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Umgangsvereinbarung Jugendamt - wie bindend?

 
(@lilly79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe mich angemeldet, weil gestern, mal wieder, der Supergau mit meiner Ex passiert ist.

Kurze Zusammenfassung:
Seit knapp 2 Jahren getrennt, inzwischen geschieden, wir haben einen 5 jährigen Sohn (ohne mir jetzt hier Vorwürfe anhören zu wollen: ich wollte keine Kinder, sie schon- und so wurde ich ohne Mitbeschluß Vater. Ich nehme meine Verantwortung dennoch wahr, habe die Beziehung trotz dieses Bruchs versucht fortzuführen, dem Kind zuliebe, aber als er drei wurde, war ich nervlich am Ende und die Trennung kam).
Bis Ende Januar verlief die 2018 getroffene Vereinbarung (auch vorm Jugendamt) tadellos. Alle 14 Tage, Fr-So, 1+2 Weihnachtstag, etc.. Ich lebe mit neuer Partnerin zusammen, auch dies klappt hervorragend, die Zwei haben eine harmonische und liebevolle Bindung. Meine Ex hat inzwischen auch einen neuen Partner, der laut ihrer (inzwischen revidierten) Aussage kein gutes Verhältnis zum Kind hat. Und der auch zu mir und meiner Familie ein feindseliges Verhalten an den Tag legt.
Wie gesagt, ab Ende Januar ändere sich alles. Meine Partnerin und ich hatten Magen-Darm und mussten ein WE ausfallen lassen. Dies ist letztes Jahr erst einmal vorgekommen als ich per Notfall ins Krhs kam, da war es für sie kein Problem. Dieses mal hat sie völlig unverhältnismäßig reagiert, inklusive mir den Jungen in Folge für die gesamte Corona Zeit vorenthalten. Angeblich um ihn zu schützen, er sei immer auffällig Montags nach unseren WE etc. Was in den Augen jedes Erwachsenen der ihn kennt und mit ihm zu tun hatte, nicht so gesehen wird. Egal. Ich bin zum JA mit bitte um Mediation.
Letztes WE hat sie ihn mir zum ersten mal wieder gegeben, "sie wolle es nochmals versuchen" - nachdem sie vom JA die Aufforderung bekommen hat, mir den Umgang nicht länger zu verweigern.
Es lief wie immer harmonisch, frei und fröhlich, keine Spur davon das er sich irgendwie nicht wohl fühlt.

Gestern dann der Termin. Ich muss dazu sagen das meine Ex beruflich geschult ist, mentale Gesprächsführung gekonnt zu praktizieren. Das war in unserer Beziehung schon ein Problem und ist es noch. Ich komme nicht gegen sie an. Sie argumentiert mit verdrehten Tatsachen, lügt teilweise offen, und redet mich völlig gegen die Wand. Zusammen mit der Betreuung von JA haben sie mir eine neue Umgangsvereinbarung vorgelegt, die ich im "ich kann nicht mehr" Modus unterschrieben habe, die ich nicht so wahrnehmen kann. Ich kann beruflich unter der Woche keine ärztlichen Termine mit ihm wahrnehmen oder für sage und schreibe 2Stunden (inkl. Fahrzeit) jede Woche bei ihr erscheinen um "Mal eben" noch was zu unternehmen. Wegen Krankheit, wenn ich an meinen freien WE auf Montage bin oder wir bei meiner alten Mutter bin oder den alten Eltern meiner Lebensgefährtin etc, könnte ich nur in Ausnahmefällen ausgefallene WE nachholen, jetzt steht es als Verpflichtung drin. Zudem haben sie mir "auferlegt" im Sommer mit ihm allein in Urlaub zu fahren, wegen der Bindung angeblich- aber jeder weiß das sie es will, um mir schlicht Probleme zu bereiten. Aber ich habe nicht die Mittel dazu und möchte es auch zZ nicht.

Ich möchte das es so weiter läuft wie bisher, alle 14 Tage. Nicht mehr und nicht weniger. Und ich schaffe es nervlich langsam nicht mehr, das ich zu ihr keinen Abstand bekomme. Ich weiss das hier jetzt gesagt wird, zum wohl des Kindes ist Kommunikation nötig, da kuss ich durch. Aber ich bin schon öfter unter ihrer Art zusammen gebrochen, ich möchte eine Reduzierung aufs absolut nötigste, sprich Abholung ist eh in der Kita, Rückgabe nur kurz ohne erneute Ansprachen und auch zwischendurch nicht ständig Nachrichten über absolute Kleinigkeiten (zb das Katzenhaare an der Kleidung des kleinen sind).

Ich möchte ungern vor Gericht um wieder die alte Ruhe in dem Umgang zu bekommen, aber wie kann ich aus der gestern aufgesetzten Vereinbarung wieder raus zur vorherigen kommen? Der Betreuung von JA habe ich bereits abends geschrieben das es so nicht geht und ich die alte Vereinbarung wieder fortführen will, kann sie mir, wie sie im Gespräch angedroht hat, eine "Zwangspause" mit meinem Sohn auferlegen wenn ich diesen Umfang nicht will/kann?

p.s. Meine Ex hat im JA gearbeitet und ist im Vorstand der KiTa, somit hat sie alle relevanten Schlüsselpersonen in ihre Interessen eingenordet.

Grüße!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2020 08:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

was für mich nicht schlüssig ist: einerseits blockiert sie und nun weitet sie den Umgang aus? Und egal wie ätzend deine Ex ist und wie fertig du bist: wieso unterschreibt man etwas, von dem man weiß, dass man es nicht einhalten kann?

Mein Rat: nimm den Umgang wie besprochen auf. Nimm auch Urlaub zusammen, zum allein wegfahren kann man niemanden zwingen (sorry, kein Geld) und vielleicht legst du fürs nächste Jahr, wenn möglich, ein paar Taler zur Seite. Es muss ja keine Flugreise sein, kleine Ferienwohnung, zelten, Jugendherberge... mach dich schlau und verbringe vielleicht einfach Exklusivzeit mit dem Jungen, das kann ja unabhängig vom Verhältnis nie schaden.

Und wenn Teile drin sind, die gar nicht gehen, wir zB der Umgang unter der Woche, teilst du den beiden Grazien mit, dass du das berufstechnisch nicht schaffst. Und wenn dann einer motzt, erinnerst du daran, dass du mit diesem Job den Unterhalt erwirtschaftest, den sie sicherlich gern weiter bekommen möchte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2020 09:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Vereinbarung über den Umgang beim JA ist rechtlich nicht bindend und es sind mit Sicherheit auch keine Sanktionen vorgesehen, wenn sie nicht eingehalten wird.

Du hast 2 Möglichkeiten:
1) Du nimmst den Umgang wie vereinbart auf und bemühst Dich alle Punkte zu erfüllen, oder
2) Du widerrufst die Vereinbarung sofort und bittest um einen neuen Termin um eine sinnvolle Vereinbarung zu treffen.

Im Fall 2 schreibst Du an die KM und das JA, dass Du den Vertrag so leid es Dir tut nicht einhalten kannst und einen neuen Termin für eine Verhandlung üder eine tragbare Vereinbarung haben möchtest. Schreibe da die Gründe rein warum es nicht geht, also das Du unvorbereitet in die Verhandlung gegegangen bist und Du deshalb wesentliche Gründe weitere Betreuungsaufgaben und der Kostenfaktor nicht bzw. nur unvollständig vorgetragen hast.

Außerdem solltest Du Dir gut überlegen, was Du kannst und was nicht, wie LBM schon geschrieben hat, es lässt sich manches organisieren. Urlaub mit dem Kind (und Deiner Partnerin oder auch ohne) gehört zum Standardumgang, das musst Du leisten können und es muss auch nicht teuer sein.
Viele Väter hätten gern einen Tag unter Woche mit dem Kind, wenn das Kind in die Schule kommt, dann wird es damit noch schwieriger.
U.U. kannst Du mehr Urlaubsbetreuung oder Brückentage wahrnehmen und dafür den Tag unter der Woche entfallen lassen oder auf alle 14 Tage ausdünnen.
Dass Du nicht auf Abruf Termine wahrnehmen kannst ist wegen der Entfernung eher einzusehen.

Trotzdem wird an Dir hängen bleiben, dass Du die Vereinbarung gebrochen hast. Leider ist es so, dass Menschen Dinge unterschreiben, weil sie sich nicht wehren können oder wollen, das ist aber bei einem erwachsenen Menschen keine Entschuldigung und Du solltest dringend vorbauen, dass das nicht wieder vorkommt. Du musst nicht alleine zum JA gehen, nimm Deine neue Partnerin oder jemand der ganz gut reden kann mit.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2020 09:39
(@wasserfee)
Registriert

wenn dasein gemeinsames Gespräch mit der KM ist kann er die neue LG nicht einfach mitnehmen. Wenn die Km was dagegen hat darf sie nicht am Gespräch teilnehmen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2020 10:04
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Finde ich auch nicht sehr Zielführend die neue zu Gesprächen mit der EX mit zu schleppen.
Anwalt, ein vertrautere Freund oder so, ja, aber nicht die neue Lebensgefährtin.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2020 10:44
(@lilly79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

was für mich nicht schlüssig ist: einerseits blockiert sie und nun weitet sie den Umgang aus?

Das ist die Kernfrage über die wir und die Familien uns seit der "Blockade" das Hirn zermartern.
Es ist nichts vor gefallen im Bezug auf das Kind, meine Lebensgefährtin hat ihr allerdings, als sie wiedermal Schimpftiraden über mich los gelassen hat, oberflächlich - nicht zu weit gegangen- gekontert bzw sie gebeten dies einzustellen da sie ja sehr wohl nach Jahren der Beziehung gewusst hat, wen sie zum Vater ihres Kindes machen will. Seit dem ist meine LG Hassobjekt Nr. 1, davor kamen sie sogar so gut zurecht, das selbst an einem Tisch sitzen und unterhalten bei Familienfeiern (welche wir dem Kleinen zuliebe ALLE gemeinsam besucht haben) kein Problem war. Wenn meine LG dabei ist, bin ich nicht ihr Spielball und das stinkt ihr. Siehe gestern😔. Es haben sich schon ganz andere Kaliber an Erwachsenen an ihr die Zähne ausgebissen.

Der Tipp jemanden (nicht sie) mit zu nehmen zum JA werde ich befolgen!

Wir machen oft Ausflüge mit meinem Sohn, selbst mit den Eltern meiner LG versteht er sich hervorragend. Den Urlaub mit ihm allein zu fordern war nur darauf abgezielt mich finanziell zu "kriegen" und schlicht Unfrieden zu stiften. Ich bin Handwerker und sie Sozialarbeiterin, nur um kurz das Verdienstverhältnis anzumerken. Sie arbeitet zudem angeblich voll - trotz Teilzeitarbeitsverhältnis, sie müsse das um irgendwann Karriere zu machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2020 13:01
(@wasserfee)
Registriert

@lilly79

NIEMAND darf ohne Erlaubnis der KM dem Gespräch beim JA beiwohnen. Umgekehrt musst du begleitende Dritte auch nicht zulassen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 15.05.2020 13:29
(@lilly79)
Schon was gesagt Registriert

@lilly79

NIEMAND darf ohne Erlaubnis der KM dem Gespräch beim JA beiwohnen. Umgekehrt musst du begleitende Dritte auch nicht zulassen.

Wasserfee

Auch der Anwalt nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2020 15:36
(@wasserfee)
Registriert

nein.
Ein Anwalt hat keine anderen Rechte als eine Privatperson.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 15.05.2020 15:40
(@inselreif)
Moderator

In der Regel reagieren Jugendämter aber sehr allergisch auf Anwälte.
Also ich wurde jedes Mal gefragt, ob ich der Anwesenheit der Anwältin meiner Exe zustimme oder das Gespräch abgebrochen werden soll.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2020 19:33




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Anwalt hat als rechtliche Vertretung die Möglichkeit an den Gesprächen teilzunehmen (mit entsprechendem Mandat). Er unterliegt dabei sogar einer höheren Schweigepflicht, da er selbst vor Gericht nicht zu einer Aussage verpflichtet wäre.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2020 23:51
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

nein.
Ein Anwalt hat keine anderen Rechte als eine Privatperson.

Falsch.

Bei der nun anstehenden Verhandlung bei Gericht darf der Anwalt Anträge einreichen und reden. In der Ladung steht ausdrücklich, dass ich das nicht darf.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2020 10:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht doch nicht um eine Gerichtsverhandlung sondern um ein freiwilliges Gespräch beim JA. Deshalb kann einer sehr wohl sagen, wenn X dabei ist, dann mache ich nicht mit. Es ist ein freiwilliges Gespräch. Das JA hat in Umgangsfragen keinerlei Entscheidungsbefugnis sondern kann nur beratend tätig werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2020 11:13
(@inselreif)
Moderator

Bei der nun anstehenden Verhandlung bei Gericht darf der Anwalt Anträge einreichen und reden. In der Ladung steht ausdrücklich, dass ich das nicht darf.

Du kannst in Deiner Sache tatsächlich keine Anträge stellen. Du hast aber eine isolierte Familienstreitsache. Hier, Kindschaftssache, wäre das anders. Davon abgesehen dass die Sache noch gar nicht gerichtlich anhängig und komplett freiwillig ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2020 12:27
(@wasserfee)
Registriert

@Slam
ich bezog mich ausdrücklich auf die Situation beim JA

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2020 12:48
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich rate von Gesprächen beim Jugendamt stets ab. Es wäre sinnvoller solche Gespräche im Rahmen einer Mediation zu führen und das würde ich auch stets anbieten. Aber das Jugendamt sieht sich stets dem verpflichtet, der das Kind betreut, meistens ist das halt die Mutter. Oder manchmal noch schlimmer: wenn der Vater betreut, passt das nicht in deren Weltbild und die versuchen Sand ins Getriebe zu streuen. Man redet bei einem solchen Gespräch oft dann einfach gegen 2 Leute an und es ist für viele Menschen schwer zu ihren Punkten zu stehen, wenn alle anderen Gesprächsteilnehmer eine andere Meinung haben.

Vielleicht guckst du mal, ob es nicht die Möglichkeit einer kostenfreien Mediation bei einem freien Träger bei euch gibt. Bei uns im Ort hat das die Carritas angeboten. Das Resultat hat natürlich an der Qualität des Mediators, aber ich habe da gute Erfahrungen gemacht.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2020 11:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oder manchmal noch schlimmer: wenn der Vater betreut, passt das nicht in deren Weltbild und die versuchen Sand ins Getriebe zu streuen.

Dies ist eher die Regel, wie die Ausnahme ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2020 14:18
(@maxmustermann1234)
Registriert

@Kasper: Jeder von uns sieht meistens nur seine eigene Perspektive. Ich sehe die von mir und meiner Partnerin, weil sie auch ein Kind von einem Mann hat, der das letzte Mal im Juli 2019 da war und sein letztes Interesse an seinem Kind im April bestand, als er gerade beim Steuerberater war und die Meldeadresse seines Kindes erfragt hat. Und das ganze, obwohl ihm 4 Nachmittag die Woche Umgang angeboten wurden, um erstmal sein Kind kennen zu lernen und dann weiter zu gucken.

Meine Partnerin musste ihn über das Jugendamt auffordern die Vaterschaft anzuerkennen (das er der Vater ist hat er nie bezweifelt). Dummmerweise zog sich ihre Scheidung über mehrere Jahre (Exmann hat Schulden gemacht auf ihren Namen und ist selbst in die Privatinsolvenz, das hat einiges verzögert), sodass der Exmann zunächst als Vater in der Geburtsurkunde stand. Nachdem meine Partnerin also eine Vaterschaftsanfechtung in Gang gesetzt hat, musste der Exmann zum Jugendamt dem ganzen zustimmen. Wir haben ihn damals gebeten auch die KiTa-Anmeldung für das Kind mit zu unterschreiben (wegen gSR). Er hat auf dem Jugendamt den männlichen Mitarbeiter gefragt, ob er das machen kann. Aussage des Mitarbeiters:

"Machen Sie das bloß nicht, wenn Sie unterschreiben, dann wird die Mutter ihnen vor Gericht einen Strick draus drehen, dass sie damit anerkennnen, dass es ihr Kind ist und sie werden sehr lange für Kind und Mutter aufkommen dürfen."

Klar sind die Mitarbeiter von Fällen, die sie dort sehen, geprägt, aber ich versuche mich auch mal in die andere Seite hinein zu versetzen und das war für meine Partnerin auch nicht schön: sie wollte wieder weiter arbeiten gehen, um nicht bedürftig zu werden, hatte nie einen Cent Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt vom Exmann gefordert und trotzdem handelt das Jugendamt so scheiße. Auch die betreuenden Elternteile regen sich häufig genug über andere Themen beim Jugendamt auf. Einig sind sich viele nur bei einem: Jugendämter gehören reformiert und wahrscheinlich muss man dazu alle Mitarbeiter erstmal austauschen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2020 13:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Max, natürlich hast Du zu einem gewissen Grad recht. Ich habe nun schon mit einigen zu tun gehabt und ich durfte auch einiges Lesen, was die so von sich geben.
Mich stört zum einen, dass die schwafeln "aus fachlicher Sicht" und erklären nicht einen Satz, was daran fachlich ist. Meist bekommt man den Eindruck, die leiern ihre Copy-Past-Sätze herunter udn wissen selber garnicht was sie on sich geben. Aber viel schlimmer, und daher lasse ich in diesem Punkt keine Gegenargumente zu - es gibt keine - Fehl- und Blöd-Entscheidungen lassen sich nicht mit Überlastung erklären. Wenn sie vom Fach sind, dann sollen sie es korrekt machen und was sie nicht schaffen bleibt liegen bzw. soll der Vorgesetzte machen.
Ich habe oft erlebt und den Eindruck bekommen, dass wenn es kompliziert wird bzw. anstrengend, dann kommen sie mit Floskeln und ihren Copy-Paste-Sätzen und sind damit Hauptverantwortliche für Probleme. Noch schlimmer wird es dann, wenn sie Straftaten begehen und diese zu vertuschen suchen, indem sie Eltern angreifen. Und wenn man anfängt sich mit dem SGB VIII zu beschäftigen, dann sind da so einige Sachen drin.

Ich halte von der Institution Jugendamt nicht viel. Echte Problemfamilien gehen die nicht an, weil sie Angst vor den Konsequenzen mit diesen Familien haben. Eine Reformation müsset im ersten Gang die Überheblichkeit der beteiligten Sachbearbeiter beseitigen und vor allem, es muss eine konsequente Strafbarkeit deren Handlungen her. Aber wie bei vielen Dingen im öffentlichen Recht, werden Straftaten dort so gut wie kaum tatsächlich überhaupt verfolgt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2020 13:44