Umgangsvertrag Juge...
 
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Umgangsvertrag Jugendamt gebrochen

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(@Inselreif)

Es ist müssig, Sekundärliteratur zu wälzen und dann noch zu interpretieren um am Ende festzustellen, dass man sich an die Geschwindigkeit halten muss aber eine Überschreitung von 50% noch ohne Folgen bleibt.

Susi hat es doch schon treffend bewertet:

Selbst eine gerichtliche Vereinbarung ist nicht in Stein gemeiselt, wenn sich die Umstände ändern, dann lassen sich auch solche Dinge ändern.

Also rauft Euch zusammen und findet eine Lösung, die der neuen Lage gerecht wird.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 19:02
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir nicht um die Beibehaltung des dritten Umgangs-WE, sondern um eine adäquate Änderung, z.B. als Ersatz einen verbindlichen Freitag Nachmittag/Abend bis Samstag Nachmittag oder sonstige Erweiterung der Wochenenden.

Oder dass ich das Kind, das jeden Tag bis spät im Hort sitzt, dort zu einem Spaziergang (früher) abholen darf, sofern mir möglich und es die Ex nicht tangiert (sie holt es aber nie früher).

Letzteres ist übrigens ein weiterer Problempunkt, zu dem ich noch separat einen Thread eröffnen werde.

Grüßle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2013 21:31
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

So, so, Deine Ex macht sich der Nichtbeachtung rechtlicher Hinweise schuldig. Und was willst Du dann mit dem §§ 1, 2 RKEG??? Schon mal reingeschaut? Seid ihr euch über die religiöse Erziehung uneinig??
So ein Quatsch kommt halt raus, wenn irgendwelche obskuren Internetseiten bemüht werden, die ein paar Gesetze zusammenklauben und daraus ihre Rechtsauffassung stricken.

Meinst Du, Du musst nur den richtigen Paragraphen finden, und Deine Ex sinkt andächtig zu Boden und ist ab da lieb? Nochmal zur rechtlichen Seite, da hier wieder der komische Fisch rumschwimmt: Es gibt nicht ein einziges Gesetz, dass Dir in Deinem Fall hilft. Das Recht auf Umgang ist in §1684 BGB formuliert. Konkreter Umgang ist dort nicht geregelt, sondern im Streitfall auf das Gericht verwiesen. So, das Gericht ist für Dich die einzige Alternative zu friedlicher Verhandlung mit Deiner Ex. Dort ist es aber völlig aussichtslos, einen flexiblen dritten Wochenendtermin zu beantragen, wenn Deine Ex den nicht will. Auf die Alternativvorschläge Deiner Ex hast Du mit "geht nicht so gut" reagiert. Du solltest Dir (siehe Post oben) wirklich mal konkret überlegen, was für Dich geht, das Ganze aufschreiben und Deiner Ex vorschlagen. Sie scheint ja generell was anbieten zu wollen. Wenn Du aber auf Dein drittes WE beharrst, das Du nun zeitweise hattest und nicht einsiehst, dass das vorbei ist und etwas Neues beginnt, kannst Du weiter nach Gesetzen suchen, die Dir scheinbar recht geben.

Leider ist das vergebliche Liebesmüh.

LG,
Mux

Lieber Mux,

ich finde das ein wenig polemisch und finde darin einen persönlichen Angriff, der nicht angebracht ist. Es ist selbstverständlich, dass niemand rechtliche Hinweise befolgen muss. War nur ein unwesentlicher Nebensatz.

Nein, meine Ex möchte mir nicht generell entgegenkommen.
Sie behandelt von oben herab, wo es nur geht,
lässt mich ihre Wünsche bzgl. temporärer Umgangsänderungen erfüllen und wirft mir selbst nur Happen hin, die ich aus beruflichen Gründen gar nicht umsetzen kann,
lässt das Kind lieber im Hort jeden Tag den ganzen Tag verbringen, als dass ich es zu einem kurzen Spaziergang früher abholen dürfte,
versucht das Zurückbringen des Kindes stets unangenehm und stressig zu gestalten,
ETC!!!

Dahingegen kooperiere ich, wo ich nur kann, gehe Ärger aus dem Weg...
ETC!!!

Ja, und es in der Tat so wie ein Forist oben meint. Sie arbeitete früher am WE und hat mir dieses also gönnerhaft überlassen und daraus jahrelang Nutzen gezogen.

Ich habe bereits ganz oben angedeutet, meine ich, dass ich zu deutlichen Kompromissen bereit bin. Als erstes sollte man überhaupt drei Wörter zu diesem Thema (mit ihr) wechseln dürfen, ohne angemacht zu werden... Sorry, es fällt schwer, sachlicht zu bleiben...

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2013 21:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin StaendigAerger,

wenn ein langjähriger und familienrechtserfahrener User wie @Mux mal ein paar Dinge deutlich ausspricht, ist das nicht polemisch und kein persönlicher Angriff, sondern eine Hilfe für Dich, wie Du die Dinge angehen könntest.

Niemand hier kennt Deine Ex; keiner weiss, wie sie genau gestrickt ist. Aber generell kann man sagen: Menschen gehen so weit, wie sie gehen können; auch Deine Ex. Die wird aus jahrelanger Erfahrung genau wissen, wo bei Dir die Schmerzgrenze liegt; wie lange sie mit Dir Schlitten fahren kann, bevor Du mal laut und deutlich "Stopp!" sagst. Nach Deiner eigenen Beschreibung liegt diese Grenze sehr hoch; Du lässt eine Menge mit Dir machen. Und erwartest, dass Freundlichkeit und Fairness in gleicher Weise beantwortet werden. Warum?

Irgendwelche Dinge, die Du für "Verträge" hältst, werden Dir dabei nicht weiterhelfen. Wenn Dich die User dieses Forums kollektiv bedauern, kommst Du Deinen Umgangsvorstellungen auch nicht näher. Also sei doch nicht einfach nur bockig, sondern mach ihr mal alternative Vorschläge. Drei von vier Wochenenden ohne Kind sind tatsächlich nicht so der Knaller, wenn man mit dem Kind auch mal ein paar Unternehmungen ausserhalb des Alltags vorhat.

Und vor allem: Stell nicht in den Mittelpunkt, was alles (angeblich) nicht geht, sondern kümmere Dich um das, was Du mit etwas gutem Willen möglich machen kannst. Zum Beispiel freie Tage zwischen Montag und Freitag mit Hilfe von Gleitzeit- oder Urlaubstagen. Ein kategorisches "Freitag geht nicht" bringt Dich nicht in eine bessere Position.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 22:09
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Danke, hatte das, wie ganz oben angedeutet, bereits verstanden und schätze meine formalen Chancen als gering ein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2013 22:45
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Moin StaendigAerger,

wenn ein langjähriger und familienrechtserfahrener User wie @Mux mal ein paar Dinge deutlich ausspricht, ist das nicht polemisch und kein persönlicher Angriff, sondern eine Hilfe für Dich, wie Du die Dinge angehen könntest.

Niemand hier kennt Deine Ex; keiner weiss, wie sie genau gestrickt ist. Aber generell kann man sagen: Menschen gehen so weit, wie sie gehen können; auch Deine Ex. Die wird aus jahrelanger Erfahrung genau wissen, wo bei Dir die Schmerzgrenze liegt; wie lange sie mit Dir Schlitten fahren kann, bevor Du mal laut und deutlich "Stopp!" sagst. Nach Deiner eigenen Beschreibung liegt diese Grenze sehr hoch; Du lässt eine Menge mit Dir machen. Und erwartest, dass Freundlichkeit und Fairness in gleicher Weise beantwortet werden. Warum?

Irgendwelche Dinge, die Du für "Verträge" hältst, werden Dir dabei nicht weiterhelfen. Wenn Dich die User dieses Forums kollektiv bedauern, kommst Du Deinen Umgangsvorstellungen auch nicht näher. Also sei doch nicht einfach nur bockig, sondern mach ihr mal alternative Vorschläge. Drei von vier Wochenenden ohne Kind sind tatsächlich nicht so der Knaller, wenn man mit dem Kind auch mal ein paar Unternehmungen ausserhalb des Alltags vorhat.

Und vor allem: Stell nicht in den Mittelpunkt, was alles (angeblich) nicht geht, sondern kümmere Dich um das, was Du mit etwas gutem Willen möglich machen kannst. Zum Beispiel freie Tage zwischen Montag und Freitag mit Hilfe von Gleitzeit- oder Urlaubstagen. Ein kategorisches "Freitag geht nicht" bringt Dich nicht in eine bessere Position.

Grüssles
Martin

Du fragst, warum ich das mit mir machen lasse!? Ich werde doch hier gerade wieder bestätigt, dass man das mit sich machen lassen muss, als Vater in Deutschland. Es gibt doch wohl keine Chance, zu verlangen, dass eine immerhin unterschriebene Regelung eingehalten wird.

Ich wiederhole mich: Ich erwarte nicht das dritte WE, sondern lediglich einen Hauch von sinnvollem Ausgleich. Selbstverständlich habe ich ihr per Email entsprechende Vorschläge unterbreitet. Ratet mal, was ihre Antwort war...?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2013 22:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke, hatte das, wie ganz oben angedeutet, bereits verstanden und schätze meine formalen Chancen als gering ein.

gut, dann verabschiede Dich jetzt mal gedanklich von den "formalen Chancen" und kümmere Dich um die realen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 22:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich werde doch hier gerade wieder bestätigt, dass man das mit sich machen lassen muss, als Vater in Deutschland. Es gibt doch wohl keine Chance, zu verlangen, dass eine immerhin unterschriebene Regelung eingehalten wird.

das hat nichts mit "Vater in Deutschland" zu tun, sondern schlicht mit fehlerhafter Rechtsgrundlage. Wenn Du mir ein Papier unterschreibst, dass Du mir jede Woche für lau das Auto wäschst und morgen keinen Bock mehr zum Autowaschen hast, nützt mir Deine Unterschrift auch nichts.

Ich wiederhole mich: Ich erwarte nicht das dritte WE, sondern lediglich einen Hauch von sinnvollem Ausgleich. Selbstverständlich habe ich ihr per Email entsprechende Vorschläge unterbreitet. Ratet mal, was ihre Antwort war...?

"Hauch von sinnvollem Ausgleich" ist juristisch genauso wachsweich wie Dein Umgangspapier. Vielleicht switchst Du tatsächlich mal um von "Erwartung" und "du musst", auf Angebote und Vorschläge, die nicht mit "ich verlange..." anfangen, sondern mit "könntest Du Dir vorstellen..." oder "wollen wir mal versuchen...". Dass Du Dir für Deinen "Vertrag" nichts kaufen und insbesondere keine Forderungen oder Drohungen damit verknüpfen kannst, weiss Deine Ex nämlich auch.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 23:00
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

gut, dann verabschiede Dich jetzt mal gedanklich von den "formalen Chancen" und kümmere Dich um die realen.

Die da wären?

wenn ein langjähriger und familienrechtserfahrener User wie @Mux .....

Der m.E. keiner ist, sondern, nur ein genauso ahnungsloser mit vielen gescheiterten versuchen, wie ich und sonst jeder auch, (mit Ausnahme von Martin) , alles versucht haben, nur das er sein GSR verloren hat und mir immer noch eine Antwort schuldig bleibt.

Mein Rat: vertraue Nur dir selbst, denn wenn du dich auf andere verlässt, bist du verlassen.

Grüssle Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 23:06
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

das hat nichts mit "Vater in Deutschland" zu tun, sondern schlicht mit fehlerhafter Rechtsgrundlage. Wenn Du mir ein Papier unterschreibst, dass Du mir jede Woche für lau das Auto wäschst und morgen keinen Bock mehr zum Autowaschen hast, nützt mir Deine Unterschrift auch nichts.
"Hauch von sinnvollem Ausgleich" ist juristisch genauso wachsweich wie Dein Umgangspapier. Vielleicht switchst Du tatsächlich mal um von "Erwartung" und "du musst", auf Angebote und Vorschläge, die nicht mit "ich verlange..." anfangen, sondern mit "könntest Du Dir vorstellen..." oder "wollen wir mal versuchen...". Dass Du Dir für Deinen "Vertrag" nichts kaufen und insbesondere keine Forderungen oder Drohungen damit verknüpfen kannst, weiss Deine Ex nämlich auch.

>das hat nichts mit "Vater in Deutschland" zu tun, sondern schlicht mit fehlerhafter Rechtsgrundlage
Also doch etwas mit "Vater in Deutschland".

>Wenn Du mir ein Papier unterschreibst, dass Du mir jede Woche für lau das Auto wäschst und morgen keinen Bock mehr zum Autowaschen hast, nützt mir Deine Unterschrift auch nichts.
Im Seminar über "Vertragsrecht" lernt man etwas anderes, nämlich das Gegenteil.

>"Hauch von sinnvollem Ausgleich" ist juristisch genauso wachsweich wie Dein Umgangspapier
Das mit dem Hauch war nur die Umschreibung einer "Marschrichtung". Einen konkreten Vorschlag habe ich oben gemacht. Warum tust Du so, als hätte ich das nicht gemacht. Liest Du eigentlich nur nebenher mit?

>Vielleicht switchst Du tatsächlich mal um von "Erwartung" und "du musst", auf Angebote und Vorschläge, die nicht mit "ich verlange..." anfangen, sondern mit "könntest Du Dir vorstellen..." oder "wollen wir mal versuchen..."
Das ist wirklich unfassbar, welche Unterstellungen hier gemacht. Gott rette mich. Woher weisst Du, dass ich "verlangt" habe oder "musst" geschrieben habe? Unglaublich! Halte Dich mal zurück. Ich habe ihr einfach einen "Vorschlag" geschrieben, wie man sich einigen könnte, ohne "verlangen" und "müssen".

Ich bitte bei weiteren Antworten besser das Geschriebene zu lesen und jegliche Unterstellungen zu unterlassen. Danke!

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2013 23:44




(@bester-papa)
Registriert

Wenn Du mir ein Papier unterschreibst, dass Du mir jede Woche für lau das Auto wäschst und morgenverstoßen ock mehr zum Autowaschen hast, nützt mir Deine Unterschrift auch nichts.
Im Seminar über "Vertragsrecht" lernt man etwas anderes, nämlich das Gegenteil.

Sag mal, ist das ein Seminar für Hausfrauen?
Schon mal davon gehört,  dass sich Verträge, egal ob zwischen Privatpersonen oder Geschäftsleuten, hinterher als unwirksam herausstellen können, weil sie zB gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen geltende Gesetze oder Grundrechte?

Auch eine Elternvereinbarung, ob mündlich o schriftlich,  ist ein Vertrag. Massgeblich ist hier aber ausschließlich das Kindeswohl u nicht was ein Elternteil möchte. Wenn das Gericht also zu der Kenntnis gelamgt, dass dieser Vertrag nicht dem Kindeswohl entspricht, kannst Du Dir mit Deiner Vereinbarung den Allerwertesten abwischen.

Wenn Du das 3. Umgangswochenende also per Gericht einklagen willst,, musst Du begründen, warum das dem Kindeswohl am besten entspricht.

Dafür hast Du keine guten Karten, wohl aber dafür,  einen zusätzlichen Tag in der Woche rauszuholen.

Beste Grüße
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 00:19
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Sag mal, ist das ein Seminar für Hausfrauen?
Schon mal davon gehört,  dass sich Verträge, egal ob zwischen Privatpersonen oder Geschäftsleuten, hinterher als unwirksam herausstellen können, weil sie zB gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen geltende Gesetze oder Grundrechte?

Auch eine Elternvereinbarung, ob mündlich o schriftlich,  ist ein Vertrag. Massgeblich ist hier aber ausschließlich das Kindeswohl u nicht was ein Elternteil möchte. Wenn das Gericht also zu der Kenntnis gelamgt, dass dieser Vertrag nicht dem Kindeswohl entspricht, kannst Du Dir mit Deiner Vereinbarung den Allerwertesten abwischen.

Wenn Du das 3. Umgangswochenende also per Gericht einklagen willst,, musst Du begründen, warum das dem Kindeswohl am besten entspricht.

Dafür hast Du keine guten Karten, wohl aber dafür,  einen zusätzlichen Tag in der Woche rauszuholen.

Beste Grüße
BP

Unfassbar diese Polemik hier. "Seminar für Hausfrauen" blabla, nein, sie war für Projektleiter.

Es ist trivial, dass Verträge nichtig sein KÖNNEN. Aber in der Regel -- anders als von "Brille" angedeutet -- sind sie es nicht. Die Ausnahme bilden wohl Verträge im Sorgebereich, wo ein subjektiver Angriff auf das Kindeswohl hergezaubert werden kann (selbstverständlich abgesehen von den wirklichen Angriffen auf das Kindeswohl).

Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen. Ich habe unlängst geschrieben:

dass ich nicht unbedingt denke, dass überhaupt mehr als die 08/15-Regelung bei Gericht herausspränge,
dass ich weiss, dass mein aktueller Vertrag rechtlich unwirksam ist,
dass ich nicht auf das dritte WE spekuliere,
dass ich ihr konkrete Vorschläge (Kompromisse) unterbreitet habe,
dass es eine Unterstellung ist, meine Emails zu ihr würden sich "hart" anhören,
dass ich mir vorstellen könnte, ein zusätzlicher Freitag Abend + Samstag Morgen könnte eine Lösung sein

Wer also, weil er zu faul zum Lesen ist, hier quer reinquatscht und diese Punkte erneut in Abrede stellt, der verschleppt nur die Diskussion.

Es verbleibt nur zu fragen:

Wie hoch ist denn überhaupt die Chance, dass ein Gericht angesichts des gaaaanz oben beschriebenen Kontext in meinem Fall (50% Mehr Betreuung als Standard und das seit 3 Jahren) mir "mehr" zugesteht als den Standard -- in welcher Form auch immer???

Und was soll ich mit einem zusätzlichem Tag in der Woche, wenn ich erst um 19h nach Hause komme?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 00:34
(@bester-papa)
Registriert

Du bist aber offenbar auch zu faul zum Lesen.
Was hast Du denn für Argumente pro Kindeswohl?
Ausser der Tatsache, dass Du einen schriftlichen Vertrag besitzt?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 00:54
(@bagger1975)

Servus StaendigAerger,

bei Dir scheint der Name ja dann Programm zu sein...

Das Forum hat für gewisse Menschen den "guten" Nachteil, dass es keine kostenlosen Wunschantworten liefert...

Für soetwas empfiehlt sich der Besuch beim Anwalt um die Ecke, der gerne auch mal über 200,- EUR/Stunde dafür nimmt, Mandanten nach dem Mund zu reden u. über vertragliche Fragen weiter aufzuklären...natürlich ohne Garantie, dass da für Dich und das Kind etwas herum kommt...

Scheena Gruaß

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 01:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Also doch etwas mit "Vater in Deutschland".

nein, das ist meistens nur der Wettlauf um die optimale Opferposition.

>Wenn Du mir ein Papier unterschreibst, dass Du mir jede Woche für lau das Auto wäschst und morgen keinen Bock mehr zum Autowaschen hast, nützt mir Deine Unterschrift auch nichts.
Im Seminar über "Vertragsrecht" lernt man etwas anderes, nämlich das Gegenteil.

wenn man in diesem Seminar aufpasst (nicht nur die ersten 5 Minuten lang), lernt man, dass ein Vertrag ohne Sanktions- und Durchsetzungsmöglichkeiten nichts wert ist. Was willst Du mit einem Arbeitsvertrag ohne die Möglichkeit, ausstehenden Lohn einzuklagen und ggf. zu pfänden? Mit einem Mietvertrag, der Dich nur zu Mietzahlungen verpflichtet, ohne dass Du daraus auch das Recht auf die Nutzung einer Wohnung ableiten kannst?

Es ist eben ein Irrtum, ein wertloses Stück Papier für einen Vertrag zu halten mit der Begründung, das stünde ja drauf. (Hint: Wenn Du stattdessen "500 EUR" auf das Papier schreibst, ist es trotzdem kein Geldschein.)

Das ist wirklich unfassbar, welche Unterstellungen hier gemacht. Gott rette mich. Woher weisst Du, dass ich "verlangt" habe oder "musst" geschrieben habe? Unglaublich! Halte Dich mal zurück.

sagen wir mal so: Wenn Du mit der Mutter Deines Kindes so umgehst wie hier bereits nach wenigen Stunden mit wildfremden Menschen, die Dir zu helfen versuchen, verwundert es nicht wirklich, dass Du mit ihr Probleme hast und dass sie mit Dir Schlitten fährt. Insofern schliesse ich mich gerne dem Rat von @bagger an:

Für soetwas empfiehlt sich der Besuch beim Anwalt um die Ecke, der gerne auch mal über 200,- EUR/Stunde dafür nimmt, Mandanten nach dem Mund zu reden

Für 200 EUR pro Stunde hält der Anwalt sogar die Klappe, wenn Du keine Widerworte hören willst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 02:01
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe in keinem einzigen Fall die Antwort, dass ich wenige Chancen habe etc., kritisiert. In keinester Weise kann man aus meinen Aussagen herauslesen, dass mir nach dem Mund geredet werden soll. Wo denn???

Ich habe nur zwei Dinge kritisiert:

1. dass ständig geschrieben "Du musste verstehen...", "Du musste einsehen..." etc., obwohl ich ja bereits geschrieben habe, dass ich es verstehe und einsehe.

2. dass ich in einem Fall persönlich angegriffen wurde, und in dem anderen Fall mir einfach unterstellt wird, ich würde negativ mit meiner Ex kommunizieren.

Ich finde es sehr schade, dass sich gerade in Punkt 2 der betreffende Moderator nicht selbst an der Nase packt, und sagt "Ja, stimmt, in diesem Punkt hat der Mensch faktisch recht, das hätte ich nicht schreiben brauchen. Auch ich bin nicht perfekt.". Es ist tatsächlich so, dass ich bzgl. der Ex viel hingenommen habe, Streit aus dem Weg gehe, immer formal freundlich kommuniziere etc. Alles oben angedeutet. Daher springen mir solche Unterstellungen stark ins Auge.

Vertragsrecht: Ich hatte mich auf eine generelle Aussage zu Verträgen geäussert und bin auf den Aspekt der Durchsetzungsfähigkeit nicht eingegangen. Aber was Du nun schreibst -- dem stimme ich voll und ganz zu.

Kindeswohl: Danke für den Hinweis. Ich weiss, ich muss mich damit beschäftigen, mit dem Kindeswohl zu argumentieren. Ich darf nur kurz entgegenhalten: Meine Ex möchte etwas ändern. Vielleicht sollte sie auch mal mit dem Kindeswohl argumentieren. Warum war es denn scheinbar drei Jahre Kind-gerecht und ist es nun plötzlich nicht mehr?

"Vater in Deutschland":
Nun, wir wissen doch, dass die Sache in anderen Ländern anders läuft. In vielen unserer Nachbarländer wird von vorneherein ein 50/50-Modell angestrebt -- etwas was man hier wohl erst gar nicht versuchen braucht, oder? Auch laufen wohl nicht solche unfairen Auslegungen zu Ungunsten der Väter wie bei uns, nach allem, was ich gelesen habe. Was die Andeutung dieser Realität mit "optimaler Opferposition" zu tun hat, entzieht sich mir völlig. Vielleicht sollten wir betroffenen Väter die Sache mal realistischer betrachten und einsehen, dass bzgl des Umgangsrechts in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird und vieles im Argen liegt, als anstatt dessen nur auf denjenigen, der das als ungerecht empfindet, mit dem Finger zu zeigen und zu sagen "Weichei".

Falls noch jemand zu meinen zuletzt oben formulierten Restfragen etwas zu sagen -- bitte ohne Unterstellungen und Polemik -- dann freue ich mich sehr.

Danke auf jeden Fall bis hierhin. Habe Vieles mitgenommen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 03:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wie hoch ist denn überhaupt die Chance, dass ein Gericht angesichts des gaaaanz oben beschriebenen Kontext in meinem Fall (50% Mehr Betreuung als Standard und das seit 3 Jahren) mir "mehr" zugesteht als den Standard -- in welcher Form auch immer???

Naja, vor Gericht und auf hoher See... - ich denke, den Spruch kennst Du.

Zumal es den einen Standard nun auch schon wieder nicht gibt. Wenn Du als Standard die jedes-zweite-WE-Regelung definierst, dann kann das Sa und So bedeuten,aber auch auch Fr Abend bis Mo morgens. Das ein Gericht angesichts der bislang gelebten und dokumentierten Regelung vielleicht eher mehr als weniger vorschlägt oder beschliesst, mag nahe liegen, wenn es aus Kindeswohl-Sicht opportun ist (und ich gehe mal davon aus, dass die KM dies bestreiten wird). Die Frage wird sein, ob  Du - falls es dazu käme - mehr Umgang unter der Woche wahrnehmen kannst!? Dass  ein Gericht die bisherige Regelung, bei der die KM Dir mehr WE zusteht, aufrecht erhält halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Also solltest Du Dir die Frage stellen, ob sich eine gerichtliche Klärung mit all dem Stress lohnt. Oder ob Du nicht versuchst, Dich mit der KM auf eine angepasste Neuregelung des Umgangs zu einigen, bei der vielleicht weniger Umgang als jetzt aber mehr als der "Standard" herausspringt - zum Wohle des Kindes.

Ja, es ist unbefriedigend, dass ein 50/50 WM nicht einklagbar ist, aber das ist leider der aktuelle rechtliche Rahmen in dieser unser Republik. Darüber zu lamentieren hilft Dir und Eurem Kind jetzt nicht weiter. 

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 04:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

In keinester Weise kann man aus meinen Aussagen herauslesen, dass mir nach dem Mund geredet werden soll. Wo denn???

in Internet-Foren wird niemand danach beurteilt, wie er sein möchte oder sich selbst sieht, sondern nur danach, wie er sich verhält. Und Leute anzupampen, die einem helfen wollen und die man nicht kennt, weil einem deren Antworten nicht passen, führt eben (auch) zu diesem Schluss.

"Vater in Deutschland":
Nun, wir wissen doch, dass die Sache in anderen Ländern anders läuft. In vielen unserer Nachbarländer wird von vorneherein ein 50/50-Modell angestrebt -- etwas was man hier wohl erst gar nicht versuchen braucht, oder?

Mal abgesehen davon, dass da viel Hörensagen dabei ist (auch französische Eltern streiten bei Trennungen bis auf's Messer): Was haben die Gepflogenheiten unserer Nachbarländer mit uns zu tun? Woraus ergibt sich die (angebliche) Notwendigkeit, Gesetze und Gewohnheiten unserer Nachbarn zu übernehmen? Und woraus die Annahme, man müsse sich nur hier dieses und dort jenes aus den nationalen Gesetzen anderer Länder herauspicken und bekäme dann ein perfektes Rechtssystem?

"Wechselmodell als Standard" hört sich zunächst nett und "gerecht" an. Mit hoch zerstrittenen Eltern kann es aber gar nicht funktionieren; so wenig wie "Doktortitel für alle". Und es würde mit anderen Grundrechten - zum Beispiel der Personenfreizügigkeit - kollidieren. Wie soll man es praktisch leben, wenn ein Elternteil nach der Scheidung weit wegziehen will oder aus beruflichen Gründen muss?
Vernünftige Eltern einigen sich selbst auf gemeinsame Weiterbetreuung ihrer Kinder. Unvernünftige kann man nicht dazu zwingen, weil die Leidtragenden dieses Gerechtigkeitswahns die Kinder wären.

Auch laufen wohl nicht solche unfairen Auslegungen zu Ungunsten der Väter wie bei uns, nach allem, was ich gelesen habe. Was die Andeutung dieser Realität mit "optimaler Opferposition" zu tun hat, entzieht sich mir völlig. Vielleicht sollten wir betroffenen Väter die Sache mal realistischer betrachten und einsehen, dass bzgl des Umgangsrechts in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird und vieles im Argen liegt, als anstatt dessen nur auf denjenigen, der das als ungerecht empfindet, mit dem Finger zu zeigen und zu sagen "Weichei".

"Opferposition" steht in der Regel für eine selbst gewählte Rolle namens "ich bin eine arme Sau, und man muss mir jetzt gefälligst mal sofort helfen." Und "sollten wir mal" heisst in der Regel "ich selbst habe keine Lust dazu". Es hindert Dich niemand daran, entsprechende Petitionen zu starten oder mit Deinem Bundestagsabgeordneten zu sprechen, damit er mit seiner Fraktion eine passende Gesetzesvorlage einbringt.

Auf dem Silbertablett bekommt man es nicht serviert. Wenn aber nicht einmal die direkt Betroffenen sich engagieren, ist auch das ein Signal an den Gesetzgeber. Es lautet: "Es ist alles gut, wie es ist".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 11:41
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo StaendigAerger,

2. dass ich in einem Fall persönlich angegriffen wurde, und in dem anderen Fall mir einfach unterstellt wird, ich würde negativ mit meiner Ex kommunizieren.

Ich finde es sehr schade, dass sich gerade in Punkt 2 der betreffende Moderator nicht selbst an der Nase packt, und sagt "Ja, stimmt, in diesem Punkt hat der Mensch faktisch recht, das hätte ich nicht schreiben brauchen. Auch ich bin nicht perfekt.".

Wenn Du mich mit dem persönlichen Angriff gemeint hast kann ich Dir nur versichern - und wie von Martin dankenswerter Weise auch schon richtiggestellt - dass ich Dich nicht persönlich angegriffen habe. Solltest Du Dich dennoch verletzt fühlen, tut mir das leid, denn unsere Absicht ist hier zu helfen. Einen Angriff kann ich aber selbst bein mehrfachen Lesen nicht entdecken. Ich habe nichts anderes geschrieben, als dass Du auf dem Holzweg bist, wenn Du meinst, Du musst Dir nur einen passenden Paragraphen suchen, um Argumente oder eine Handhabe gegen Deine Ex zu haben. Und ein wenig Polemik darf ja wohl noch erlaubt sein?

Ich sehe aber weiterhin, dass die Antworten, die man Dir gibt, bei Dir nicht zu den richtigen Schlussfolgerungen führen. Also nochmal von mir der Vorschlag: Formuliere doch mal konkret den Umgang wie Du ihn Dir vorstellst und realisieren kannst (also mit Wochentag, Uhrzeit, etc). Diesen Vorschlag vergleiche bitte mit dem Istzustand. Über die Differenzen versuche mit Deiner Ex zu verhandeln. Ich würde hier entweder einen Gesprächstermin anbieten oder wenn das nicht realistisch erscheint, den Vorschlag schriftlich unterbreiten. Wenn dann keine Reaktion erfolgt, nach einer angemessenen Zeit nochmal nachfragen, dann Vermittlung übers Jugendamt. Letzter Schritt ist das Gericht. Und entgengen Deinen Schlussfolgerungen ist eine Umgangsregelung vor Gericht sehr gut durchzusetzen. Eine Garantie, dass der Richter, das Beantragte abnickt gibt es allerdings nicht. Je realistischer und überzeugender das Umgangskonzept ist, desher höher sind i.d.R. die Chancen. Mit Richtern kann man Pech oder Glück haben, das ist alles nicht konkret vorherzusehen. Das entbindet Dich allerdings nicht einer guten Vorbereitung.

LG,
Mux

@wedi

Die da wären?Der m.E. keiner ist, sondern, nur ein genauso ahnungsloser mit vielen gescheiterten versuchen, wie ich und sonst jeder auch, (mit Ausnahme von Martin) , alles versucht haben, nur das er sein GSR verloren hat und mir immer noch eine Antwort schuldig bleibt.

Ich muss Dir da leider widersprechen. Ich bin weder ahnungslos noch gescheitert. Ich sehe meinen Sohn regelmäßig und mein Verhältnis könnte nicht besser sein. Um das zu erreichen waren zahlreiche Umgangsverfahren notwendig. Aus diesem Grund hat man mir das GSR verweigert (das war aber auch schon das einzige, das gescheitert ist). Seit fast 10 Jahren mache ich das nun. Ich verstehe also nicht ganz worauf Dein persönlicher Angriff beruht. Dein Fall tut mir leid, sollte aber nicht zu unreflektierten Unterstellungen führen.

LG,
Mux

Edit: div. Fehler

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 12:10
(@staendigaerger)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
in Internet-Foren wird niemand danach beurteilt, wie er sein möchte oder sich selbst sieht, sondern nur danach, wie er sich verhält. Und Leute anzupampen, die einem helfen wollen und die man nicht kennt, weil einem deren Antworten nicht passen, führt eben (auch) zu diesem Schluss.

Ich habe de facto(!) Niemanden "angepampt", sondern es wurde mir definitiv (bitte bitte mal gründlich oben lesen) aus dem Nichts heraus(!) von Dir unterstellt, ich würde in negativer Art mit meiner Ex-Frau kommunizieren und solle es doch einfach mal mit Freundlichkeit versuchen. Zeige mir bitte auf, welche diesbezüglich relevante Aussage(!) von ich geschrieben habe, aus der man das ableiten könne. Andererseits sage ich Dir: Ich fühle mich von Dir in sehr negativer Weise voller Unterstellungen angesprochen (angepampt) und empfinde Dich mir gegenüber sehr unfreundlich und vorurteilsbeladen. Auch wenn Du hier der große Moderator bist und vor Selbstbewusstsein nur so strotzt, könnte ein wenig Selbstkritik in diesem Fall nicht schaden.

Aber damit lasse ich es gut sein, denn ich möchte noch weitere Fragen in diesem Forum stellen, und lade Dich herzlich dazu ein, mir zu helfen, falls Du Zeit und Lust hast.

"Wechselmodell als Standard" hört sich zunächst nett und "gerecht" an. Mit hoch zerstrittenen Eltern kann es aber gar nicht funktionieren; so wenig wie "Doktortitel für alle". Und es würde mit anderen Grundrechten - zum Beispiel der Personenfreizügigkeit - kollidieren. Wie soll man es praktisch leben, wenn ein Elternteil nach der Scheidung weit wegziehen will oder aus beruflichen Gründen muss?
Vernünftige Eltern einigen sich selbst auf gemeinsame Weiterbetreuung ihrer Kinder. Unvernünftige kann man nicht dazu zwingen, weil die Leidtragenden dieses Gerechtigkeitswahns die Kinder wären.
"Opferposition" steht in der Regel für eine selbst gewählte Rolle namens "ich bin eine arme Sau, und man muss mir jetzt gefälligst mal sofort helfen." Und "sollten wir mal" heisst in der Regel "ich selbst habe keine Lust dazu". Es hindert Dich niemand daran, entsprechende Petitionen zu starten oder mit Deinem Bundestagsabgeordneten zu sprechen, damit er mit seiner Fraktion eine passende Gesetzesvorlage einbringt.

Keiner behauptet und kommt auf die Idee, dass sich in anderen Ländern die Paare nicht auch bis auf Messer bekämpfen (da es sich um homo sapiens handelt), aber die Ausgangssituation ist eine andere. Ich habe selbst Kontakte dahin und es hautnah mitbekommen. Mein Gerechtigkeits-Empfinden und auch dass, was ich derzeit bzgl. Kindeswohl erlebe, sagen mir, dass ein 50/50-Modell ein besserer Ausgangspunkt für Sorgerechts-Verhandlungen wäre. Dass man in vielen Fällen davon abweichen müsste, versteht sich von selbst. Aber dass es in so wenig Fällen überhaupt zustande kommt wie in Deutschland, das erscheint nicht richtig. Und dass ein Vater, der sein Kind zu 45% betreut, dennoch den vollen Unterhalt zahlen muss ist es auch nicht. Offenbar sieht man es in vielen(!) anderen Ländern anders und die sind nicht durchweg dumm.

So, und das Obige ist NUR MEINE MEINUNG. Du darfst etwas anderes vertreten. Aber aus meiner Meinung (erneut?) das Wort "Opferrolle" (=Weichei) herauszuziehen, empfinde ich schlichtweg als frech und polemisch. Ich bitte um mehr SACHLICHKEIT und RESPEKT!!!

Auf dem Silbertablett bekommt man es nicht serviert. Wenn aber nicht einmal die direkt Betroffenen sich engagieren, ist auch das ein Signal an den Gesetzgeber. Es lautet: "Es ist alles gut, wie es ist".

Da stimmen wir Beide völlig überein. Nur fange ich mangels Zeit "klein" an, indem ich diese Sachlage auch in meinem Bekanntenkreis, die davon völlig ahnungslos sind, schildere und dabei versuche, es möglichst objektiv zu tun. Es handelt sich oft um klar und  strukturiert denkende Menschen wie z.B. Mathematiker etc. (bitte hier nicht schon wieder polemisieren!), die oft unglaublich erstaunt sind: "Ist das wirklich so? Das ist ja unfassbar. Das in Deutschland....". Und aus diesem Grund, und nicht weil ich mich in die Opferrolle begebe, spreche ich von dem "System Deutschland" und "Väter in Deutschland". Aber ich möchte das Thema nun verlassen, es ist zu komplex.

Ich sehe aber weiterhin, dass die Antworten, die man Dir gibt, bei Dir nicht zu den richtigen Schlussfolgerungen führen. Also nochmal von mir der Vorschlag: Formuliere doch mal konkret den Umgang wie Du ihn Dir vorstellst und realisieren kannst (also mit Wochentag, Uhrzeit, etc). Diesen Vorschlag vergleiche bitte mit dem Istzustand. Über die Differenzen versuche mit Deiner Ex zu verhandeln. Ich würde hier entweder einen Gesprächstermin anbieten oder wenn das nicht realistisch erscheint, den Vorschlag schriftlich unterbreiten. Wenn dann keine Reaktion erfolgt, nach einer angemessenen Zeit nochmal nachfragen, dann Vermittlung übers Jugendamt. Letzter Schritt ist das Gericht. Und entgengen Deinen Schlussfolgerungen ist eine Umgangsregelung vor Gericht sehr gut durchzusetzen. Eine Garantie, dass der Richter, das Beantragte abnickt gibt es allerdings nicht. Je realistischer und überzeugender das Umgangskonzept ist, desher höher sind i.d.R. die Chancen. Mit Richtern kann man Pech oder Glück haben, das ist alles nicht konkret vorherzusehen. Das entbindet Dich allerdings nicht einer guten Vorbereitung.

Sorry, ich war da zu empfindlich. Gestern gab's wieder "Vorfälle".
Schlussfolgerungen, doch: Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich vor Gericht ziehe, auch wenn es dringend notwendig wäre, selbst nur eine Minimalregelung rechtlich abgesichert in Händen zu halten. Wäre auch das Beste für beide Seiten, denn wenn die Gegenseite aufgrund eines solchen Papiers nicht auf die Idee kommt, Spielchen zu spielen, dann vermeidet es ja insgesamt Ärger und auch dem Kind ich gedient.
Danke für den Hinweis mit dem Umgangskonzept. Ja, falls wieder Kontakt mit dem JA entsteht oder schlimmstenfalls Gericht, sollte ich nicht vergessen, in dieser Weise ganzheitlich und struktuiert vorzugehen. Meiner Ex bereits übersandt habe ich, wie gesagt, mehrere freundliche(!) Vorschläge mit deutlicher Kompromisbereitschaft.

Findet ihr also, dass der Wunsch, wie mehrfach geäussert, nach einem Freitag Abend bis Samstag Mittag als Ausgliech für das dritte WE zu viel von mir verlangt ist? Es ist ja bei meinem Umgang so, dass ich erst mal die normalen Alltagsgeschehnisse durchgehen und auch die Hausaufgaben mit ihm machen "muss", bevor richtiges Freizeit-Feeling aufkommt. Die Kindsmutter muss dies nicht am WE nachholen.

Ich frage mal so vorsichtig, nicht, dass ich wieder unverschämter Forderungen bezichtigt werde... 🙂

Nochmals Danke für die Tipps.

Grüße 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 14:01




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