Hallo zusammen,
Ich habe momentan den fall, das meine ex mir meine 6 Monate alte Tochter vorenthällt.
Wir sind nun etwas über 2 Monate getrennt und seid dem habe ich sie nicht mehr sehen dürfen, da die Mutter das verweigert. Auch wenn ich (mit termin) bei ihr war, hat sie meine Tochter vorher "beiseite geschafft". Natürlich habe ich Hilfe beim jugendamt gesucht,die haben sich dann auch nach langer Zeit eingeschalltet. Meine ex hat dann aber angefangen, beim Jugendamt lügen Geschichten zu erzählen (Belege über die unrichtigkeit vorhanden) und dadurch verlangt, das das Jugendamt mir den Umgang zu verweigern. Mehrere Anzeigen wegen Verleumdung sind bei der Polizei erstattet. Das Jugendamt hat daraufhin, ohne einmal nach zu fragen, mir nach und nach mein recht an meiner tochter eingeschrenkt. Bis zu dem punkt, das ich meine Tochter nur einmal die Woche für 1,5 Stunden unter begleitung sehen darf. Erster Termin wäre in der ersten Januar woche. Die erfundenen Gerüchte reichen von "kinderschläger" bis hin zu " ich würde ihr drohen, das ich sie kalt machen würde" und " das ich meine eigene Tochter entführen wollen würde". Diese Vorwürfe sind nachweislich erfunden.
Ausserdem hat der jugendamt Mitarbeiter bei dem letzten Termin zu meiner ex gemeint, das ich vor gericht mehr Rechte bekommen würde und sie froh sein kann, das sie von ihm soviel Zugeständnisse bekommt. Denn schließlich gäbe es keinen Grund zur Annahme einer kindswohlgefärdung von meiner seite. Dieses habe ich auf Tonband aufgenommen.
Nun meine frage:
Ist das Vorgehen rechtens von Seiten des jugendamtes und was kann ich machen, um meine Tochter mehr zu sehen,bezw. besteht sogar die möglichkeit, durch solche Sachen das alleinige aufentalsbestimmungsrecht zu brkommen?
Aktenkundig beim JA sind selbstmord Androhungen von Seiten der KM und hässliche Gewalt von Seiten der KM gegen mich ist Aktenkundig bei der Polizei. Das letzte ist auch wieder durch ein Tonband belegbar. Die selbstmordandohungen sind durch SMS und einem Mitarbeiter von profamilia belegbar.
Was habe ich nun für Möglichkeiten?
Hat niemand einen Rat oder eine idee, die mir weiterhelfen könnte :question:
Hallo,
Dein Problem ist, dass die Sache hoch emotional gespielt. Mitschnitte von was auch immer solltest Du tunlichst für Dich behalten. Du hast nämlich gar nicht das Recht etwas ohne Wissen der/des anderen aufzunehmen.
Was den Umgang angeht. Da Dein Kind noch relativ klein ist, sollte eher kürzerer Umgang und dafür häufiger stattfinden.
Ansonsten solltest Du umgehnd Umgangsklage beim Gericht einreichen. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass das JA in dieser Frage etwas zu sagen hätte. Zwar wird es ein Gericht nicht mögen, wenn es zuvor keinen Einigungsversuch beim JA gegeben hat, aber das JA hat hier keinerlei Entscheidungsbefugnis.
Also, reiche Klage ein, da eine Einigung mit der KM nicht möglich ist und eine Einigung beim JA nicht möglich ist. Irgendwelche "Beweise" solltest Du im Moment auf alle Fälle für Dich behalten. Ein Famliengericht entscheidet anders.
VG Susi
Ja gut und schön, so wirklich weiter bringt mich die Antwort aber auch nicht weiter. Das ich wohl vor gericht müsste, da habe ich ja schon fast gerechnet.
Trotzdem danke
Hi.
Ich denke, Du hast eine gute Antwort von Susi bekommen. Was reicht Dir denn daran nicht?
Ich denke nicht, dass Selbstmorddrohungen oder die Vorwürfe reichen, Die das ABR zu übertragen.
Nimm Dir einen Fachanwalt für FamRecht, formuliere Deine Umgangsvorstellungen, fordere etwas mehr und dann ab zum Famgericht.
Das läuft ja schon. Wie gesagt, lieben Dank für die antworten.
(...)
Ansonsten solltest Du umgehnd Umgangsklage beim Gericht einreichen.
(...)
Also, reiche Klage ein,
(...)
Susi,
mir fällt auf, daß Du immer wieder von 'Klagen' sprichst.
Ich hatte schon an anderen Stellen darauf hingewiesen:
In Familiensachen gibt es nach FamFG Anträge, Beteiligte und Beschlüsse - keine Klagen, Kläger und Urteile.
Da zB in Sachen Umgang keine Anwaltspflicht besteht, sollten Ratsuchende mit der korrekten Nomenklatur versorgt werden.
W.
Das bringt mich doch etwas weiter in meiner sachen!
Dann stelle ich doch mal die frage, was ich für Möglichkeiten haben, bezw. Was ich an Anträgen stellen kann/muss um zu meinem recht als Vater komme , den Umgang mit meiner tochter zu bekommen.
Und wie wären die Aussichten bei einem Antrag auf alleiniges aufentalsbestimmungsrecht, wenn ich gleich mit anzeige, das die KM normalen Umgang bekommen würde.
Wie ich gelesen habe, ist die Verweigerung des väterlichen umgang eine Art der kindswohlgefärdung und mit dem Zusammenhang das die KM dieses durch erfundene Geschichten bestärkt und dazu dann auch noch zu gewalttätigen Ausbrüchen neigt (selbstverständlich beweisbar und angezeigt) und dieses durch eine Diabetes Erkrankung je nach zuckerspiegel, verstärkt unkontrollierbar wird und der Verdacht auf Depression besteht , wird das doch zu einer akuten gefärdung, oder sehe ich das nun falsch?
Ich hatte schon an anderen Stellen darauf hingewiesen:
In Familiensachen gibt es nach FamFG Anträge, Beteiligte und Beschlüsse - keine Klagen, Kläger und Urteile.
Man kann natürlich klugsch.... wo man kann ... Wie man das nennt, ist humpe. Und dass man in diesem emotionalen Bereich ohne Anwalt leicht eine Bauchlandung hinlegt, ist auch schon hinreichen und umfangreich dokumentiert worden ... also kann ich nur dazu raten, sie einen Fachanwalt zu nehmen ... und nein, ich verdiene nichts daran.
Aber weiter ...
Das bringt mich doch etwas weiter in meiner sachen!
Dann stelle ich doch mal die frage, was ich für Möglichkeiten haben, bezw. Was ich an Anträgen stellen kann/muss um zu meinem recht als Vater komme , den Umgang mit meiner tochter zu bekommen.
Rechtsberatung darf hier nicht durchgeführt werden. Und auch die Wiederholung von Fragen bringt nicht immer die erwünschte Antwort.
Und wie wären die Aussichten bei einem Antrag auf alleiniges aufentalsbestimmungsrecht, wenn ich gleich mit anzeige, das die KM normalen Umgang bekommen würde.
Träum weiter ... das Kind ist 6 Monate alt. Das ist ein Alter, auf den noch mit "Schangerschaftdepressionen" reagiert werden kann, oder ein Anwalt zaubert ein anderes Argument aus dem Hut.
Du machst den großen Fehler, und dieser wurde hier noch nciht angesprochen, dass Du glaubst, dass Jugendamt hätte irgendeine Befugnis. Nur für Dich zum Mitschreiben:
Das Jugendamt kann verfügen, dass es morgen regnet ...
Ob sich das Wetter daran hält, ist dann eine andere Sache.
Also, wenn Du mit der Vermittlung des ASD (JA) nicht einverstanden bist, dann bleibt Dir nix anderes über, wie eine "Klage" einzureichen. Der ASD kann alles mögliche sagen udn auch der KM recht geben, aber was die sagen, ist völlig egal, es muss sich keiner daran halten. Völlig straffrei und ohne Folgen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi volflo.
Ob die Mutter krass ist, zu viel Zucker oder sonstwas im Blut hat, gelegentlich traurig ist, das ist belanglos, solange das Kind nicht zu Schaden kommen kann. Die Interventionsschwelle ist sehr hoch.
Dreck und Lügen solltes Du einfach souverän ins Leere laufen und fliegen lassern.
Du bist Vater und das lebt man im Zusammenleben mit dem Kind, im Umgang aus.
Welcher 'Umgang' einem Säugling zuträglich ist, das ist recht umstritten. Gerichte neigen immer stärke dazu, auch kleinsten Kindern Umgang mit Übernachtungen mit ihren Vätern zuzusprechen, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen.
Stell Dich in dem Alte rdes Kindes auf erbitterten Widerstand ein. Mit Eintritt in die Schule wird es dann erheblich einfacher.
Deine nächste Aufgabe könnte es sein, Dir ein eine Umgangsregelung auszudenken, die Du zuverlässig organisieren willst und kannst, auch über ein paritätisches Wechselmodell könntest Du nachdenken.
Diese URegelung trägst Du dann als Entwurf für eine Elternvereinbarung im sog. Dreisprung vor:
> Bitte an die Mutter, Reaktionsfrist 10 Tage.
> ggf. Antrag beim JAmt auf Vermittlung zum Umgangsrecht, Frist 14 Tage.
> ggf. Antrag beim FamGericht auf Regelung des Umgangsrechts. Dort besteht Beschleunigunggebot.
Für so einen gerichtlichen Regelungsantrag reicht ein 'Dreizeiler'. Einfache Begründung.
Anwalt ist rausgeworfenes Geld und auch das falsche Zeichen im Verfahren!
W.
Moin Volfo,
Dieses habe ich auf Tonband aufgenommen
wie Kasper wüde ich Dir auch zu einem guten Anwalt für FamRecht raten. Gerade die von Dir dargestellte Aktion der Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes kann u.U. eine Straftat sein und bringt Dir nirgendswo etwas- ausser weiteren Problemen.
Gerade wenn Du hier recht "unbedarft" bist, solltest Du kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.
@ Wildlachs: Ein schlechter Anwalt ist sicher rausgeworfenes Geld. Deshalb das Forum nutzen (RA-Suche) bzw. sich mit dem Forum weiter austauschen. Es gibt auch gute Anwälte da draußen. Gruß Ingo
Moin Ingo,
was zeichnet dMn einen 'guten' bzw. einen 'schlechten' Anwalt aus?
Ich meine
Beratung; ja, im Verfahren hier grundsätzlich: Nein.
Nachteile von Anwälten:
- sie setzen uU das falsche Zeichen in Dingen, in denen sich Eltern einigen sollten
- bringen schon durch ihre Anwesenheit zu viel Schärfe ins Verfahren (wie Waffen in Kriegsgebiete)
- können bestimmte Dinge nicht vertreten, weil staatstragende Organe der Rechtspflege
- beraten nach wirtschaftlichen Eigeninteresse
Vorteile:
- sie können den Mandaten emotional puffern, wenn sie es können
- kennen das Gericht und sein Personal und uU auch die Behörden recht gut
Wir haben hier in der Selbsthilfeorganisation EINFACHVATER sehr gute Erfahrungen gemacht mit ausgebildeten Mediatoren/Beiständen vor Gericht und auch schon bei der anwaltlichen Beratung.
Anträge an sich stellen wirklich keine hohen juristen Anforderungen, Vorlagen gibt es hier und im Nachbarforum.
Anwälte leben vom langen Streit, haben ganz andere Konfliktlösungen im Kopf als Mediatoren.
Wenn man einen Anwalt findet, der auch Mediation gelernt hat, dann den. Gute Kräfte kosten aber ein Vermögen und verlangen nicht selten schon mal 2 1/2 KEuro vorab, bevor sie überhaupt anfangen.
W.
Moin Wildlachs,
da ich auch schon beruflich mit Anwaltsschreiben zu tun hatte:
Ein guter Anwalt setzt sich vollkommen für seinen Mandanten ein, baut logische, messerscharfe Schriftsätze auf und nutzt seine gesamte Rechtskenntnis. Er ist Organ der Rechtspflege.
Ein guter Anwalt wird Dir z.b. auch offen sagen, dass viele seiner Kollegen nur auf strittige Fälle aus sind, da es dort mehr Kohle zu verdienen gibt. Und er wir Dir als Auftraggeber folgen, wenn Du einen einvernehmlichen Weg gehen möchtest und Dich gut beraten.
Anträge an sich stellen wirklich keine hohen juristen Anforderungen, Vorlagen gibt es hier und im Nachbarforum.
würde ich massiv Gegenhalten. Allein die Forenerfahrung hier zeigt, dass ein Großteil der Betroffenen viel zu gefangen in der Emotionalität ist. Was vollkommen verständlich ist. Nur mit Vorwürfen geschwängerte Anträge sind sicherlich kontraproduktiv. Und die Schriftsätze müssen sitzen, um bei Volljuristen Wirkung zu erzielen. Hier kann prof. Hilfe sicherlich nicht Schaden.
Jeder muss hier seinen Weg finden. Hast Du jemand mit juristischer Vorbildung, Unterstützung aus Foren und sonstige Hilfe, wird dieser u.U. keinen Anwalt benötigen. In dem Fall hier sehe ich es anders, da der TO offenbar nicht so tief in der Materie steckt. Gruß Ingo