Elternteilen erforderlich sind.
1.2 Bei der Ausgestaltung der Beziehungen von E zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt.
1.3 Beide Elternteile erkennen an, dass es das Recht von  ist, den Kontakt zu Vater und Mutter und darüber hinaus zu allen für sie relevanten Personen mütterlicher- und väterlicherseits zu erhalten. Dieses Recht hat Verfassungsrang.
1.4 Es ist die Pflicht beider Eltern, dafür zu sorgen, dass bei der Ausgestaltung der Beziehungen von E zu seinen Eltern, auch dem Elternteil, bei dem sie nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, hinreichende Möglichkeiten für eine umfassende Wahrnehmung aller elterlichen Verantwortung gegeben werden sollten.

2. BETREUUNG
2.1 Es ist das Recht von E, den außerhalb lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende beginnend ab 11.07.2014, von Freitag, Abholung durch Herr D. im Kindergarten bis Montag früh zu besuchen. Herr D. bringt E Montag früh in den Kindergarten.
2.2 Jeden Mittwoch, beginnend ab 02.07.2014, besucht E nach dem Kindergarten Herr D. und übernachtet da und wird von Herr D. früh in den Kindergarten gebracht.
2.3  Beide Eltern vereinbaren, dass sie spontanen Wünschen von E nach Kontakt zum jeweils anderen Elternteil nach Möglichkeit entsprechen.
2.4  E wird der unbeschränkte telefonische Kontakt zum jeweils abwesenden Elternteil gestattet.

3. FERIEN- UND FEIERTAGSREGELUNG

3.1 Die erste Hälfte der Sommerferien verbringt E mit ihrer Mutter, die zweite Hälfte verbringt sie mit ihrem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.2 E entscheidet nach ihrem achten Lebensjahr selbst, bei welchem Elternteil sie die Herbstferien verbringen möchte. Bis dahin verbringt sie sie im jährlichen Wechsel gemeinsam mit Vater oder Mutter.
3.3 Während der Weihnachtsfeiertage verbringt E den 24.12. bis 18:00Uhr mit ihrem Vater, die restliche Zeit bis zum 30.12. mit ihrer Mutter. Vom 30.12. bis einen Tag vor Kindergartenbeginn im Januar verweilt E bei ihrem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.4 E verbringt die Osterferien bei ihrem Vater und die Pfingstferien bei ihrer Mutter. In den Folgejahren alternierender Wechsel.

4. REGELUNG BEI EINZELEREIGNISSEN

4.1 Soweit die Geburtstagsfeier für E nicht von beiden Eltern gemeinsam vorbereitet und durchgeführt wird, hat diese im Jahr 2014 bei der Mutter stattzufinden. Der Vater hat am darauffolgenden Wochenende das Recht, unabhängig von der generellen Umgangsregelung, den Geburtstag mit E nachzufeiern.
4.2 E verbringt den Geburtstag eines Elternteils mit diesem gemeinsam und übernachtet dort.
4.3 Beide Eltern verpflichten sich, Aktivitäten von E (Sport, Feiern, Unterricht, etc) die im Rahmen ihrer Kontaktzeiten stattfinden, zu begleiten und zu unterstützen.
4.4 Beide Eltern verpflichten sich, vor der Einleitung neuer Aktivitäten von E (Sportaktivitäten o.ä.) welche die Kontaktzeiten des anderen Elternteils betreffen, dessen Einverständnis einzuholen.

5. BEZIEHUNGEN ZU VERWANDTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN NETZEN

5.1 Beide Elternteile erkennen an, dass die Beziehung von Eileen zu seiner übrigen Familie im Rahmen der für jeden Elternteil zur Verfügung stehenden Zeiträume gepflegt und gefördert werden soll.
5.2 Spontane Wünsche von E nach Pflege und Erhalt ihm wichtiger Kontakte sind zu berücksichtigen.
5.3 Beide Eltern erkennen an, dass der Erhalt weiterer für E relevanter Beziehungen zu respektieren ist.
5.4 E wird grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, an wichtigen Familienfeiern teilzunehmen.

6. RAHMENBEDINGUNGEN

6.1 Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von E, bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.
6.2 Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen ( alle sechs Monate) zu überprüfen und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.
6.3 Ist Frau D. nicht selbst zur Betreuung von E verfügbar, wird bevorzugt Herr D. in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.
6.4 Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und ggf. auch seines neuen Partners Eileen gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von E zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.
6.5 Beide Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis von E zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich Eileen in der Obhut einer anderen Person befindet.
6.6 Beide Eltern verpflichten sich hinsichtlich anstehender Besuche bzw. einleitender Therapien bei Ärzten sowie Kinder,- u. Jugendlichenpsychotherapeuten welche als Belange von erheblicher Bedeutung der elterlichen Sorge gelten, den jeweils anderen Elternteil zu informieren und gegebenenfalls mit einzubeziehen. Die selbe Informationspflicht besteht bei schulischen Belangen, die ein Mitwirken beider Elternteile zur Wahrung der „kindlichen Interessen“ , von Bedeutung sind. (z.B. Absprachen bzgl. möglicherweise auftretende Schulprobleme, Förderbedarf, Austausch mit dem Lehrpersonal im Sinne gemeinsamer elterlicher Pflicht und Verantwortung)
6.7 Veränderungen und Anpassung dieser Regelung an neue Gegebenheiten können nur einvernehmlich und ausschließlich im Interesse von E vorgenommen werden.
6.8 Nach § 1686 Absatz 1 BGB besteht neben dem Umgangsrecht ein Auskunftsanspruch. Herr D. nimmt von diesem Recht Anspruch und möchte vierteljährlich über den Gesundheitszustand, über die Vorsorgeuntersuchungen und über den Werdegang sowie über die Interessen des Kindes informiert werden.
6.9 Der betreuende Elternteil, in diesem Fall Frau D., ist dazu verpflichtet, den Besuchskontakt zwischen Eileen und Herrn D. aktiv zu fördern und zu ermöglichen.

Beide Eltern sind sich einig darüber, dass die Umgangsvereinbarung beim Amtsgericht eingereicht wird, um diese in eine gerichtliche Vereinbarung gem. § 33 FGG übernehmen zu lassen.

Unterschriften

Wie geschrieben, bin ich komplett neu auf dem Gebiet und möchte eine ordentliche Regelung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Mutter und Ich leben in einem Mehrfamilienhaus und Ich könnte unser Kind eigentlich jeden Tag sehen, aber die Mutter meinte alle 14 Tage würde zu reichen. Deswegen hab ich noch jeden Mittwoch mit rein genommen aber da muss ich noch warten was die Mutter dazu sagt.

Ich denke das reicht erstmal für den Anfang und würde mich über Anregungen, sowie Kritik freuen.

MfG
Mario

**edit: gefühlte 1000 mal Kindsname unkenntnlich gemacht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2014 14:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mario,

die Vereinbarung umfasst die wesentlichen Dinge des Umgangs. Aus meiner Sicht sollten keine "weichen Begriffe" wie sollte, müßte, könnte vereinbart werden, was vom guten Willen abhängt findet statt, wenn der Wille da ist und ansonsten nicht. Wenn Du einen guten Umgang hast, brauchst Du keine vierteljährlichen Berichte, wo dabei letzlich immer unklar ist, was da drin stehen soll.

Noch was: Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ist zum 1.9.2009 außer Kraft getreten.
Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Die Vereinbarung ist folglich eine Elternvereinbarung, die ihr als Eltern abschliesst, nicht mehr und auch nicht weniger. Sie sollte von beiden Eltern unterschrieben werden und dann ist sie gültig. Wenn sich einer nicht daran hält, dann bleibt dem anderen nur die Möglichkeit das JA um Vermittlung zu bitten oder/und vor Gericht zu klagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 16:25
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Mario,

willkommen hier bei vatersein. de!

Leider halte ich von Deinem Entwurf gar nichts. Diese Juristendeutsch nützt doch niemanden. Geh hier prakmatischer ran.  

Wir haben eine gemeinsame kleine Tochter von knapp 3 Jahren. Im Vorfeld gab es viele Streitereien und es wurde viel dreckige Wäsche gewaschen, von meiner Seite aus. Das möchte ich nun alles ändern und eine ordentliche Regelung finden für unser Kind.

Wäre es in Anbetracht der Lage nicht vernünftiger gewesen, Dich zunächst in einem lieben Brief an die KM für Dein bisheriges Verhalten zu entschuldigen, Deine Gesprächsbereitschaft zu signalisieren und versuchen, sich bzgl. der Umgangszeiten erstmal einfach als Eltern zusammenzusetzen und die gegenseitigen Vorstellungen über den Umgang auszutauschen?

Wenn dann Übereinstimmungen gefunden werden, kann man die ja mal schriftlich fixieren, aber bitte, warum müssen es juristische Laien immer juristisch verquaster als Jurisdten angehen:

1. Übung:

Schreib bitte §1.1 mal in Normaldeutsch:
"1.1 Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen von E zu seinen beiden Elternteilen erforderlich sind."

Bitte sie um ein Gespräch, das fängste an, Rahmenbedingungen bereitzustellen.

"1.2 Bei der Ausgestaltung der Beziehungen von Kindname zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt."

Das willst Du nicht wirklich, oder???? Das Kind ist 3! Willst Du Dich schon jetzt von der Erziehung verabschieden? Eis bis zum Abwinken? Fernseh-Flat? Ins Bett, wann sie will???

Jetzt mal ernsthaft: Deine Aufgabe ist es, eine gute Gesprächsbasis herzustellen. Hast Du Dich in der Vergangenheit nicht richtig verhalten, bitte sie um Verzeihung und verhalte Dich in der
Zukunft vernünftiger. Versuche, Dich im direkten Gespräch mit ihr zu einigen. Nicht alles auf einmal. Gibt es hier Schwierigkeiten, wäre es als nächster Schritt sinnvoll, Hilfe zu holen,  vielleicht
in Form einer Familienberatung.

Aber diesen Forderungskatalog zu schicken, war nicht unbedingt der klügste Zug.

LG,
Mux

**edit: Kindsname entfernt!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 16:47
(@mario1981)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antwort.

Also kann der letzte Satz gestrichen werden.
Ok mit den Berichten stimmt allerdings, also kann ich auch dieses Streichen.

Hab mir nun auch mal einen Jahreskalender gemacht und alle Zeiten eingetragen wo Sie bei mir ist und ihr dann vorlege.
Hab mir den Kalender nun angeschaut und da bald Sommerferien sind, bin ich mir da nicht so schlüssig. Ich bezweifel das ich die Kleine 3 Wochen am Stück in der zweiten Ferienhälfte bekomme. Ist es im Grunde möglich so eine lange Zeit? Wir wohnen ja im gleichen Haus von daher dürfte es ja kein Problem darstellen, nur hab ich da ein Problem wie ich am besten geschickt argumentiere. Bin dann eher so einer der dann freiwillig nach gibt, weil sicherlich Sätze kommen werden wie "Das ist ist für die Kleine nicht gut..." oder ähnliches.

Moin Mario,

willkommen hier bei vatersein. de!

Leider halte ich von Deinem Entwurf gar nichts. Diese Juristendeutsch nützt doch niemanden. Geh hier prakmatischer ran.  

Wäre es in Anbetracht der Lage nicht vernünftiger gewesen, Dich zunächst in einem lieben Brief an die KM für Dein bisheriges Verhalten zu entschuldigen, Deine Gesprächsbereitschaft zu signalisieren und versuchen, sich bzgl. der Umgangszeiten erstmal einfach als Eltern zusammenzusetzen und die gegenseitigen Vorstellungen über den Umgang auszutauschen?

Wenn dann Übereinstimmungen gefunden werden, kann man die ja mal schriftlich fixieren, aber bitte, warum müssen es juristische Laien immer juristisch verquaster als Jurisdten angehen:

1. Übung:

Schreib bitte §1.1 mal in Normaldeutsch:
"1.1 Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen von E zu seinen beiden Elternteilen erforderlich sind."

Bitte sie um ein Gespräch, das fängste an, Rahmenbedingungen bereitzustellen.

"1.2 Bei der Ausgestaltung der Beziehungen von Kindname zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt."

Das willst Du nicht wirklich, oder???? Das Kind ist 3! Willst Du Dich schon jetzt von der Erziehung verabschieden? Eis bis zum Abwinken? Fernseh-Flat? Ins Bett, wann sie will???

Jetzt mal ernsthaft: Deine Aufgabe ist es, eine gute Gesprächsbasis herzustellen. Hast Du Dich in der Vergangenheit nicht richtig verhalten, bitte sie um Verzeihung und verhalte Dich in der
Zukunft vernünftiger. Versuche, Dich im direkten Gespräch mit ihr zu einigen. Nicht alles auf einmal. Gibt es hier Schwierigkeiten, wäre es als nächster Schritt sinnvoll, Hilfe zu holen,  vielleicht
in Form einer Familienberatung.

Aber diesen Forderungskatalog zu schicken, war nicht unbedingt der klügste Zug.

LG,
Mux

Ok, sehe ich ein ist doch ein wenig zu überladen das Ganze. Sie hat es ja noch nicht gelesen.
Ich hab ihr heute gesagt, das wir es nun ordentlich machen werden und für das was passiert ist, ich mich auch entschuldigt habe.
Wäre es dann eher sinnvoll mit einem Kalender zu arbeiten und damit eine Lösung und Basis zu finden? Möchte halt das wir was schwarz auf weiß haben wo jeder sich orientieren kann.

MfG
Mario

**edit: Kindsname uns Nachnamen entfernt. Mario, willst Du unbedingt gleich im I-Net gefunden werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2014 16:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich würde einen Kalender favorisieren.

Noch eine Anmerkung zu Ostern/ Weihanchten etc. Üblich ist eine Teilung der "hohen Feiertage und der Rest im Wechsel. Das würde bedeuten Heiligabend bei a und 1. und 2. Feiertag bei b (oder Heilig Abend und 1. Feiertag bei a und 2. bei b und das im jährlichen Wechsel), Ostersonntag bei a und Ostermontag bei b und das auch im jährlichen Wechsel. Wenn Heilig Abend bei a, dann Silvester bei b und umgekehrt.

Das eine 8 jährige entscheiden soll wo es die Herbstferien verbringen soll halte ich für falsch. Führt evtl. auch dazu,dass die KM sich dann darauf zurückzieht "das Kind will halt in den Ferien nicht zu dir" und dann? Dann hast du auf Jahre hinaus keine Herbstferien mehr.

Allerdings würde ich mich mit dem anderen Elternteil erstmal ruhig zusammensetzen und besprechen,wie ihr es in Zukunft handhaben wollt. Würdest du mir so ein Pamphlet im Juristendeutsch unter die Nase halten, wäre ich wohl nicht unbedingt erfreut, denn auf solche Vorschriften steht wohl kaum jemand. Besser ein gemeinsam erarbeiteter Plan, der dann ebe nauchvon beiden getragen ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 17:12
(@mario1981)
Schon was gesagt Registriert

Ja merke auch gerade das war nicht wirklich schlau von mir mit diesem Schreiben. Ist zur Zeit mein Problem, das ich zu viel auf einmal will und dann eigentlich mehr verschlechter als zu verbessern.
Werd mich heute noch mal um ein Gespräch bemühen, wo ich mich erstmal für die Dinge passiert sind, nochmal entschuldigen werde und dann eine für beide Seite ordentliche Lösung besprechen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2014 17:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, ich denke du willst zuviel auf einmal.

Ich hab beim durchlesen darauf gewartet, dass Ersatztage bei Krankheit, Atteste bei KRankheit, Herausgabe des Passes bei Auslandsreisen u.s.w. auftauchen.

Ne im Ernst.Ihr wohnt im gleichen Haus, es gab eine nicht so ganz schöne Trennung.Geh es ruhig an und Stück für Stück. Wenn du zuviel  auf einmal möchtest ist die Gefahr dass die KM zunacht und mitsamt Kind das Weite sucht weitaus größer als der derzeitige Nutzen.

btw. Habt ihr das GSR?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 17:34
(@mario1981)
Schon was gesagt Registriert

Ja haben wir.

Ist zur Zeit auch ein wenig schwierig und festgefahren das Ganze, deswegen werd ich versuchen, erstmal daran arbeiten, das wir einen normalen Umgang hinbekommen. Der Umgang mit unserem Kind klappt ja soweit aber wir haben keine festen Zeiten. Sie meinte alle 14 Tage wäre ok aber für mich ist das zu wenig, aber da muss an einer Lösung gearbeitet werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2014 17:53
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Mir scheint die Vereinbarung viel zu umfangreich, wenn es "nur" um Umgang geht. Viele Punkte sind gesetzlich geregelt und müssen nicht extra aufgeführt werden. Im Grunde müsst Ihr doch nur den Umgangsrythmus vereinbaren und festhalten.

Beispiel:
Alle 14 Tage Freitag Kigaschluss bis Montag Kigabeginn
Alle 14 Tage (z.B.) Mittwoch Kigaschluss bis Donnerstag Kigabeginn.
Alle Ferien hälftig im jährlich wechselnden Rhythmus
Alle grossen Feiertage hälftig

Sofern Ihr KEIN GSR habt ist die KM eh nicht dazu zu verpflichten Dir etwaige Auskünfte oder Berichte zu geben. Wenn, dann muss sie das freiwillig tun.

Möchtest Du Kontakte der Kurzen zu Deiner Familie pflegen, kannst Du das ohne KM´s Okay während Deiner Umgänge tun. Dass beide Eltern den jeweils anderen nicht schlecht reden sollen, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Will einer von Euch beiden lästern, wird man das nicht mit einer Vereinbarung verhindern können.

Insgesamt würde ich wohl dazu raten mit KM und Kind gemeinsam zum JA zu gehen. Dort habt Ihr Anspruch auf kostenfreie Beratung und sie werden für Euch eine solche Vereinbarung aufsetzen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 22:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi milan,

auch ohne SR hat der KV ein Auskunftsrecht ggü. der KM. § 1686 (glaub ich müsste nachgucken). Der Vorteil des SR ist, dass man nicht über die KM gehen muss, sondern die entsprechenden Auskünfte auch gleich bei Ärzten, Kiga etc. einholen kann (wenn die entsprechenden Personenn mitmachen)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 22:25




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der war mir neu:

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 04.07.2013 (BGBl. I S. 2176) m.W.v. 13.07.2013.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 23:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mario,

ich würde das ganze Teil auch noch mal wirklich überarbeiten. Wie schon von den anderen gesagt, ist das Juristen-Deutsch wirklich gruselig (auch die Verfassung ist übrigens für Normalbürger im wesentlich nicht verpflichtend, sondern nur für den Staat).

Wenn Du / ihr in der Vergangenheit viel schmutzige Wäsche gewaschen habt, versuch das Ganze wirklich mal auf einer freundlichen, aber verbindlichen Art. Die KM kommt nach Deiner Beschreibung recht normal daher, ich kann bisher keine Kindsbesitzerinnenalüren erkennen. Das sollte auch so bleiben.

Umgang sollte immer regelmäßig und planbar erfolgen. Damit die KM und Du auch wieder selber eine neue Partnerschaft aufbauen könnt bzw. Eure Freizeit nutzen könnt. Der 14 Tage Ryhtmus ist erstmal nicht verkehrt. Warum baust Du den KiGA Umgang nicht bis Dienstag aus? Das hat sich z.B. bei mir bewährt und bietet auch mehr Kontinuität im Alltag (und im Wechsel zur KM).

Insgesamt sind sehr viele Gebote und Verbote forumliert. Als "Frau D." hätte ich da nicht mehr viel Lust weiterzulesen. Aus der Forenerfahrung kannst Du lernen, dass es mitunter KMs gibt, die selbstgestaltete Vereinbarungen aus Prinzip ablehnen, da diese nur die Vorgaben einer höheren Instanz (JA oder Gericht) überhaupt akzeptieren können. Bzw. meinen, nur diese seien befugt, solche Regelungen zu erstellen. Dieses nur als ernstgemeinten Hinweis, es in einer absolut freiwilligen Vereinbarung nicht zu übertreiben.

Mit dem Kindeswillen wäre ich übrigens sehr vorsichtig. Das kann zu einem späteren Zeitpunkt noch lageabhängig entschieden werden. Ansonsten kann eine geschickte KM (oder auch KV) ein Kind ohne Probleme so manipulieren, dass es ganz bestimmt nicht zum Papa / zur Mama möchte. Beispiele: "Wenn Du zum Papa gehst, wird Mama immer traurig und muss weinen", "wenn Du bei Mama bleibst, bekommst Du ein Pony", "Mama hat Dir ein Haustier geschenkt. Natürlich kannst Du zum Papa gehen, dann muss Dein Tier leider verhungen". Diese Beispiele sind nicht erfunden, sondern haben Mitglieder hier erlebt. Deshalb auch hier Obacht.

2.4  E wird der unbeschränkte telefonische Kontakt zum jeweils abwesenden Elternteil gestattet

Und wieder die "beliebte" Telefonierei. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Frau D theoretisch jeden Abend das Telefon im Wohnzimmer klingeln wird und Du mit Eurem Kind sprechen möchtest. Damit dringst Du jedes mal in die Privatsphäre Deiner Ex ein - die Dich aber nichts angeht. In der Praxis werden solche Telefonversuche oftmals auch von brüllenden KMs im Hintergrund begleitet "Leg endlich auf" bzw. wird ständig "auf Laut" mitgehört. Für ein Kind bringt dies relativ wenig. Dazu treten gerade bei KVs oftmals Frustrationen auf, wenn der Nachwuchs überhaupt keine Lust auf die ständige Telefonierei hat. Persönlich würde ich dies unterlassen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2014 23:30
(@mario1981)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Vielen Dank für die Hinweise, Ratschläge und Tipps.

Ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Wie ich schon schrieb, war das ganze etwas zur voreilig und überhastet, weil ich einfach in kurzer Zeit zu viel will und da denk ich vorher nicht wirklich nach. Mit euren Ratschlägen bin ich da jetzt schon ein Stück weiter und werde es langsam angehen.

Wir hatten gestern Abend noch ein ruhiges, vernünftiges Gespräch. Hab mich erstmal für mein Verhalten in der letzten Zeit entschuldigt. Ok, sie traut dem ganzen noch nicht, findet es aber schön das ich nun versuche es ordentlich hin zu bekommen.

Hab ihr dann meine Vorstellung erläutert und sie findet es ok. Sie wollte zwar erst nur alle 14 Tage aber hab ihr gesagt, das es für mich zu wenig ist, weil die Kleine wirklich extrem an mir hängt. Sie wollte ja gestern, gleich wieder mit zu mir und hat unter Tränen und viel Theater gesagt, bei Papa sein, bei Papa schlafen will nicht zur Mama. Da musste ich mir das heulen auch echt verkneifen.

Haben es nun so vereinbart, das ich sie Mittwoch aus dem Kindergarten hole und sie bis Donnerstag bei mir bleibt und jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag.
Für die Sommerferien haben wir es erstmal so geregelt, das ich sie am Wochenende habe, sie danach eine Woche, dann ich eine Woche (zwecks Urlaub fahren), dann wieder sie eine Woche und danach geht es normal weiter mit Mittwoch und das Wochenende.

Hab ihr gesagt, sie soll die Vereinbarung vergessen, wir machen es mit Kalender, den sie sich heute mal anschaut und wir drüber reden ob es so ok ist oder wo es noch Verbesserungen gibt.

Eine Vereinbarung oder etwas schriftliches machen wir, wenn es läuft und sich jeder an den Kalender hält. Wir wollen das auch ein wenig, flexibel gestalten so das die Kleine auch mal spontan zu mir kommen kann, wohnen ja im gleichen Haus da läuft man sich nun mal über den Weg.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2014 15:56
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Mario,

das freut mich sehr! Das ist eine sehr, sehr gute Entwicklung!  :thumbup:

Wichtig ist Vertrauen aufzubauen, indem Du zuverlässig die Umgänge wahrnimmst. Bitte halte Dich an die Absprachen.

Du hast einen wöchentlichen Umgang mit Übernachtung sowie ein komplettes WE alle 14 Tage bis Montag und das für eine knapp Dreijährige.

Und alles durch ein vernünftiges Gespräch. Toll.

Alles Gute,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2014 16:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mario,

nur damit Du die Dinge richtig einordnest.
Eine 3jährige hängt immer extrem an ihren Bezugspersonen, das gleiche "Drama" gibt es in vielen Fällen bei Oma und Opa.
Daraus zu schliessen, dass sie Dich mehr mag als Mama stimmt so nicht und heulen solltest Du auf gar keinen Fall, das würde nur das Drama verstärken. In normalen Beziehungen sind eben immer beide da, da gibt es dieses Drama nicht, bei getrennt lebenden Eltern können sich daraus ungeahnte Konflikte entwickeln, in diese Falle solltest Du nicht tappen.

Ansonsten gibt es doch erfreuliche Anzeichen einer Annäherung.  :thumbup:

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2014 17:26
(@mario1981)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank

Klar werde ich mich an alles halten, was abgemacht wird, versteht sich von selbst.

Ich hab die Kleine ja so gut wie alleine groß gezogen und war rund um die Uhr für sie da und nun bin ich plötzlich nicht mehr da, kann nur erahnen wie es der Kleinen geht wenn sie mich sieht. Nein weinen werde ich vor ihr nicht, das ist mir klar.

Sollte nicht so rüber kommen, das sie mich mehr mag als Mama. Sie mag uns beide gleich doll.

Haben vorhin noch mal kurz geredet, da sagte sie mir das sie es noch gar nicht richtig glauben kann, das es nun ordentlich und geplant ablaufen soll. Hab ihr ruhig und vernünftig erklärt, das es das beste für die Kleine ist, wenn es ohne Theater, geplant und strukturiert abläuft. Fand sie richtig gut 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2014 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mario,

in einer Trennungssituation sollte man sich zumindest bemühen, die Dinge halbwegs objektiv zu sehen, auch wenn das natürlich schwerfällt. Aber aus falschen Annahmen kann man keine richtigen Schlüsse ziehen und keine guten Entscheidungen treffen. Aussagen wie

Ich hab die Kleine ja so gut wie alleine groß gezogen

lassen bei mir jedenfalls ein paar Alarmglocken angehen: War/ist Deine Ex Fernfahrerin? Fährt sie zur See? Sitzt sie im Knast? Ist sie Astronautin? Falls nicht, wird Deine Ausage objektiv kaum zutreffen. Ich habe anlässlich meiner Scheidung auch Anwaltsschriftsätze meiner Ex bekommen, in denen sie sich als "alleinerziehende, verheiratete Frau" darstellte - dabei hatten wir beide ein Homeoffice und arbeiteten zuhause. Aber sie glaubte das tatsächlich.

Wichtig für Eure Zukunft als getrennte Eltern ist gegenseitiger Respekt. Dazu gehört, die Leistung des anderen anzuerkennen und nicht geringzuschätzen. Wenn Du Dich mal einen Meter neben Dich stellst (oder einen guten gemeinsamen Frund fragst), habt Ihr Euer Kind in der Vergangenheit einfach beide verantwortungsvoll betreut; ob Du oder sie mal mehr oder weniger, kann man heute nicht mehr kleinlich auseinanderfieseln; es sollte auch keine Rolle spielen.

Im Idealfall könnt Ihr diesen Respekt als Grundlage dafür nehmen, das auch in Zukunft so oder so ähnlich zu handhaben; vor allem mit dem glücklichen Konstrukt, im gleichen Haus zu wohnen. Wichtig ist aktuell nicht die minutengenaue Auflistung, wer wann wie lange mit dem Kind spielen darf, sondern dass Ihr soviel Vertrauen zueinander aufbaut, dass keiner dem anderen das Kind wegnehmen oder schlecht über den anderen reden wird. Daraus ergibt sich alles andere.

Aber bitte: Krieg zuallererst dieses "ich hab das Kind praktisch allein grossgezogen" aus der Birne.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2014 17:49
(@mario1981)
Schon was gesagt Registriert

Ok das leuchtet mir ein. Werde mich bemühen und nehme deinen Ratschlag dankend an.
Man sieht manchmal Dinge nicht gleich und macht damit vielleicht auch einiges kaputt, danke.

Nein sie ist keine Astronautin und saß auch nicht im Knast  😀
Sie hat 3 Schichten gearbeitet und ich hab Erziehungsjahr gemacht, nur zum Verständnis 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2014 18:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie hat 3 Schichten gearbeitet und ich hab Erziehungsjahr gemacht, nur zum Verständnis 🙂

ok. Und wenn Du mal ehrlich darauf schaust, wie die Betreuungssituation war, als Dein Erziehungsjahr rum war bzw. vorher? Eure Tochter ist mittlerweile ja fast drei Jahre alt und wurde nicht nur während des Erziehungsjahrs betreut. Da könnte es doch sein, dass Ihr Euch die Betreuung gerade WEGEN ihrer Schichtarbeit besser teilen konntet als ein Paar, wo beide zur gleichen Zeit arbeiten.

Man neigt in Trennungssituationen durchaus dazu, die eigene Rolle erheblich wertvoller einzuschätzen als die des ungeliebten Ex-Partners (inklusive der Schuldfrage). Aber das wird juristisch von niemandem beurteilt.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2014 19:34