Umgangsverfahren
 
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Umgangsverfahren

 
(@papa-ly)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Nächste Woche habe ich nun endlich einen Gerichtstermin zur Umgangsregelung, da die Kindesmutter den Umgang mehrfach boykottiert hat.

Da ich dort ohne Anwalt erscheinen werde, wüsste ich gern worauf ich bei dem Termin besonders achten und wie ich mich am Klügsten verhalten sollte??
Mit welchen Hindernissen oder Konfrontationen durch die Kindesmutter und ihren Anwalt muss ich rechnen?
Die Kinder sollen auch angehört werden, da der Anwalt der Kindesmutter dieses fordert.

Ich klage die meist übliche Umgangsregelung ein: 14 tägig von Freitag bis Sonntag, sowie hälftige Ferien etc.
Bisher lehnt die Kindesmutter jede Regelung ab.

Gruß
Papa LY

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2012 20:15
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wichtig ist es absolut ruhig zu bleiben, sich auf keine Streitgespräche mit dem Anwalt oder KM einlassen.

Klar, sachlich und deutlich vortragen was du willst.
Möglichst viel Umgang fordern.

Umgangszeiten in einem Urteil/Beschluss festlegen lassen, keinem Vergleich zustimmen.

Den Begründungen der KM für den Boykott solltest du auch sachlich und ruhig entgegentreten.

Du musst damit rechnen, das der Anwalt dich provoziert, er will damit erreichen, das du an die Decke gehst.
Lass ihn Lavern und du gehst, wie schon gesagt, sachlich und ruhig auf die Fragen ein.

Das wird ne nette Diskussionsrunde. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 20:43
(@papa-ly)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank, wedi!

Sind Umgangsverfahren eigentlich öffentlich (könnte meine Ex ihren Lebenspartner mitbringen zur Verhandlung) oder nicht öffentlich??

Gruß
Papa LY

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2012 03:19
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die sind nicht öffentlich.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 10:07
(@ghobuh)
Rege dabei Registriert

wieso gehst du ohne anwalt hin?? da darf kein Publikum rein,

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 01:39
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

Ich rate immer davon ab, ohne Beistand in das Familiengericht zu gehen. Dieser muss nicht zwingend ein Rechtsanwalt sein. Denn gerade Kindschaftsverfahren sind immer sehr emotional und es lässt sich oft kaum verhindern, dass man trotz aller Bemühungen die Ruhe und Sachlichkeit verliert. Man ist schließlich Mensch. Dann benötigt man einen Beistand, der einen bremst und der das Wort übernimmt.

Der Rat, keinesfalls einem Vergleich zuzustimmen, ist mit äußerster Vorsicht zu genießen!!!
Meistens erreicht man durch einen Vergleich mehr Umgang als durch einen gerichtlichen Beschluss. Einen solchen würde ich nur anstreben, wenn deutlich erkennbar ist - und auch das erkennt ein erfahrener und emotional nicht beteiligter Rechtsbeistand eher, als man als Vater selbst -, dass der Richter mehr Umgang für kindeswohlförderlich hält, als die KM.
Im Übrigen kann die KM gegen einen gerichtlichen Beschluss Beschwerde erheben, wenn dieser ihr nicht gefällt. Bis das OLG - mit welchem Ergebnis auch immer - dann eine rechtskräftige Entscheidung nach mehreren Monaten herbei geführt haben wird, wird sie den Umgang munter weiter boykottieren.
Vergleicht man sich aber, hat sie diese rechtlichen Möglichkeiten nicht mehr!

Hinsichtlich der Frage ob man sich vergleicht oder einen gerichtlichen Beschluss begehrt, ist es oft auch hilfreich, die Umgangsrechtsprechung des zuständigen OLG zu kennen. Ich würde beispielsweise beim Amtsgericht Dresden nicht so vergleichsbereit sein, weil ich mir mehr Erfolg beim OLG Dresden versprechen würde. Vor dem Amtsgericht Berlin hingegen würde ich eine Beschwerdeinstanz vor dem Kammergericht Berlin tunlichst vermeiden wollen. Gleiches gilt für die Kölner und die Frankfurter Familienjustiz sowie für die Amtsgerichte im Zuständigkeitsbereich des OLG Bamberg.

Viele Grüße und viel Glück,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 13:28
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

wie bekomme ich raus, was sich bei welchem Gericht lohnt...oder auch nicht? in unserem Fall ist das verfahre in Cottbus....

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 14:42
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein wichtiger Punkt fehlt noch: Unbedingt darauf hinwirken das in der Entscheidung direkt die Sanktionen bei weiterer Verweigerung der KM drinne steht. Ob das bei einem Vergleich auch geht weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Ansonsten ist die Entscheidung letztlich nicht das Papier wert auf dem Sie steht, da es keinerlei Konsequenzen gibt wenn die KM sich schlicht weg nicht daran hält.
Dann darf man direkt wieder klagen ...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:05
(@Inselreif)

Hi,

Sanktionen bei weiterer Verweigerung der KM drinne steht.

Bei einem Vergleich wird der familiengerichtlich gebilligt und die Ordnungsmittel dabei gleich mit angedroht (wenn das Gericht es nicht vergisst).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:43